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Selbstanzeige falsche Angaben im Pass (Gelesen: 7.169 mal)
Georginalina
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27.08.2015 um 15:09:07
 
Liebes Team ich habe eine Tochter ,3 Jahre alt ,mit einem Mann den ich 2010 in Deutschland kennengelernt habe.Zu diesem Zeitpunkt hatte er schon einen Aufenthalt und zwar einen unbefristeten.Er war im Besitz eines blauen Passes da er als Flüchtling (Zimbabwe) anerkannt wurde.Nun ist es aber so ,das er damals falsche Angaben zu seiner Herkunft und Identität gemacht hat.Als unsere Tochter geboren wurde wurde er als Vater eingetragen und bekam auch das Sorgerecht.Er musste eine Eidesstattliche Versicherung beim Notar abgeben das seine Angaben in seinem Pass stimmen.Ohne dies hätten wir die Geburtsurkunde der Kleinen nicht bekommen.

Nachdem er mir seine Situation gebeichtet hatte haben wir entschieden seine falschen Angaben zu korrigieren.Dazu sind wir erst einmal beim Jugendamt gewesen und haben dort seinen Original Pass (Ghana) vorgezeigt.Daraufhin wurde an Vaterschafts und Sorgerechtsbescheinigung ein Anhang gehängt der besagt das durch Selbstanzeige die Dokumente auf seinen richtigen Namen geändert sind.

Heute waren wir bei der Ausländerbehörde.Dort haben wir original Pass und seinen blauen Pass vorgelegt, ebenso seine ID Karte seine Geburtsurkunde und die Unterlagen vom Jugendamt.
Nachdem wir erklärt haben worum es geht wurden die beiden Pässe mit den falschen Angaben einbehalten, und die AB stellte eine Bescheinigung aus das die Pässe eingezogen wurden.Seinen original Pass bekam er wieder.Man sagte uns das er ausreisepflichtig wäre. Wir haben gleichzeitig einen Antrag gestellt auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gem.§28 Abs. 1und 3 AufenthG .Die AB sagte uns das nun erst einmal die Dokumente (Geburtsurkunde) geprüft werden müssten,und das kann ja natürlich einige Zeit dauern.

Nun hat er aber ja gar keinen Aufenthaltstitel in seinem original Pass und kann sich nur noch mit diesem ausweisen.Der Anwalt bei dem wir vorher waren sagte uns, das die AB eine Fiktionsbescheinigung ausstellen muss.Diese haben wir jedoch nicht bekommen.

Was passiert wenn er nun in eine Kontrolle kommt? Wie geht es überhaupt weiter?Was für Auswirkungen hat die falsche Eidesstattliche Versicherung? Die AB sagte uns nur das sie uns anschreiben wird.Ist es von Bedeutung das der Papa meiner Tochter und ich nicht im selben Haushalt leben? Er aber sehr viel Zeit mit ihr verbringt und sie fast jedes Wochenende bei ihm ist.Ich habe jetzt Angst das er abgeschoben wird und meine Tochter ihren Papa nicht mehr hat.  Traurig

Vielen Dank für eure Müh im voraus
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reinhard
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Antwort #1 - 27.08.2015 um 15:58:29
 
Wenn er kontrolliert wird, zeigt er vor was er hat. Die Polizei (oder wer auch immer) wendet sich an die Ausländerbehörde, die das erklären kann.

Welche Auswirkungen Straftaten haben? Das erfährt er aus der Post, die er von der Staatsanwaltschaft bekommt.

Abgeschoben? Er kann nur abgeschoben werden, wenn er schriftlich zur Ausreise aufgefordert worden ist. Dagegen kann er klagen, er kann auch ausreisen. Nur wenn er nichts macht, kann er abgeschoben werden. Die Frist steht im Bescheid.

