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Einbürgerung / Urlaub Kroatien / Russischer Pass ungültig (Gelesen: 6.344 mal)
Klaus_M
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 08.05.2015 um 09:59:12
 
@Aras

Danke für die Antwort.
Ich stehe einfach verdammt unter Stress, und die russische Föderation macht es uns nicht einfach.

Stimmt ja auch, dass meine Frau es hätte wissen müssen. Und ich habe es ihr so oft gesagt, dass sie übersetzen soll. Als Deutscher denke ich an Alles, ich weiss wie Behörden denken.
Meine Frau spricht dann bloß russisch und ich verstehe kein Wort.

Dennoch, ich habe hier eine normale Frage gestellt. Und habe ich kein Recht mich dann aufzuregen wenn in der Botschaft nie jemand ans Telefon geht ?

Ohhhhhhhhh Gott dann muss gleich jemand wie Ody aufspringen, oder wie ? Oh man.

Was soll so etwas ? Wollt ihr Menschen helfen ? Wenn Leute das lesen, wer kommt denn noch ?

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« Zuletzt geändert: 08.05.2015 um 10:12:56 von Klaus_M »  
 
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Klaus_M
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 08.05.2015 um 10:23:44
 
Aber mal ernsthaft, wenn wir so ernst werden (eure Wahl), warum schreibt ihr nicht gleich alle IPs raus.

Tja einfach traurig, aber dann macht mal schön weiter so ohne neue Mitglieder, denn Typen wie er vertreiben sie eh alle Smiley.
Viel Spass.

Warum kommen alle Postings nur von 3 Mitgliedern ? Schon mal darüber nachgedacht ?

Wird Zeit.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 08.05.2015 um 10:46:28
 
Ich empfehle dir dich mit deinem Frust an die richtige Stelle zu wenden: Der russischen Botschaft.

Denn diese haben die mutmaßliche Fehlberatung zu verantworten. Vielleicht gibt es ja ein russisches Ausländerrechtsforum, ähnlich wie info4alien für Deutschland. Dort könntest du die Probleme mit den russischen Behörden thematisieren und die konkrete Rechtslage ermitteln.

Mit deiner Kritik an Odysseus bist du hier an der falschen Stelle. Hier ging es ursprünglich um das Passproblem deiner Frau. So Aussagen, dass er ein Kropf oder Geschwür wäre sind mE tief unter der Gürtellinie. Du solltest dich mE bei ihm entschuldigen. Aber das ist deine Entscheidung und nur meine  Meinung.

Viel Erfolg für die Zukunft.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Klaus_M
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 08.05.2015 um 10:52:47
 
Ich sehe eher eine Entschuldigung von ihm als angemessen, denn ich habe eine völlig angemessene Frage gestellt.

Ok und in wiefern ist mein Ton nicht angemessen ?

Mein Ton.... Aha...........

Ich drohe ja auch anderen Leuten wie Ody, oder ?

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Tippi
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 08.05.2015 um 10:55:17
 
@
Klaus_M

Es reicht .... dein Ton ist unter aller Kanone.

...

Lies bitte die NUB

Allen Anderen empfehle ich den Modalarm und nicht
erst zickig hin und her schreiben .... manchmal ist
Ignorieren und Modalarm das beste Mittel.


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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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Petersburger
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #20 - 08.05.2015 um 11:42:54
 
Wenn wir uns alle wieder beruhigt haben, kann es sachlich weitergehen.

@Klaus_M

Für eine sinnvolle Antwort auf Deine Fragen - oder wenn Du möchtest: Für sinnvolle Ratschläge - brauche ich den Text, den Deine Frau aus der russischen Auslandsvertretung bekommen hat.

Und da oft genug jede Einzelheit wichtig ist, hätte ich gerne den Originaltext (ohne Personendaten) in Russisch.

Danach kannst Du hier emotionsfrei Neues lesen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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chr76
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Antwort #21 - 10.05.2015 um 23:06:00
 
Wie so oft würde ich empfehlen den genauen >>Unterschied zwischen Reisepass und Staatsangehörigkeit<< zu erarbeiten.

