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brauche hilfe (Gelesen: 2.057 mal)
tyche
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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31.08.2015 um 20:15:58
 
Hallo
es geht um eine Bekannte. Sie kommt aus Bulgarien und ist nun schwanger von einem pakistani.  Sie möchte jetzt aber in Deutschland leben und ihr Kind hier bekommen. Darf der Kindsvater ( ein in Griechenland lebender pakistani) nach Deutschland kommen
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 31.08.2015 um 21:00:17
 
Lebt die Bulgarin in Deutschland? Verdient Sie genug? Welchen Status hat der Pakistani in Greece?
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tyche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 31.08.2015 um 22:03:10
 
Sie lebt nicht in deutschland, möchte jetzt aber hier her kommen um hier zu leben. der pakistani hat asyl in griechenland
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 31.08.2015 um 22:44:35
 
Haben sie denn einen Plan, wovon sie leben wollen? Die Bulgarin darf hier arbeiten, der Pakistani noch nicht.

Öffentliche Hilfe bekommen sie in Bulgarien oder Griechenland, hier in Deutschland nicht. Die Bulgarin kann ALG-2 oder Ähnliches beantragen, wenn sie fünf Jahre hier gelebt hat.

Haben sie beide eine Krankenversicherung, die hier gilt?
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tyche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 31.08.2015 um 23:09:47
 
wovon die beiden hier leben möchten, das weiß ich auch nicht und ich glaube nicht das sie eine Krankenversicherung haben.
so gut kenne ich die beiden nicht.
könnte die bulgarien denn den pakistani nach Deutschland holen ,  wenn sie ihr Kind hier bekommt?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.08.2015 um 23:21:01
 
tyche schrieb am 31.08.2015 um 23:09:47:
könnte die bulgarien denn den pakistani nach Deutschland holen ,wenn sie ihr Kind hier bekommt? 

Es gilt erst einmal festzustellen, ob die Bulgarin ein über drei Monate hinaus geltendes Recht hat, in Deutschland zu bleiben, denn ...
Zitat:
§ 4 Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte

Nicht erwerbstätige Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügen. Hält sich der Unionsbürger als Student im Bundesgebiet auf, haben dieses Recht nur sein Ehegatte, Lebenspartner und die Kinder, denen Unterhalt gewährt wird.

... d. h. wie will sie ihren Lebensunterhalt verdienen?
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tyche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 01.09.2015 um 00:06:08
 
ich dachte die Bulgaren können sich hier ohne weiteres Niederlassen und haben Anspruch auf Sozialleistungen.
.....wenn sie schwanger nach Deutschland kommt und sie hier ihr Kind bekommt, ist das Kind dann automatisch deutscher Staatsbürger?
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Saxonicus
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Antwort #7 - 01.09.2015 um 00:56:45
 
tyche schrieb am 01.09.2015 um 00:06:08:
ich dachte die Bulgaren können sich hier ohne weiteres Niederlassen und haben Anspruch auf Sozialleistungen. 

Da bist Du leider im Irrtum.

tyche schrieb am 01.09.2015 um 00:06:08:
.....wenn sie schwanger nach Deutschland kommt und sie hier ihr Kind bekommt, ist das Kind dann automatisch deutscher Staatsbürger? 

Nein. In Deutschland gilt (im Allgemeinen) das Abstammungsprinzip. Ein Kind "erbt" die Staatsangehörigkeit seiner Eltern.
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Mokus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 01.09.2015 um 11:20:01
 
Da sie jetzt schwanger ist, wird schwierig unter diesen umständen arbeit zu finden und dann die Frezügigkeit geniessen und dann der Vater des Kindes.

Vorschlag : Kind in Bulgarien in die Welt bringen, danach vllt würde mit einem Job in D klappen.

Ohne Job wird schwierig. Sozialleistungen könnt ihr erstmal total vergessen.

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Prian
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 01.09.2015 um 21:07:33
 
Saxonicus schrieb am 01.09.2015 um 00:56:45:
...

Nein. In Deutschland gilt (im Allgemeinen) das Abstammungsprinzip. Ein Kind "erbt" die Staatsangehörigkeit seiner Eltern.

Was ist eigentlich, wenn die Eltern bzw. ein Elternteil 2 Staatsangehörigkeiten haben/hat?
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trixie
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Antwort #10 - 01.09.2015 um 21:13:06
 
... dann hat das Kind u. U. drei oder vier Staatsangehörigkeiten, sofern die jeweiligen Staatsangehörigkeitsrechte der anderen Staaten dies zulassen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #11 - 01.09.2015 um 23:31:00
 
Prian schrieb am 01.09.2015 um 21:07:33:
Was ist eigentlich, wenn die Eltern bzw. ein Elternteil 2 Staatsangehörigkeiten haben/hat?


Es hilft aber nichts, wenn das Kind bulgarisch und pakistanisch ist. Die bulgarische Staatsangehörigkeit soll wohl die Freizügigkeit begründen, dazu braucht die Bulgarin und ihr Kind genug Einkommen, um drei Personen zu ernähren, damit der Pakistaner kommen kann.

Ich glaube, die Bulgarin hat grundfalsche Informationen über "Geburtsrecht" und "Staatsangehörigkeit" (bzw. hofft, das Gerüchte stimmen).
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