i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1440680947

Beitrag begonnen von Georginalina am 27.08.2015 um 15:09:07

Titel: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Georginalina am 27.08.2015 um 15:09:07
Liebes Team ich habe eine Tochter ,3 Jahre alt ,mit einem Mann den ich 2010 in Deutschland kennengelernt habe.Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon einen Aufenthalt und zwar einen unbefristeten.Er war im Besitz eines blauen Passes da er als Flüchtling (Zimbabwe) anerkannt wurde.Nun ist es aber so ,das er damals falsche Angaben zu seiner Herkunft und Identität gemacht hat.Als unsere Tochter geboren wurde wurde er als Vater eingetragen und bekam auch das Sorgerecht.Er musste eine Eidesstattliche Versicherung beim Notar abgeben das seine Angaben in seinem Pass stimmen.Ohne dies hätten wir die Geburtsurkunde der Kleinen nicht bekommen.

Nachdem er mir seine Situation gebeichtet hatte haben wir entschieden seine falschen Angaben zu korrigieren.Dazu sind wir erst einmal beim Jugendamt gewesen und haben dort seinen Original Pass (Ghana) vorgezeigt.Daraufhin wurde an Vaterschafts und Sorgerechtsbescheinigung ein Anhang gehängt der besagt das durch Selbstanzeige die Dokumente auf seinen richtigen Namen geändert sind.

Heute waren wir bei der Ausländerbehörde.Dort haben wir original Pass und seinen blauen Pass vorgelegt, ebenso seine ID Karte seine Geburtsurkunde und die Unterlagen vom Jugendamt.
Nachdem wir erklärt haben worum es geht wurden die beiden Pässe mit den falschen Angaben einbehalten, und die AB stellte eine Bescheinigung aus das die Pässe eingezogen wurden.Seinen original Pass bekam er wieder.Man sagte uns das er ausreisepflichtig wäre. Wir haben gleichzeitig einen Antrag gestellt auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem.§28 Abs. 1und 3 AufenthG .Die AB sagte uns das nun erst einmal die Dokumente (Geburtsurkunde) geprüft werden müssten,und das kann ja natürlich einige Zeit dauern.

Nun hat er aber ja gar keinen Aufenthaltstitel in seinem original Pass und kann sich nur noch mit diesem ausweisen.Der Anwalt bei dem wir vorher waren sagte uns, das die AB eine Fiktionsbescheinigung ausstellen muss.Diese haben wir jedoch nicht bekommen.

Was passiert wenn er nun in eine Kontrolle kommt? Wie geht es überhaupt weiter?Was für Auswirkungen hat die falsche Eidesstattliche Versicherung? Die AB sagte uns nur das sie uns anschreiben wird.Ist es von Bedeutung das der Papa meiner Tochter und ich nicht im selben Haushalt leben? Er aber sehr viel Zeit mit ihr verbringt und sie fast jedes Wochenende bei ihm ist.Ich habe jetzt Angst das er abgeschoben wird und meine Tochter ihren Papa nicht mehr hat.  :-[

Vielen Dank für eure Müh im voraus

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von reinhard am 27.08.2015 um 15:58:29
Wenn er kontrolliert wird, zeigt er vor was er hat. Die Polizei (oder wer auch immer) wendet sich an die Ausländerbehörde, die das erklären kann.

Welche Auswirkungen Straftaten haben? Das erfährt er aus der Post, die er von der Staatsanwaltschaft bekommt.

Abgeschoben? Er kann nur abgeschoben werden, wenn er schriftlich zur Ausreise aufgefordert worden ist. Dagegen kann er klagen, er kann auch ausreisen. Nur wenn er nichts macht, kann er abgeschoben werden. Die Frist steht im Bescheid.

Fiktionsbescheinigung? Die Fiktion gilt. Wenn er eine Bescheinigung haben will, bekommt er diese, muss sie aber bezahlen.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von deerhunter am 27.08.2015 um 16:05:49
Esgibt mehrere Möglichkeiten! Möglicherweise wird der Vater deiner Tochter eine GÜB bekommen und muss in relativ kurzer Zeit ausreisen!
Dann kann er von seiner Heimat aus ein FZF beantragen. Das dauert eine Weile da Ghana ein unsichers Urkundenwesen hat und kostet zwischen 300 - 650 € http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619670/Daten/4832264/Merkblatt_Ghana.pdf
Außerdem wird er vermutlich ein Strafverfahren wegen flaschen Angaben zur AE bekommen sowie ein Strafverfahren nach §156 StGB. Das könnte ihm zusätzliche Probleme beim erneuten Visum bringen!

