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FZF mit blauer Karte EU (Gelesen: 13.515 mal)
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Antwort #30 - 25.11.2015 um 15:32:02
 
Meine Tochter ist 6 und X€ ist die Warmmiete. Ich werde eventuell die Unterlagen bei ABH einreichen, d.h. dieses Jahr noch wird alles geprüft. Auch ab 2016 sollte noch alles ok sein.

2 * 364 + 270 = 998€.

Was ist der Freibetrag? Wofür ist der da?

Es scheint mir aber eng zu sein.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 25.11.2015 um 15:41:53
 
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #32 - 25.11.2015 um 15:52:49
 
Betrifft mich auch diesen Freibetrag, da die Kranken-, die Sozialversicherung und sonstige Steuer schon aus dem Netto-Gehalt abgezogen werden?
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Antwort #33 - 25.11.2015 um 15:56:58
 
Ja es betrifft dich, da es nicht um die Sozialbeiträge oder um Steuern geht, sondern um die Werbungskosten die mit der Erwerbstätigkeit verbunden sind.

PS:
Netto = Brutto - Sozialabgaben - Steuern
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #34 - 29.11.2015 um 20:06:08
 
Hallo,

ich brauche ein Rat. Ich habe vor ein paar Wochen Post vom ABH bekommen. Ich muss innerhalb ein paar Wochen bestimmte Unterlagen einreichen, darunter einen Mietvertrag. Leider wohne ich gerade in ein kleines Zimmer (16qm). Es wird nicht ausreichend für Familie und Frau sein. Ansonst sind weitere Unterlagen schon gesammelt. Bei der aktuellen Lage jetzt in Berlin werde ich nicht die Frist einhalten können. Es wurde mir auch abgeraten, Unterlagen teilweise zu übersenden.

Wann könnte ich machen?
Hat jmd vielleicht ein guten Rat für mich?

Auch ein Untermietvertrag kann ich nicht bekommen. Ich verstehe auch nicht, obwohl bei der Wohnungsbewerbung alles sauber und vollständig ist, klappt es seit 7 Monaten schon einfach nicht. Allein sich für eine Familienwohnung zu bewerben ist fast unmöglich. Es wird wahrscheinlich einfacher, wenn Frau und Kind hier wären. Aber bevor sie hier sind, muss ich erstmal einen Mietvertrag beim ABH vorliegen.
weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend


Gruß
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Antwort #35 - 29.11.2015 um 20:13:00
 
Wie wäre es in ein Kaff außerhalb Berlins eine Wohnung zu suchen?.
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Antwort #36 - 29.11.2015 um 20:54:18
 
Die Frage habe ich mir auch bereits gestellt. Weiß aber nicht ob es geht!

Muss ich unbedingt eine 3-Zimmerwohnung finden? Wie sieht noch mal mit der Mindestensgröße? Gibt es Vorgaben?
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Antwort #37 - 29.11.2015 um 21:24:35
 
kendyshop schrieb am 29.11.2015 um 20:54:18:
Wie sieht noch mal mit der Mindestensgröße? Gibt es Vorgaben? 


http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf
2.4.2
Zitat:
Ausreichender
Wohnraum
ist

unbeschadet
landesrechtlicher
Regelungen

stets
vorhan<
den,
wenn
für
jedes
Familienmitglied
über
sechs
Jahren
zwölf
Quadratmeter
und
für
jedes
Fa<
milienmitglied
unter
sechs
Jahren
zehn
Qua<
dratmeter
Wohnfläche
zur
Verfügung
stehen
und
Nebenräume
(Küche,
Bad,
WC)
in
ange<
messenem
Umfang
mitbenutzt
werden
können.
Eine
Unterschreitung
dieser
Wohnungsgröße
um
etwa
zehn
Prozent
ist
unschädlich.
Wohn<
räume,
die
von
Dritten
mitbenutzt
werden,
bleiben
grundsätzlich
außer
Betracht;
mitbe<
nutzte
Nebenräume
können
berücksichtigt
werden.

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #38 - 29.11.2015 um 22:01:20
 
Anscheinend spielt die Anzahl der Zimmer keine Rolle? d.h. 2 Zimmerwohnung für 3 Personen kann auch gehen?
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Antwort #39 - 29.11.2015 um 22:10:58
 
Ja. Es kommt auf die reine m² Zahl an. Theoretisch geht auch 1 Zimmer mit 32 m²
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Antwort #40 - 29.11.2015 um 22:23:14
 
ok, ich versuche mal mein Glück, indem ich eine 2 Zimmerwohnung finde.
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Antwort #41 - 07.12.2015 um 14:11:42
 
Hallo zusammen,

endlich hat meine Familie die Visa bekommen. Wir werden diese Woche einreisen. Was ist noch zu machen. Ich habe mir folgende Punkte in der Reihenfolge notiert:

- Anmeldung beim Bürgeramt,
- Anmeldung der Kinder zur Schule (für nächstes Jahr wahrscheinlich nur)
- Anmeldung bei der Krankenkasse,
- Änderung der Lohnsteuerklasse (was brauche ich dafür? Hochzeitsurkunde (übersetzt?), Poliezeianmeldung, was noch????)),
- Änderung des Aufenhaltstitels,
- ....?

Gibt es noch was? Ich freue mich auf eure Antworten.
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Antwort #42 - 07.12.2015 um 14:17:55
 
- Meldung beim Vermieter, dass jetzt Mutter und Kind einziehen.
- Kindergeld beantragen
- Bankkonto für Frau eröffnen
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Antwort #43 - 07.12.2015 um 14:28:14
 
Und wie ist es für die Änderung der Steuerklasse? Muss die Urkunde übersetzt werden? Die ist auf französisch und englisch angefertigt, genau wie die Geburtsurkunden (Frau und Kind). Welche Unterlagen werden für die Änderung gebraucht? Was einen?

Vielen Dank
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Antwort #44 - 07.12.2015 um 14:42:08
 
Wurden die Urkunden vertrauensanwaltlich überprüft?

Du solltest mE die Urkunden einmal ins deutsche Übersetzen lassen. Normalerweise reicht es den Familienstand durch das Einwohnermeldeamt zu ändern. In der Regel interessiert sich das Finanzamt für den Familienstand im Melderegister.
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