Vielen Dank Euch Beiden für die praktischen Tipps!
Für uns ist Zeit ein Problem, und wir wollen nicht bis nächstes Jahr warten - mal abgesehen davon, dass auch wir finden, dass es unverschämt und nicht angemessen ist. Wir wurden ja von Anfang an jedes Mal von den
ABH Mitarbeitern nach Strich und Faden belogen und müssen für jedes Schrittchen erst mit Klagen drohen... Wir müssen dringend nach Thailand Anfang des Jahres und das ist momentan nicht möglich.
Haben also cabrios Rat befolgt und ein Fax mit Frist bis heute geschickt. Daraufhin hat sich die Bereichsleiterin heute per Email gemeldet und uns angekündigt, den Bescheid ausnahmsweise auch während des "Weihnachtsfriedens" auszustellen - wir sollten mit dem Empfang der Postsendung aber erst nächste Woche rechnen - also nach Weihnachten. Am morgigen Dienstag sollen wir uns eine neue Antragsbeståtigung abholen, da die zweite ja abgelaufen ist.
Wir überlegen nun also morgen zur
ABH zu gehen um die Antragsbestätigung abzuholen, allein um ein absurdes Dokument in der Hand zu halten, das eindeutig nach der 6-Monate-Frist ausgestellt wurde.
Anschließend würden wir dieses dann wie empfohlen zum Verwaltungsgericht mitnehmen mit unserem Antrag auf vorläufigen Rechsschutz.
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Das klingt alles einfacher als es im wahren Leben ist, denn natürlich nagt die Situation an den Nerven und wir haben die Hoffnung auf die Aufenthaltskarten schon fast aufgegeben. Meine Frau überlegt schon, wie wir unser Leben in Thailand gestalten müssen (internationale Schule für alle scheidet aus finanziellen Gründen aus und Zweiklassengesellschaft innerhalb der Familie auch) und die Perspektive, zumindest nach §25 bleiben zu dürfen erscheint dann schon als riesiger Fortschritt - den wir uns nun hoffentlich nicht zunichte machen wenn das Gericht gegen unseren Antrag/Fall entscheidet... und dazu die Kosten für den Rechtsstreit.
Unser britischer Sohn ist im Weihnachtsurlaub bei seinem Vater in Thailand und es könnte schwierig werden, diesen weiterhin davon zu überzeugen, dass sein Aufenthalt hier nach seiner Auffassung keine Kindeswohlgefährdung darstellt ob der unsicheren Situation (erneuter Schulwechsel nächstes Jahr bei negativem Bescheid, Umzug nach UK oder Tschechien, etc.). Damit hätte die
ABH ihm seine Freizügigkeit dann erfolgreich versagt, auch ohne jede Rechtsgrundlage... SOLVIT hat sich bis heute nicht wieder gemeldet, von der Seite erwarten wir auch keine Hilfe mehr.
Nun, wir versuchen, stark zu bleiben und sind dankbar für Eure Hilfe hier in nunmehr 100 Kommentaren zu unserem Fall - Danke!!