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falsche Beschuldigung (Gelesen: 8.139 mal)
remich
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26.07.2015 um 13:12:36
 
Mein Mann hat auf dem Flohmarkt angeblich ein Auto mit einer Tasche berührt. Das stimmt nicht, sagt er, weswegen der Besitzer des Autos die Polizei verständigt hat. Diese kamen mit einem Streifenwagen, überprüften seinen Ausweis -er ist in der Zwischenzeit deutscher Staatsbürger-, stellten fest, dass es gar keinen Schaden gibt. Mein Mann musste aber trotzdem mit auf eine Wache, wo man seine Fingerabdrücke nahm, um zu überprüfen, ob er eventuell, für Straftaten in Frage kommt oder seine Adresse nicht mehr stimmt oder Ähnliches. Inwieweit ist solch ein Verhalten rechtens, oder werden in der Zwischenzeit auch Leute, die z.B. zu schnell gefahren sind, erkennungsdienstlich behandelt?
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Antwort #1 - 27.07.2015 um 14:19:31
 
Hallo,

bei diesem geschilderten Szenario wird keine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt.
Dafür gäbe es auch keine gesetzliche Grundlage.
Möglicherweise gab es begründete Zweifel an seiner Identität, die dann mittels "Fast-ID" (Ein-Finger-Scanner) überprüft worden ist.
Sollte dies der Fall gewesen sein, kann der Sachverhalt wie geschildert aber nicht richtig bzw. vollständig gewesen sein (Perso, korrekte Adresse auf Perso bzw. korrekte Angaben zu abweichender Meldeanschrift). Oder gab es in der Vorgeschichte Deines Mannes evtl. ... Unpässlichkeiten ... bzgl. Urkundenfälschung, -missbrauch, Identitätsmissbrauch etc.?

Gruß

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Antwort #2 - 27.07.2015 um 17:08:57
 
remich schrieb am 26.07.2015 um 13:12:36:
Mein Mann musste aber trotzdem mit auf eine Wache, wo man seine Fingerabdrücke nahm, um zu überprüfen, ob er eventuell, für Straftaten in Frage kommt oder seine Adresse nicht mehr stimmt oder Ähnliches.

Die Adresse kann man schwerlich mit Hilfe von Fingerabdrücken ermitteln (vielleicht mit Vergleichsproben an der Türklingel? Laut lachend).

Aber wenn er aus Sicht der Polizei evtl. "für Straftaten in Frage kommt", weil er z.B. jemandem, nach dem gefahndet wird, ähnlich sieht, kann es schon nötig sein, seine Fingerabdrücke zu nehmen. Einfach ins Blaue hinein darf die Polizei natürlich niemanden erkennungsdienstlich behandeln. Der konkrete Grund, weshalb seine Fingerabdrücke genommen wurden, solltet ihr erst mal erfragen.
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Antwort #3 - 27.07.2015 um 18:09:06
 
Alana schrieb am 27.07.2015 um 17:08:57:
Einfach ins Blaue hinein darf die Polizei natürlich niemanden erkennungsdienstlich behandeln. Der konkrete Grund, weshalb seine Fingerabdrücke genommen wurden, solltet ihr erst mal erfragen. 


Die Landespolzeigesetzte sind hier unterschiedlich. Manchen Bürgern ist gar nicht bewußt was die Polizei nach Polzeigesetzen inzwischen alles darf. GGf. kann sie im Rahmen der Identitätsfeststellung gemacht werden, eine konkrete Beschuldung bedarf es dazu nicht. Die Daten werden auch in manchen Bundesländern unbefristet gespeicher, nennt sich Prävention.

Will man das nicht, muss man den Rechtsweg gehen.

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Antwort #4 - 28.07.2015 um 03:00:55
 
Auch im Rahmen einer "Identitätsfeststellung" kann / darf nicht mal "einfach so" eine erkennungsdienstliche Behandlung in Form der Fast-ID (geschweige denn der "vollständigen" ED-Behandlung) gemacht werden.
Egal, ob strafprozessual oder gefahrenabwehrend ("Prävention").
Da bedarf es schon bspw. begründeter Zweifel an der Identität oder eines sonstigen konkreten Anlasses, m.W. in allen Landespolizeigesetzen (lasse mich aber vom Gegenteil überzeugen).