Ich kenne zwar die russischen Gesetze nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen dass die russischen Behörden ihre Schäfchen in die Staatenlosigkeit entlassen. Seriöse Staaten entlassen nur, wenn ein anderer Staat die Staatsangehörigkeit zusagt und die Einbürgerung nur noch von der Entlassung abhängt, oder die Person ohnehin zwei Staatsangehörigkeiten hat. Im ersten Fall geht es dann nahtlos bzw. mit wenigen Tagen als Doppelbürger, im zweiten Fall hat man ohnehin durchgehend mindestens eine StAG. Staatenlosigkeit ist für betroffene ein ernstes Problem, welches Staaten eben normalerweise niemandem zumuten wollen. Nichtmal für kurze Zeit.

Ich vermute daher, dass das Folgendes
Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:
...Meine Frau hat heute von der russischen Botschaft einen Brief bekommen bezüglich der Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft. Dummerweise heisst es dort nun, dass Sie ihren Pass nicht mehr benutzen darf...

so nicht im Brief steht. Ich vermute eher einen Hinweis darauf, dass der Pass nach erfolgter Entlassung nicht mehr benutzt werden darf und entsprechend zurückzugeben ist. Mangels Originaltext werden wir das ohne Weiteres nicht herausfinden können - der Teufel steckt hier im Detail.

Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:
Wir hatten diesbezüglich extra vorab in der Botschaft gefragt, da wir Mitte Juni nach Kroatien wollen, und damals war die Rede davon, dass der Pass gültig ist bis wir ihn an die Botschaft quasi zurücksenden.

In einer (x-beliebigen) Botschaft etwas mündlich anzufragen, ist meistens sinnlos. Erstens sind Telefongespräche sowieso unverbindlich, und an wen man da gerät weiss man auch nicht. Mit Pech hat man den Praktikanten dran der gerade frisch glaubt endlich etwas verstanden zu haben. Da wäre ich immer vorsichtig, bzw. würde es gar nicht erst machen. Abgesehen davon ist ein Pass solange gültig, bis die Staatsangehörigkeit verloren ist, der Pass abläuft oder ein Versagungsgrund vorliegt - scheint mir alles nicht der Fall zu sein.


Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:
...Reisepässe für Staatenlose gestoßen. Hätten wir die Möglichkeit so einen Pass für meine Frau zu bekommen ?

Da Deine Frau vermutlich weder staatenlos ist noch wird, kommt dies offensichtlich nicht in Frage.

Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:
Die Grenzkontrollen sind je eher ziemlich locker nach Kroatien, aber wir wissen eben nicht was passiert wenn der Pass kontrolliert wird.

Von anderen EU Staaten her kommend ist es immerhin eine Schengen-Außengrenze. Es wird durchaus systematisch und genau kontrolliert. Auf "locker" würde ich da nicht setzen.

Ich würde Dir dringend raten auf @Petersburgers Angebot einzugehen, und ihn sich den russischen Originaltext des Briefes anschauen lassen. Obwohl ihn das als Mitarbeiter einer deutschen(!) Behörde beruflich nicht weiter tangiert, hat er nach vielen Jahren wohnhaft in Russland exzellente Kenntnisse der Behörden vor Ort, und kann deswegen nebenbei natürlich auch sehr gut russisch. Das Angebot zu verschmähen wäre m.E. leichtsinnig.

Viel Erfolg, und hoffentlich einen schönen Urlaub in Kroatien!
Christian
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #22 - 11.05.2015 um 08:02:30
 
chr76 schrieb am 10.05.2015 um 23:06:00:
aber ich kann mir nicht vorstellen dass die russischen Behörden ihre Schäfchen in die Staatenlosigkeit entlassen.



Wie fast alle Staaten entlässt RUS seine Leute tatsächlich in die vorübergehende Staatsnlosigkeit, wenn die EBZ von deutscher Seite vorliegt. Je nach dem, welche Schritte nach der Entlassung noch zu erledigen sind, dauert es halt zwischen - im Idealfall - wenigen Tagen bis zu mehrere Wochen, wenn z.B. Ermittlungen bei den Sicherheitsbehörden zu wiederholen sind. Richtig problematisch wird es, wenn EB-Hindernisse (Ermittlungsverfahren ...) festgestellt werden.

Allerdings habe ich ein derartiges Schreiben von der Botschaft auch noch nie gesehen, geschweige denn im Original lesen können. Dass da wirklich drinstehen soll "Sie haben Ihre StA hiermit verloren und geben den Pass bitte innerhalb der nächsten Tage hier ab" kann ich mir nicht vorstellen. Ich sehe ja immer nur die Entlassungsbscheinigungen in Übersetzung.  Allerdings wird der Pass i.d.R. eingezogen, wenn man die Entlassungsurkunde abholt.

Aber genug der Spekulation.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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