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Einbrgerung fehlgeschlagen? (Gelesen: 13.231 mal)
Themen Beschreibung: HIer gebiren, 19 Jahre alt und keinen deutschen Pass.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 24.07.2012 um 20:11:45
 
Arber schrieb am 24.07.2012 um 19:56:13:
Wie kann ich so ein "interesse" auf mich ziehen?

Spitzensportler? Ausnahmekünstler? führender Wissenschaftler?
etwas in der Art.

Arber schrieb am 24.07.2012 um 19:56:13:
Kann ich nicht damit begründen, dass ich hier schon immer auf die schule gehe, hier geboren bin, hier wohne etc?


und worin hier ein besonderes öffentliches Interesse, dass du die deutsche Staatsangehörigkeit bekommst?
(Antwort: es gibt keines)
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Arber
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Keine
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Antwort #16 - 24.07.2012 um 22:11:13
 
Ich bin hier geboren und gehe hier schon in die 13te klasse.
Trotzdem hab ich die 8 Jahre nicht voll.
Damals als Kleinkind auf duldung - und erst ab 2007 fangen die 8 Jahre an zu ticken.   hä?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 24.07.2012 um 22:31:40
 
Arber schrieb am 24.07.2012 um 22:11:13:
und erst ab 2007 fangen die 8 Jahre an zu ticken

So ist es, denn du bist erst seit 2007 rechtmäßig in Deutschland. Vorher warst du ausreisepflichtig.

Für die Anrechnung von Duldungszeiten gibt es im Gesetz (StaG ) keine Grundlage. Du musst entweder versuchen, besondere Integrationsleistungen i.S des §10 (3) StaG geltend zu machen (dann wäre eine Einbürgerung nach 6 Jahren Aufenthalt möglich) oder eben bis 2015 warten.
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Anyonne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 25.07.2012 um 16:30:24
 
Nochmal zu deiner Passgeschichte....

Wenn du in Frankfurt nichts erreichst, kannst du es auch noch mal in Konsulat in Berlin versuchen... dort soll es freundlicher zugehen und die Unterlagen schneller fertig sein.
In Frankfurt scheinen die noch nicht ganz so weit zu sein...

Gruß

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #19 - 25.07.2012 um 16:52:28
 
Anyonne schrieb am 25.07.2012 um 16:30:24:
Wenn du in Frankfurt nichts erreichst, kannst du es auch noch mal in Konsulat in Berlin versuchen..


Bist Du sicher, dass das so einfach geht? - Normalerweise ist es so, dass es Konsularbezirke (jeweils bestimmte Bundesländer) gibt, für die das jeweilige Konsulat zuständig ist.

Wenn sich da jeder sein "Lieblingskonsulat" aussuchen dürfte/könnte, wäre das irgendwie Makulatur.


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Anyonne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #20 - 26.07.2012 um 08:24:06
 
Ich kann ja nur das wiedergeben, was mir meine Leute sagen, aber einige haben das aus NRW so gemacht und kamen mit einem Pass wieder.
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chr76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch und belgisch
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Antwort #21 - 26.07.2012 um 09:48:49
 
Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
...und kann trotzdem keinen deutschen Pass beantragen?...
...Meine Mutter hat aber nicht mal den "kosovarischen" Pass.
Mir wurde erklärt ich solle mich im Kosovo einbürgern lassen, mich wieder ausbürgern, damit ich mich in deutschland einbürgern kann?...

Arber schrieb am 17.07.2012 um 16:23:41:
...ERST DANN, wenn ich diesen Reisepass habe, habe ich auch eine "wirkliche" Staatsangehörigkeit...



Oft wird der Unterschied zwischen "Reisepass" und "Staatsangehörigkeit" nicht richtig verstanden, und das führt immer wieder zu Mißverständnissen und Problemen.

Erklärung...

  • Die >>Staatsangehörigkeit<< beschreibt die Tatsache dass man eine Staatsangehörigkeit innehat
    • Beispiel: Ein Schweizer ist ganz einfach immer ein Schweizer, völlig unabhängig davon ob
      • er gerade erst geboren wurde, noch im Krankenhaus ist und noch nie einen Reisepass oder Personalausweis hatte ODER
      • man einen Reisepass/Personalausweis besitzt und/oder mit sich führt
      • der Pass verloren/gestohlen/abgelaufen/ungültig/gefälscht/was auch immer ...ist...
  • Der >>Reisepass<< wird benutzt um nachzuweisen dass man (höchstwahrscheinlich) eine Nationalität besitzt
    • Der Pass bestätigt, dass die ausstellende Behörde glaubt, dass jemand zum Ausstellungszeitpunkt die Staatsangehörigkeit innehatte.
    • NB: Tatsache (Staatsangehörigkeit) vs. Nachweis (Reisepass)
  • Man kann also:
    • die Staatsangehörigkeit eines Landes innehaben, und den zugehörigen Pass besitzen (einfachster Fall)
    • die Staatsangehörigkeiten mehrerer Länder innehaben, und die zugehörigen Pässe besitzen (einfacher Fall)
    • keine Staatsangehörigkeit innehaben, dann kann man auch keinen regulären Pass bekommen (>>Staatenlos<<)
  • Ebenfalls möglich:
    • Man besitzt eine Staatsangehörigkeit, aber weiss es nicht
    • Man glaubt eine Staatsangehörigkeit zu haben, aber dem ist nicht so
    • Man kann den Pass eines Landes innehaben, ohne die Staatsangehörigkeit zu besitzen (aufgrund falscher Annahmen ausgestellt, Staatsangehörigkeit wird entzogen - den Pass hat man aber noch...)
    • Es kann ein rechtmäßiger Pass vorenthalten werden, weil man seine Staatsangehörigkeit nicht nachweisen kann


