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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> FZF mit blauer Karte EU
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Beitrag begonnen von kendyshop am 30.07.2015 um 11:37:29

Titel: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 30.07.2015 um 11:37:29
Hallo Leute,

ich bin ein kamerunischer Bürger, habe vor kurz geheiratet und besitze eine Blaue Karte EU. Meine Frau und Tochter leben noch im Kamerun. Sie haben einen Termin zum Zweck der FZF am 01.09. bei der deutschen Botschaft im Kamerun. 
- Was ist zu beachten?
- welche Vorteile bieten mir die blaue Karte außer, dass meine Frau den deutschen Kurs nicht besuchen muss?
- was ist unter Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten gemeint? wie lange dauert es?
- wie ist der allgemeine Vorgang bei der FZF?

Danke für Rückmeldung.

Beste Grüße :)

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Nature am 30.07.2015 um 11:48:36
Hallo,

alle Infos für das Visa zur FZF für Ehegatte und Kind findest du auf der Seite der dt. Botschaft in Kamerun (Jaunde)

Hier in Englisch:

http://www.jaunde.diplo.de/contentblob/3829534/Daten/3327609/20130613FamilienzusammenfhrungEN.pdf

Die Prüfung richtet sich bei deiner Ehefrau nach § 30 AufenthG i.V.m. § 27 AufenthG und bei deiner Tochter nach § 32 AufenthG.

Die Vorschriften findest du frei zugänglich hier im Board oder über Google.

Sollten sich noch weitere Frage ergeben, kannst du ja nochmal hier nachhaken.

Der allgemeine Vorgang ist, dass sie zum Termin die geforderten Unterlagen dem Visaantrag beifügt und wartet bis die Visa erteilt sind.

Nach Visaerteilung (Visum gilt i.d.R. 6 Monate) kann dann die Einreise nach D erfolgen. Bei der zuständigen ABH müssen dann Anträge auf Aufenthaltserlaubnis gestellt werden. Die AEs werden dann i.R. relativ schnell ausgestellt, da die Prüfung ja bereits im Visaverfahren abgeschlossen wird.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 30.07.2015 um 13:21:21
Was aus dem Merkblatt nicht hervorgeht:
Ehegatten eines Besitzers einer blauen Karte brauchen keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Was ist mit dem Kind?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Nature am 30.07.2015 um 13:50:23

Aras schrieb am 30.07.2015 um 13:21:21:
Was aus dem Merkblatt nicht hervorgeht:
Ehegatten eines Besitzers einer blauen Karte brauchen keine Sprachkenntnisse nachweisen.

Was ist mit dem Kind?



Sprachkenntnisse sind keine Erteilungsvoraussetzung bei Kindernachzug bis 16 Jahre.

Ab 16 gilt § 32 Abs.2

1Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. 2Satz 1 gilt nicht, wenn

1. der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder 2 oder eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 besitzt oder

2. der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 oder eine Blaue Karte EU besitzt.


Indem Fall so oder so egal. Das Kind benötigt auch keine Sprachkenntnisse.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 30.07.2015 um 14:31:34
Vielen Dank Nature,

Meine Tochter ist nur 6 Jahre, also braucht keine Deutsche Kenntnisse vorzuweisen.

Ich habe soweit alle nötigen Unterlagen. Mir fehlt nur das Einladungsschreiben für meine Tochter. Ich habe von der Botschaft gehört, dass es formlos sein sollte. Was genau muss drin stehen. Gibt es ein Muster online.

Was ich noch komisch fand, ich musste für das Kleine und meine Frau 2 Termine buchen, kann es passieren, dass du nur eine von Beiden das Visum bekommt und die andere nicht?

was ist unter was ist unter Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten gemeint? Siehe link http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/
- wie lange dauert es, bis das Visum erteilt wird? Was ist unter ohne Wartezeit und uneingeschränkt zu verstehen?


