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Türkei Aufenthalt länger als 6 Monate (Gelesen: 6.138 mal)
melo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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08.07.2015 um 19:36:30
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe bereits versucht mich über dieses Thema im Internet schlau zu lesen doch muss leider sagen das ich da nicht wirklich was verstanden habe da die meisten Personen nicht genau das selbe vor hatten wie ich.

Kurz zu meiner Person:
- Geboren in Deutschland
- Türkische Staatsbürgerschaft mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
- Beziehe keinerlei Sozialhilfen

Meine Frage:
Ich möchte für 1-2 Jahre in Türkei. Eventuell auch nur 7-8 Monate. So wie es mir halt gefällt. Der Grund dafür ist das ich gerne mein Türkisch aufbessern möchte und eine leichte Abwechslung in meinem Leben brauche.

Habe ich grundsätzlich das Recht auf eine Bescheinigung für ein längeren Aufenthalt im Ausland als 6 Monate? Darf die ABH mir solch eine Bescheinigung verweigern? Es herrscht kein Ausweisungsgrund nach §54 & §55 des AufenthG.

Mein Lebensunterhalt ist gesichert durch meine Eltern. Reicht eine Verpflichtungserklärung aus?



Jetzt schonmal vielen Dank für eure Hilfe
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 08.07.2015 um 20:33:37
 
Nein, einen Anspruch hast Du nicht. Du solltest der Ausländerbehörde aber ein klares Datum nennen, bis zu der die Ausnahmegenehmigung laufen soll. Mit "mal sehen, wie es sich entwickelt" kann die Behörde wenig anfangen.

Am liebsten hat die Behörde einen Aufenthaltszweck in der Türkei, der von vornherein in seiner Länge feststeht, z.B. Anmeldung zu einem Kurs, der genau 24 Monate dauert, oder Ähnliches.

Du kannst aber auch einfach zur Ausländerbehörde gehen (je nach örtlichen Angewohnheiten mit Termin oder so) und fragen, wie sie das handhabt. Vielleicht gibt es Tipps, wie Du es formulierst.
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melo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #2 - 08.07.2015 um 20:42:06
 
Gibt es eine Maximaldauer bei solch einer Bescheinigung oder kann die auch 3-4 Jahre am stück gehen?

Sagen wir ich möchte mit einem Freund für 12 Monate in die Türkei um dort ein Unternehmen auf zu bauen. Als Nachweis haben wir die Markenanmeldung & die Domain. Könnte man damit schon die längere Aufenthaltsdauer begründen?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 08.07.2015 um 20:45:58
 
Eine Existenzgründung in der Türkei ist ja ein Wegzug, dann erlischt Dein Aufenthaltstitel.

Ein "Unternehmen für 12 Monate" gibt es ja nicht, man gibt es ja nicht auf, sobald es das erste Geld abwirft.

Das funktioniert nur, wenn Du Dich einbürgern lässt. In der Türkei gibt es ja für eine "ehemalige Türkin" dann eine Karte, mit der Du arbeiten darfst, auch selbständig. Und dann kannst Du jederzeit als Deutsche nach Deutschland.
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melo
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #4 - 08.07.2015 um 20:50:02
 
Natürlich möchte man nicht zurück sobald es Geld abwirft, nur kann ich es mir nicht vorstellen des Rest meines Lebens in der Türkei zu verbringen  Laut lachend

Geplant war es das Unternehmen auf zu bauen und dann das Unternehmen von der Verwandtschaft leiten zu lassen welche in der Türkei lebt. Eine Einbürgerung würde uns knapp 10 Monate Zeit kosten. Die Ausreise war für den Anfang August '15 geplant.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 08.07.2015 um 20:50:04
 
melo schrieb am 08.07.2015 um 19:36:30:
Geboren in Deutschland
- Türkische Staatsbürgerschaft mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis


Wie lange in Deutschland?
Es gibt keine unbefristete AE. Was ist es denn? Eine Niederlassungserlaubnis oder ein Daueraufenthalt EU.

Hast du eine NE und über 15 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, erlischt die NE nicht mehr.  Darüber gibt es eine Bescheinigung der ABH.

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melo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Türkisch
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Antwort #6 - 08.07.2015 um 20:52:31
 
grisu1000 schrieb am 08.07.2015 um 20:50:04:
Wie lange in Deutschland?
Es gibt keine unbefristete AE. Was ist es denn? Eine Niederlassungserlaubnis oder ein Daueraufenthalt EU.


Ich bin in Deutschland geboren. Ich habe eine unbefristete NE.

grisu1000 schrieb am 08.07.2015 um 20:50:04:
Hast du eine NE und über 15 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland, erlischt die NE nicht mehr.  Darüber gibt es eine Bescheinigung der ABH.


