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Deutscher heiratet Russin, Fragen wegen Dokument bezügl Apostille (Gelesen: 7.951 mal)
ChillyWilly
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Antwort #15 - 10.07.2015 um 11:06:59
 
Du kannst die eidesstaatliche versicherung auch am konsulat machen, dort haben sie notare. Werde es nächste woche in bonn machen, steht sogar auf deren website. Somit also deswegen keine reise nach moskau notwendig.
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Antwort #16 - 10.07.2015 um 11:09:12
 
Könnte Probleme bei der Unterschriftenbeglaubigung eines Russen bei der deutschen Botschaft geben. Der Deutsch-sowjetische Konsularvertrag verbietet das.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #17 - 10.07.2015 um 11:22:19
 
Wir haben nächsten Dienstag einen Termin in Frankfurt. Ich hoffe das klappt.

Die Webseite des rus. Konsulats in FFM ist allerdings (insbes. in ihrer deutschen Fassung) sehr ausbaufähig. Dort steht IMHO nichts zum Thema benötigte Dokumente für deutsch-russische Hochzeit in Deutschland.

Unabhängig davon muss meine Freundin am kurz danach noch nach Moskau, da ihr Inlandspass erneuert werden muss. Also falls irgendwas in Frankfurt nicht klappen sollte, haben wir noch die Möglichkeit mit Notar und Apsotille in RU. Smiley
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ChillyWilly
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Antwort #18 - 11.07.2015 um 20:07:32
 
Ich meint, ein russe kann am komduöar im bonn eine eidesstaatö verwicherung ueber familienstand vor einem notarmitarbeiter des konsulats machen. Siehe konsulatshomepage: http://www.ruskonsulatbonn.de/de/consinfo/notary/in-22.php

Das wurde mir aucj vom OLG zweibrücken bestärigt. Gruss
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Antwort #19 - 10.08.2015 um 15:46:19
 
Hallo,

kurze Aktualisierung in unserem Fall.

Wir haben jegliche von uns angeforderte Dokumente bekommen, auch die eidesstattliche Erklärung beim Konsulat in FFM. Alles kein Problem.
Heute hatten wir den Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt. Hier wurde uns mitgeteilt, dass meine Verlobte zusätzlich eine  eidesstattliche Erklärung vor dem Standesamt abgeben muss und, in Hessen wohl für RU ganz neu gefordert, noch eine Ledigkeitsbescheinigung von ihrer Heimatbehörde beibringen muss. Hat jmd. mit dieser Bescheinigung Erfahrung? Bekommen wir (bzw. ihrer Mutter als Bevollmächtigte) diese beim zuständigen Standesamt in Moskau?

Noch eine Frage: Wie sind die Erfahrungen beim gemeinsamen Familiennamen? Muss wenn meine Verlobte meinen deutschen Nachnamen annimmt auf irgendwelche russischen Namensregeln geachtet werden? Heißt als Beispiel: Müllerova statt Müller?

Viele Grüße
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Antwort #20 - 10.08.2015 um 15:58:04
 
Müllerova  Laut lachend

Müller sollte nicht nach russischem Verständnis nach Geschlechtern deklinierbar sein. Darum wäre sie auch in Russland Frau Müller.
http://www.e-r-d.net/erdit/runa_an.pdf

Sie kann auch erst nur nach deutschem Recht Müller heißen und dann in Russland den Inlandspass entsprechend ändern. Und wenn der Inlandspass geändert ist, kann sie den Reisepass ändern.



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Antwort #21 - 10.08.2015 um 16:23:56
 
Danke!

Hat noch jmd. eine Antwort auf meine Frage bzgl. Ledigkeitsbescheinigung? Es wäre sehr nett. Smiley
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Antwort #22 - 10.08.2015 um 17:11:15
 
http://www.justiz.sachsen.de/olg/download/Russ_Foederation.pdf

Zitat:
Ledigkeits-/ Familienstandsnachweis, durch Vorlage des russischen
Inlandspasses in vollständiger Kopie (auch der leeren Seiten), gefertigt vom
deutschen Standesbeamten oder der deutschen Konsularvertretung in der
Russischen Föderation.
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Antwort #23 - 10.08.2015 um 17:20:53
 
Danke für die Antwort.

Leider erwartet das hessische OLG aber eine Ledigkeitsbescheinigung ausgestellt von der Heimatbehörde. Den vollständig übersetzten Inlandspass inkl. Scheidungsstempel auf S. 14 habe ich dem Standesamt vorgelegt. Davon dass sie dort eine Bescheinigung ausstellen kann, hat sie nichts gesagt... Aber wir sind hier auch in Hessen und nicht in Sachsen.

Wie gesagt, ich hoffe das Standesamt in Moskau stellt sowas aus und es wird hier nach Apostille und Übersetzung anerkannt.
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Antwort #24 - 10.08.2015 um 17:57:33
 
Vielleicht weiss Petersburger mehr. Aber im Zweifel soll doch bitte das Standesamt sagen, was benötigt wird.
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Antwort #25 - 10.08.2015 um 18:27:51
 
Ja, wäre cool wenn Petersburger noch einen Tipp hat. Ich habe auf jeden Fall in einem anderen Thead, auch von ihm, gelesen, dass wohl Moskauer Behörden sowas ausstellen. In St. Petersburg gibts demnach wohl auch solche Dolkumente als Auszug aus dem Heiratsregister, für den Zeitraum von 2004 bis heute oder so. Der Thead war aber schon ein paar Jahre alt und ich wollte mal nach aktuellem Wissensstand fragen.

Das Standesamt hier war selber überrascht, dass sowas vom OLG gefordert wird. War wohl bisher für Russland noch nicht gefordert, als ich unseren Laufzeittel geholt habe, wurde ich darüber auch nicht informiert.

Sie hat nur gesagt, LB ausgestellt von der Heimatbehörde mit Auskunft über Ehen seitdem die Verlobte heiratsfähig ist.
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Antwort #26 - 10.08.2015 um 20:04:58
 
kurdt0986 schrieb am 10.08.2015 um 18:27:51:
Der Thead war aber schon ein paar Jahre alt und ich wollte mal nach aktuellem Wissensstand fragen.

Unverändert.

Die Standesamtsverwaltung St. Petersburg hat vor einigen Jahren noch schriftlich bescheinigt, daß in RUS der Inlandspaß das einzige gültige Dokument mit Auskunft über den Familienstand ist.
Hat schon Verschiedenen geholfen ...
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