Beste Grüße

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Nature am 30.07.2015 um 14:45:22

kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 14:31:34:
Vielen Dank Nature,

Meine Tochter ist nur 6 Jahre, also braucht keine Deutsche Kenntnisse vorzuweisen.

Ich habe soweit alle nötigen Unterlagen. Mir fehlt nur das Einladungsschreiben für meine Tochter. Ich habe von der Botschaft gehört, dass es formlos sein sollte. Was genau muss drin stehen. Gibt es ein Muster online.

Was ich noch komisch fand, ich musste für das Kleine und meine Frau 2 Termine buchen, kann es passieren, dass du nur eine von Beiden das Visum bekommt und die andere nicht?

was ist unter was ist unter Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU dürfen ohne Wartezeit uneingeschränkt in Deutschland arbeiten gemeint? Siehe link http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/
- wie lange dauert es, bis das Visum erteilt wird? Was ist unter ohne Wartezeit und uneingeschränkt zu verstehen?


Beste Grüße



Jede Person erhält immer einen gesonderten Termin, sind ja auch zwei verschiedene Prüfungen. Das ist meines Wissens nach üblich.

Deine Tochter hat sowieso einen Anspruch auf Nachzug. Die Frau so wie die du den Sachverhalt darstellst auch, es sei denn man würde eine Scheinehe bejahen, oder die Heiratsdokumente wären gefälscht bzw. die Ehe nicht anerkannt werden o.ä.

Die Prüfung obliegt natürlich der dt. Botschaft und der zuständigen ABH.

Mit der Änderung von § 29 Absatz 5 Nummer2 AufenthG wird Familienangehörigen von Inhabern einer Blauen Karte EU das Recht auf eine unbeschränkte Ausübung einer Erwerbstätigkeit eingeräumt.

D.h. Deine Frau kann theoretisch sofort jede Art von Erwerbstätigkeit ausüben, sobald sie den deutschen Aufenthaltstitel in den Händen hält. Sie hat außerdem auch Anspruch auf Verpflichtung zum Integrationskurs.


Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 30.07.2015 um 15:14:47

Nature schrieb am 30.07.2015 um 14:45:22:
, es sei denn man würde eine Scheinehe bejahen, oder die Heiratsdokumente wären gefälscht bzw. die Ehe nicht anerkannt werden o.ä. 

Bei einem gemeinsamen Kind kann man auch nicht mehr von Scheinehe sprechen ;)


kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 14:31:34:
Ich habe soweit alle nötigen Unterlagen. Mir fehlt nur das Einladungsschreiben für meine Tochter. Ich habe von der Botschaft gehört, dass es formlos sein sollte. Was genau muss drin stehen. Gibt es ein Muster online. 



Du schreibst dann nur sowas rein wie:


Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte, dass meine Familie zu mir nachzieht. Meine Familie besteht aus meiner Ehefrau, Frau X Y, und unserer gemeinsamen Tochter, X Y. Meine jetzige Wohnung, mit einer Wohnfläche von xx m², soll zur Ehewohnung werden.

Zu meiner Person möchte ich anmerken, dass ich Besitzer einer Blauen Karte EU bin, wodurch nach meinen Recherchen bei meiner Ehefrau auf einfache Sprachkenntnisse verzichtet wird (§ 30 Abs. 1 Satz 2).

Ich freue mich schon auf die Zusammenführung und bitte um eine wohlwollende und zeitnahe Bearbeitung der Visaanträge.

Mit freundlichen Grüßen
X Y

Anlage:
- Kopie Reisepass (Datenseite)
- Kopie Blaue Karte EU

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 30.07.2015 um 17:51:34

Zitat:
Bei einem gemeinsamen Kind kann man auch nicht mehr von Scheinehe sprechen


soll es heißen, dass die Dokumente nicht mehr überprüft werden? oder findet immer noch eine Dokumentenprüfung statt?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von deerhunter am 30.07.2015 um 19:23:56
Gibt es tatsächlich keine UP und kein A1 für die Ehefrau?

