remich schrieb am 28.07.2015 um 21:55:07:Hallo T.P.2013, du schreibst aus uns nicht bekannten Gründen zur Kontrolle ausgeschrieben. Was könnten das für Gründe sein?
Da gibt es viele, aus vielerlei Gründen, mit vielerlei Zielrichtungen, von vielen Behörden. Da sinnvoll zu spekulieren, ist schlichtweg unmöglich.
Einen ersten, groben Überblick gibt Dir das
hier verlinkte Formular zur Fahndungsbeantragung...
Zitat:Außerdem hat man meinem Mann ja nur die Fingerabdrücke abgenommen. Aber die hatte man ja sowieso durch den Perso.
Ja, die sind (wenn abgegeben) im Chip des Perso gespeichert. Nützt einem nur nichts, wenn man nicht mit dem entsprechenden Finger des Vorlegers abgleicht, um die Übereinstimmung feststellen zu können.
Die Frage ist daher nicht, weshalb zur ID-Feststellung die Fingerchen gescannt wurden, sondern ob dies rechtmäßig gewesen ist.
Zitat: Wir wohnen hier zusammen seit 10 Jahren, ohne dass wir irgendwie Stress gehabt hätten. Sein Ausweis oder seine Daten wurden auch nicht benutzt- wie auch?
Wie? Einfach, indem jemand zu einem bestimmten Anlass einfach behauptet hat, Herr Max Meier, geb. 01.01.1980 zu sein (ersetze dies durch die Personaldaten Deines Mannes).
Schon mit etwas mehr krimineller Energie, indem sich mittels Fälschung / Verfälschung, mittelbarer Falschbeurkundung etc. Urkunden mit den Personaldaten Deines Mannes beschafft und genutzt wurden.
Mit noch mehr krimineller Energie mittels Identitätsdiebstahls in allen seinen Ausprägungen.
Wer mit dieser Thematik, z.B. beruflich, befasst ist, hat ggü. Urkunden aller Art (auch deutscher) keine blauäugige Perspektive mehr.
Dazu kommt, dass man, auch ohne selbst kriminell sein zu müssen, durch sein berufliches oder privates Umfeld sich einfach in einem Dunstkreis befindet, aus dem heraus man Gegenstand polizeilichen, geheimdienstlichen, zollrechtlichen etc. Interesses werden kann. Aus diesem Interesse heraus kann dann auch mal, zum Zwecke des Erkenntnisgewinns der handelnden Behörde, eine niedrigschwellige Fahndungsausschreibung zur Kontrolle oder (verdeckten) Registrierung etc. resultieren. Eine solche gefahrenabwehrende Ausschreibung ist dem Betroffenen i.d.R. dann übrigens im Vorfeld auch nicht bekannt und wird, z.B. anlässlich einer Sachaufsichtsbeschwerde, i.d.R. auch nicht bekannt gemacht.
Ich hoffe, dieser, zugegebenermaßen etwas umfangreichere, Ausflug in die polizeiliche Realität lässt Euch nicht paranoid werden.
Zitat:Meinst du, das so eine Anfrage bei dem Polizeipräsidenten oder der Innenbehörde überhaupt irgendetwas bringt?
Ja. Heutzutage werden auch formlose Beschwerden im Regelfall ernstgenommen, nichts ist der höheren Führung einer Behörde oder deren übergeordneten politischen Ebene so unangenehm, wie das taghelle Spotlight öffentlichen Interesses an internen Vorgängen oder gar öffentliche Kritik. Dies sorgt für die angemessene Sensibilität ggü. dem Anliegen des Bürgers.
Sollte wider Erwarten ein Schreiben mit Textbausteinen als Antwort kommen, fragt man eben noch einmal kritisch nach und bittet um eingehendere Erläuterungen.
Es wird also schon etwas bringen in dem Sinne, dass Dir die Hintergründe zumindest etwas transparenter dargelegt werden (einschließl. der dafür bestehenden Rechtsgrundlagen) und hat seinen Mehrwert in dem Bereich, den der Forist cabrio schon im letzten Teil seines Beitrags nannte.
So, und jetzt Vortragsende.
Gruß