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Georginalina am 27.08.2015 um 16:34:45

deerhunter schrieb am 27.08.2015 um 16:05:49:
Esgibt mehrere Möglichkeiten! Möglicherweise wird der Vater deiner Tochter eine GÜB bekommen und muss in relativ kurzer Zeit ausreisen!

Wo sind denn dann die anderen Möglichkeiten?   :-[

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von tiggger am 27.08.2015 um 16:44:00

reinhard schrieb am 27.08.2015 um 15:58:29:
Fiktionsbescheinigung? Die Fiktion gilt.

Welche Fiktion gilt Deiner Meinung nach? Hat er sich Deiner Meinung nach rechtmäßig hier aufgehalten?

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von reinhard am 27.08.2015 um 17:10:35

tiggger schrieb am 27.08.2015 um 16:44:00:
Welche Fiktion gilt Deiner Meinung nach? Hat er sich Deiner Meinung nach rechtmäßig hier aufgehalten?


Nein, das bezog sich konkret auf die Frage der Themenstarterin.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von deerhunter am 27.08.2015 um 18:06:16

Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 16:34:45:
Wo sind denn dann die anderen Möglichkeiten?

Ausreisen wird er vermutlich müssen! Die anderen Möglichkeiten sind, dass er etwas Zeit bekommt seine Sachen in Ordnung zu bringen und seinen Prozess abzuwarten!
Aber seien wir mal ehrlich
1. Er hat falsche Angaben bei der Einreise, Ausländerpass, AE gemacht - Straftat möglicherweise auch §153 StGB
2. Illegaler aufenthalt - Straftat
3. falsche eidessa´tattliche Versicherung - Straftat § 156 StGB
Dazu kommen möglicherweise das erschleichen von Leistungen + Betrug wenn er Geld oder Sachmittel vom Staat erhalten hat! Von irgendetwas wird er ja gelebt haben!
Also Strafverfahren plus möglicherweise Regress
Da kommt einiges zusammen und er kann froh sein, wenn er demnächst überhaupt ein ordentliches Visum bekommt!

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Georginalina am 27.08.2015 um 18:52:04
Zählt das Kind denn gar nicht?

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Aras am 27.08.2015 um 18:53:36
Doch schon. Aber es ist auch keine Entschuldigung für so ein massives Fehlverhalten.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von reinhard am 27.08.2015 um 19:11:27

Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 18:52:04:
Zählt das Kind denn gar nicht?


Doch, natürlich.

Allerdings hat eine nicht existierende Person ja eine AE erhalten, das hat sich ja erledigt.

Jetzt gibt es eine ganze andere Person, die eine AE haben will. Diese AE setzt voraus:
- ein Visum
- eine überprüfte Identität
- Straffreiheit
Daran muss er jetzt arbeiten. Bei Vorstrafen kann der Aufenthalt auch geregelt werden, aber eben nicht mit der normalen AE als Vater eines deutschen Kindes.

Bei der Straffreiheit muss jetzt zunächst ermittelt werden, was er getan hat.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Georginalina am 27.08.2015 um 19:18:56
.
reinhard schrieb am 27.08.2015 um 19:11:27:
Jetzt gibt es eine ganze andere Person, die eine AE haben will. Diese AE setzt voraus:
- ein Visum
- eine überprüfte Identität
- Straffreiheit
Daran muss er jetzt arbeiten. Bei Vorstrafen kann der Aufenthalt auch geregelt werden, aber eben nicht mit der normalen AE als Vater eines deutschen Kindes.



Aras schrieb am 27.08.2015 um 18:53:36:
Doch schon. Aber es ist auch keine Entschuldigung für so ein massives Fehlverhalten.


