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Verlängerung Schengenvisum Chinesische Großeltern Kinderbetreuung (Gelesen: 4.607 mal)
Themen Beschreibung: Wunsch, ein 3-Monats-Besuchsvisum aus persönlichen Gründen zu verlängern
MKMK
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30.08.2015 um 13:57:32
 
Wir sind beide Deutsche und voll berufstätig, unsere chinesischen Schwiegereltern sind über den Sommer (Kindergartenferien, wir haben zwei kleine Kinder) für drei Monate mit Besuchsvisum da (erteilt 1x Einreise, 90 Tage). Sie besitzen im Heimatland ihre Wohnung, haben dort noch zwei Kinder, und sind sozial eingebunden. Sie sprechen kein Deutsch und wollen sicher nicht auf Dauer in Deutschland bleiben.

Ich "darf" nun beruflich spontan und sehr ausführlich in China arbeiten, meine Frau ist damit ab sofort quasi allein erziehend. Ihre Arbeitszeiten (gehäuft an bestimmten Tagen des Monats) sind aber nicht wirklich mit denen des Kindergartens kompatibel. Im Dorf gibt es keine Tagesmutter, es müßte also jemand gefunden werden, der/die herfährt, die Kinder abholt, ein paar Stunden auf sie aufpaßt - nicht einfach darstellbar. Keine Verwandtschaft vor Ort.

Von daher der Gedanke an die Verlängerung der Schwiegerelternvisa aus persönlichen Gründen.
Das Visa-Handbuch (Danke!) erfordert dazu "schwerwiegende persönliche Gründe" (S. 117). Als Beispiel wird u.a. genannt, daß die Verhandlungen eines Geschäftsmanns länger als geplant dauern. Auf der Ebene bewegt sich vielleicht die unerwartete/akute Notlage bei uns auch.

Ich war hierzu am Vormittag vor meinem Abflug bei der Kreis-Ausländerbehörde, die Verständnis geäußert hat, jedoch nach interner Rücksprache meinte, an das Schengen-Visum nicht heran zu können, da sie es nicht erteilt und dazu auch keine Informationen hätten.
Ist in dem Fall also die "zuständige Behörde" die Botschaft in Peking?
Und wie beurteilt Ihr den Fall - ist unser Ansinnen realistisch?
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reinhard
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Antwort #1 - 30.08.2015 um 14:09:29
 
Ich halte die Absicht für unrealistisch.

Man wird einfach erwarten, dass es hier genug Betreuungsmöglichkeiten gibt. Und dass jemand das kostenlos machen würde, zählt nicht.

Ein Visum für einen längeren Aufenthalt kann nur bei der Botschaft beantragt werden. Aber da ist es eben so, dass "Au-Pair" oder auch "BFD" bei fremden Familien gemacht werden soll, niemals bei familiär verbundenen. Das wäre ein verkappter Familiennachzug, und der Bundestag hat eben (leider) politisch sehr eindeutig entschieden, dass das keinesfalls passieren soll.
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trixie
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Antwort #2 - 30.08.2015 um 14:17:33
 
Schwerwiegend persönliche Gründe sehe ich hier nicht.
Es gibt zwei Elternteile, die sich beruflich engagieren. Wenn man Kinder hat, sollte einem immer bewußt sein, dass es dabei zu einer Kollision von Interessen gibt. Wenn man keine Kinderbetreuung findet, muß man evtl. die berufliche Seite hinten anstehen lassen.

Eine einfache Frage wäre hier:
Was würdet ihr ohne Eltern/Schwiegereltern machen?

Die Botschaft ist für die Visumserteilung, sprich, für die Erlaubnis nach Deutschland zu kommen, zuständig.
Ist der Ausländer dann in Deutschland, liegt das weitere Vorgehen bei der ABH.
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Petersburger
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Antwort #3 - 30.08.2015 um 14:22:14
 
MKMK schrieb am 30.08.2015 um 13:57:32:
Auf der Ebene bewegt sich vielleicht die unerwartete/akute Notlage bei uns auch. 

Für eine nicht zu lange Übergangszeit, bis eine andere Lösung gefunden wird - durchaus denkbar.

Aber nicht als Dauerlösung.


MKMK schrieb am 30.08.2015 um 13:57:32:
jedoch nach interner Rücksprache meinte, an das Schengen-Visum nicht heran zu können, da sie es nicht erteilt und dazu auch keine Informationen hätten. 

Das stimmt natürlich nicht.

Wenn jemand aus persönlichen, schwerwiegenden Gründen am Ende der Visumgültigkeit nicht ausreisen kann ist - unabhängig davon, ob die 90-Tage-je-180 schon ausgeschöpft sind - natürlich die Inlandsbehörden für die Verlängerung eines Schengenvisums zuständig.

Und wenn sie für eine Entscheidung die Unterlagen aus der AV brauchen, können die natürlich angefordert werden. Oft wird auch eine einfache Rückfrage ausreichen anstelle des Einscannens umfangreicher Vorgänge ...
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MKMK
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Antwort #4 - 30.08.2015 um 15:34:48
 
Vielen Dank Petersburger!