Fiktionsbescheinigung? Die Fiktion gilt. Wenn er eine Bescheinigung haben will, bekommt er diese, muss sie aber bezahlen.
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deerhunter
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Antwort #2 - 27.08.2015 um 16:05:49
 
Esgibt mehrere Möglichkeiten! Möglicherweise wird der Vater deiner Tochter eine GÜB bekommen und muss in relativ kurzer Zeit ausreisen!
Dann kann er von seiner Heimat aus ein FZF beantragen. Das dauert eine Weile da Ghana ein unsichers Urkundenwesen hat und kostet zwischen 300 - 650 € http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619670/Daten/4832264/Merkblatt_Gha...
Außerdem wird er vermutlich ein Strafverfahren wegen flaschen Angaben zur AE bekommen sowie ein Strafverfahren nach §156 StGB. Das könnte ihm zusätzliche Probleme beim erneuten Visum bringen!
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Georginalina
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Antwort #3 - 27.08.2015 um 16:34:45
 
deerhunter schrieb am 27.08.2015 um 16:05:49:
Esgibt mehrere Möglichkeiten! Möglicherweise wird der Vater deiner Tochter eine GÜB bekommen und muss in relativ kurzer Zeit ausreisen!

Wo sind denn dann die anderen Möglichkeiten?   Traurig
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tiggger
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Antwort #4 - 27.08.2015 um 16:44:00
 
reinhard schrieb am 27.08.2015 um 15:58:29:
Fiktionsbescheinigung? Die Fiktion gilt.

Welche Fiktion gilt Deiner Meinung nach? Hat er sich Deiner Meinung nach rechtmäßig hier aufgehalten?
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reinhard
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Antwort #5 - 27.08.2015 um 17:10:35
 
tiggger schrieb am 27.08.2015 um 16:44:00:
Welche Fiktion gilt Deiner Meinung nach? Hat er sich Deiner Meinung nach rechtmäßig hier aufgehalten?


Nein, das bezog sich konkret auf die Frage der Themenstarterin.
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deerhunter
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Antwort #6 - 27.08.2015 um 18:06:16
 
Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 16:34:45:
Wo sind denn dann die anderen Möglichkeiten?

Ausreisen wird er vermutlich müssen! Die anderen Möglichkeiten sind, dass er etwas Zeit bekommt seine Sachen in Ordnung zu bringen und seinen Prozess abzuwarten!
Aber seien wir mal ehrlich
1. Er hat falsche Angaben bei der Einreise, Ausländerpass, AE gemacht - Straftat möglicherweise auch §153 StGB
2. Illegaler aufenthalt - Straftat
3. falsche eidessa´tattliche Versicherung - Straftat § 156 StGB
Dazu kommen möglicherweise das erschleichen von Leistungen + Betrug wenn er Geld oder Sachmittel vom Staat erhalten hat! Von irgendetwas wird er ja gelebt haben!
Also Strafverfahren plus möglicherweise Regress
Da kommt einiges zusammen und er kann froh sein, wenn er demnächst überhaupt ein ordentliches Visum bekommt!
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Georginalina
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Antwort #7 - 27.08.2015 um 18:52:04
 
Zählt das Kind denn gar nicht?
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Aras
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Antwort #8 - 27.08.2015 um 18:53:36
 
Doch schon. Aber es ist auch keine Entschuldigung für so ein massives Fehlverhalten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #9 - 27.08.2015 um 19:11:27
 
Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 18:52:04:
Zählt das Kind denn gar nicht?


Doch, natürlich.

Allerdings hat eine nicht existierende Person ja eine AE erhalten, das hat sich ja erledigt.

Jetzt gibt es eine ganze andere Person, die eine AE haben will. Diese AE setzt voraus:
- ein Visum
- eine überprüfte Identität
- Straffreiheit
Daran muss er jetzt arbeiten. Bei Vorstrafen kann der Aufenthalt auch geregelt werden, aber eben nicht mit der normalen AE als Vater eines deutschen Kindes.

