Petersburger schrieb am 08.09.2015 um 23:10:34:Du hast ein Formular zuhause?
ja
Petersburger schrieb am 08.09.2015 um 23:10:34:daß mit
VE nur dann Visa zur mehrfachen Einreise erteilt werden könnten, wenn das auf der
VE ausdrücklich vermerkt ist.
sehe ich nicht so.
Man gibt eine
VE ab für die Dauer z.B.
a) 1.1.2016 bis 30.3.2016
die
AV kann dann ein 90 oder weniger Tage Visum mit einmaliger Einreise geben oder auch mit mehrmaliger Einreise geben
Wenn bei den Bemerkungen zum Zweck des Aufenthaltes etwas steht, was mehrfache Einreise annehmen lässt, wird es wohl ein mult Visum sein ... zumindest würde ich das erwarten.
b) 1.1.2016 bis 31.12.2017
Beim Zweck des Aufenthaltes kann man dann auch "mehrere Besuche mult" angeben.
Dann ist der
AV IMHO klar, dass die
VE für ein unechtes Mehrjahresvisum gegeben wurde und die
ABH entsprechend geprüft hat.
zu a)
ich habe schon mal erlebt, dass trotz Antrag auf 90 Tage unechte Jahresvisa gegeben wurden. Da ging es um enge Verwandte im Rentenalter, wo das sogar Sinn gemacht hat.
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Petersburger schrieb am 08.09.2015 um 18:14:35:Beide Nachfragen verstehe ich nicht.
NAchfrage bezog sich auf
Petersburger schrieb am 07.09.2015 um 20:56:41:Dann gäbe es erheblich weniger Jahresvisa als tatsächlich erteilt werden, weil auf den allerwenigsten
VE "Jahresvisum" oder dergleichen steht, sondern fast immer "Besuchsreise" / "3 Monate".
hätte ich auch so erwartet, und war überrascht als dann unechtes Jahresvisum gegeben wurde.
Überrascht war ich, weil ich es tatsächlich nur so kannte, dass, wenn unechtes Jahresvisum gewollt ist, das auch so in der
VE steht, siehe oben b)
Deine Antwort hatte ich so verstanden, dass die AVen auch ohne eine
VE für 5 Jahre ein unechtes Jahresvisum für 5 Jahre geben können, wenn 5 Jahre beantragt werden und die Voraussetzungen stimmen.
Da war ich schon überrascht.
Ich jedenfalls vertrette die Meinung, dass das Visum nur für en Zeitraum gegeben werden sollte, welches auch auf der
VE steht.
steht auf der
VE 1.1.2016 bis 30.1.2016 und wird das Visum dann vom 2.2.2016 bis 20.2.2016 gegeben, dann ist meiner laienhaften Auffassung nach die
VE für Reisen mit diesem Visum nichtig.
(obigen Fall übrigens auch schon erlebt in der Form, dass nach einem gegebenem Visum entprechend
VE basierend auf der gleichen
VE ein zweites Visum über den Zeitraum der
VE hinaus gegeben wurde. Ich hatte mal vor Jahren ein Thema dazu eröffnet, aber es hat sich kein Experte gefunden, zu kommentieren, ob die
VE für Reisen mit dem zweiten Visum greifen würde oder nicht.)