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Rückforderung von Kindergeld bei Arbeitsunfähigkeit (Gelesen: 2.143 mal)
greenock
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i4a rocks!


Beiträge: 143

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückforderung von Kindergeld bei Arbeitsunfähigkeit
01.08.2015 um 18:59:56
 
Mein Sohn ist in seiner Ausbildung schwer krank geworden und kann seit ca. 1,5 Jahren nicht mehr arbeiten (befindet sich immer noch in der Reha).

Er hat dann 1,5 Jahre lang Krankengeld bekommen und bekommt seit Dezember 2014 monatlich 450€ von der Arge.

Dort wurde ihm bzw. meiner Ex Frau geraten, weiter Kindergeld  zu beantragen.
Das wurde auch gemacht und der Antrag genehmigt.
Er mußte zum Amtsarzt und der hat ihm bescheinigt, daß er immer noch arbeitsunfähig ist.

Jetzt verlangt die Kindergeldstelle auf einmal das gezahlte Kindergeld seit Dezember rückwirkend von meinem Sohn zurück, mit der Begründung, er wäre seit Dezember 2014 arbeitssuchend gemeldet.

Er hat sich bei der Arge aber nie arbeitssuchend gemeldet und hat auch immer noch seinen gültigen Ausbildungsvertrag.
Es wird von der Arge behauptet, er hätte im Dezember seine Ausbildung abgebrochen, was aber nicht der Wahrheit entspricht, da er arbeitsunfähig war/ist.

Was kann er jetzt tun (außer erstmal Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen).

Die Kindergeldstelle hat bereits sämtliche Papiere von meiner Ex Frau bekommen mit der Beschreibung der Krankheitsgeschichte und sämtlichen vorhandenen Krankheitsatteste.

Vielen Dank.
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.08.2015 um 20:40:49
 
Was wurde denn bei der Arge beantragt? Warum zahlt das Amt Geld?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.08.2015 um 21:56:50
 
tiggger schrieb am 01.08.2015 um 20:40:49:
Warum zahlt das Amt Geld? 

... weil das Krankengeld auslief und der junge Mann ja von etwas leben muss.
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greenock
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.08.2015 um 22:01:03
 
Meinem Sohn wurde bei der Reha gesagt, er solle sich an die Arge wenden wegen Nahtloszahlung, da sein krankengeld auslief.
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tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.08.2015 um 11:50:20
 
Und was wurde bei der Arge beantragt und genehmigt?
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greenock
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.08.2015 um 12:11:11
 
tiggger schrieb am 02.08.2015 um 11:50:20:
Und was wurde bei der Arge beantragt und genehmigt?


Laut meiner Ex Frau hat die Arge vorläufig Arbeitslosengeld nach §136 SGB III bewilligt.
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