Wie so oft würde ich empfehlen den genauen
>>Unterschied zwischen Reisepass und Staatsangehörigkeit<< zu erarbeiten.
Ich kenne zwar die russischen Gesetze nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen dass die russischen Behörden ihre Schäfchen in die Staatenlosigkeit entlassen. Seriöse Staaten entlassen nur, wenn ein anderer Staat die Staatsangehörigkeit zusagt und die Einbürgerung nur noch von der Entlassung abhängt, oder die Person ohnehin zwei Staatsangehörigkeiten hat. Im ersten Fall geht es dann nahtlos bzw. mit wenigen Tagen als Doppelbürger, im zweiten Fall hat man ohnehin durchgehend mindestens eine
StAG. Staatenlosigkeit ist für betroffene ein ernstes Problem, welches Staaten eben normalerweise niemandem zumuten wollen. Nichtmal für kurze Zeit.
Ich vermute daher, dass das Folgendes
Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:...Meine Frau hat heute von der russischen Botschaft einen Brief bekommen bezüglich der Entlassung aus der russischen Staatsbürgerschaft. Dummerweise heisst es dort nun, dass Sie ihren Pass nicht mehr benutzen darf...
so nicht im Brief steht. Ich vermute eher einen Hinweis darauf, dass der Pass
nach erfolgter Entlassung nicht mehr benutzt werden darf und entsprechend zurückzugeben ist. Mangels Originaltext werden wir das ohne Weiteres nicht herausfinden können - der Teufel steckt hier im Detail.
Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:Wir hatten diesbezüglich extra vorab in der Botschaft gefragt, da wir Mitte Juni nach Kroatien wollen, und damals war die Rede davon, dass der Pass gültig ist bis wir ihn an die Botschaft quasi zurücksenden.
In einer (x-beliebigen) Botschaft etwas mündlich anzufragen, ist meistens sinnlos. Erstens sind Telefongespräche sowieso unverbindlich, und an wen man da gerät weiss man auch nicht. Mit Pech hat man den Praktikanten dran der gerade frisch glaubt endlich etwas verstanden zu haben. Da wäre ich immer vorsichtig, bzw. würde es gar nicht erst machen. Abgesehen davon ist ein Pass solange gültig, bis die Staatsangehörigkeit verloren ist, der Pass abläuft oder ein Versagungsgrund vorliegt - scheint mir alles nicht der Fall zu sein.
Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:...Reisepässe für Staatenlose gestoßen. Hätten wir die Möglichkeit so einen Pass für meine Frau zu bekommen ?
Da Deine Frau vermutlich weder staatenlos ist noch wird, kommt dies offensichtlich nicht in Frage.
Klaus_M schrieb am 07.05.2015 um 18:49:38:Die Grenzkontrollen sind je eher ziemlich locker nach Kroatien, aber wir wissen eben nicht was passiert wenn der Pass kontrolliert wird.
Von anderen EU Staaten her kommend ist es immerhin eine Schengen-Außengrenze. Es wird durchaus systematisch und genau kontrolliert. Auf "locker" würde ich da nicht setzen.
Ich würde Dir dringend raten auf @Petersburgers Angebot einzugehen, und ihn sich den
russischen Originaltext des Briefes anschauen lassen. Obwohl ihn das als Mitarbeiter einer deutschen(!) Behörde beruflich nicht weiter tangiert, hat er nach vielen Jahren wohnhaft in Russland exzellente Kenntnisse der Behörden vor Ort, und kann deswegen nebenbei natürlich auch sehr gut russisch. Das Angebot zu verschmähen wäre m.E. leichtsinnig.
Viel Erfolg, und hoffentlich einen schönen Urlaub in Kroatien!
Christian