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Nachzug zum Deutschen Kind (Gelesen: 486 mal)
Themen Beschreibung: Apostille für die Geburtsurkunde?
JMouvet
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug zum Deutschen Kind
01.09.2015 um 14:27:21
 
Guten Tag Smiley

Ich wohne zur zeit in Deutschland mit meinen 20 Monaten alten Sohn. Mein Sohn wurde in Süd Afrika geboren und hat doppelt Staatsbürgerschaft.
Mein Mann hat vor wenigen Tagen seine Formulare für Familiennachzug zum Deutschen Kind eingegeben. Kurz danach kam eine Email die um eine Apostille für die Geburtsurkunde meines Sohnes fragte. Auf der Website stand nichts davon... Muss mein Mann das jetzt wirklich beantragen? Ich hoffe nicht denn da unten dauert sowas echt lange. Irgendwelche Tips?

Vielen Dank im voraus!
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Nachzug zum Deutschen Kind
Antwort #1 - 01.09.2015 um 14:34:10
 
JMouvet schrieb am 01.09.2015 um 14:27:21:
Kurz danach kam eine Email die um eine Apostille für die Geburtsurkunde meines Sohnes fragte. Auf der Website stand nichts davon... Muss mein Mann das jetzt wirklich beantragen?

Auch wenn das nicht auf der Website gestanden hat, steht oftmals der Zusatz, dass weitere Unterlagen gefordert werden.
Auch ist es normal, dass ausländische Urkunden für den deutschen Rechtsverkehr mittels Apostille "rechtsfähig" gemacht werden.
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