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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Haft,FZF,Visum...
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Beitrag begonnen von Albenita am 22.04.2015 um 23:09:09

Titel: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 22.04.2015 um 23:09:09
Hallo liebe Forummitglieder
Ich hoffe jemand kannmir weiterhelfen,es geht darum,dass mein Mann nachdem er vor ca 4 Monaten endlich sein Visum zur FZF bekam(er ist mazedonischer Staatsbürger ich Deutsche),an der slowenischen Grenze verhaftet wurde,da Polen einen Haftbefehl 2012 ausgesprochen hat....Es geht um eine Reststrafe von 7 Monaten,nun hat er schon vier Monate abgesessen,es ist also davon auszugehen,dass der Rest der Strafe erlassen wird.Trotzdem ist ja sein Visum zu FZF im März abgelaufen.Er sitzt jetzt in Polen in Haft,meine Frage,muss er nach Hafentlassung zurück nach Mazedonien um erneut ein Visum zu beantragen?Oder kann er das Visum bei der ABH in Deutschland verlängern?Womit müssen wir rechnen?Würde er dann in Mazedonien sofort das Visum erhalten?Oder müsste er wieder geprüft werden?Ich hoffe auf aufschlussreiche Antworten.Bitte helft mir,ich bin echt am Ende mit meinen Nerven und meiner Geduld,vielleicht kann mir ja hiier jemand weiterhelfen.LG

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von reinhard am 23.04.2015 um 11:07:34
Wenn er vor vier Monaten ein 90-Tage-Visum bekommen hat, hat er jetzt keines mehr. Er muss also nach der Haft nach Mazedonien zurück.

(Er hätte vielleicht nach einer Woche und nicht nach vier Monaten hier fragen sollen. Als er noch ein Visum hatte, wäre zumindest ein Versuch zur Verlängerung möglich gewesen. Jetzt hat er nichts mehr zum Verlängern.)

Was dann passiert, kann hier wirklich niemand sagen. Er sollte sich erst mit den polnischen Regelungen vertraut machen. Bekommt er eine polnische Sperre? Ausreiseaufforderung oder Ausweisung?

Ich gehe davon aus, dass er vorher wusste, dass er eine Reststrafe offen hatte. Insofern war schon die erste Visumantrag-Stellung in Kenntnis der Probleme bei der Einreise sehr fahrlässig. Er sollte unbedingt den zweiten Versuch jetzt sehr, sehr solide angehen, damit es klappt.

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 23.04.2015 um 11:42:23
Danke für deine Antwort,denn diese klingt leider Gottes plausibel.Aber wie meinst du das,dass er den nächsten Visumsantrag solide stellen soll,damit nichts schief geht??Er verbüßt doch schon seine Reststrafe,und es ging ja nur um ein paar Monate.Meinst Du,die könne das Visum verweigern??Eigentlich hätten die ja dann keinen Grund mehr...
Und was Polden jetzt vor hat,das wird sich in den nächsten zwei Wochen zeigen.Danke für deine Mühe mir zu antworten.LG

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von reinhard am 23.04.2015 um 11:48:04
Du solltest noch einmal intensiv mit ihm sprechen, ob sonst noch etwas aus der Vergangenheit bearbeitet werden muss. Solche Haftbefehle sind normalerweise sichtbar und bekannt. Er kann also nicht überrascht gewesen sein.

Ob Du überrascht warst, weiß ich nicht. Falls ja: Sichere Dich gegen weitere Überraschungen ab.

Falls Polen eine Ausweisung und Sperre verfügt, müsste Deutschland das beim Visumantrag sehen (d.h. der Sachbearbeiter im Konsulat). Dann sollte er gleichzeitig beantragen, dass Deutschland das "Konsultationsverfahren" einleitet. Falls nicht, ist es nicht nötig. Aber auch hier muss man sich nicht überraschen lassen, sondern kann das vorher in Erfahrung bringen. (Vermutlich nicht hier im Forum, weil hier wenige sind, die sich mit polnischem Recht auskennen.)