Er hat keine Vorstrafen und ausgenommen der Erschleichung der AE war er nie Kriminell. Er geht seit Jahren arbeiten.Liegt also nicht dem Staat auf der Tasche.Natürlich ist das Kind keine Entschuldigung für sein Verhalten.Soll es auch nicht sein ,aber das Wohl des Kindes sollte doch berücksichtigt werden



Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Georginalina am 27.08.2015 um 19:22:45

deerhunter schrieb am 27.08.2015 um 18:06:16:
Ausreisen wird er vermutlich müssen! Die anderen Möglichkeiten sind, dass er etwas Zeit bekommt seine Sachen in Ordnung zu bringen und seinen Prozess abzuwarten!
Aber seien wir mal ehrlich
1. Er hat falsche Angaben bei der Einreise, Ausländerpass, AE gemacht - Straftat möglicherweise auch §153 StGB
2. Illegaler aufenthalt - Straftat
3. falsche eidessa´tattliche Versicherung - Straftat § 156 StGB
Dazu kommen möglicherweise das erschleichen von Leistungen + Betrug wenn er Geld oder Sachmittel vom Staat erhalten hat! Von irgendetwas wird er ja gelebt haben!
Also Strafverfahren plus möglicherweise Regress
Da kommt einiges zusammen und er kann froh sein, wenn er demnächst überhaupt ein ordentliches Visum bekommt!



Das hört sich ja an als ob keine Möglichkeit gibt die Angelegenheit hier in DE gerade zu rücken.Das wäre eine echte Katastrophe für uns und  die Kleine   :'(

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von reinhard am 27.08.2015 um 19:26:42

Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 19:18:56:
.Er hat keine Vorstrafen und ausgenommen der Erschleichung der AE war er nie Kriminell.


Das ist doch genau das Problem: Er hat jahrelang getäuscht, betrogen und Behörden veranlasst, falsche Urkunden auszustellen.

Vermutlich hat er mit der falschen Identität auch Leistungen bezogen.

Jetzt wird ermittelt, und dann wird es entsprechende Verfahren geben. Solange das läuft, darf keine AE ausgestellt werden.

Dann wird das Strafverfahren irgendwann zuende sein, und erst dann kannst Du sagen, ob er vorbestraft ist.




Zitat:
aber das Wohl des Kindes sollte doch berücksichtigt werden


Genau. Das wird es auch. Ihr könnt auch eine Stellungnahme vom Jugendamt einholen, wie die Trennung sich auf das Kindeswohl auswirken würde. Theoretisch ist es möglich, dass die Ausländerbehörde auf das Visum verzichtet. Theoretisch ist es auch möglich, dass die Ausländerbehörde dem Visum vorab zustimmt und er mit dieser Zustimmung zur Botschaft in Ghana geht, dann geht es dort schnell.

Aber wirklich sagen, was in den nächsten zwei Jahren passieren wird, kann hier keiner.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von cabrio am 27.08.2015 um 19:35:20

Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 19:18:56:
aber das Wohl des Kindes sollte doch berücksichtigt werden


Ganz genau. Wird es auch.

Und selbstverständlich wird er eben deshalb Deutschland nicht verlassen müssen. Die aufenthaltsrechtlichen Straftaten und alles, was damit zusammenhängt, tritt absolut zurück hinter das Wohl des deutschen Kindes. Gibt's mindestens zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dazu.

Den Antrag auf AE habt ihr ja schon gestellt. Sollte die ABH deinen Mann zur Ausreise auffordern, dann nehmt ihr euch einen Anwalt. Aber auch erst dann.

Die begangenen Straftaten dürften im übrigen zum großen Teil bereits verjährt sein.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Aras am 27.08.2015 um 19:42:22
Lol klar.


Wenn das Kind gross genug ist die Trennung vom Vater zu verkraften, dann wird das Visaverfahren nachgeholt.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von cabrio am 27.08.2015 um 19:52:38

Aras schrieb am 27.08.2015 um 19:42:22:
Wenn das Kind gross genug ist die Trennung vom Vater zu verkraften, dann wird das Visaverfahren nachgeholt.


Ja, vielleicht, wenn der Vater gerade erst ohne FZF-Visum hergekommen ist. NIcht aber, wenn er, wie in diesem Fall, schon seit Jahren hier lebt und arbeitet. Asylantrag unter falschem Namen spielt da keine Rolle mehr. Müssen eben die Angaben korrigiert werden.

Übrigens sieht das BVerfG die Sache mit dem Kindeswohl ganz anders als das hier im Forum oft verbreitet wird: Eine Trennung von den Eltern oder einem Elternteil ist von minderjährigen Kindern selbst für kurze Zeit grundsätzlich NICHT zu verkraften - trotz hier immer wieder vorgebrachter Überlegungen zum Thema Kinder, deren Väter -freiwillig- monatelang auf Ölbohrplattformen arbeiten oder für die Armee im Auslandseinsatz sind. Das Gericht sieht es anders.

