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Haft,FZF,Visum... (Gelesen: 9.693 mal)
Albenita
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22.04.2015 um 23:09:09
 
Hallo liebe Forummitglieder
Ich hoffe jemand kannmir weiterhelfen,es geht darum,dass mein Mann nachdem er vor ca 4 Monaten endlich sein Visum zur FZF bekam(er ist mazedonischer Staatsbürger ich Deutsche),an der slowenischen Grenze verhaftet wurde,da Polen einen Haftbefehl 2012 ausgesprochen hat....Es geht um eine Reststrafe von 7 Monaten,nun hat er schon vier Monate abgesessen,es ist also davon auszugehen,dass der Rest der Strafe erlassen wird.Trotzdem ist ja sein Visum zu FZF im März abgelaufen.Er sitzt jetzt in Polen in Haft,meine Frage,muss er nach Hafentlassung zurück nach Mazedonien um erneut ein Visum zu beantragen?Oder kann er das Visum bei der ABH in Deutschland verlängern?Womit müssen wir rechnen?Würde er dann in Mazedonien sofort das Visum erhalten?Oder müsste er wieder geprüft werden?Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten.Bitte helft mir,ich bin echt am Ende mit meinen Nerven und meiner Geduld,vielleicht kann mir ja hiier jemand weiterhelfen.LG
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reinhard
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Antwort #1 - 23.04.2015 um 11:07:34
 
Wenn er vor vier Monaten ein 90-Tage-Visum bekommen hat, hat er jetzt keines mehr. Er muss also nach der Haft nach Mazedonien zurück.

(Er hätte vielleicht nach einer Woche und nicht nach vier Monaten hier fragen sollen. Als er noch ein Visum hatte, wäre zumindest ein Versuch zur Verlängerung möglich gewesen. Jetzt hat er nichts mehr zum Verlängern.)

Was dann passiert, kann hier wirklich niemand sagen. Er sollte sich erst mit den polnischen Regelungen vertraut machen. Bekommt er eine polnische Sperre? Ausreiseaufforderung oder Ausweisung?

Ich gehe davon aus, dass er vorher wusste, dass er eine Reststrafe offen hatte. Insofern war schon die erste Visumantrag-Stellung in Kenntnis der Probleme bei der Einreise sehr fahrlässig. Er sollte unbedingt den zweiten Versuch jetzt sehr, sehr solide angehen, damit es klappt.
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Albenita
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Antwort #2 - 23.04.2015 um 11:42:23
 
Danke für deine Antwort,denn diese klingt leider Gottes plausibel.Aber wie meinst du das,dass er den nächsten Visumsantrag solide stellen soll,damit nichts schief geht??Er verbüßt doch schon seine Reststrafe,und es ging ja nur um ein paar Monate.Meinst Du,die könne das Visum verweigern??Eigentlich hätten die ja dann keinen Grund mehr...
Und was Polden jetzt vor hat,das wird sich in den nächsten zwei Wochen zeigen.Danke für deine Mühe mir zu antworten.LG
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reinhard
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Antwort #3 - 23.04.2015 um 11:48:04
 
Du solltest noch einmal intensiv mit ihm sprechen, ob sonst noch etwas aus der Vergangenheit bearbeitet werden muss. Solche Haftbefehle sind normalerweise sichtbar und bekannt. Er kann also nicht überrascht gewesen sein.

Ob Du überrascht warst, weiß ich nicht. Falls ja: Sichere Dich gegen weitere Überraschungen ab.

Falls Polen eine Ausweisung und Sperre verfügt, müsste Deutschland das beim Visumantrag sehen (d.h. der Sachbearbeiter im Konsulat). Dann sollte er gleichzeitig beantragen, dass Deutschland das "Konsultationsverfahren" einleitet. Falls nicht, ist es nicht nötig. Aber auch hier muss man sich nicht überraschen lassen, sondern kann das vorher in Erfahrung bringen. (Vermutlich nicht hier im Forum, weil hier wenige sind, die sich mit polnischem Recht auskennen.)
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Albenita
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Antwort #4 - 23.04.2015 um 12:01:40
 