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 23.04.2015 um 12:01:40
Sorry,aber eine Sperre gegen Deutschland soll Polen verfügen?Warum?es ging ja nur darum,dass er seine Reststrafe absitzt? :(
Was wollen die denn noch?Und was ist eine Konsulations....
Es ging nur um ein paar Monate,kann Deutschland ihm seinen nächsten Visumsantrag verwigern?Und wenn ja warum?Nachdem er doch abgesessen hat??Mit welcher Beründung?Die haben ihm doch vorher auch schon das Visum ausgestellt??LG
Und verzeihen Sie die vieleen Fragen,bin echt am Ende mit meinen Nerven

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Vinzent2m am 23.04.2015 um 12:21:50
Was war der Hintergrund für den polnischen Haftbefehl.
War er dort bereits wegen der Tat in Haft bzw. wurde er aus der Haft heraus abgeschoben?
Oder hat er sich durch Flucht der Haft entzogen?
Hat er jemals irgendwelche Dokumente von einer polnischen Ausländerbehörde bekommen?

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Saxonicus am 23.04.2015 um 12:25:57

Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:01:40:
Es ging nur um ein paar Monate,kann Deutschland ihm seinen nächsten Visumsantrag verweigern?

Ja, wenn eine schengenweite Einreisesperre besteht.


Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:01:40:
Nachdem er doch abgesessen hat??
Mit welcher Beründung?

Das kommt auf den Grund seiner Verurteilung an.
Wenn von ihm eine weiterhin eine Gefahr strafbarer Handlungen ausgeht (z.B. bei Drogendelikten).

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von reinhard am 23.04.2015 um 12:31:04
Wenn Du bessere Informationen haben willst, ist es sinnvoll, die Fragen hier sehr, sehr sorgfältig zu beantworten. Nur mit mehr Informationen können wir Ratschläge geben.

Zur Theorie: Falls Polen einen verurteilten Straftäter ausweist und sperrt (d.h. er bekommt kein neues Visum), gilt diese Sperre für alle Schengen-Staaten. Da er mit einem Schengen-Visum, das er bei Portugal oder Kroatien oder Finnland beantragen kann, ja auch nach Polen kommt, muss Polen die Sperre für alle europäischen Länder verhängen, sonst wäre sie ja sinnlos.

Falls er mit polnischer Schengen-Sperre (die bis 5 Jahre dauert) bei Deutschland ein FZF-Visum beantragt und Deutschland das geben möchte, weil die Ehe eben wichtiger ist als eine erledigte Straftat in Polen, leitet Deutschland das Konsulationsverfahren ein: Deutschland teilt Polen mit, dass Deutschland ihm das Visum geben will. Damit ist klar, er könnte jederzeit in Polen auftauchen. Jetzt muss Polen zustimmen (passiert auch meistens) oder Deutschland davon überzeugen, das Visum nicht zu geben, z.B. weil der Antragsteller gefährlich ist oder sowas.

Es kann aber sein, dass bei Euch alles einfacher ist, dies hier ist nur eine Erklärung, wie es geregelt ist und was passieren könnte.

Aber um Antworten zu geben, die für Dich passen, wäre es wichtig, zunächst Genaueres zu erfahren.


Vinzent2m schrieb am 23.04.2015 um 12:21:50:
Was war der Hintergrund für den polnischen Haftbefehl.
War er dort bereits wegen der Tat in Haft bzw. wurde er aus der Haft heraus abgeschoben?
Oder hat er sich durch Flucht der Haft entzogen?
Hat er jemals irgendwelche Dokumente von einer polnischen Ausländerbehörde bekommen?


Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 23.04.2015 um 12:53:49
Also vom logischen Denken,glaube ich nicht,dass er eine schengenweite Sperre bekommt.Er hat vorher ja schon 1 1/2 Jahre gesessen,aufgrund dieser Tat und diese liegt schon über zehn Jahre zurück,er hatte damals Ausgang gehabt und ist blöderweise nicht wieder zurück  :-[ er sitzt jetzt schon vier monate und drei Monate werden die ihm wohl erlassen.soweit ich weis,ist für DE wichtig,dass er sich hier nichts zu Schulden hat kommen lassen,sonst hätte er wohl kaum sein Visum bekommen oder?Wie gesagt,es geht nur um ein paar Monate,dann denke ich nicht,dass man uns deswegen,das ganze Leben versaut zumal das ja auch schon ewig lang her ist aber naja wir werden sehen

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Vinzent2m am 23.04.2015 um 16:53:30

Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:53:49:
er hatte damals Ausgang gehabt und ist blöderweise nicht wieder zurück

Das hatte ich vermutet, da ansonsten kaum der internationale Haftbefehl, sondern maximal ein nationaler ergangen wäre.
Bliebe die Frage, ob er damals irgendwelche Papiere von einer polnischen Ausländerbehörde erhalten hat.
So ja, ist die SIS-Sperre vermutlich nicht mehr aktuell, da ansonsten kein Visum erteilt worden wäre.
Bliebe abzuwarten, ob er zum jetzigen Zeitpunkt ein Schreiben der poln. Ausländerbehörde erhält.

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von reinhard am 23.04.2015 um 19:46:27

Albenita schrieb am 23.04.2015 um 12:53:49:
glaube ich nicht,dass er eine schengenweite Sperre bekommt.


Das genau ist das Problem: Danach geht es nicht.

Wenn Polen nach der Haft eine Sperre ausspricht, ist die europaweit. Das muss er rausfinden, indem er sich nach dem polnischen Recht erkundigt. Oder Du erkundigst Dich. Aber Dein "Gefühl" hilft nicht wirklich weiter, weil Du Dich nicht darauf verlassen kannst. Deshalb fragst Du ja hier.

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 23.04.2015 um 20:58:34
Okay,ist alles schon schlimm genug,aber ganz können die ihm doch nicht das Visum verweigern,irgendwann müsste es doch klappen oder?Muss ich damit rechnen,dass es ewig dauert?Ich habe j´heute mit einem Sachbearbeiter gesprochen,der für uns zuständig war,er sagte spätestens wenn der mit dem Visum eingereist wäre um dann bei der ABH eine AE zu bekommen,dann hätten die auch den Haftbefehl gesehen und dann hätten die ihn eh nach Polen ausgeliefert.Aber nach seiner Entlassung muss er in seine Heimat dort erneut das Visum beantragen und dann stünde einer Einreise nichts im Weg,da er ja schon abgesessen hat.Vielleicht interessiert es ja jemanden.Danke für die aufschlussreichen Antworten an alle!!

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von reinhard am 23.04.2015 um 21:24:56
Aber wenn er die AE beantragt hätte, dann hätte er nach der Haft einfach ohne Visum nach Deutschland reisen können. Ebenso wenn er sich während der Laufzeit des Visums schon dafür interessiert und hier gefragt hätte.

Jetzt müsst Ihr einfach klären, was nach polnischem Recht passiert (oder abwarten, wenns einfacher ist). Wenn es eine Sperre gibt, beantragt er ein Visum mit Konsulationsverfahren. Wenns keine Sperre gibt, beantragt er ein Visum.

Wogegen willst Du klagen? Die Verzögerung liegt an seiner Straftat, da ist niemand sonst auf der Welt verantwortlich. Und getrennt werdet Ihr ja nicht, denn Du kannst in ihn Polen und in Mazedonien besuchen. Ihr müsst nur die Einzelheiten des polnischen (und danach des deutschen) Rechts klären, aber das wird sich alles innerhalb der paar Monate bewegen, in denen er seine Reststrafe absitzt.