Du hast vollkommen Recht, daß es nicht um eine Dauerlösung gehen kann - hoffentlich allein schon deshalb nicht, weil die Probleme, die ich hier (schreibe aus China) lösen muß, schließlich irgendwann erledigt sein werden und ich wieder mehr zu Hause sein kann!
Ich werde versuchen, mich mit einer freundlichen e-mail und dem konkreten Verweis auf das Visumshandbuch an den Herrn bei der ABH zu wenden.
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trixie
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Antwort #5 - 30.08.2015 um 16:34:17
 
MKMK schrieb am 30.08.2015 um 15:34:48:
Ich werde versuchen, mich mit einer freundlichen e-mail und dem konkreten Verweis auf das Visumshandbuch an den Herrn bei der ABH zu wenden. 

Eigentlich sollten sich deine Schwiegereltern vorrangig an die ABH wenden, denn du bist nicht der "Kunde" bzw. der Antragsteller für die Visumsverlängerung.
Es macht sich m.M. nach immer besser, wenn der Antragsteller seine Wünsche selber vorbringt, als dies durch Dritte gemacht wird. Bei der Visumsbeantragung wurden deine Schwiegereltern auch persönlich vorstellig und haben ihre Vorstellungen und Wünsche geäußert.
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MKMK
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Antwort #6 - 30.08.2015 um 18:13:48
 
trixie schrieb am 30.08.2015 um 16:34:17:
Eigentlich sollten sich deine Schwiegereltern vorrangig an die ABH wenden, denn du bist nicht der "Kunde" bzw. der Antragsteller für die Visumsverlängerung.
Es macht sich m.M. nach immer besser, wenn der Antragsteller seine Wünsche selber vorbringt, als dies durch Dritte gemacht wird. Bei der Visumsbeantragung wurden deine Schwiegereltern auch persönlich vorstellig und haben ihre Vorstellungen und Wünsche geäußert.


Jeeeein. Sie sprechen (schreiben) kein Wort Deutsch. Das würde die Kommunikation mit der Behörde doch erheblich erschweren. Grundsätzlich hast Du aber völlig Recht.
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trixie
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Antwort #7 - 30.08.2015 um 18:19:40
 
Deine Schwiegereltern sprechen sicherlich englisch und damit dürfte das machbar sein.

Wenn sie aber auch kein englisch sprechen, ist ohnedies ein Dolmetscher notwendig, denn wie sollen sie sonst wissen was und zu welchem sie gewisse Dokumente unterschreiben, was ihre Rechte und Pflichten sind?
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deerhunter
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Antwort #8 - 30.08.2015 um 18:29:28
 
Ich persönlich sehe die Chancen für solch eine Verlängerung bei 0! Das ist keiner der seltenen "wichtigen" Gründe, um ein Schengenvisum zu verlängern!
Wenn du Kinder hast ist das dein Problem, dieses mit der Arbeit zu vereinbaren und im Notfall muss man eben jemanden einstellen, oder die Frau muss aufhören zu arbeiten...
Kinderbetreuung ist allgemein rechtlich betrachtet eine Beschäftigung/Arbeit, dies kann als vorübergehende familiäre Hilfsleistung durchaus für einen kurzen begründeten Zeitraum erlaubt werden (aber nicht länger als die bisherigen 3 Monate)
Ich würde als ABH deshalb begründen, dass du mit solch einer Maßnahme versuchst den regulären Arbeitsmarkt zu unterlaufen!
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trixie
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Antwort #9 - 30.08.2015 um 18:37:11
 
deerhunter schrieb am 30.08.2015 um 18:29:28:
Kinderbetreuung ist allgemein rechtlich betrachtet eine Beschäftigung/Arbeit, dies kann als vorübergehende familiäre Hilfsleistung durchaus für einen kurzen begründeten Zeitraum erlaubt werden (aber nicht länger als die bisherigen 3 Monate)

Noch aussichtsloser sehe ich Sache, wenn deine Abberufung schon zu Beginn des Besuchs der Schwiegereltern feststand, denn dann hättest du drei Monate Zeit gehabt, jemanden anders zu engagieren. Möglichkeiten gibt es sich einige, deren Aufzählung sicherlich wieder eine Endlosdiskussion entfacht.
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Antwort #10 - 31.08.2015 um 15:45:39
 
trixie schrieb am 30.08.2015 um 18:37:11:
Noch aussichtsloser sehe ich Sache, wenn deine Abberufung schon zu Beginn des Besuchs der Schwiegereltern feststand, denn dann hättest du drei Monate Zeit gehabt, jemanden anders zu engagieren. Möglichkeiten gibt es sich einige, deren Aufzählung sicherlich wieder eine Endlosdiskussion entfacht.


Nein, das war nicht der Fall.

Sie sprechen nur Chinesisch und tatsächlich keine andere Sprache.
Es handelt sich um die Großelterngeneration, da war das mit den Sprachen allgemein noch nicht so und für Chinesen erst recht.

Na, mal schaun.
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Antwort #11 - 21.09.2015 um 15:54:02
 
trixie schrieb am 30.08.2015 um 14:17:33:
Schwerwiegend persönliche Gründe sehe ich hier nicht.


Der Vollständigkeit halber: so auch die Ausländerbehörde.
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