Sorry,aber eine Sperre gegen Deutschland soll Polen verfügen?Warum?es ging ja nur darum,dass er seine Reststrafe absitzt? Griesgrämig
Was wollen die denn noch?Und was ist eine Konsulations....
Es ging nur um ein paar Monate,kann Deutschland ihm seinen nächsten Visumsantrag verwigern?Und wenn ja warum?Nachdem er doch abgesessen hat??Mit welcher Beründung?Die haben ihm doch vorher auch schon das Visum ausgestellt??LG
Und verzeihen Sie die vieleen Fragen,bin echt am Ende mit meinen Nerven
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Vinzent2m
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Antwort #5 - 23.04.2015 um 12:21:50
 
Was war der Hintergrund für den polnischen Haftbefehl.
War er dort bereits wegen der Tat in Haft bzw. wurde er aus der Haft heraus abgeschoben?
Oder hat er sich durch Flucht der Haft entzogen?
Hat er jemals irgendwelche Dokumente von einer polnischen Ausländerbehörde bekommen?
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Saxonicus
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Antwort #6 - 23.04.2015 um 12:25:57
 
Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:01:40:
Es ging nur um ein paar Monate,kann Deutschland ihm seinen nächsten Visumsantrag verweigern?

Ja, wenn eine schengenweite Einreisesperre besteht.

Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:01:40:
Nachdem er doch abgesessen hat??
Mit welcher Beründung?

Das kommt auf den Grund seiner Verurteilung an.
Wenn von ihm eine weiterhin eine Gefahr strafbarer Handlungen ausgeht (z.B. bei Drogendelikten).
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reinhard
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Antwort #7 - 23.04.2015 um 12:31:04
 
Wenn Du bessere Informationen haben willst, ist es sinnvoll, die Fragen hier sehr, sehr sorgfältig zu beantworten. Nur mit mehr Informationen können wir Ratschläge geben.

Zur Theorie: Falls Polen einen verurteilten Straftäter ausweist und sperrt (d.h. er bekommt kein neues Visum), gilt diese Sperre für alle Schengen-Staaten. Da er mit einem Schengen-Visum, das er bei Portugal oder Kroatien oder Finnland beantragen kann, ja auch nach Polen kommt, muss Polen die Sperre für alle europäischen Länder verhängen, sonst wäre sie ja sinnlos.

Falls er mit polnischer Schengen-Sperre (die bis 5 Jahre dauert) bei Deutschland ein FZF-Visum beantragt und Deutschland das geben möchte, weil die Ehe eben wichtiger ist als eine erledigte Straftat in Polen, leitet Deutschland das Konsulationsverfahren ein: Deutschland teilt Polen mit, dass Deutschland ihm das Visum geben will. Damit ist klar, er könnte jederzeit in Polen auftauchen. Jetzt muss Polen zustimmen (passiert auch meistens) oder Deutschland davon überzeugen, das Visum nicht zu geben, z.B. weil der Antragsteller gefährlich ist oder sowas.

Es kann aber sein, dass bei Euch alles einfacher ist, dies hier ist nur eine Erklärung, wie es geregelt ist und was passieren könnte.

Aber um Antworten zu geben, die für Dich passen, wäre es wichtig, zunächst Genaueres zu erfahren.

Vinzent2m schrieb am 23.04.2015 um 12:21:50:
Was war der Hintergrund für den polnischen Haftbefehl.
War er dort bereits wegen der Tat in Haft bzw. wurde er aus der Haft heraus abgeschoben?
Oder hat er sich durch Flucht der Haft entzogen?
Hat er jemals irgendwelche Dokumente von einer polnischen Ausländerbehörde bekommen?

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Albenita
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Antwort #8 - 23.04.2015 um 12:53:49
 
Also vom logischen Denken,glaube ich nicht,dass er eine schengenweite Sperre bekommt.Er hat vorher ja schon 1 1/2 Jahre gesessen,aufgrund dieser Tat und diese liegt schon über zehn Jahre zurück,er hatte damals Ausgang gehabt und ist blöderweise nicht wieder zurück  Traurig er sitzt jetzt schon vier monate und drei Monate werden die ihm wohl erlassen.soweit ich weis,ist für DE wichtig,dass er sich hier nichts zu Schulden hat kommen lassen,sonst hätte er wohl kaum sein Visum bekommen oder?Wie gesagt,es geht nur um ein paar Monate,dann denke ich nicht,dass man uns deswegen,das ganze Leben versaut zumal das ja auch schon ewig lang her ist aber naja wir werden sehen
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Vinzent2m
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Antwort #9 - 23.04.2015 um 16:53:30
 
Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:53:49:
er hatte damals Ausgang gehabt und ist blöderweise nicht wieder zurück

Das hatte ich vermutet, da ansonsten kaum der internationale Haftbefehl, sondern maximal ein nationaler ergangen wäre.
Bliebe die Frage, ob er damals irgendwelche Papiere von einer polnischen Ausländerbehörde erhalten hat.
So ja, ist die SIS-Sperre vermutlich nicht mehr aktuell, da ansonsten kein Visum erteilt worden wäre.
Bliebe abzuwarten, ob er zum jetzigen Zeitpunkt ein Schreiben der poln. Ausländerbehörde erhält.
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reinhard
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Antwort #10 - 23.04.2015 um 19:46:27
 
Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:53:49:
glaube ich nicht,dass er eine schengenweite Sperre bekommt.


Das genau ist das Problem: Danach geht es nicht.

Wenn Polen nach der Haft eine Sperre ausspricht, ist die europaweit. Das muss er rausfinden, indem er sich nach dem polnischen Recht erkundigt. Oder Du erkundigst Dich. Aber Dein "Gefühl" hilft nicht wirklich weiter, weil Du Dich nicht darauf verlassen kannst. Deshalb fragst Du ja hier.
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Antwort #11 - 23.04.2015 um 20:58:34
 
Okay,ist alles schon schlimm genug,aber ganz können die ihm doch nicht das Visum verweigern,irgendwann müsste es doch klappen oder?Muss ich damit rechnen,dass es ewig dauert?Ich habe j´heute mit einem Sachbearbeiter gesprochen,der für uns zuständig war,er sagte spätestens wenn der mit dem Visum eingereist wäre um dann bei der ABH eine AE zu bekommen,dann hätten die auch den Haftbefehl gesehen und dann hätten die ihn eh nach Polen ausgeliefert.Aber nach seiner Entlassung muss er in seine Heimat dort erneut das Visum beantragen und dann stünde einer Einreise nichts im Weg,da er ja schon abgesessen hat.Vielleicht interessiert es ja jemanden.Danke für die aufschlussreichen Antworten an alle!!
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Antwort #12 - 23.04.2015 um 21:24:56
 
Aber wenn er die AE beantragt hätte, dann hätte er nach der Haft einfach ohne Visum nach Deutschland reisen können. Ebenso wenn er sich während der Laufzeit des Visums schon dafür interessiert und hier gefragt hätte.

Jetzt müsst Ihr einfach klären, was nach polnischem Recht passiert (oder abwarten, wenns einfacher ist). Wenn es eine Sperre gibt, beantragt er ein Visum mit Konsulationsverfahren. Wenns keine Sperre gibt, beantragt er ein Visum.

Wogegen willst Du klagen? Die Verzögerung liegt an seiner Straftat, da ist niemand sonst auf der Welt verantwortlich. Und getrennt werdet Ihr ja nicht, denn Du kannst in ihn Polen und in Mazedonien besuchen. Ihr müsst nur die Einzelheiten des polnischen (und danach des deutschen) Rechts klären, aber das wird sich alles innerhalb der paar Monate bewegen, in denen er seine Reststrafe absitzt.
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Antwort #13 - 23.04.2015 um 21:48:15
 
hallo?wer hat denn was von Klagen gesagt???
Hab nicht vor zu klagen,denn warum die verzögerung entstanden ist,wissen wir und warum er sitzt auch natürlich...also verklagen wollt ich niemanden,war auch nie die Rede davon!!!
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Antwort #14 - 13.05.2015 um 22:14:55
 
Hallo
Ich habe ja vor kurzem schon mich hier an Euch gewendet,jetzt ist mir wieder was eingefallen,ob vielleicht die Möglichkeit besteht,dass mein Mann nach Entlassung aus der Haft einen  Fortsetzungsantrag zum Visum zur FZF beantragen kann???Geht das wohl?? unentschlossen
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