Aras schrieb am 27.08.2015 um 22:14:27:Ein Zimbabwer hat eine Niederlassungserlaubnis. Der Ghanaer hat keine.
Die
NE hat der Mann. Genauso, wie auch der -identifizierbare - Mann der Vater des Kindes ist, ob der nun Ghanaer oder Zimbabweaner ist. Ob die
NE zurückgenommen werden kann, ist eine ganz andere Frage, die hier doch gar nicht Thema ist. Ich vermute mal, er hat sich eben deshalb nicht einbürgern lassen, obwohl er darauf wohl schon längst einen "Anspruch" gehabt hätte.
Aras schrieb am 27.08.2015 um 22:14:27:Also erzähl hier keine Märchen, dass der Vater aufgrund der Zeugung eines Kindes sich jeden Spaß erlauben dürfte.
Den "Spass" - deine einigermaßen respektlose Bezeichnung für das, was Menschen in ihrer Verzweiflung und ohne anderen damit irgendwie zu schaden, tun - hat er sich ja nun lange vor der Zeugung des Kindes "erlaubt". Und die einzige Frage ist, ob er das Visumsverfahren nachholen muss, nicht, ob jemand - für was auch immer - bestraft werden soll oder muss.
Aras schrieb am 27.08.2015 um 22:14:27: jeder Lügner und Betrüger
Diese ewige deutsche Pedanterie in bezug auf falsche Namen und Titel! Ich finde allerdings, dass man unterscheiden sollte zwischen Menschen, die lügen, um anderen zu schaden und solchen, die aus purer Verzweiflung lügen, ohne anderen damit zu schaden. Mit einem falschen Namen und falschem Geburtsland rumzulaufen, damit man nicht wieder nach Ghana zurückgeschickt werden kann, ist nach meiner Meinung kaum über dem Kavaliersdelikt angesiedelt. Deine Empörung darüber, dass hier jemand vermeintlich ungestraft durchkommt, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.