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Fragen bzgl formlose Einladung (Gelesen: 1.539 mal)
Mangix
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.10.2015 um 13:35:21
 
Hallo,

ich hab da einige Fragen was den Inhalt der formlosen Einladung angeht. Meine Freundin aus Russland wollte mich über Weihnachten 2-3 Wochen besuchen. Verpflichtungserklärung ist auch nicht notwendig, da sie die Reise selbst finanzieren kann. Das Visum selbst lässt sie durch eine (Reise-)Agentur machen, da ich im Prinzip näher an Moskau wohne als sie (sie kommt aus Vladivostok).
Ich wollte ihr jetzt eine formlose Einladung schreiben, um die Chancen auf ein Visum zu verbessern. Ihre Befürchtung ist nur, dass so ein Schreiben eventuell eher weniger ihre Rückkehrbereitschaft zeigen könnten, da wir beide Anfang bzw. Mitte 20 sind, Studenten, ledig. Sie selbst arbeitet jedoch an der Uni, wo sie bereits ihren Master hat und arbeitet und auch ihren Doktor zusätzlich macht, was in meinen Augen wiederum schon eine ziemliche Rückkehrbereitschaft zeigt.

Die Frage ist nur, gibt es Sachen, die man vielleicht eher nicht erwähnen sollte? Ich hatte an ein paar Punkte gedacht, die man eventuell erwähnen könnte, bin mir aber nicht über all sicher:

- Tatsache, dass ich sie "einlade": sie würde nicht bei mir wohnen, da ich noch bei meinen Eltern lebe, sondern in einem Hotel. (welches wir hinterher zu zweit belegen wollten)
- "Aktionen", die wir hier machen wollten, wie beispielsweise Zoo besuchen etc. oder auch den Hafen
- meine Semesterferien erwähnen, in die der Aufenhalt fällt, abgesehen von der letzten Woche. Aber man ist ja Student.. (zeigt evtl auch Rückkehrbereitschaft?)

Zusätzlich war ich mir nicht sicher, wie man die Beziehung beschreiben soll. Sollte ich sie vielleicht nur als Freundin, aber nicht als "meine" Freundin bezeichnen, für eventuell höhere Chancen? Und wir haben uns zudem über das Internet getroffen vor 2 Jahren - mehr so ein bisschen zufällig (keine dating-site oder so). Kann man das auch erwähnen oder sollte man dies lieber lassen?


Ich hoffe mir kann wer ein bisschen weiterhelfen - vielen Dank im Voraus Smiley
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Petersburger
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Antwort #1 - 11.10.2015 um 14:24:20
 
Mangix schrieb am 11.10.2015 um 13:35:21:
Das Visum selbst lässt sie durch eine (Reise-)Agentur machen

Immer wieder regt mich das auf - wie soll das gehen? Visa werden nur von AV ausgestellt.

Und im Zweifel verhelfen einem solche Agenturen auch schon mal für schweinisch viel Geld zu Totalfälschungen, mit denen man sich für einige Jahre von Schengen verabschieden kann, wenn es an der Grenze auffliegt. Hatten wir alles schon.

Unmittelbar in Vladivostok gibt es ein deutsches Visa-Annahmezentrum. Das ist ganz klar die allererste Wahl für ein deutsches Schengenvisum für dortige Einwohner.

Nebenbei: Wenn sie nicht in den letzten vier Wochen ein Schengen-Visum beantragt hat, muß sie ohnehin persönlich hin wegen der Fingerabdrücke. Wozu dann eine Agentur bezahlen?

Mangix schrieb am 11.10.2015 um 13:35:21:
Zusätzlich war ich mir nicht sicher, wie man die Beziehung beschreiben soll. 

Am besten, man schreibt ohne viel Nachdenken die Wahrheit.
Keine Romane, sondern kurz und knackig auf den Punkt.

"Lebe selbst als Student in RUS, bin seit ... mit ihr ein Paar und möchte mit ihr in meinen Semesterferien nach DEU, u.a. meine Eltern besuchen."

Das würde mir zumindest (bei gesicherte Finanzierung) völlig ausreichen. Zusätzlich zu den - möglichst belegten - Informationen über ihre Tätigkeit und sofern sich nicht an anderer Stelle Zweifel begründen.

Lügengeschichten und Halbwahrheiten sind unser täglich Brot, die haben fast alle charakteristische Gemeinsamkeiten - und fördern einen Visumantrag nicht.
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Mangix
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.10.2015 um 17:24:26
 
Danke schonmal für die Antwort.

Petersburger schrieb am 11.10.2015 um 14:24:20:
Immer wieder regt mich das auf - wie soll das gehen? Visa werden nur von AV ausgestellt.