Daher meine Vermutung irgendeiner Art von Vorgeschichte.
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Antwort #5 - 28.07.2015 um 03:41:49
 
T.P.2013 schrieb am 28.07.2015 um 03:00:55:
Da bedarf es schon bspw. begründeter Zweifel an der Identität oder eines sonstigen konkreten Anlasses, m.W. in allen Landespolizeigesetzen (lasse mich aber vom Gegenteil überzeugen).


Es reicht schon nach manchen Polzeigesetzen sich an Orten in der Nähe von Straftaten oder Demos aufzuhalten. Es geht hier nicht um eine Ermittlung gem. Strofprozessordnung sondern um Gefahrenabwehr im allgemeinen. Die Schwelle ist hier sehr niedrig. Und die benannte Person war eben in der Nähe einer möglichen Straftat.

Genause wie die meisten Poliziegesetzte inwischen eine verdachsunabhängige und anlassunabhänges Kontrollrecht eingeführt haben.
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Antwort #6 - 28.07.2015 um 15:02:35
 
grisu1000 schrieb am 28.07.2015 um 03:41:49:
Es reicht schon nach manchen Polzeigesetzen sich an Orten in der Nähe von Straftaten oder Demos aufzuhalten. Es geht hier nicht um eine Ermittlung gem. Strofprozessordnung sondern um Gefahrenabwehr im allgemeinen. Die Schwelle ist hier sehr niedrig. Und die benannte Person war eben in der Nähe einer möglichen Straftat.


Für Personalienfeststellungen ist die Schwelle niedrig.
Für erkennungsdienstliche Maßnahmen nicht.

Darüber hinaus lag hier im Sachverhalt eben weder eine Demo, noch eine Straftat vor, sondern es ging um Feststellung der Personalien zum Schutz privater Rechte.

Zitat:
Genause wie die meisten Poliziegesetzte inwischen eine verdachsunabhängige und anlassunabhänges Kontrollrecht eingeführt haben.


Gab es in den meisten, wenn nicht allen Polizeigesetzen der Länder schon sehr lange.
Da geht es aber um ein Anhalten und Feststellen der Identität, nicht um verdachts- oder anlassunabhängige ED-Behandlungen.

Im hier vom TS geschilderten Sachverhalt stand die Identität ihres Mannes, belegt durch den Personalausweis, fest.
Somit wären weitere Ermittlungen zur Identität schlicht nicht erforderlich, es sei denn, es hätte Zweifel am Dokument, Zweifel an der Personengleichheit (Dokument + vorlegende Person) oder eben eine Vorgeschichte mit einschlägigen Sachverhalten gegeben.

Eine Befugnis zur verdachts- oder anlassunabhängigen ED-Behandlung ergibt sich ganz sicher aus keinem Landespolizeigesetz.

Soll heißen, @remich:

Mach Dich bei Deinem Mann schlau, aus welchem Grund er mit zur Dienststelle gemommen wurde, was der Anlass gewesen sein soll und was der Umfang der polizeilichen Maßnahmen war.

Dann schreibst Du bspw. an den Landespolizeipräsidenten oder den Landesinnenminister eine Sachaufsichtsbeschwerde mit Schilderung des vollständigen und wahrheitsgemäßen Ablaufs und bittest um Erläuterung der Gründe und meinetwegen Rechtsgrundlagen der durch die Poizei getroffenen Maßnahmen.

Dein Sachverhalt, wie er sich hier liest, ist m.M.n. in sich einfach zu inkongruent, um ihn von hier aus seriös bewerten zu können.

Gruß
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Antwort #7 - 28.07.2015 um 17:25:02
 
T.P.2013 schrieb am 28.07.2015 um 15:02:35:
Darüber hinaus lag hier im Sachverhalt eben weder eine Demo, noch eine Straftat vor, sondern es ging um Feststellung der Personalien zum Schutz privater Rechte.


Der Mann war in der Nähe einer möglichen Straftat, und wurde sogar von jemanden beschuldigt. Das reicht IMHO nach Polzeirecht. Und nun wird in Zukunft sein Datensatz mit ähnlichen Straftaten abgeglichen. Genau dass soll ja diese Erkennungsdienstliche Behandlung nach Polizeirecht ermöglichen.