...und ein paar Beispiele:

  • Wird ein Kind von einem belgischen Vater und einer irischen Mutter geboren, ist das Kind automatisch belgisch und irisch (Abstammungsprinzip)
    • Das Kind kann einen oder beide Pässe bekommen. Die gewählte Kombination ändert nichts an den Staatsangehörigkeiten
  • Wird ein Kind von einer irischen Mutter und einem belgischen Vater geboren, aber der Vater ist unbekannt, so ist das Kind trotzdem belgisch und irisch, wird aber von seiner belgischen Seite eventuell nie erfahren
  • Wird dieses "Beispielkind" in den USA geboren, hat es 3 Staatsangehörigkeiten - belgisch und irisch durch Abstammung, und die US-Staatsangehörigkeit durch das "Territorialrecht"
    • Das Kind kann einen, zwei oder drei Pässe bekommen. Die gewählte Kombination ändert nichts an den Staatsangehörigkeiten
    • Wird das Kind z.B. bei einem Kurzaufenthalt der Eltern geboren, und kehrt dann wieder nach Europa zurück, kann es sein dass niemand weiss, dass das Kind auch US-Bürger ist. Das Kind müsste US-Steuern zahlen, und darf nur mit einem US-Pass in die USA einreisen, solange die Staatsangehörigkeit nicht offiziell widerrufen wird
  • Einige Länder (Beispiel Libanon), erlauben die Weitergabe der Staatsangehörigkeit nur durch den Vater, NIEMALS durch die Mutter..
    • Libanesischer Vater, irische Mutter --> libanesische und irische Staatsangehörigkeit
    • Libanesische Mutter und irischer Vater --> "nur" irische Nationalität


Dein Fall:

Ich vermute sehr stark, dass Du bereits Kosovare bist. Dementsprechend müsstest Du Dich dort nicht "einbürgern" lassen, sondern den Nachweis erbringen, dass Du bereits Kosovare bist. Dann wird Dir ein kosovarischer Reisepass ausgestellt, den Du gegenüber den deutschen Behörden als Nachweis nutzen kannst.

Wie das in Deinem Fall im Detail geht, weiss ich leider nicht. Aber ich hoffe dass Du Dich mit diesen Erklärungen präziser äußern kannst, einiges klarer wird und Du so schneller zum Ziel kommst!

Viel Erfolg und alles Gute im Bürokratie-Dickicht!

Gruss,
Christian
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Antwort #22 - 26.07.2012 um 11:30:25
 
Arber schrieb am 16.07.2012 um 10:55:24:
Meine Eltern kommen aus dem Kosovo. 

chr76 schrieb am 26.07.2012 um 09:48:49:
Ich vermute sehr stark, dass Du bereits Kosovare bist.

Diese Vermutung dürfte wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Tatsache entsprechen.

Der nicht vorhandene Pass begründet jedenfalls noch längst nicht die Staatenlosigkeit.
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Antwort #23 - 26.07.2012 um 11:37:04
 
Saxonicus schrieb am 26.07.2012 um 11:30:25:
Der nicht vorhandene Pass begründet jedenfalls noch längst nicht die Staatenlosigkeit. 


Richtig, ich habe auch keinen deutschen Reisepass und dennoch bin ich deutsche Staatsangehörige.
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Antwort #24 - 31.08.2012 um 11:10:50
 
Arber schrieb am 17.07.2012 um 16:23:41:


Bis dahin soll ich mich beim Konsulat im Kosovo melden und mir einen "kosovarischen Reisepass" ausstellen lassen.
Das ganze dauert 5 Wochen und kostet 100€.
Ich muss also nicht erst selbst in den Kosovo, hin und her, mich dort registrieren etc, sondern kann das von hier aus machen Smiley !




Freu dich nicht zu früh. Du hast nichts vom Kosovo, daher vergiss das ganz schnell.

Bevor du einen Pass im kosovarischen Konsulat beantragen kannst, brauchst du einen kosovarischen Personalausweis.

Den Personalausweis bekommst Du aber nur, wenn du die Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis vorliegen hast, die nicht älter als 6 Monate sein dürfen. Ich denke nicht, dass du diese Dokumente vorliegen hast.

Erspare dir den Weg zum Konsulat. Einen Pass einfach so wirst Du nicht kriegen. Kein Perso=Kein Pass. Ist halt im Kosovo so geregelt.


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