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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Antrag auf Befreiung von der Passpflicht § 3 Abs.2 Aufenth.G
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Beitrag begonnen von ABCDEFGHILFE am 17.10.2015 um 08:37:27

Titel: Antrag auf Befreiung von der Passpflicht § 3 Abs.2 Aufenth.G
Beitrag von ABCDEFGHILFE am 17.10.2015 um 08:37:27
Hallo,
das ist heute mein allererster Beitrag in einem Forum.
Ich arbeite ehrenamtlich in einem Helferkreis für Asylbewerber.
Ich betreue einen Syrer. Er hat seit ca. 1 Monat seine Anerkennung.
Seine Frau und vier minderjährige Kinder wohnen seit seiner Flucht im Libanon unter schwierigen Bedingungen. Um den Termin für die Visumbeantragung in der Deutschen Botschaft in Beirut zu bekommen bräuchten alle fünf einen Reisepass. Die Beschaffung würde 2000€ kosten. Das Geld haben sie aber nicht.Sie können sich aber durch Familienbuch und andere Dokumenteals Familie zum anerkannten Flüchtling ausweisen.

Kann mir jemand helfen, der schon so einen Antrag auf Befreiung von der Passpflicht geschrieben hat.

Freue mich schon riesig auf eure Antworten.

Liebe Grüße
Karin

Titel: Re: Antrag auf Befreiung von der Passpflicht § 3 Abs.2 Aufenth.G
Beitrag von Arwen Rose am 19.10.2015 um 16:24:58
Soweit ich weiss bezieht sich das Gestz nur für das Inland.
Es gibt Einzelfälle. Dafür ist das BAMF zuständig

http://www.frsh.de/uploads/media/PROASYL_Kurzinfo_Aufnahme.syrische.Fl%C3%BCchtlinge_22.05.2013.pdf

Titel: Re: Antrag auf Befreiung von der Passpflicht § 3 Abs.2 Aufenth.G
Beitrag von Alacrity am 20.10.2015 um 14:38:34
Die Frau kann für sich und ihre Kinder die FZF beantragen, wenn sie keinen Termin kriegt, eben per FAX um die Frist zu wahren.

Wenn sie keine visierfähigen Ausweise hat, dann wird trotzdem erst das Visumsverfahren durchgeführt (Zustimmung durch die ABH). Sie müssen sich natürlich schon mit irgendetwas ausweisen können, damit ihre Identität klar ist, z. B. Personalausweis.

Bei positivem Ausgang des Visumsverfahrens kann die Botschaft dann beim BMI die Zulassung einer Ausnahme von der Passpflicht beantragen. Wenn das BMI stattgibt, dann bekommen Frau und Kinder ihr Visum als Blattvisum und eine befreistete Ausnahme von der Passpflicht, damit können sie in Deutschland einreisen.

Als nächstes müssen sie sich noch darum kümmenr, dass das Land, in dem sie sind, sie ohne Pass ausreisen lässt und dass die Fluggesellschaft sie ohne Pass ins Flugzeug lässt.

Titel: Re: Antrag auf Befreiung von der Passpflicht § 3 Abs.2 Aufenth.G
Beitrag von Aras am 24.10.2015 um 13:24:17
http://www.nairobi.diplo.de/contentblob/3700576/Daten/1530715/down_exemption_valid_passport.pdf

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