Wird hier der Deutsche mit seiner "außereuropäischen" Ehefrau tatsächlich so massiv diskrimiert?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von reinhard am 30.07.2015 um 19:27:40

kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 17:51:34:
soll es heißen, dass die Dokumente nicht mehr überprüft werden? oder findet immer noch eine Dokumentenprüfung statt?


Das hat nichts miteinander zu tun.

Ein "Scheinehe-Verdacht" wird durch Befragung der beiden Ehepartner überprüft. Aber wenn ein Kind da ist, ist da nichts zu erwarten.

Eine Dokumentenprüfung kann in einem Land erfolgen, das ein "unsicheres Urkundenwesen" hat, wo man also Geburtsurkunden oder Heiratsurkunden mit "Wunschinhalt" bei Behörden kaufen kann.
http://www.konsularinfo.diplo.de/contentblob/1619724/Daten/2829094/Merkblatt_Kamerun.pdf


Und ein A1-Zertifikat wird natürlich nicht verlangt, weil Du eine Blue Card hast. Ich hoffe, Du lässt Dich von zweifelnden Beiträgen hier nicht irritieren, nicht alle kennen sich aus.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von deerhunter am 30.07.2015 um 19:29:59
Danke für die Antwort...hilft mir auch weiter! Ich wollte niemanden verwirren, war nur interessiert

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von reinhard am 30.07.2015 um 20:43:21

deerhunter schrieb am 30.07.2015 um 19:29:59:
Danke für die Antwort...hilft mir auch weiter! Ich wollte niemanden verwirren, war nur interessiert


Ist einfacher, hier nur Fragen zum Anliegen des Themenstarters zu beantworten. Fragen einer "Diskriminierung Deutscher" kannst Du ja getrennt davon im "User" aufwerfen.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 04.08.2015 um 21:52:03
Erstmal vielen Dank an allen für die Mühe,

eine Frage hätte ich noch?

soll ich mit einem Interview hier in Berlin beim ABH rechnen? In den meisten Fällen findet ein Interview des lebenden Lebenspartners im Deutschland statt. Ist es so mit einer blauen Karte?

Danke im voraus

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 04.08.2015 um 22:09:52
Was sollen die Fragen, wenn es ein gemeinsames Kind bei euch gibt?

Dafür machen die die Urkundenprüfung und sehen dass es auch wirklich euer Kind ist.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Petersburger am 05.08.2015 um 14:04:41

kendyshop schrieb am 30.07.2015 um 14:31:34:
Was ich noch komisch fand, ich musste für das Kleine und meine Frau 2 Termine buchen,

Was ist daran komisch oder unverständlich?

Die für einen Termin geplante Zeit ist die Zeit, die im Schnitt für einen Antrag benötigt wird.
Wie soll man in derselben Zeit zwei oder mehr Anträge annehmen?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 24.08.2015 um 16:56:16
Huhu,

ich bin wieder da,

Meine Frau und Tochter haben nächste Woche einen Termin, damit sie den Antrag stellen können.
- Was ist dabei zu beachten?
- Muss ich was Besonders vorher wissen?
- Welche Fragen werden gestellt?
- Hat Jemand Erfahrung mit Kamerun und FZF?
- Wir sind soweit bereit, alle Unterlagen sind komplett.

Zur Erinnerung haben wir letzter Monat geheiratet, ich habe im Deutschland und habe eine blaue Karte EU.

Danke für Antwort.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 09.09.2015 um 16:39:20
hallo Leute,

ich habe eine allgemeine Frage. Meine Frau hat letzte Woche die Visa für sie und unsere Tochter beantragt. Sie hat direkt für die Urkundenüberprüfung bezahlt. Dafür haben wir nur 61€ für die Überprüfung bezahlt. So verteilt 15€ für Geburtsurkunde meiner Frau und 15€ für die Heiratsurkunde und 31 für die Geburtsurkunde unserer Tochter. Ich bin ziemlich überraschend, weil auf der Seite der AV steht es dass es 400€ kosten sollte. Hier link http://www.jaunde.diplo.de/contentblob/4464830/Daten/5167981/20150218MerkblattUeberpruefungkamerunischerUrkunden.pdf. Ich weiß auch dass die Kosten und Dauer abhängig vom Geburtsort und Heiratsort sind. Soll ich davon ausgehen, dass es schneller gehen sollte? Zur Erinnerung besitze ich eine Blaue Karte EU, was bedeutet, das der Prozess schneller gehen soll. Wie lange kann es dauern ungefähr? Weiß jmd aus Erfahrung?

