Hallo,
meine Familienzusammenführung steht nun kurz bevor. Hierzu habe ich nun ein paar kurze Fragen und hoffe, dass ihr mir helfen könnt:
Krankenversicherung:
Soviel ich weis, ist es im Rahmen einer
FZF nicht nötig, dass der nach Deutschland einreisende Ehepartner noch zusätzlich eine Incoming-Krankenversicherung abschließt. Meine
KV sagte mir aber, ich könnte meine Ehefrau erst dann über mich familienversichern, wenn sie hier auch angemeldet ist.
Wie ist der Zeitraum zwischen Einreise und Anmeldung ohne Incoming-Krankenversicherung rechtlich abgedeckt, also wenn uns z. B. auf dem Weg vom Flughafen jemand in die Karre fahren würde???
Anmeldung/Aufenthaltstitel:
Kann ich meine Eherau sofort beim Rathaus unter meiner Adresse anmelden oder geht das erst, wenn das von der deutschen Botschaft nun erteilte Visum zur
FZF durch die zuständige
ABH in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wurde???
Danke für eure Hilfe!!!