Die erlischt auch nicht wenn ich länger als 6 Monate im Ausland war?! Sry aber dieses Thema verwirrt mich sehr.



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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 08.07.2015 um 21:20:08
 
Nein, eine solche NE erlischt nicht.

Da solltest Du Dir aber die Bestätigung der Ausländerbehörde abholen, das hilft bei Kontrollen.

Aufenthaltsgesetz, § 51, Absatz 2:
Zitat:
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers,
der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat
sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten
erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.


"Der Ausländer" ist in diesem Falle die Ausländerin, nämlich Du.
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melo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 09.07.2015 um 11:56:40
 
Ich habe ein riesen großes Problem.

Ich war heute bei der ABH um mir solch eine Bescheinigung zu holen.  Diese wurde mir abgelehnt da angeblich eine Verpflichtungserklärung nicht möglich sei. Der § 51, Absatz 2 soll nur für Rentner gedacht sein.

Was soll das? Mein Lebensunterhalt ist doch durch meine Eltern gesichert. Wo ist das Problem der ABH? Was kann ich tun? Bitte hilft mir, wir haben bereits einige Summen in das Unternehmen investiert und möchten Anfang August - Mitte August beginnen.

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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 09.07.2015 um 12:09:41
 
Beantrage einen Daueraufenthalt-EU, sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Damit kannst du bis zu 12 Monate im Ausland leben ohne dass dein Aufenthalt erlischt. Auch könnte das Erlöschen des Daueraufenthalts-EU durch einen kurzen Aufenthalt in Deutschland verhindert werden. Bin davon aber noch nicht überzeugt.

Sollte derzeit dein Lebensunterhalt durch deine Eltern gesichert sein, solltest du ggf. auf einen Bescheid bestehen und ggf. die Bescheinigung einklagen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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melo
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Antwort #10 - 09.07.2015 um 12:12:58
 
Aras schrieb am 09.07.2015 um 12:09:41:
Sollte derzeit dein Lebensunterhalt durch deine Eltern gesichert sein, solltest du ggf. auf einen Bescheid bestehen und ggf. die Bescheinigung einklagen. 


Die Herr von der ABH meinte das es auf keinen fall möglich seie solch eine Bescheinigung zu erhalten wenn der Lebensunterhalt durch die Eltern gesichert ist. Auf was genau für ein Bescheid muss ich bestehen?
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Antwort #11 - 09.07.2015 um 12:44:02
 
Das regt mich grad total auf! Ärgerlich Wo ist das problem bei der ABH. Mein Lebensunterhalt ist doch gesichert. Ich beziehe keinerlei Sozialhilfen & habe noch nie welche bezogen. Ich bin Krankenversichert.  Griesgrämig Griesgrämig

Nur weil die noch nie so einen fall in der Behörde hatten kümmern die sich einfach nicht wirklich um einen.
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reinhard
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Antwort #12 - 09.07.2015 um 12:51:54
 
Das Problem der Behörde ist: Du könntest Dich ja theoretisch mit Deinen Eltern zerstreiten, sie stellen die Zahlungen ein. Dann wäre der Lebensunterhalt nicht gesichert. Bei einem Arbeitsvertrag könntest Du den Arbeitgeber verklagen, hättest ein Recht auf regelmäßige Gehaltszahlungen.

Überlege die Einbürgerung als "Plan B" immer mit, falls Dein "Plan A" nicht funktioniert.
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Antwort #13 - 09.07.2015 um 12:53:53
 
Aber wenn meine Eltern eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen dann MÜSSEN sie doch für meinen Unterhalt sorgen auch wenn wir uns streiten sollten.
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reinhard
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Antwort #14 - 09.07.2015 um 13:00:15
 
Nein.

Eine Verpflichtungserklärung ist nur eine Verpflichtung gegenüber den deutschen Staat: Wenn Du dem deutschen Staat Kosten verursachst (z.B. Hartz-IV beantragst und bekommst, abgeschoben werden sollst und vier Wochen im Abschiebegefängnis sitzt), dann darf der Staat die Kosten, die er tatsächlich für Dich bezahlt hat, hinter bei Deinen Eltern zurück holen.

Eine Verpflichtungserklärung gilt nicht für Deine Miete, Dein Essen, Deine Kosmetik und Deine Klamotten. Und sie hat generell nichts mit Dir zu tun, sondern nur mit den Kosten, die der Staat durch Dich hat. Die Unterschrift bewahrt die Ausländerbehörde auf, nicht Du. Du hast nichts davon.
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