Odysseus schrieb am 27.05.2015 um 08:31:49:Grundsätzlich kapiere ich sowieso nicht, warum nicht derjenige hier eine Frage stellt, den diese Frage wirklich betrifft, sondern oft irgendwelche Dritte.
Sie sind Experte mit 4 sterne ,
Ich intresserie mich für Gesetze allgemein .. ich versuche herauszufinden ob ich recht habe oder nicht ..
ich gebe ihnen 2 beispiele oder 2 fälle
die erste fall ,
Ein chinese ist nach § 10 StAG Anspruchseinbürgerung eigebürgert .
lebt in DE seit 20 jahren
Seine identität wurde von der chinisiche Botschaft in deutshland bescheinigt und bestätigt .
in diese bescheinigung steht china als Geburtsort .
diese chinise ist aber tatsächlich in Vietnam geboren, seine Eltern haben dort jemandem besucht und dabei zufälligerweise in Vietnam geboren , durch diese Geburt erhält diese chinise selbstverständlich die vietnamisische staatsangehörigkeit nicht .
diese chinise bekam dan später seine eigene Reisepass aus welschem grund auch immer mit china als Geburtsort .
jetzt fragt sich der chinise, ist meine falsche Geburtsort in china als chinisische staatsangehörige war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?
zweite fall ,
Ein Palästinenser ist nach § 10 StAG Anspruchseinbürgerung eigebürgert .
lebt seit 20 jahren in Deutschland .
war als Flüchtlinge anerkant hinsichtlich syrien ,
der besaß ein Syriche Reiseausweis für Palästininser.
der ist aber in den Lebanon geboren , seine Eltern waren dort auf besuch und zufälligerweise dort geboren .
aus welschem grund auch immer wurde das Geburtsort in syria eingetragen .
Seine identätit wurde von der General delegation Palästina bescheinigt und bestätigt .
jetzt fragt sich der man , ist meine falsche Geburtsort in syria als Palästinenser war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?
Änderung: Folgepost:
Einbeck schrieb am 27.05.2015 um 19:45:29:sorry werde jetzt mal deutlich..
Ich intresserie mich für Gesetze allgemein .. ich versuche herauszufinden ob ich recht habe oder nicht ..
ich gebe ihnen 2 beispiele oder 2 fälle
die erste fall ,
Ein chinese ist nach § 10 StAG Anspruchseinbürgerung eigebürgert .
lebt in DE seit 20 jahren
Seine identität wurde von der chinisiche Botschaft in deutshland bescheinigt und bestätigt .
in diese bescheinigung steht china als Geburtsort .
diese chinise ist aber tatsächlich in Vietnam geboren, seine Eltern haben dort jemandem besucht und dabei zufälligerweise in Vietnam geboren , durch diese Geburt erhält diese chinise selbstverständlich die vietnamisische staatsangehörigkeit nicht .
diese chinise bekam dan später seine eigene Reisepass aus welschem grund auch immer mit china als Geburtsort .
jetzt fragt sich der chinise, ist meine falsche Geburtsort in china als chinisische staatsangehörige war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?
zweite fall ,
Ein Palästinenser ist nach § 10 StAG Anspruchseinbürgerung eigebürgert .
lebt seit 20 jahren in Deutschland .
war als Flüchtlinge anerkant hinsichtlich syrien ,
der besaß ein Syriche Reiseausweis für Palästininser.
der ist aber in den Lebanon geboren , seine Eltern waren dort auf besuch und zufälligerweise dort geboren .
aus welschem grund auch immer wurde das Geburtsort in syria eingetragen .
Seine identätit wurde von der General delegation Palästina bescheinigt und bestätigt .
jetzt fragt sich der man , ist meine falsche Geburtsort in syria als Palästinenser war enscheidend für meine einbürgerung ? droht mich die Rücknahme meine einbürgerung ?
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