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Nachzug Ehefrau+Kind zu Deutschem (Gelesen: 979 mal)
Tatwaffel77
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nachzug Ehefrau+Kind zu Deutschem
09.08.2015 um 21:09:54
 
Hallo zusammen, ich habe hier folgenden Sachverhalt und würde mich über Meinungen sehr freuen:

Nigerianer, im Jahr 2003 eingebürgert, mit gesichertem Einkommen und gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland möchte seinen 5-jährigen Sohn, nigerianische Staatsbürgerschaft, welcher in Nigeria geboren wurde und nie in Deutschland war im Wege des Kindernachzugs zu sich nach Deutschland holen. Ebenso seine nigerianische Ehefrau, nigerianische Staatsbürgerin, welche noch nie in Deutschland war und welche kein Deutsch kann.

Besonderheit: Der Sohn ist schwer erkrankt und soll möglichst schnell in Deutschland behandelt werden und dann auch in Deutschland bleiben.

Frage: Gibt es einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel für beide Angehörige? Meines Erachtens ist der Kindernachzug problemlos gem. § 28 I Nr. 2 AufenthG möglich. Das Kind müsste doch sogar einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei der Ehefrau dürfte das Problem bestehen, daß sie kein Deutsch kann. Könnte hier möglicherweise die Rechtsprechung des BVerwG (BVerwG 10 C 12.12) helfen, wonach von dem Erfordernis des Erwerbs von Deutschkenntnissen im Ausland abgesehen werden kann, wenn dieser Erwerb unzumutbar/unmöglich ist? Hier ist es so, daß die Ehefrau sich aufgrund der schweren Krankheit des Sohnes permanent um das Kind kümmern muss und überhaupt keine Zeit geschweige denn die geistige Ruhe für einen Deutschkurs hat. Liege ich hier falsch oder gibt es gar noch andere Möglichkeiten?

Danke und viele Grüße.
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reinhard
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Beiträge: 15.188

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 09.08.2015 um 21:16:37
 
Wenn der Vater 2003 Deutscher geworden und der Sohn 2010 geboren ist, ist das Kind deutsch von Geburt an und muss eigentlich seit 2010 oder 2011 einen deutschen Pass haben. Zumindest wäre die Mutter und der Vater zur Anmeldung verpflichtet gewesen.

Die Mutter darf die FZF zum deutschen Kind beantragen und gemeinsam herkommen, dazu ist kein Deutsch-Test erforderlich. Allerdings kann es etwas dauern, die Dokumente zu prüfen (Nigeria ist unsicher...). Deshalb sollte sie so schnell wie möglich das FZF-Visum beantragen und die Kopie vom Pass des Kindes beifügen.

Einen Härtefall musst Du nicht konstruieren, weil bei der FZF zum Kind generell kein Deutsch-Test gefordert wird.
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Tatwaffel77
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.08.2015 um 20:19:51
 
Ok, das hilft mir schon weiter, vielen Dank.
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.08.2015 um 22:59:16
 
reinhard schrieb am 09.08.2015 um 21:16:37:
Zumindest wäre die Mutter und der Vater zur Anmeldung verpflichtet gewesen.


Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Das Kind muss auch keinen deutschen Pass besitzen. Passpflicht gilt nur bei ein und Ausreise nach und von Deutschland.

Es wäre natürlich günstiger gewesen, gleich nach der Geburt, diese nachzuregistrieren und einen deutschen Pass zu beantragen. Das wird jetzt den Nachzug um Monate verzögern. Die deutsche AV wird natürlich alle entsprechende Urkunden (Geburtsurkunde Sohn+ Eltern, Eheurkunde) überprüfen wollen, bevor sie einen deutschen Pass austellt.
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