Noch eine Frage: wir haben Anfang July im Kamerun geheiratet. Muss ich was Spezielles hier im Deutschland machen? Zum Beispiel die Ehe beim Standesamt anerkennen oder anmelden lassen? Ich war schon beim Finanzamt aber die Dame meinte, dass er die Lohnsteuerklasse geändert werden kann, erst wenn die Frau hier angemeldet ist. Was muss ich bgzl irgendwelche Amts in Deutschland beachtet?

Gruß

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von T.P.2013 am 09.09.2015 um 23:03:58
Hallo,

für die Visa-Antrag-Abgabe möglicherweise wichtig:
Schick deiner Frau ein .pdf mit einer formlosen Erklärung, dass Du sie "einlädst", um mit ihrer Tochter bei Dir in DEU zu wohnen.
Steht oft nicht auf der Liste der geforderten Dokumente, wird aber oft bei Antragsabgabe gefordert.

Zu Deinen Behördengängen in DEU:
Erst erforderlich, wenn Frau und Kind hier sind.
Dann im ersten Angriff: ALB, Meldebehörde, Krankenversicherung.

Eine "Anerkennung der Ehe" findet nicht statt (Deine Ehe besteht oder besteht eben nicht), eine "Anmeldung" der Ehe beim Standesamt ist nicht erforderlich.

Gruß

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 10.09.2015 um 10:13:12
Danke für Antwort.


T.P.2013 schrieb am 09.09.2015 um 23:03:58:
für die Visa-Antrag-Abgabe möglicherweise wichtig:
Schick deiner Frau ein .pdf mit einer formlosen Erklärung, dass Du sie "einlädst", um mit ihrer Tochter bei Dir in DEU zu wohnen.
Steht oft nicht auf der Liste der geforderten Dokumente, wird aber oft bei Antragsabgabe gefordert.


Eine formlose Erklärung wurde schon beim Antrag hinzugefügt.
Wenn nichts hier im Deutschland zu machen ist, dann warte ich einfach. Auf der Webseite der AV im Kamerun steht 4 bis 8 Monaten  :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[ :-[. Krassssssssssss

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von trixie am 10.09.2015 um 12:37:12

kendyshop schrieb am 10.09.2015 um 10:13:12:
Auf der Webseite der AV im Kamerun steht 4 bis 8 Monaten 

Die Bearbeitungszeit ergibt sich aufgrund der Urkundenprüfung, nachdem Kamerun ein Land mit unsicherem Urkundenwesen ist.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 10.09.2015 um 13:37:25

trixie schrieb am 10.09.2015 um 12:37:12:
Die Bearbeitungszeit ergibt sich aufgrund der Urkundenprüfung


Ich kann schon verstehen, dass es in manchen Regionen so lange dauert. Aber für Urkunden, die in Großstädte (Duala und Jaunde) ausgestellt wurde, verstehe ich es nicht. Wie lange, die Dauer und Kosten hängt davon ab, wo die Urkunden ausgestellt wurden. Vielleicht dauert es auch wenig, da ich dafür nur 61€ bezahlt habe.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Saxonicus am 10.09.2015 um 15:25:43

kendyshop schrieb am 10.09.2015 um 13:37:25:
Ich kann schon verstehen, dass es in manchen Regionen so lange dauert. Aber für Urkunden, die in Großstädte (Duala und Jaunde) ausgestellt wurde, verstehe ich es nicht. 