Nicht desto trotzt, das kann man sowieso nur auf den Rechstweg klären. Da es sich hier um Verwaltungsrecht geht, muss man eben Fachaufsichtsbeschwerde machen oder vor das Verwaltungsgericht gehen. Erfolgschancen ungewiss. Mit irgendwelchen Polizisten darüber zu diskutieren bringt IMHO nichts.
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Antwort #8 - 28.07.2015 um 18:01:02
 
grisu1000 schrieb am 28.07.2015 um 17:25:02:
Der Mann war in der Nähe einer möglichen Straftat, und wurde sogar von jemanden beschuldigt. Das reicht IMHO nach Polzeirecht.


Das ist Quatsch.
Er soll mit seiner Tasche ein Auto berührt haben.
In Frage käme Sachbeschädigung.
Die kann aber nur vorsätzlich, nicht fahrlässig begangen werden (nein, hier greift auch nicht der "Eventualvorsatz").
Hier ging es also offensichtlich um eine Personalienfeststellung zum Schutz privater Rechte.

Zitat:
Und nun wird in Zukunft sein Datensatz mit ähnlichen Straftaten abgeglichen. Genau dass soll ja diese Erkennungsdienstliche Behandlung nach Polizeirecht ermöglichen.


"Mögliche Straftat", "sogar von jemandem(!) beschuldigt"...
Eine bestandsbildende ED-Behandlung, obwohl keine entsprechende Straftat vorliegt bzw. eine Wiederholungsgefahr diesbezüglich - nie und nimmer, nicht nach StPO, nicht nach Polizeirecht.

Zitat:
Nicht desto trotzt, das kann man sowieso nur auf den Rechstweg klären. Da es sich hier um Verwaltungsrecht geht, muss man eben Fachaufsichtsbeschwerde machen oder vor das Verwaltungsgericht gehen. Erfolgschancen ungewiss. Mit irgendwelchen Polizisten darüber zu diskutieren bringt IMHO nichts.


Ich habe ihr geraten, eine Sachaufsichtsbeschwerde zu formulieren, nicht zu diskutieren. Ist nicht "der Rechtsweg" (ist eine formlose Beschwerde nie), bringt aber Erkenntnisgewinn. Zumindest mehr, als einige Erwägungen in diesem Forum...

Bin jetzt hier raus, es sei denn, die TS meldet sich noch einmal mit weiteren Fragen oder Inhalten.

In diesem Sinne...
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Antwort #9 - 28.07.2015 um 19:46:18
 
Vielen Dank für die Antworten. Nun muss ich dazu sagen, bei meinem Mann gibt es überhaupt keine Vorgeschichte, nicht mal in Bezug auf Stassenverkehr.
Er arbeitet als Security bei einer großen Ladenkette und muss alle halbe Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Ich habe, als die Streife meinen Mann mitnehmen wollten, sogar mit einem von Ihnen am Telefon gesprochen. Dieser sagte mir dann, es gehe darum, dass der Fahrzeugbesitzer eine korrekte Adresse bekomme, mein Mann könne ja auch woanders wohnen, egal was ich sage. Außerdem könne er ja vielleicht auch für andere Sachen in Frage kommen. Als ich nachfragte, wollte er sich nicht weiter äußern. Ich habe ihm auch gesagt, dass sie doch den Fingerabdruck durch seinen Ausweis hätten. Das änderte nichts. Sie waren dann auf einer Wache, und ich wollte zu meinem Mann fahren, da ich das Gefühl bekommen hatte, dass da etwas sehr schräg läuft. Mein Mann hat dann das Telefon an den dortigen Kriminalbeamten weitergegeben. Dieser sagte mir, an dem Wagen sei nichts gewesen, hätten seine Kollegen gemeint und mit dem Gummi einer Tasche könne man auch gar keinen Kratzer verursachen.
Warum dann die Fingerabdrücke, führte zum Rumdrucksen und der Mitteilung, die Abfrage im Computer sei negativ, heißt es liege nichts vor.
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Antwort #10 - 28.07.2015 um 20:39:55
 
remich schrieb am 28.07.2015 um 19:46:18:
Warum dann die Fingerabdrücke, führte zum Rumdrucksen und der Mitteilung, die Abfrage im Computer sei negativ, heißt es liege nichts vor. 


