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Verpflichtungserklärung - macht es Sinn? (Gelesen: 7.482 mal)
messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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01.10.2015 um 12:41:27
 
Hallo. Ich habe zwei Fragen an die Fachleute und Erfahrenen, dazu am Ende.

Fakten: Ich kenne meine Bekannte seit einem halben Jahr und war einmal bei Ihr in der Ukraine zu Gast. Sie hat keine feste Arbeit, wohnt bei ihrer Tochter einschl. Schwiegersohn und Enkel. Verwurzelung daher eher gering. Sie kann sich mittlerweile halbwegs in Deutsch unterhalten. Wir werden irgendwann in 2016 in der Ukraine heiraten. Fliege Ende Okt erneut runter und plane Verpfl. Erklärung mitzubringen. Einladung nur für 7 Tage.

Zu mir: Bin seit einem halben Jahr selbständig. Kann Sachwerte über 50.000 Euro nachweisen und Barmittel über 12.000 Euro. Einkommen   liegt bei 1.300 Euro. (für meine ABH reicht das, das weiß ich). Meine Einkünfte: 200 Euro kleine EM-Rente auf Dauer, Einkünfte aus Vermietung 250 ( schon seit Jahren ) plus 850 Gewinn aus meiner Firma = 1.300 Euro.

Fragen:
1.) Soll ich gegenüber der ABH und der Botschaft volle Offenheit darlegen, d.h. dass wir in 2016 heiraten wollen, sie vorher wenigstens ihre neue Heimat gesehen haben soll - oder soll ich besser nichts davon sagen?

2.) Wie kann ich der ABH nach nur sechs Monaten meine Einkünfte glaubhaft darlegen? Geschäftskontoauszüge zeigen, Steuerberater beauftragen oder was?

Danke vorab.
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Eins
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Beiträge: 293

Eins, Zimbabwe
Eins
Zimbabwe

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.10.2015 um 13:16:26
 
wenn Du das aus Punkt 1. machst wird sie zu 99,876% kein Schengen-Visum erhalten. Ganz klare Empfehlung, dies nicht zu tun. Ansonsten geht die Botschaft bei den ohnehin schlechten Voraussetzungen (kein Job, wohnt bei Tochter, kein Eigentum) davon aus das gleich hier geheiratet wird und versucht wird, die AE ohne Rückreise ins Heimatland von hier aus zu erhalten (was durchaus möglich ist, aber von vielen "Experten" hier als illegal definiert wird).

Dein Gehalt ist ja übersichtlich und die Selbständigkeit noch nicht lang; kannst Du nicht einen Freund / Familie bitten die Verpflichtungserklärung gerad auszustellen? Ist vermutlich mit weniger Hürden versehen und somit wäre ein Punkt der möglichen Risiken ausgeräumt.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 01.10.2015 um 13:16:52
 
zu 1)
Ich würde es erzählen, wenn danach gefragt wird. Ansonsten
sollte es reichen zu sagen, dass die Bekannte zu Besuch kommen will.

zu 2)
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Ich würde daher mal bei der
ABH anrufen und fragen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #3 - 01.10.2015 um 14:30:23
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.10.2015 um 17:38:40
 
Ich danke euch. Jetzt weiß ich was ich wie zu machen habe. Ggf werde ich dem ABH ein Sperrsparbuch über 3 oder 5000 Euro anbieten. Klappt es gar nicht, geht die Welt auch nicht unter. Morgen versuche ich den Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen. Melde mich wieder.

Grüße

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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 05.10.2015 um 18:07:11
 
Hallo. Welche Daten von der Frau brauche ich bei Abgabe der Verpflichtungserklärung?

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 05.10.2015 um 18:29:24
 
Zitat:
Welche Daten von der Frau brauche ich bei Abgabe der Verpflichtungserklärung?

Am Besten Du lässt Dir eine Kopie vom Pass schicken (so mache ich das immer). Da stehen alle erforderlichen Daten drauf und Schreibfehler sind ausgeschlossen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 05.10.2015 um 18:40:38
 
Google nach Verpflichtungserklärung und schau dir die Bilder an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 05.10.2015 um 21:44:57
 
Saxonicus schrieb am 05.10.2015 um 18:29:24:
Pass schicken (so mache ich das immer). Da stehen alle erforderlichen Daten


und die Adresse
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 11.10.2015 um 18:21:27
 
Thanks. Morgen ist Tag der Wahrheit. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit der letzten drei Monate genügen. Kann für diese Zeiträume 1.000 p.m. nachweisen plus besagte Rente und Mieteinkünfte. 1.450 sollte reichen.

Melde mich dann
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.10.2015 um 15:50:06
 
VE in den Händen. Ging alles glatt.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 12.10.2015 um 19:39:15
 
Editieren nicht mehr möglich. Der SB empfahl, zur VE einen kurz gehaltenen Begleitbrief beizulegen, in dem ich ausdrücklich bestätige, dass Frau Mustermann nach 7 Besuchstagen zurück in ihre Heimat fliegt und das Besuchsvisum zu keinem anderen Zweck missbraucht wird.

Wenn es soweit ist, werde ich bezahltes Flugticket (hin und zurück) in Kopie den Antragsunterlagen beigeben.

Kann ich mehr tun? Womöglich nicht...
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #12 - 12.10.2015 um 20:38:36
 
Zitat:
Wenn es soweit ist, werde ich bezahltes Flugticket (hin und zurück) in Kopie den Antragsunterlagen beigeben.


Besser nur die kostenlose Reservierung. Sonst ist das Geld weg, falls das Visum abgelehnt wird.
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messlatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 12.10.2015 um 22:47:50
 
Hallo Reinhard. Das Flugticket (hin/zurück) kostet nichtmal 180 Euro, wovon ich bei Nichtantritt 100 Euro erstattet bekomme. Wegen 80 Euro riskiere ich keine Zweifel bei der Visumvergabeentscheidung.

Wenn schon die Verwurzelung gering, so möchte ich die Rückkehr so glaubhaft als möglich darstellen.

In ca. einem Monat weiß man mehr..


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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #14 - 12.10.2015 um 23:04:09
 
Zitat:
Wegen 80 Euro riskiere ich keine Zweifel bei der Visumvergabeentscheidung.

Wenn schon die Verwurzelung gering, so möchte ich die Rückkehr so glaubhaft als möglich darstellen.



wenn ein gekauftes Ticket die Rückkehr glaubhaft darstellen würde, bräuchte man nichts anderes dafür.
Das ist aber nicht der Fall.

Ein gekauftes Ticket bringt IMHO null komma null (ausser dem Risiko ... und ggf. bei einigen Beamten ggf. das Gefühl mit dem Ticket unter Druck gesetzt zu werden ... und da gehen dann ggf. auch Barrieren hoch. "Ggf" heisst aber auch, dass andere anders darüber denken mögen)



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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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