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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
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Beitrag begonnen von messlatte am 01.10.2015 um 12:41:27

Titel: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 01.10.2015 um 12:41:27
Hallo. Ich habe zwei Fragen an die Fachleute und Erfahrenen, dazu am Ende.

Fakten: Ich kenne meine Bekannte seit einem halben Jahr und war einmal bei Ihr in der Ukraine zu Gast. Sie hat keine feste Arbeit, wohnt bei ihrer Tochter einschl. Schwiegersohn und Enkel. Verwurzelung daher eher gering. Sie kann sich mittlerweile halbwegs in Deutsch unterhalten. Wir werden irgendwann in 2016 in der Ukraine heiraten. Fliege Ende Okt erneut runter und plane Verpfl. Erklärung mitzubringen. Einladung nur für 7 Tage.

Zu mir: Bin seit einem halben Jahr selbständig. Kann Sachwerte über 50.000 Euro nachweisen und Barmittel über 12.000 Euro. Einkommen   liegt bei 1.300 Euro. (für meine ABH reicht das, das weiß ich). Meine Einkünfte: 200 Euro kleine EM-Rente auf Dauer, Einkünfte aus Vermietung 250 ( schon seit Jahren ) plus 850 Gewinn aus meiner Firma = 1.300 Euro.

Fragen:
1.) Soll ich gegenüber der ABH und der Botschaft volle Offenheit darlegen, d.h. dass wir in 2016 heiraten wollen, sie vorher wenigstens ihre neue Heimat gesehen haben soll - oder soll ich besser nichts davon sagen?

2.) Wie kann ich der ABH nach nur sechs Monaten meine Einkünfte glaubhaft darlegen? Geschäftskontoauszüge zeigen, Steuerberater beauftragen oder was?

Danke vorab.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von Nonjo am 01.10.2015 um 13:16:26
wenn Du das aus Punkt 1. machst wird sie zu 99,876% kein Schengen-Visum erhalten. Ganz klare Empfehlung, dies nicht zu tun. Ansonsten geht die Botschaft bei den ohnehin schlechten Voraussetzungen (kein Job, wohnt bei Tochter, kein Eigentum) davon aus das gleich hier geheiratet wird und versucht wird, die AE ohne Rückreise ins Heimatland von hier aus zu erhalten (was durchaus möglich ist, aber von vielen "Experten" hier als illegal definiert wird).

Dein Gehalt ist ja übersichtlich und die Selbständigkeit noch nicht lang; kannst Du nicht einen Freund / Familie bitten die Verpflichtungserklärung gerad auszustellen? Ist vermutlich mit weniger Hürden versehen und somit wäre ein Punkt der möglichen Risiken ausgeräumt.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von Mick am 01.10.2015 um 13:16:52
zu 1)
Ich würde es erzählen, wenn danach gefragt wird. Ansonsten
sollte es reichen zu sagen, dass die Bekannte zu Besuch kommen will.

zu 2)
Das wird unterschiedlich gehandhabt. Ich würde daher mal bei der
ABH anrufen und fragen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von Daddy am 01.10.2015 um 14:30:23
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 01.10.2015 um 17:38:40
Ich danke euch. Jetzt weiß ich was ich wie zu machen habe. Ggf werde ich dem ABH ein Sperrsparbuch über 3 oder 5000 Euro anbieten. Klappt es gar nicht, geht die Welt auch nicht unter. Morgen versuche ich den Sachbearbeiter ans Telefon zu bekommen. Melde mich wieder.

Grüße


Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 05.10.2015 um 18:07:11
Hallo. Welche Daten von der Frau brauche ich bei Abgabe der Verpflichtungserklärung?


Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von Saxonicus am 05.10.2015 um 18:29:24

schrieb am 05.10.2015 um 18:07:11:
Welche Daten von der Frau brauche ich bei Abgabe der Verpflichtungserklärung?