Mit einer Fachaufsichtsbeschwerde würdet ihr zumindest eine Antwort bekommen.
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Antwort #11 - 28.07.2015 um 21:28:37
 
@remich

Es ist dann so, wie vermutet - es handelte sich um eine Identitätsfeststellung zum Schutz privater Rechte (falls der Autobesitzer bspw. zivilrechtliche Forderungen geltend machen möchte).

Die Identität Deines Mannes ist zu diesem Zweck dann grundsätzlich festgestellt, wenn er seinen Perso vorweist, dieser unverfälscht und nicht als gestohlen oder verlustig gegangen gemeldet ist.
Zudem muss die Meldeadresse rückseitig aktuell sein, bzw., falls nicht, Dein Mann seine aktuelle Meldeadresse mitgeteilt haben.
Diese wird im Normalfall dann vor Ort durch die Polizei telefonisch oder per Funk in Minutenfrist als zutreffend verifiziert.

Falls also meine Ausführungen zum Perso und der Meldeanschrift für Euren Fall zutreffen, Dein Mann noch nicht Gegenstand polizeilicher Ermittlungen in Bezug auf Urkundenfälschung, -missbrauch oder Identitätsbetrug war, dann ist die Mitnahme zur Dienststelle schwer begründbar, die Identitätsfeststellung mittels Fingerabdruck (Fast-ID oder komplett per ED-Behandlung zur Sofortauswertung) nicht erklärbar und damit möglicherweise rechtswidrig.

Es sei denn, bestimmte polizeiliche Erkenntnisse haben dies als erforderlich erscheinen lassen. Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn irgendjemand mal die Personaldaten Deines Mannes (Name + Geburtsdatum) mjissbräuchlich benutzt hat oder Dein Mann aus irgendwelchen anderen, Euch nicht bekannten Gründen zur Kontrolle ausgeschrieben ist.

Dies zur Erklärung anhand des von Dir geschilderten Sachverhalts.

Um dies aber zu klären, solltest Du, falls Du dies möchtest (bzw. Dein Mann als Betroffener) mittels Sachaufsichtsbeschwerde bei dem Landespolizeipräsidenten (ist keine Polizei, sondern politische Institution) oder beim Landesinnenministerium um Auskunft zu Grund und Rechtsgrundlage der erfolgten polizeilichen Maßnahmen bitten.

Gruß
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Antwort #12 - 28.07.2015 um 21:55:07
 
Hallo T.P.2013, du schreibst aus uns nicht bekannten Gründen zur Kontrolle ausgeschrieben. Was könnten das für Gründe sein? Außerdem hat man meinem Mann ja nur die Fingerabdrücke abgenommen. Aber die hatte man ja sowieso durch den Perso. Wir wohnen hier zusammen seit 10 Jahren,  ohne dass wir irgendwie Stress gehabt hätten. Sein Ausweis oder seine Daten wurden auch nicht benutzt- wie auch?
Ein befreundeter Polizist, den wir gefragt haben, konnte sich das alles auch nicht erklären. Natürlich hat mein Mann öfter beruflich mit Polizeibeamten zu tun, heißt er als Zeuge, aber so? Meinst du, das so eine Anfrage bei dem Polizeipräsidenten oder der Innenbehörde überhaupt irgendetwas bringt? Ärgerlich
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Antwort #13 - 28.07.2015 um 23:18:21
 
remich schrieb am 28.07.2015 um 21:55:07:
Meinst du, das so eine Anfrage bei dem Polizeipräsidenten oder der Innenbehörde überhaupt irgendetwas bringt?


Auf jeden Fall sich die Mühe machen und den Sachverhalt ausführlich in einem Schreiben darstellen - am besten auch direkt an den Landesinnenminister. So ein Vorgehen muss an oberster Stelle bekannt gemacht werden, damit die Behördenmitarbeiter darauf aufmerksam gemacht werden und sowas in Zukunft unterlassen. Ob das irgendwas bringt? Euch vermutlich nicht, weil die Sache ja vorbei ist. Aber für andere ist es wichtig.
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Antwort #14 - 30.07.2015 um 00:20:36
 
remich schrieb am 28.07.2015 um 21:55:07:
Hallo T.P.2013, du schreibst aus uns nicht bekannten Gründen zur Kontrolle ausgeschrieben. Was könnten das für Gründe sein?