Bezüglich der Frage der Strafverfolgungsverjährung der langen Liste von Straftaten, die der TS hier gerade aufgetischt wurden, empfehle ich übrigens die Lektüre von § 78 StGB im Zusammenspiel mit den angeführten Straftatbeständen im Aufenthalts- und anderen Gesetzen.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von deerhunter am 27.08.2015 um 21:07:24

Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 19:22:45:
Das hört sich ja an als ob keine Möglichkeit gibt die Angelegenheit hier in DE gerade zu rücken.Das wäre eine echte Katastrophe für uns unddie Kleine   

Ich sehe ehrlich kaum eine Chance, dass dieses ohne Ausreise funktioniert. Er wird Deutschland verlassen müssen!

cabrio schrieb am 27.08.2015 um 19:35:20:
Die aufenthaltsrechtlichen Straftaten und alles, was damit zusammenhängt, tritt absolut zurück hinter das Wohl des deutschen Kindes.


Das sehe ich bei diesen Straftaten völlig anders! Das Kind ist 3 Jahre alt und Mutter & Vater leben nicht zusammen....das Kind sieht den Vater nur am Wochenende.... Er wird auch mit Anwalt ausreisen müssen!

PS: Die Verjährung wird kaum greifen, da bis zur Offenbahrung der echten Identität vor kurzem, immer wieder Falschangaben gemacht wurden und damit meiner Meinung die Verjährung gehemmt wird

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von cabrio am 27.08.2015 um 22:05:32

deerhunter schrieb am 27.08.2015 um 21:07:24:
Die Verjährung wird kaum greifen, da bis zur Offenbahrung der echten Identität vor kurzem, immer wieder Falschangaben gemacht wurden 


Schön, wie du das mal so locker eben aus dem Handgelenk schüttelst. Die Frage der Verjährung ist tatsächlich nicht so ganz einfach. Aber da die TS in ihrem Eingangspost schreibt


Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 15:09:07:
ich habe eine Tochter ,3 Jahre alt ,mit einem Mann den ich 2010 in Deutschland kennengelernt habe.Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon einen Aufenthalt und zwar einen unbefristeten.Er war im Besitz eines blauen Passes da er als Flüchtling (Zimbabwe) anerkannt wurde.
,

muss man wohl annehmen, dass der Mann seit mindestens 2010 eine Niederlassungserlaubnis hat. Seitdem dürfte er wohl keine falschen Angaben zu seiner Identität mehr gemacht haben (müssen). Bleibt dennoch eine rechtlich komplexe Frage. Deshalb schrieb ich auch, dass "wohl ein Großteil der Straftaten in dem Zusammenhang inzwischen verjährt sein dürfte". Ich prüfe das jetzt nicht im Einzelnen - vor allem, weil es für den Fall der TS ohnehin wenig Bedeutung haben wird. Denn FALLS er ausreisen müsste, dann wäre es ja - wie ihr hier alle sagt - zur Nachholung des Visumsverfahrens und nicht, weil er wegen irgendwelcher lange zurückliegenden und relativ geringfügigen Straftaten ausgwiesen würde. Ihr vermischt hier verschiedene Dinge. Ein laufendes Ermittlungsverfahren kann möglicherweise die Erteilung der AE verzögern, bedeutet aber nicht gleich Ausreise. Die Rede von der GÜB usw ist hier also mehr als voreilig.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Aras am 27.08.2015 um 22:14:27
Ein Zimbabwer hat eine Niederlassungserlaubnis. Der Ghanaer hat keine. Zumal diese widerrechtlich erteilte NE widerrufen werden kann, da diese aufgrund von Betrug erschlichen worden ist. Auch in Hinblick auf § 5 Abs 1. Nr 1a (geklärte Identität) ist das eine Steilvorlage für den Widerruf. Das kannst du doch nicht verneinen.

Also erzähl hier keine Märchen, dass der Vater aufgrund der Zeugung eines Kindes sich jeden Spaß erlauben dürfte.

Außerdem will ich anmerken, dass wir hier in einem Rechtsstaat leben. Wenn wir in Deutschland solchen Mist ungestraft lassen, dann werden sich Deutsche und Ausländer  fragen wozu man sich an Regeln halten soll, wenn jeder Lügner und Betrüger allein mit der Kraft seiner Lende Narrenfreiheit haben soll.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Saxonicus am 27.08.2015 um 22:29:13

cabrio schrieb am 27.08.2015 um 22:05:32:
Denn FALLS er ausreisen müsste, dann wäre es ja - wie ihr hier alle sagt - zur Nachholung des Visumsverfahrens und nicht, weil er wegen irgendwelcher lange zurückliegenden und relativ geringfügigen Straftaten ausgwiesen würde.