Bei der Straffreiheit muss jetzt zunächst ermittelt werden, was er getan hat.
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Georginalina
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Antwort #10 - 27.08.2015 um 19:18:56
 
.reinhard schrieb am 27.08.2015 um 19:11:27:
Jetzt gibt es eine ganze andere Person, die eine AE haben will. Diese AE setzt voraus:
- ein Visum
- eine überprüfte Identität
- Straffreiheit
Daran muss er jetzt arbeiten. Bei Vorstrafen kann der Aufenthalt auch geregelt werden, aber eben nicht mit der normalen AE als Vater eines deutschen Kindes.


Aras schrieb am 27.08.2015 um 18:53:36:
Doch schon. Aber es ist auch keine Entschuldigung für so ein massives Fehlverhalten.


Er hat keine Vorstrafen und ausgenommen der Erschleichung der AE war er nie Kriminell. Er geht seit Jahren arbeiten.Liegt also nicht dem Staat auf der Tasche.Natürlich ist das Kind keine Entschuldigung für sein Verhalten.Soll es auch nicht sein ,aber das Wohl des Kindes sollte doch berücksichtigt werden


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Georginalina
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Antwort #11 - 27.08.2015 um 19:22:45
 
deerhunter schrieb am 27.08.2015 um 18:06:16:
Ausreisen wird er vermutlich müssen! Die anderen Möglichkeiten sind, dass er etwas Zeit bekommt seine Sachen in Ordnung zu bringen und seinen Prozess abzuwarten!
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1. Er hat falsche Angaben bei der Einreise, Ausländerpass, AE gemacht - Straftat möglicherweise auch §153 StGB
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Das hört sich ja an als ob keine Möglichkeit gibt die Angelegenheit hier in DE gerade zu rücken.Das wäre eine echte Katastrophe für uns und  die Kleine   weinend
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Antwort #12 - 27.08.2015 um 19:26:42
 
Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 19:18:56:
.Er hat keine Vorstrafen und ausgenommen der Erschleichung der AE war er nie Kriminell.


Das ist doch genau das Problem: Er hat jahrelang getäuscht, betrogen und Behörden veranlasst, falsche Urkunden auszustellen.

Vermutlich hat er mit der falschen Identität auch Leistungen bezogen.

Jetzt wird ermittelt, und dann wird es entsprechende Verfahren geben. Solange das läuft, darf keine AE ausgestellt werden.

Dann wird das Strafverfahren irgendwann zuende sein, und erst dann kannst Du sagen, ob er vorbestraft ist.



Zitat:
aber das Wohl des Kindes sollte doch berücksichtigt werden


Genau. Das wird es auch. Ihr könnt auch eine Stellungnahme vom Jugendamt einholen, wie die Trennung sich auf das Kindeswohl auswirken würde. Theoretisch ist es möglich, dass die Ausländerbehörde auf das Visum verzichtet. Theoretisch ist es auch möglich, dass die Ausländerbehörde dem Visum vorab zustimmt und er mit dieser Zustimmung zur Botschaft in Ghana geht, dann geht es dort schnell.

Aber wirklich sagen, was in den nächsten zwei Jahren passieren wird, kann hier keiner.
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Antwort #13 - 27.08.2015 um 19:35:20
 
Georginalina schrieb am 27.08.2015 um 19:18:56:
aber das Wohl des Kindes sollte doch berücksichtigt werden


Ganz genau. Wird es auch.

Und selbstverständlich wird er eben deshalb Deutschland nicht verlassen müssen. Die aufenthaltsrechtlichen Straftaten und alles, was damit zusammenhängt, tritt absolut zurück hinter das Wohl des deutschen Kindes. Gibt's mindestens zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts dazu.

Den Antrag auf AE habt ihr ja schon gestellt. Sollte die ABH deinen Mann zur Ausreise auffordern, dann nehmt ihr euch einen Anwalt. Aber auch erst dann.

Die begangenen Straftaten dürften im übrigen zum großen Teil bereits verjährt sein.
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Antwort #14 - 27.08.2015 um 19:42:22
 
Lol klar.


Wenn das Kind gross genug ist die Trennung vom Vater zu verkraften, dann wird das Visaverfahren nachgeholt.
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