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FZF mit blauer Karte EU (Gelesen: 13.520 mal)
kendyshop
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Antwort #45 - 07.12.2015 um 15:03:45
 
Zusammenfassung:

1-Urkunden übersetzen lassen.
2-Beim Bürgeramt Familienstand ändern
3-mit der Meldebescheinigung zum Finanzamt?

Richtig?

Der Familienstand lässt sich auch bei der Wohnungsanmeldung ändern oder?
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Antwort #46 - 07.12.2015 um 15:15:24
 
Das Finanzamt sollte eigenständigen Zugriff auf das Melderegister haben. Aber im Grunde dreimal ja. Ggf. die Heiratsurkunde auch beim Finanzamt zeigen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #47 - 07.12.2015 um 16:38:33
 
Aras schrieb am 07.12.2015 um 14:42:08:
Wurden die Urkunden vertrauensanwaltlich überprüft?

Du solltest mE die Urkunden einmal ins deutsche Übersetzen lassen. Normalerweise reicht es den Familienstand durch das Einwohnermeldeamt zu ändern. In der Regel interessiert sich das Finanzamt für den Familienstand im Melderegister.


Ja, die wurden im Kamerun überprüft. Weiß aber das Bürgeramt Bescheid, dass eine Überprüfung stattgefunden hat oder geht man davon aus, weil ein Visum zur FZF gegeben wurde oder bekommen wir noch ein Schreiben von der AV im Kamerun?

Danke
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Antwort #48 - 07.12.2015 um 16:52:51
 
Auf der Rückseite der Urkunden müssten Registernummern der deutschen Auslandsvertretung vermerkt sein. Das ist Quasi der Legalisationsvermerk. Falls also eine Behörde Zweifel hat, muss die Behörde beiM Konsulat nachfragen...
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Antwort #49 - 07.12.2015 um 20:15:35
 
Ich bin ziemlich durcheinander. Was ist die richtige Reihenfolge:

ABH vor Finanzamt (Änderung der Steuerklasse)? oder andersrum?

Danke
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« Zuletzt geändert: 07.12.2015 um 20:29:36 von kendyshop »  
 
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Antwort #50 - 07.12.2015 um 20:52:33
 
Je nach Verwaltungsaufbau kann es unterschiedlich sein. Aber Grundsätzlich:

1. Einwohnermeldeamt
2. Ausländerbehörde
3. Finanzamt
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Antwort #51 - 07.12.2015 um 21:09:52
 
Aras schrieb am 07.12.2015 um 20:52:33:
Je nach Verwaltungsaufbau kann es unterschiedlich sein. Aber Grundsätzlich:

1. Einwohnermeldeamt
2. Ausländerbehörde
3. Finanzamt



Warum muss ich zuerst zum ABH, bevor ich Finanzamt gehe. Welche Unterlage brauche ich vom ABH für das Finanzamt?
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Antwort #52 - 07.12.2015 um 21:14:04
 
Es muss ja für das Finanzamt ja irgendwie ersichtlich sein, dass die Frau nicht nur für touristische Zwecke eingereist ist, oder? Da kann ein Durchschlag vom Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ggf. hilfreich sein.
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