Im § 95 Aufenthaltsgesetz ist zu lesen:

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1

a) in das Bundesgebiet einreist oder

b) sich darin aufhält oder

2. unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung zu beschaffen oder eine so beschaffte Urkunde wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von cabrio am 27.08.2015 um 22:46:50

Aras schrieb am 27.08.2015 um 22:14:27:
Ein Zimbabwer hat eine Niederlassungserlaubnis. Der Ghanaer hat keine.


Die NE hat der Mann. Genauso, wie auch der -identifizierbare - Mann der Vater des Kindes ist,  ob der nun Ghanaer oder Zimbabweaner ist. Ob die NE zurückgenommen werden kann, ist eine ganz andere Frage, die hier doch gar nicht Thema ist. Ich vermute mal, er hat sich eben deshalb nicht einbürgern lassen, obwohl er darauf wohl schon längst einen "Anspruch" gehabt hätte.


Aras schrieb am 27.08.2015 um 22:14:27:
Also erzähl hier keine Märchen, dass der Vater aufgrund der Zeugung eines Kindes sich jeden Spaß erlauben dürfte. 


Den "Spass" - deine einigermaßen respektlose Bezeichnung für das, was Menschen in ihrer Verzweiflung und ohne anderen damit irgendwie zu schaden, tun - hat er sich ja nun lange vor der Zeugung des Kindes "erlaubt". Und die einzige Frage ist, ob er das Visumsverfahren nachholen muss, nicht, ob jemand - für was auch immer - bestraft werden soll oder muss.


Aras schrieb am 27.08.2015 um 22:14:27:
jeder Lügner und Betrüger 


Diese ewige deutsche Pedanterie in bezug auf falsche Namen und Titel! Ich finde allerdings, dass man unterscheiden sollte zwischen Menschen, die lügen, um anderen zu schaden und solchen, die aus purer Verzweiflung lügen, ohne anderen damit zu schaden. Mit einem falschen Namen und falschem Geburtsland rumzulaufen, damit man nicht wieder nach Ghana zurückgeschickt werden kann, ist nach meiner Meinung kaum über dem Kavaliersdelikt angesiedelt. Deine Empörung darüber, dass hier jemand vermeintlich ungestraft durchkommt, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.


Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Saxonicus am 27.08.2015 um 22:56:39

cabrio schrieb am 27.08.2015 um 22:46:50:
Mit einem falschen Namen und falschem Geburtsland rumzulaufen, damit man nicht wieder nach Ghana zurückgeschickt werden kann, ist nach meiner Meinung kaum über dem Kavaliersdelikt angesiedelt. Deine Empörung darüber, dass hier jemand vermeintlich ungestraft durchkommt, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.

Ein etwas eigenartiges Rechtsverständnis, welches ich nicht teilen kann. Bleibt zu hoffen, dass eine solche Einstellung zu den Gesetzen nicht Schule macht, denn das wäre der Weg in die Anarchie. Dann können wir uns gleich vom Rechtsstaat verabschieden und jeder macht dann was er will.

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von cabrio am 27.08.2015 um 23:20:35

Saxonicus schrieb am 27.08.2015 um 22:56:39:
Bleibt zu hoffen, dass eine solche Einstellung zu den Gesetzen nicht Schule macht, denn das wäre der Weg in die Anarchie. Dann können wir uns gleich vom Rechtsstaat verabschieden


Oh, ich wünsche mir in vielen Fällen GERADE, dass "eine solche Einstellung"  - jedenfalls zu bestimmten Gesetzen - Schule machte. Das wäre dann nicht der Weg in die Anarchie, sondern die Rettung vieler Menschen. Hätten nur mehr europäische Juden eine etwas kavalierhafte Einstellung zum "Lügen und Betrügen" in punkto Identität und Einreise- und Aufenthaltsrecht gehabt!

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von fons am 27.08.2015 um 23:23:54
Es reicht nun - geht an den Stammtisch.

@ TS sind noch Fragen deinerseits offen? Sonst ist hier dicht.
Das ist eine Warnung an die Stammtischler

Titel: Re: Selbstanzeige falsche Angaben im Pass
Beitrag von Aras am 27.08.2015 um 23:25:35
@Fons

Hab das jetzt gesehen...  Ich schreib mal meinen Beitrag als PN an Cabrio.

fons´[edit]ok[/edit]

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.