Aras schrieb am 11.10.2015 um 20:59:07:Die Frage lautet also: Will er kommen um zu bleiben oder will er nur zu Besuch kommen. Und wenn er nur zu Besuch kommen will, wäre die Frage wie er seine Rückkehrwilligkeit nachweisen kann.
Es ist definitiv erstmal nur ein Besuch geplant. Ich sehe es auch als schwierig seine Rückkehrwilligkeit zu beweisen, er hat in Indonesien momentan nicht einmal einen nachweisbaren Job
grisu1000 schrieb am 11.10.2015 um 21:22:31:Er ist bei allen Entscheidungen, das Kind betreffend, zu beteiligen. Er hat Umgangsrecht und einer Mitbestimmung beim Aufenthaltsbestimmungsrecht.
erne schrieb am 12.10.2015 um 00:01:23:u.a. auch beim kindergarten, Einschulung, ggf. medizinische Eingriffe usw.
wenn er nicht "greifbar" sein wird, würde ich mir das zweimal überlegen.
Hmm, danke... ich habe mich damit gestern auch noch weiter beschäftigt. Ich stelle es mir ziemlich kompliziert vor, angenommen ich wäre dann für längere Zeit mal mit dem Kind alleine in Deutschland - ich müsste all diese Dinge mit dem Vater abklären, auch wenn er am anderen Ende der Welt ist??
D.h. irgendwelche Anträge/Anmeldungen erst übersetzen lassen, nach Indonesien schicken, auf Antwort warten...?!
Noch dazu herrscht in Indonesien ein Gesetz, dass das Kind im Falle einer Trennung (bei Ehe) beim Vater bleibt. Wir sind zwar nicht verheiratet und ist so schnell auch nicht geplant, aber ich weiß nicht, ob dieses Gesetz dann trotzdem greifen würde?!?!
deerhunter schrieb am 11.10.2015 um 22:02:52:Krankenversicherung braucht es immer...bei Schengen kostet esca. 1€ / Tag (income) beim
FZF ohne verheiratet zu sein, kann es bis 700 € Monat (Basistarif PKV) kosten
Danke für die Info. Das mit der Versicherung für Schengen wäre ja kein Problem... handelt sich um eine normale Auslandskrankenversicherung wahrscheinlich?!
Aber die bis zu 700€ für PKV wären unmöglich auf die Beine zu stellen, schließlich müsste den Flug und die Lebenshaltungskosten für ihn erstmal mit ganz übernehmen, da er keine Einkünfte hat?!
Aus dieser Sicht kommt
FZF für mich eigentlich erstmal nicht in Frage
Sieht dann natürlich anders aus, wenn er auf längere Sicht hier bleibt und hier einen eigenen Job mit Krankenversicherung hat...
Petersburger schrieb am 11.10.2015 um 23:02:14:Ich würde - unabhängig von den derzeitigen Absichten - immer ein nationales Visum beantragen und empfehle das auch hier.
Petersburger schrieb am 11.10.2015 um 23:02:14:Daß er auf das nationale Visum einen Anspruch hat (genauer: das Kind hat einen Anspruch darauf, daß sein Vater da sein kann), ist für diese Frage zwar absolut zweitrangig, aber trotzdem nicht unwichtig.
Was ist denn der Unterschied zwischen einem FZF-Visum und dem nationalen Einreisevisum? Die Vaterschaft muss er ja für beide Varianten anerkennen und Sorgerecht tragen?!
Was für Vorteile hat das Einreisevisum ggü dem FZF-Visum?