Am Besten Du lässt Dir eine Kopie vom Pass schicken (so mache ich das immer). Da stehen alle erforderlichen Daten drauf und Schreibfehler sind ausgeschlossen.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von Aras am 05.10.2015 um 18:40:38
Google nach Verpflichtungserklärung und schau dir die Bilder an.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von erne am 05.10.2015 um 21:44:57

Saxonicus schrieb am 05.10.2015 um 18:29:24:
Pass schicken (so mache ich das immer). Da stehen alle erforderlichen Daten


und die Adresse

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 11.10.2015 um 18:21:27
Thanks. Morgen ist Tag der Wahrheit. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit der letzten drei Monate genügen. Kann für diese Zeiträume 1.000 p.m. nachweisen plus besagte Rente und Mieteinkünfte. 1.450 sollte reichen.

Melde mich dann

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 12.10.2015 um 15:50:06
VE in den Händen. Ging alles glatt.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 12.10.2015 um 19:39:15
Editieren nicht mehr möglich. Der SB empfahl, zur VE einen kurz gehaltenen Begleitbrief beizulegen, in dem ich ausdrücklich bestätige, dass Frau Mustermann nach 7 Besuchstagen zurück in ihre Heimat fliegt und das Besuchsvisum zu keinem anderen Zweck missbraucht wird.

Wenn es soweit ist, werde ich bezahltes Flugticket (hin und zurück) in Kopie den Antragsunterlagen beigeben.

Kann ich mehr tun? Womöglich nicht...

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von reinhard am 12.10.2015 um 20:38:36

schrieb am 12.10.2015 um 19:39:15:
Wenn es soweit ist, werde ich bezahltes Flugticket (hin und zurück) in Kopie den Antragsunterlagen beigeben.


Besser nur die kostenlose Reservierung. Sonst ist das Geld weg, falls das Visum abgelehnt wird.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 12.10.2015 um 22:47:50
Hallo Reinhard. Das Flugticket (hin/zurück) kostet nichtmal 180 Euro, wovon ich bei Nichtantritt 100 Euro erstattet bekomme. Wegen 80 Euro riskiere ich keine Zweifel bei der Visumvergabeentscheidung.

Wenn schon die Verwurzelung gering, so möchte ich die Rückkehr so glaubhaft als möglich darstellen.

In ca. einem Monat weiß man mehr..



Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von erne am 12.10.2015 um 23:04:09

schrieb am 12.10.2015 um 22:47:50:
Wegen 80 Euro riskiere ich keine Zweifel bei der Visumvergabeentscheidung.

Wenn schon die Verwurzelung gering, so möchte ich die Rückkehr so glaubhaft als möglich darstellen.



wenn ein gekauftes Ticket die Rückkehr glaubhaft darstellen würde, bräuchte man nichts anderes dafür.
Das ist aber nicht der Fall.

Ein gekauftes Ticket bringt IMHO null komma null (ausser dem Risiko ... und ggf. bei einigen Beamten ggf. das Gefühl mit dem Ticket unter Druck gesetzt zu werden ... und da gehen dann ggf. auch Barrieren hoch. "Ggf" heisst aber auch, dass andere anders darüber denken mögen)




Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von hge2001 am 13.10.2015 um 05:14:26

schrieb am 12.10.2015 um 22:47:50:
Das Flugticket (hin/zurück)


Ein Flugticket wird doch garnicht gefordert:
http://www.kiew.diplo.de/contentblob/3934966/Daten/5531147/besuch_bekannte.pdf

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von reinhard am 13.10.2015 um 10:45:52

schrieb am 12.10.2015 um 22:47:50:
Hallo Reinhard. Das Flugticket (hin/zurück) kostet nichtmal 180 Euro, wovon ich bei Nichtantritt 100 Euro erstattet bekomme. Wegen 80 Euro riskiere ich keine Zweifel bei der Visumvergabeentscheidung.

Wenn schon die Verwurzelung gering, so möchte ich die Rückkehr so glaubhaft als möglich darstellen.


Dann versuch es einfach so. Es ist von hier aus (in einem Forum) immer schwer einzuschätzen, was auf die Mitarbeiter in der Auslandsvertretung einen guten oder keinen Eindruck macht.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 13.10.2015 um 13:13:58
Ich habe Ludmila gleich gesagt, dass es sehr kritisch ist. Erstens gab es vor einigen Jahren in Kiev mal einen Visa-Skandal, zweitens die schlechte Verwurzelung, drittens Krieg im Lande.