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 23.04.2015 um 21:48:15
hallo?wer hat denn was von Klagen gesagt???
Hab nicht vor zu klagen,denn warum die verzögerung entstanden ist,wissen wir und warum er sitzt auch natürlich...also verklagen wollt ich niemanden,war auch nie die Rede davon!!!

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 13.05.2015 um 22:14:55
Hallo
Ich habe ja vor kurzem schon mich hier an Euch gewendet,jetzt ist mir wieder was eingefallen,ob vielleicht die Möglichkeit besteht,dass mein Mann nach Entlassung aus der Haft einen  Fortsetzungsantrag zum Visum zur FZF beantragen kann???Geht das wohl?? :-/

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Saxonicus am 13.05.2015 um 22:36:54

Albenita schrieb am 13.05.2015 um 22:14:55:
ob vielleicht die Möglichkeit besteht,dass mein Mann nach Entlassung aus der Haft einenFortsetzungsantrag zum Visum zur FZF beantragen kann???

Das wurde doch in Antwort #1 bereits klargestellt:


reinhard schrieb am 23.04.2015 um 11:07:34:
Er hätte vielleicht nach einer Woche und nicht nach vier Monaten hier fragen sollen. Als er noch ein Visum hatte, wäre zumindest ein Versuch zur Verlängerung möglich gewesen. Jetzt hat er nichts mehr zum Verlängern.


Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Aras am 13.05.2015 um 22:49:30
Es gibt keinen Fortsetzungsabtrag. Er soll einfach einen neuen Antrag stellen. Kann man eigentlich noch im Gefängnis das Visum beantragen? Also bei der Botschaft in Polen?

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von T.P.2013 am 14.05.2015 um 03:06:05
Wohl eher nicht. Die erforderliche persönliche Vorsprache wird kaum zu leisten sein, zudem dürfte für ihn vermutlich nicht die AV in Polen zuständig sein, da Polen nicht sein Wohnland im dafür erforderlichen Sinne sein dürfte.
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass die poln. Behörden seinen Pass aus der Hand geben werden...

Gruß

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 14.05.2015 um 10:07:39
hm,naja bin eigentlich genauso schlau wie vorher,keine konkreten Antworten,nur Vermutungen...
Ich werde den weiteren Verlauf hier schildern,sodass andere Leser in diesen Fällen genau wissen,was möglich ist ;)

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 14.05.2015 um 10:37:09

Saxonicus schrieb am 13.05.2015 um 22:36:54:
Das wurde doch in Antwort #1 bereits klargestellt:

nein,sonst würde ich ja nicht fragen,also meine Frage lautet,ob mein Mann nach seiner Entlassung,bei der deutschen Botschaft in Polen den Visumsantrag machen kann,wenn diese das erlauben??Das könnte doch gehen,oder ?Und wenn nicht,warum,was würde dagegen sprechen?

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von reinhard am 14.05.2015 um 11:43:50

Albenita schrieb am 14.05.2015 um 10:37:09:
nein,sonst würde ich ja nicht fragen,


Was genau ist Dir an der Antwort unklar?


Zitat:
also meine Frage lautet,ob mein Mann nach seiner Entlassung


Welcher Entlassung? Es geht doch darum, dass er in Haft sitzt und nach Mazedonien abgeschoben wird. Du hast doch geschrieben, dass er ein Visum für 90 Tage hatte, sich aber vier Monate lang nicht um die Verlängerung gekümmert hat. Also hat er jetzt nichts mehr, oder? Sonst müsstest Du diese Information erst nachreichen.


Zitat:
,bei der deutschen Botschaft in Polen den Visumsantrag machen kann,wenn diese das erlauben??


Wie soll er nach der Abschiebung von Mazedonien aus zur deutschen Botschaft in Polen kommen? Illegal?