Selbstverständlich dürfte das auch wesentlich vom Vertrauensanwalt abhängen. Wenn es ein stark beschäftigter Anwalt ist, hat er sicher noch eine ganze Menge anderer Mandanten, deren Anliegen er ebenfalls bearbeiten und erledigen muss.

Warum sollte er Eure Belange vorrangig bearbeiten ?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 28.09.2015 um 14:47:09
Huhu Leute,

ich habe eine Frage, ich habe das BVA heute angerufen und mehr Infos zu holen. Der Typ am Telefon meinte, die Unterlagen wurden am 18.09. nach Berlin geschickt. Ich konnte mir nicht sagen, ob die Urkundenüberprüfung erfolgreich stattgefunden hat. Soll ich davon ausgehen, dass die Unterlagen erst nach der Überprüfung geschickt werden oder kann es sein, dass noch was (seitens Vertrauensanwalt) kommt?

Zur Erinnerung: Antrag wurde am 02.09. abgegeben.
Grüße

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 08.10.2015 um 14:34:18
Hallo,

ich habe die ABH gestern gemailt und es kam heute diese Antwort.


Zitat:
die Vorabmitteilung über die Beantragung der Visen für XXXXX wurden mir am 02.09.2015 von der deutschen Auslandsvertretung übermittelt.

Nach Antragstellung wird uns die Auslandsvertretung die Antragsunterlagen per Kurierpost übersenden. Dies nimmt in der Regel 3 – 4 Wochen in Anspruch. Sobald die Originaldokumente hier vorliegen, kann die weitere Bearbeitung von uns erfolgen.

Der Formblattantrag wurde uns von der deutschen Auslandsvertretung am 30.09.2015 übersandt.


Vom BVA wurde mir gesagt, dass die AV am 18.09. die Dokumente rausgeschickt hat. Wie soll ich es jetzt verstehen? Welches Datum soll ich jetzt berücksichtigen? Wenn ich mich auf das BVA verlasse, soll die Unterlagen bei ABH schon nächste Woche (3-4 Wochen) sein, aber laut ABH sollen die maximal Ende Oktober kommen.
Was meint die Dame mit dem Formblattantrag? mit oder ohne Originaldokumente?


Zitat:
Es erfolgte die Mitteilung, dass die kamerunischen Personenstandsurkunden in eigener Zuständigkeit der Auslandsvertretung überprüft werden. Das kann in der Regel bis zu 4 Monaten dauern.

Das Ergebnis der Urkundenüberprüfung bleibt für mich abzuwarten.

Es ist nicht so, dass erstmal die Urkundenüberprüfung stattfindet, bevor die Unterlagen nach Deutschland geschickt werden? Oder die ABH wurde noch nach dem ok der AV fragen, bevor sie Stellung nimmt?


Zitat:
Ich werde bei Eingang des Ergebnisses schnellstmöglich meine Zustimmung prüfen. Leider beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit zurzeit mehrere Wochen, bedingt durch die Flüchtlingssituation. Vorgänge werden hier chronologisch nach Eingangsdatum bearbeitet, was letztlich auch im Sinne der Antragsteller liegt.


Anscheinend läuft diese Flüchtlingssituation auch über die ABH.

Grüße



Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 22.11.2015 um 14:34:39
Hallo,

ich brauche dringend Hilfe. Ich habe nach 9 Wochen endlich mal Post von ABH bekommen. Ein paar Unterlagen werden gefordert, dazu einen Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße. Das Problem ist, dass ich immer noch in meiner aus der Studentenzeit 15qm Wohnung wohnen. Ich habe 1.5 Monatsfrist vom ABH bekommen, um vollständige Unterlagen einzureichen. Die Wohnungssuche ist in meiner Stadt so kritisch, so dass ich bis dahin es nicht schaffe. Ich seit 6 Monaten schon dabei und hat bisher keinen Erfolg gehabt.
Mein Bruder und seine Freundin mieten aber gerade eine 3 Zimmerwohnung, 78 qm groß und bereits die vorübergehende Lösung anzubieten? d.h Meine Frau und Tochter könnten das Gästezimmer kurzfristig benutzen. Dazu würde ich auch meinen Mietvertrag einreichen.