Da gibt es viele, aus vielerlei Gründen, mit vielerlei Zielrichtungen, von vielen Behörden. Da sinnvoll zu spekulieren, ist schlichtweg unmöglich.
Einen ersten, groben Überblick gibt Dir das hier verlinkte Formular zur Fahndungsbeantragung...

Zitat:
Außerdem hat man meinem Mann ja nur die Fingerabdrücke abgenommen. Aber die hatte man ja sowieso durch den Perso.


Ja, die sind (wenn abgegeben) im Chip des Perso gespeichert. Nützt einem nur nichts, wenn man nicht mit dem entsprechenden Finger des Vorlegers abgleicht, um die Übereinstimmung feststellen zu können.
Die Frage ist daher nicht, weshalb zur ID-Feststellung die Fingerchen gescannt wurden, sondern ob dies rechtmäßig gewesen ist.

Zitat:
Wir wohnen hier zusammen seit 10 Jahren,  ohne dass wir irgendwie Stress gehabt hätten. Sein Ausweis oder seine Daten wurden auch nicht benutzt- wie auch?


Wie? Einfach, indem jemand zu einem bestimmten Anlass einfach behauptet hat, Herr Max Meier, geb. 01.01.1980 zu sein (ersetze dies durch die Personaldaten Deines Mannes).
Schon mit etwas mehr krimineller Energie, indem sich mittels Fälschung / Verfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung etc. Urkunden mit den Personaldaten Deines Mannes beschafft und genutzt wurden.
Mit noch mehr krimineller Energie mittels Identitätsdiebstahls in allen seinen Ausprägungen.

Wer mit dieser Thematik, z.B. beruflich, befasst ist, hat ggü. Urkunden aller Art (auch deutscher) keine blauäugige Perspektive mehr.

Dazu kommt, dass man, auch ohne selbst kriminell sein zu müssen, durch sein berufliches oder privates Umfeld sich einfach in einem Dunstkreis befindet, aus dem heraus man Gegenstand polizeilichen, geheimdienstlichen, zollrechtlichen etc. Interesses werden kann. Aus diesem Interesse heraus kann dann auch mal, zum Zwecke des Erkenntnisgewinns der handelnden Behörde, eine niedrigschwellige Fahndungsausschreibung zur Kontrolle oder (verdeckten) Registrierung etc. resultieren. Eine solche gefahrenabwehrende Ausschreibung ist dem Betroffenen i.d.R. dann übrigens im Vorfeld auch nicht bekannt und wird, z.B. anlässlich einer Sachaufsichtsbeschwerde, i.d.R. auch nicht bekannt gemacht.

Ich hoffe, dieser, zugegebenermaßen etwas umfangreichere, Ausflug in die polizeiliche Realität lässt Euch nicht paranoid werden. Zwinkernd

Zitat:
Meinst du, das so eine Anfrage bei dem Polizeipräsidenten oder der Innenbehörde überhaupt irgendetwas bringt? Ärgerlich


Ja. Heutzutage werden auch formlose Beschwerden im Regelfall ernstgenommen, nichts ist der höheren Führung einer Behörde oder deren übergeordneten politischen Ebene so unangenehm, wie das taghelle Spotlight öffentlichen Interesses an internen Vorgängen oder gar öffentliche Kritik. Dies sorgt für die angemessene Sensibilität ggü. dem Anliegen des Bürgers.
Sollte wider Erwarten ein Schreiben mit Textbausteinen als Antwort kommen, fragt man eben noch einmal kritisch nach und bittet um eingehendere Erläuterungen.
Es wird also schon etwas bringen in dem Sinne, dass Dir die Hintergründe zumindest etwas transparenter dargelegt werden (einschließl. der dafür bestehenden Rechtsgrundlagen) und hat seinen Mehrwert in dem Bereich, den der Forist cabrio schon im letzten Teil seines Beitrags nannte.

So, und jetzt Vortragsende. Zwinkernd

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