Hallo,
mich würde interessieren, was in folgender Situation rechtens und möglich ist:
Angenommen eine Person kommt aus einem Staat, welcher einem die visumfreie Einreise nach Deutschland für 90 Tage ermöglicht.
Die Person reist z.B. am 01.01.2015 ein und stellt einen Asylantrag.
Er bekommt mit, dass der Antrag aussichtslos ist und er dadurch nicht den gewünschten Aufenthalt in Deutschland erhält.
Er zieht den Antrag zurück bzw. reist direkt nach einem negativen Verfahren aus,
ohne eine
Einreisesperre zu erhalten. Sagen wir die Ausreise ist am 30.11.2015.
Er plant nun eine erneute visumfreie Einreise, um hier auf anderem Weg Fuß zu fassen: Ausbildungssuche, Arbeitsplatz, Studium, weiß der Geier.
Wann könnte er wieder legal und rechtmäßig einreisen? Die 90 Tage seit der letzten Einreise wurden ja durch das Asylverfahren weit überschritten.
Der Aufenthaltsrechner dieser Seite gibt als nächsten Termin den 29.02.2016 an. Kann das wirklich sein? Kann ich irgendwie gar nicht glauben, wegen der riesen Überschreitung der Tage beim letzten Aufenthalt.
Grüße