Würde es gehen. Hat jmd Erfahrung damit?

Gruß

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von erne am 23.11.2015 um 09:31:49

kendyshop schrieb am 22.11.2015 um 14:34:39:
d.h Meine Frau und Tochter könnten das Gästezimmer kurzfristig benutzen. Dazu würde ich auch meinen Mietvertrag einreichen. 


ähem,
die FZF ist zu Dir, damit deine Frau mit dir in ehelicher LG leben kann.
Wenn sie in einem Gästezimmer von Freunden wohnt und du eine andere Meldeadresse hast, ist das ja nicht der Fall.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 25.11.2015 um 14:41:13
Hallo,

ich habe eine Frage. Ich habe eine größere Wohnung gefunden, die X € warm kostet. Da ich Y€ monatlich verdiene wäre noch 1200€ (Lohnsteuerklasse 1) übrig. Aber sobald meine Frau und Tochter hier sind, werde ich meine Lohnsteuerklasse ändern und 1500€ netto wären dann übrig.

Reicht es noch aus Sicht der ABH für die Sicherung des Lebensunterhalts?

Bevor ich Mietvertrag unterschreibe, hätte ich gern eine Empfehlung von euch. Was das Gesetz dazu? Wie viele braucht für einen Erwachsenen und für ein Kind.

Gruß

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 25.11.2015 um 14:49:46
LOL. Die Wohnkosten werden deinerseits zensiert, aber dein Nettoeinkommen nicht?

Das Gesetz sagt, dass man kein ALG 2 beziehen darf. Also der Regelbedarf für euch und das Kind muss gedeckt sein. Das wären dann so ca. 1000 €.

Was du nicht vergessen solltest, wäre das Kindergeld in Höhe von 188 € (ab 2016 sind es 190 €).


Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 25.11.2015 um 15:02:16
Hummm

d.h. auch bei 1200€ netto übrig wird der Lebensunterhalt gesichert?

Ich habe gerade gelesen, dass pro Erwachsen 316€ sind und für ein Kind 281€ -> 316*2 + 281 = 913€

Gruß

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 25.11.2015 um 15:27:46
Nein.

https://dejure.org/gesetze/SGB_XII/Anlage.html

2x Regelbedarfsstufe 2 für dich und deine Frau, also 360 € x 2, und für das Kind, je nach Alter, 234 - 302 €.

Macht also gesamt 1022 €.

Wobei ab 2016 höhere Beträge gibt.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-23-hoehere-grundsicherung-ab-2016.html

Zusätzlich kommt der Freibetrag, den du abziehen musst.Vermutlich bei dir  330 €.

D.h. es müssen noch 1350 € übrig bleiben.

Aber wenn du mit LSK III und Kindergeld bei 1700 € hast, dann sollte es passen.

Aber nicht vergessen:
Heizkosten (auch sogenannter Heizstrom) gehören in die Miete. Allgemeine Stromkosten nicht.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 25.11.2015 um 15:32:02
Meine Tochter ist 6 und X€ ist die Warmmiete. Ich werde eventuell die Unterlagen bei ABH einreichen, d.h. dieses Jahr noch wird alles geprüft. Auch ab 2016 sollte noch alles ok sein.

2 * 364 + 270 = 998€.

Was ist der Freibetrag? Wofür ist der da?

Es scheint mir aber eng zu sein.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 25.11.2015 um 15:41:53
https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensbereinigung

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 25.11.2015 um 15:52:49
Betrifft mich auch diesen Freibetrag, da die Kranken-, die Sozialversicherung und sonstige Steuer schon aus dem Netto-Gehalt abgezogen werden?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 25.11.2015 um 15:56:58
Ja es betrifft dich, da es nicht um die Sozialbeiträge oder um Steuern geht, sondern um die Werbungskosten die mit der Erwerbstätigkeit verbunden sind.

