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Urlaub in Frankreich (Gelesen: 767 mal)
Mister Vahrerboy
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i4a rocks!


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10.08.2015 um 18:48:47
 
meine Frau ist türkische Staatsbürgerin (ich bin Deutscher Staatsbürger) und hat eine eAT (Aufenthaltstitel bis 02/16) wegen Ehenachzug erhalten. Wir wollen übers Wochende nach Paris. Kann sie ohne Probleme in Deutschland und Frankreich ein-und ausreisen?

MFG
Vahrerboy
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reinhard
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Antwort #1 - 10.08.2015 um 19:04:23
 
Ja. Sie muss den Pass und die Karte (eAT) dabei haben. Meistens kontrolliert niemand, aber wenn kontrolliert wird, muss sie beides zeigen können.

Sie darf 90 Tage nicht überschreiben, muss das aber leider alleine kontrollieren, weil deutsche oder französische Polizei das nicht schaffen.

Du brauchst nur den Personalausweis.
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Aras
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Antwort #2 - 10.08.2015 um 19:19:00
 
Wenn sie alleine reist, dann gilt die 90/180 Tage Regel. Wenn ihr gemeinsam reist, und die Heiratsurkunde Nachweis der Verwandschaft mit habt, dann nutzt ihr EU-Personenfreizügigkeit und es gibt theoretisch keine 90/180 Tage Regel.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mister Vahrerboy
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Antwort #3 - 10.08.2015 um 19:19:55
 
Danke für die schnelle Antwort

MFG
VAhrerboy
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