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Habe ich mit diesem Hintergrund gute Chancen in Deutschland? (Gelesen: 5.395 mal)
Fragender Blick
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Habe ich mit diesem Hintergrund gute Chancen in Deutschland?
26.08.2015 um 02:46:24
 


Hallo werte Forum-Mitglieder,
Zu Beginn danke für die Zeit, die ihr für meine folgenden Zeile nehmen werdet.

Kurz zum Hintergrund meiner Anfrage:
habe Mitte 2011 mein Studium in Deutschland abgeschlossen (akademischer Grad: Diplom-Ingenieur) und bekam danach 1 Jahr-Visum als Arbeitsuchender. Leider vergangen 7 Monate ohne Arbeit dann bekam ich die Zusage von einer österreichischen Firma. Die 3 Jahren bei der österreichischen Firma liefen sehr gut, bis jetzt, denn aus wirtschaftlichen Gründen und Aufgrund von Fehlinvestitionen traf die Firma "harte" Spar-Maßnahmen, u. A. frühzeitige Kündigung des Arbeitsvertrages. davon wurde ich unglücklicherweise betroffen und ich muss Österreich in 4 Wochen  verlassen.
Da es leider zurzeit in meinem Land, dem Jemen, Kriege und Luftangriffe herrschen (Fliegen dorthin zurzeit nicht möglich) und ich Angst um mein Leben habe, habe ich mir überlegt, einen Asylantrag in Deutschland zu stellen..

Habe ich mit diesem Hintergrund gute Chancen in Deutschland?
Gibt es eurerseits Empfehlungen?
Danke für die Unterstützung


MfG, Jamal
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.08.2015 um 07:43:06
 
Du kannst erneut ein Arbeitssuchvisum beantragen. Du wirst doch Arbeitslosengeld I oder sowas österreichisches beziehen? Also eine Absicherung erworben durch Beiträge?

In Jemen gibt es doch noch Flecken wo es sicher ist?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 26.08.2015 um 11:03:19
 
Da Du ein Aufenthaltsrecht in Österreich hast, müsstest Du in Österreich Asyl beantragen.

Falls Du in Deutschland Asyl beantragst, wird der Antrag sofort abgelehnt ("unzulässig") und Du wirst nach Österreich abgeschoben.
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Antwort #3 - 26.08.2015 um 23:49:45
 
Aras schrieb am 26.08.2015 um 07:43:06:
Du kannst erneut ein Arbeitssuchvisum beantragen. Du wirst doch Arbeitslosengeld I oder sowas österreichisches beziehen? Also eine Absicherung erworben durch Beiträge?

In Jemen gibt es doch noch Flecken wo es sicher ist?



Danke für die Antwort
Aus vertraglichen Gründen (Sondervertrag) ist das nicht möglich, ich habe mich bei der zuständigen Behörde informiert.

Leider ist Heimfliegen zurzeit nicht möglich (Flughafen durch Luftangriffe zerstört).

LG
Jamal
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Antwort #4 - 26.08.2015 um 23:54:27
 
reinhard schrieb am 26.08.2015 um 11:03:19:
Da Du ein Aufenthaltsrecht in Österreich hast, müsstest Du in Österreich Asyl beantragen.

Falls Du in Deutschland Asyl beantragst, wird der Antrag sofort abgelehnt ("unzulässig") und Du wirst nach Österreich abgeschoben.


Danke schön für Deine Antwort

Genau das befürchte ich
Die Asyl-Situation in Österreich sind katastrophal
Gibt es Ausnahmen oder Möglichkeiten, um das zu vermeiden?
wäre dankbar für jeden Ratschlag

LG
Jamal
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Aras
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Antwort #5 - 27.08.2015 um 00:04:29
 
Fragender Blick schrieb am 26.08.2015 um 23:49:45:
Leider ist Heimfliegen zurzeit nicht möglich (Flughafen durch Luftangriffe zerstört).

Hab grad geguckt. Es gibt Flugverbindungen nach Sana'a. Eine Heimreise nach Jemen ist also möglich.

Fragender Blick schrieb am 26.08.2015 um 23:49:45:
Aus vertraglichen Gründen (Sondervertrag) ist das nicht möglich, ich habe mich bei der zuständigen Behörde informiert.


Was ist ein Sondervertrag? Warum kannst du nicht in deiner Branche arbeiten? Naja ist deine Angelegenheit.

Fragender Blick schrieb am 26.08.2015 um 23:54:27:
Gibt es Ausnahmen oder Möglichkeiten, um das zu vermeiden?

Nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 27.08.2015 um 00:33:43
 
Aras schrieb am 27.08.2015 um 00:04:29:
Hab grad geguckt. Es gibt Flugverbindungen nach Sana'a. Eine Heimreise nach Jemen ist also möglich.
Es sind vermutlich Flug-Webseiten, die mit der Realität nicht übereinstimmen. Tatsache ist: Der Flughafen wurde letzte Woche angegriffen und zerstört und dass Raketen zw. Jemen und Saudi Arabien abgefeuert werden (z.B. heute gegen 09 Uhr). Ich weiß nicht warum ich alles rechtfertigen muss, ich bräuchte Hilfe und kein Verhören
http://www.n-tv.de/politik/Saudi-Arabien-faengt-Scud-Rakete-ab-article15802041.h...


Was ist ein Sondervertrag? Warum kannst du nicht in deiner Branche arbeiten? Naja ist deine Angelegenheit.

wie gesagt, es geht vertragsbedingt nicht.


Nein.
Danke für diese Antwort




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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.08.2015 um 00:42:40
 
Das ist doch egal. Es gibt mehr als nur den Flughafen in Sana'a. Aden und Ta'izz gibts ja auch noch.
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Antwort #8 - 27.08.2015 um 01:03:21
 
Aras schrieb am 27.08.2015 um 00:42:40:
Das ist doch egal. Es gibt mehr als nur den Flughafen in Sana'a. Aden und Ta'izz gibts ja auch noch.



Nach Taiz ist seit März 2015 keinen einzigen Flug geführt (Bürgerkrieg am Flughafengelände).

Von Aden nach Sanaa sind es 8 Stunden Autofahrt mitten im Bürgerkrieg. Man riskiert sein Leben.
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Mick
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Antwort #9 - 27.08.2015 um 06:47:49
 
@
Aras

Die Kernfrage war, ob er in Deutschland mit einem Asylantrag
eine Chance hat. Die Frage hat reinhard beantwortet. Alles
andere ist überflüssig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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reinhard
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Antwort #10 - 27.08.2015 um 10:32:32
 
Fragender Blick schrieb am 26.08.2015 um 23:54:27:
Die Asyl-Situation in Österreich sind katastrophal.


Asylanträge aus dem Jemen werden in Deutschland nur in SH bearbeitet. Die Zentrale Aufnahme ist zu 240 Prozent belegt – Flure, Gemeinschaftsräume, Zelte, Container... Asylanträge werden über Monate nicht angenommen.


Zitat:
Gibt es Ausnahmen oder Möglichkeiten, um das zu vermeiden?


Die Ausnahmen sind: Wenn die Mehrheit Deiner Familie (dazu zählen nur Ehefrau und eigene Kinder unter 18 Jahren) in Deutschland sind und hier Asyl beantragt haben. Dann ist das Land zuständig, das für die Mehrheit zuständig ist.

Oder Selbsteintrittsrecht: Wenn es ganz besondere Ausnahmegründe gibt, die die deutsche Regierung / Bundesamt dazu veranlassen, freiwillig Dein persönliches Asylverfahren zu übernehmen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 27.08.2015 um 11:11:52
 
Fragender Blick schrieb am 26.08.2015 um 23:49:45:
Aus vertraglichen Gründen (Sondervertrag) ist das nicht möglich, ich habe mich bei der zuständigen Behörde informiert

Bei welcher Behörde? In Deutschland oder in Österreich?
Hast Du Dich mit der Vertragsregelung mal mit einem Anwalt besprochen ob sie rechtsgültig ist? Behörden wissen da üblicherweise weniger.

Sollte es um eine Konkurenzschutzklause gehen: damit die wirksam ist müsste Dir monatlich Geld gezahlt werden.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 27.08.2015 um 12:22:22
 
Und wenn das massiv überlastete BAMF die Dublin-Fristen versust, dann bleibt er auch hier.

Wieso nicht Paragraph 18c und wenn die Stellensuche erfolglos verläuft Asylantrag. Dann ist Dublin eh gegessen.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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reinhard
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Antwort #13 - 27.08.2015 um 13:38:51
 
tapir schrieb am 27.08.2015 um 12:22:22:
Wieso nicht Paragraph 18c und wenn die Stellensuche erfolglos verläuft Asylantrag. Dann ist Dublin eh gegessen.


@Fragender Blick:

Damit ist gemeint, beantrage eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche, Aufenthaltsgesetz § 18 c. Wenn Du die bekommst, gehörst Du nach Deutschland, dann kannst Du hier eine Arbeit finden oder Asyl beantragen.
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Antwort #14 - 27.08.2015 um 21:44:20
 
Kann er mit dem AT aus Österreich denn direkt in Deutschland eine AE nach § 18c AufenthG bei der ABH bekommen oder ist Visumsverfahren notwendig? Das würde wohl nicht binnen der 4 Wochen klappen, die er noch in Österreich bleiben darf.
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