PS:
Netto = Brutto - Sozialabgaben - Steuern

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 29.11.2015 um 20:06:08
Hallo,

ich brauche ein Rat. Ich habe vor ein paar Wochen Post vom ABH bekommen. Ich muss innerhalb ein paar Wochen bestimmte Unterlagen einreichen, darunter einen Mietvertrag. Leider wohne ich gerade in ein kleines Zimmer (16qm). Es wird nicht ausreichend für Familie und Frau sein. Ansonst sind weitere Unterlagen schon gesammelt. Bei der aktuellen Lage jetzt in Berlin werde ich nicht die Frist einhalten können. Es wurde mir auch abgeraten, Unterlagen teilweise zu übersenden.

Wann könnte ich machen?
Hat jmd vielleicht ein guten Rat für mich?

Auch ein Untermietvertrag kann ich nicht bekommen. Ich verstehe auch nicht, obwohl bei der Wohnungsbewerbung alles sauber und vollständig ist, klappt es seit 7 Monaten schon einfach nicht. Allein sich für eine Familienwohnung zu bewerben ist fast unmöglich. Es wird wahrscheinlich einfacher, wenn Frau und Kind hier wären. Aber bevor sie hier sind, muss ich erstmal einen Mietvertrag beim ABH vorliegen.
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Gruß

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 29.11.2015 um 20:13:00
Wie wäre es in ein Kaff außerhalb Berlins eine Wohnung zu suchen?.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 29.11.2015 um 20:54:18
Die Frage habe ich mir auch bereits gestellt. Weiß aber nicht ob es geht!

Muss ich unbedingt eine 3-Zimmerwohnung finden? Wie sieht noch mal mit der Mindestensgröße? Gibt es Vorgaben?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von erne am 29.11.2015 um 21:24:35

kendyshop schrieb am 29.11.2015 um 20:54:18:
Wie sieht noch mal mit der Mindestensgröße? Gibt es Vorgaben? 


http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf
2.4.2

Zitat:
Ausreichender
Wohnraum
ist

unbeschadet
landesrechtlicher
Regelungen

stets
vorhan<
den,
wenn
für
jedes
Familienmitglied
über
sechs
Jahren
zwölf
Quadratmeter
und
für
jedes
Fa<
milienmitglied
unter
sechs
Jahren
zehn
Qua<
dratmeter
Wohnfläche
zur
Verfügung
stehen
und
Nebenräume
(Küche,
Bad,
WC)
in
ange<
messenem
Umfang
mitbenutzt
werden
können.
Eine
Unterschreitung
dieser
Wohnungsgröße
um
etwa
zehn
Prozent
ist
unschädlich.
Wohn<
räume,
die
von
Dritten
mitbenutzt
werden,
bleiben
grundsätzlich
außer
Betracht;
mitbe<
nutzte
Nebenräume
können
berücksichtigt
werden.


Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 29.11.2015 um 22:01:20
Anscheinend spielt die Anzahl der Zimmer keine Rolle? d.h. 2 Zimmerwohnung für 3 Personen kann auch gehen?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 29.11.2015 um 22:10:58
Ja. Es kommt auf die reine m² Zahl an. Theoretisch geht auch 1 Zimmer mit 32 m²

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 29.11.2015 um 22:23:14
ok, ich versuche mal mein Glück, indem ich eine 2 Zimmerwohnung finde.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 07.12.2015 um 14:11:42
Hallo zusammen,

endlich hat meine Familie die Visa bekommen. Wir werden diese Woche einreisen. Was ist noch zu machen. Ich habe mir folgende Punkte in der Reihenfolge notiert:

- Anmeldung beim Bürgeramt,
- Anmeldung der Kinder zur Schule (für nächstes Jahr wahrscheinlich nur)
- Anmeldung bei der Krankenkasse,
- Änderung der Lohnsteuerklasse (was brauche ich dafür? Hochzeitsurkunde (übersetzt?), Poliezeianmeldung, was noch????)),
- Änderung des Aufenhaltstitels,
- ....?

