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Kindesvater (Indonesier) für Geburt nach D holen (Gelesen: 3.150 mal)
T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 13.10.2015 um 00:30:09
 
Sobald das Baby da ist, wird aber, auch ohne Heirat, krankenversicherungstechnisch aufgrund des dann zu erteilenden AT neu gemischt. Wenn man sich nicht ganz döspaddelig anstellt, kommt man nicht einmal annähernd an die 631 EUR...

Bis das Baby kommt und man nicht im Besitz des AT mit Gültigkeit von min. 12 Monaten ist, bleibt man halt unversichert (also "privat" ohne PKV, da nicht versicherungspflichtig. Kleines Restrisiko dann vorhanden). Danach dann ganz regulär GKV.

Ich verstehe allerdings nicht, weshalb der Lebensgefährte Deiner Bekannten jetzt im Basistarif der PKV ist für 631 EUR ist.
Auch ohne Krankenhistorie bezahlt man ggf. die Statusuntersuchungen beim Haus- und Zahnarzt selbst für je etwa einen geschmeidigen Fuffziger selbst und geht dann zu einem normalen Tarif in die PKV, ggf. mit gewissen Risikoausschlüssen im Zahnbereich. Es sei denn, man ist sehr alt oder chronisch krank...

Hätte so mit meiner Frau (AT<1 Jahr, Drittland ohne Vorversicherung) für etwas über 200 EUR / Monat auch geklappt...

Insofern sollte man die Threaderstellerin m.M.n. nicht mit solchen Zahlen (700 EUR) ins Bockshorn jagen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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