Sie hatte mir gesagt, dass sie halt die Dokumente etc besorgt und der Agentur gibt, und diese dann halt den "Rest" macht, sprich auch das Interview in Moskau, so weit ich mich erinnere, für sie führt.

Aber es klingt so, als wenn sie wohl doch mehr selber machen muss. Werden in den Annahmezentrum denn selbst auch Fingerabdrücke genommen?


Und was meine Situation angeht als kleine Korrektur, so lebe ich selbst nicht in Russland sondern in Deutschland. Momentan mehr halt eine Fernbeziehung.
Was Halbwahrheiten angeht war ich aber auch ein bisschen zurückhaltend. Hab auch gelesen, dass das im Großen und Ganzen nie gut rüberkommt.


Und noch eine kleine andere Frage - ihr wurde gesagt, dass sie für die Unterkunftsbestätigung die eines Hotels benötigt und Sachen wie airbnbn (wo wir eigentlich eine Wohnung für den Zeitraum mieten wollten) nicht akzeptiert werden. Ist dies wirklich der Fall? Weil ich teils auch etwas anderes gelesen hab.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.10.2015 um 18:36:55
 
Hast du gelesen, was dir @Petersburger schrieb?

Wenn du keine gesicherte Finanzierung nachweisen kannst, dann halte dich ganz raus. Lass deine Freundin selbst ihr Flugticket, Hotel buchen / bezahlen und sie wird wohl ihr "Tour-Visa" wie man in Russland sagt, bekommen.

Mit Agentur ist sicher Visaabgabezentrum gemeint, oder?
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Antwort #4 - 11.10.2015 um 18:37:58
 
Deine Freundin will über die Agentur ein Touristikvisum beantragen. Darum braucht sie auch verbindliche Hotelbuchungen. Was aber wirklich beantragt werden will, ist ein besuchervisum.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #5 - 11.10.2015 um 23:19:13
 
Mangix schrieb am 11.10.2015 um 17:24:26:
Sie hatte mir gesagt, dass sie halt die Dokumente etc besorgt und der Agentur gibt, und diese dann halt den "Rest" macht, sprich auch das Interview in Moskau, so weit ich mich erinnere, für sie führt.

Das ist schon in mehrerer Hinsicht fragwürdig.

1. Wohnt sie doch in Vladivostok - wieso dann Moskau?
2. Was für ein Interview sollte das sein, wenn es von irgendwelchen Dienstleistern absolviert werden kann?
3. Ist das seit dem 14.09. wegen der Fingerabdrücke zunächst mal Geschichte (bis die Fingerabdrücke im VIS sind, dann geht es wieder).
4. Lehrt mich bittere Erfahrung, daß Agenturen oft genug mit falschen Angaben falsche Visa "beantragen". Sprich hier: kein deutsches. Was auch schon zu Zurückweisungen an der Grenze geführt hat.

Mangix schrieb am 11.10.2015 um 17:24:26:
Werden in den Annahmezentrum denn selbst auch Fingerabdrücke genommen?

Selbstverständlich, sonst wären die sinnlos.

Mangix schrieb am 11.10.2015 um 17:24:26:
Ist dies wirklich der Fall?

Nein, ist es nicht.

Aufmerksame Lektüre der Merkblätter für Besuchsreisen zu Bekannten ergibt, daß keine Unterkunft nachzuweisen ist. Wäre auch sinnlos, da sich das Hauptreiseziel auch auf andere Weise belegen läßt.

Zitat:
Wenn du keine gesicherte Finanzierung nachweisen kannst, dann halte dich ganz raus. Lass deine Freundin selbst ihr Flugticket, Hotel buchen / bezahlen und sie wird wohl ihr "Tour-Visa" wie man in Russland sagt, bekommen.

Das ist der übliche, völlig falsche Rat. Wer zu Bekannten/Verwandten/Freunden will, soll das genau so angeben und die dafür verlangten Belege einreichen.

Das ist eben NICHT das von Dir hier angegebene, sondern das, was in den Merkblättern steht.

Wenn die Finanzierung der Reise nicht mittels VE belegt wird, dann legt halt der Antragsteller eigene Belege vor. Das sind dieselben wie bei Visa für touristische Reisen, aber das heißt noch nicht, daß hier auf einmal Tourismus vorgelogen werden soll.

Zitat:
Mit Agentur ist sicher Visaabgabezentrum gemeint, oder?

Das würde mich wundern.


Nochmal @TS
Vergeßt Agentur, vergeßt Tourismus - das Ganze geht übers Visa-Annahmezentrum und mit korrekten Unterlagen und Angaben, wenn es nicht in die Hose gehen soll.
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