Wir probieren es einfach.

Wir sind in der gleichen Altersklasse (beide in den 60ern geboren). Ich spreche fast fließend Russisch, ich war schon zweimal bei ihr. Das sind IMHO positive Aspekte, wenn auch kleine. Ebenfalls die kurze Reisezeit (7 Tage) und das bezahlte Flugticket.

Ich glaube gerne, dass der Sachbearbeiter die richtige Entscheidung finden wird.  :)


Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 14.10.2015 um 18:39:17

hge2001 schrieb am 13.10.2015 um 05:14:26:
Ein Flugticket wird doch garnicht gefordert:
http://www.kiew.diplo.de/contentblob/3934966/Daten/5531147/besuch_bekannte.pdf



Gewiss möchte ich nicht klugscheißerisch auftreten, aber auf Seite 3 des Visumantrags unter Punkt 33 "Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts" gibt es u.A. den Punkt "Im Voraus bezahlte Beförderung", den man ankreuzen kann.

Also muss es eine gewisse Bedeutung haben. 




Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von erne am 14.10.2015 um 22:02:00

schrieb am 14.10.2015 um 18:39:17:
Gewiss möchte ich nicht klugscheißerisch auftreten, aber auf Seite 3 des Visumantrags unter Punkt 33 "Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts" gibt es u.A. den Punkt "Im Voraus bezahlte Beförderung", den man ankreuzen kann.


ich möchte auch nicht klugscheißerisch auftreten, aber ein Kreuzchen, welches man setzen kann oder auch nicht, ist keine "Forderung"


Ein bereits bezahltes Flugticket ist ein Aspekt unter vielen anderen. Kein Beamter wird sich aber dadurch unter Druck setzen lassen
... und wenn der gerade zuständige Entscheider schon mal erelbt hat, wie man aus einem bereits bezahlten Ticket Ansprüche geltend gemacht hat, "viel Geld für nichts" verloren hat etc., kann jeder sich selbst denken, wie dieser Entscheider erneut darüber denken mag.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von Aras am 14.10.2015 um 22:13:02
Ich sag mal: 180€ ist kein großes Risiko.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 27.10.2015 um 17:45:25
Nicht wirklich. Kaufte gestern die Tickets. Von 4.533 UAH (Griwna) bekäme ich 2.584 im Falle des Nichtantretens zurück. Also effektiv "nur" 80 Euro verloren, falls sie kein Visum bekommt.

Nächste Woche hat sie Termin zur Antragsabgabe.


Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von Aras am 27.10.2015 um 18:17:01
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass ein günstiges Ticket keinen überzeugt. Einer der das Visum missbrauchen möchte, wird auch 1000 investieren.

Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 05.11.2015 um 15:19:44
So! Heute war sie in einer anderen Stadt bei einem Visa-Antrags-Center, VAC und gab alles ab.  Einschl. Kurzbrief** meinerseits und Kopie meines Reisepasses. In maximal 14 Tagen, so das VAC, bekommt sie per Kurier ihren Reisepass zurück.

** Inhalt meines Kurzbriefes. Findet ihr das so okay?

Nachdem ich zweimal in.... war und Frau .... besuchte, lade ich sie hiermit zum Gegenbesuch zu mir für den Zeitpunkt von 04.12. bis einschl. 10.12.2015 ein.

Frau .... wird bei mir wohnen und am Donnerstag, 10.12.2015 den Rückflug in die Ukraine antreten.  Ich selbst werde Frau ....  am 10.12. zum Flughafen Frankfurt / Main bringen. Bezahltes Flugticket in Kopie, wie Kopie meines Reisepasses finden Sie in der Anlage.


Titel: Re: Verpflichtungserklärung - macht es Sinn?
Beitrag von messlatte am 12.11.2015 um 18:35:45
Schlechte Vorzeichen in Form von keine Arbeit, ledig, keine minderjährigen Kinder und noch nie im Schengener Raum gewesen. Trotzdem glaubte ich stets an die Politik der Mosaiksteinchen. Rückflugticket, kurze Besuchszeit, Besuchsgrund plausibel. Zwischen Antrag und Erhalt genau eine Woche. 

Danke auch für die Meinungen und Ratschläge.




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