Gibt es noch was? Ich freue mich auf eure Antworten.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 07.12.2015 um 14:17:55
- Meldung beim Vermieter, dass jetzt Mutter und Kind einziehen.
- Kindergeld beantragen
- Bankkonto für Frau eröffnen

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 07.12.2015 um 14:28:14
Und wie ist es für die Änderung der Steuerklasse? Muss die Urkunde übersetzt werden? Die ist auf französisch und englisch angefertigt, genau wie die Geburtsurkunden (Frau und Kind). Welche Unterlagen werden für die Änderung gebraucht? Was einen?

Vielen Dank

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 07.12.2015 um 14:42:08
Wurden die Urkunden vertrauensanwaltlich überprüft?

Du solltest mE die Urkunden einmal ins deutsche Übersetzen lassen. Normalerweise reicht es den Familienstand durch das Einwohnermeldeamt zu ändern. In der Regel interessiert sich das Finanzamt für den Familienstand im Melderegister.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 07.12.2015 um 15:03:45
Zusammenfassung:

1-Urkunden übersetzen lassen.
2-Beim Bürgeramt Familienstand ändern
3-mit der Meldebescheinigung zum Finanzamt?

Richtig?

Der Familienstand lässt sich auch bei der Wohnungsanmeldung ändern oder?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 07.12.2015 um 15:15:24
Das Finanzamt sollte eigenständigen Zugriff auf das Melderegister haben. Aber im Grunde dreimal ja. Ggf. die Heiratsurkunde auch beim Finanzamt zeigen.

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 07.12.2015 um 16:38:33

Aras schrieb am 07.12.2015 um 14:42:08:
Wurden die Urkunden vertrauensanwaltlich überprüft?

Du solltest mE die Urkunden einmal ins deutsche Übersetzen lassen. Normalerweise reicht es den Familienstand durch das Einwohnermeldeamt zu ändern. In der Regel interessiert sich das Finanzamt für den Familienstand im Melderegister.


Ja, die wurden im Kamerun überprüft. Weiß aber das Bürgeramt Bescheid, dass eine Überprüfung stattgefunden hat oder geht man davon aus, weil ein Visum zur FZF gegeben wurde oder bekommen wir noch ein Schreiben von der AV im Kamerun?

Danke

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 07.12.2015 um 16:52:51
Auf der Rückseite der Urkunden müssten Registernummern der deutschen Auslandsvertretung vermerkt sein. Das ist Quasi der Legalisationsvermerk. Falls also eine Behörde Zweifel hat, muss die Behörde beiM Konsulat nachfragen...

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 07.12.2015 um 20:15:35
Ich bin ziemlich durcheinander. Was ist die richtige Reihenfolge:

ABH vor Finanzamt (Änderung der Steuerklasse)? oder andersrum?

Danke

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 07.12.2015 um 20:52:33
Je nach Verwaltungsaufbau kann es unterschiedlich sein. Aber Grundsätzlich:

1. Einwohnermeldeamt
2. Ausländerbehörde
3. Finanzamt

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von kendyshop am 07.12.2015 um 21:09:52

Aras schrieb am 07.12.2015 um 20:52:33:
Je nach Verwaltungsaufbau kann es unterschiedlich sein. Aber Grundsätzlich:

1. Einwohnermeldeamt
2. Ausländerbehörde
3. Finanzamt



Warum muss ich zuerst zum ABH, bevor ich Finanzamt gehe. Welche Unterlage brauche ich vom ABH für das Finanzamt?

Titel: Re: FZF mit blauer Karte EU
Beitrag von Aras am 07.12.2015 um 21:14:04
Es muss ja für das Finanzamt ja irgendwie ersichtlich sein, dass die Frau nicht nur für touristische Zwecke eingereist ist, oder? Da kann ein Durchschlag vom Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ggf. hilfreich sein.

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