Die Botschaft fragt ihn zuerst nach seinem Pass - mazedonisch. Dann fragt die Botschaft nach seinem Aufenthaltstitel in Polen - abgelaufenes Visum. Dann erklärt die Botschaft, dass sie nur für polnische Staatsbürger und für alle, die sich mit Aufenthaltstitel in Polen aufhalten, zuständig ist. Für ihn ist die deutsche Botschaft in Mazedonien zuständig, weil er Mazedonier ist.


Zitat:
Das könnte doch gehen,oder ?Und wenn nicht,warum,was würde dagegen sprechen?


Wie soll das gehen? Dazu müsste er doch legal (und normal) in Polen leben. Und warum sollte er als Mazedonier in Polen einen Visumantrag für Deutschland stellen, wenn es in Mazedonien eine für ihn zuständige deutsche Botschaft gibt?

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 14.05.2015 um 12:27:59
Sie haben nicht das >>recht dazu,meinem Mann zu unterstellener hätte sich nicht um eine Verlängerung des Visum gekümmert.Wir wussten nicht,dass das überhaupt möglich sein würde.Wenn sie nicht sachlich antworten können,dann lassen sie es ganz bleiben,auf Ihre Antworten würde ich in <Zukunft gerne verzichten,denn diese sind sehr persönlich und herablassend in der Art und Weise
reinhard schrieb am 14.05.2015 um 11:43:50:
Was genau ist Dir an der Antwort unklar?


Welcher Entlassung? Es geht doch darum, dass er in Haft sitzt und nach Mazedonien abgeschoben wird. Du hast doch geschrieben, dass er ein Visum für 90 Tage hatte, sich aber vier Monate lang nicht um die Verlängerung gekümmert hat. Also hat er jetzt nichts mehr, oder? Sonst müsstest Du diese Information erst nachreichen.


Wie soll er nach der Abschiebung von Mazedonien aus zur deutschen Botschaft in Polen kommen? Illegal?

Die Botschaft fragt ihn zuerst nach seinem Pass - mazedonisch. Dann fragt die Botschaft nach seinem Aufenthaltstitel in Polen - abgelaufenes Visum. Dann erklärt die Botschaft, dass sie nur für polnische Staatsbürger und für alle, die sich mit Aufenthaltstitel in Polen aufhalten, zuständig ist. Für ihn ist die deutsche Botschaft in Mazedonien zuständig, weil er Mazedonier ist.


Wie soll das gehen? Dazu müsste er doch legal (und normal) in Polen leben. Und warum sollte er als Mazedonier in Polen einen Visumantrag für Deutschland stellen, wenn es in Mazedonien eine für ihn zuständige deutsche Botschaft gibt?


Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Aras am 14.05.2015 um 12:42:44
Reinhard ist hier einer der geduldigsten Mitglieder im Forum. Ich kann nix herablassendes in seinen Ausführungen erklären. Die Wahrheit ist nunmal so.

Kennen Sie Murat Kurnaz? Der war 5 Jahre in Guantanamo in einem 1m² Käfig und wurde gefoltert etc.. Wissen Sie was eines seiner ersten Anliegen war, dass seinem Anwalt sagte als er nach Jahren zum ersten Mal  traf? Dass er zurück nach Deutschland will und der Anwalt sich um seine aufenthaltsrechtlichen Sachen kümmern soll.

Und Ihr Mann ist absehbar 4 Monate im polnischen Gefängnis und kümmert sich nicht um die mögliche Verlängerung seines Visums.

Wollen Sie etwa hören, dass alles gut ist? Ihr Mann ist doch direkt ins Gefängnis gegangen.

Hat Ihr Ehemann beim Antrag auf das Visum überhaupt wahrheitsmäßig seine nicht abgeleistete polnische Vorstrafe angegeben?

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von dgstein am 14.05.2015 um 12:45:13

Albenita schrieb am 14.05.2015 um 12:27:59:
Sie haben nicht das >>recht dazu,meinem Mann zu unterstellener hätte sich nicht um eine Verlängerung des Visum gekümmert.Wir wussten nicht,dass das überhaupt möglich sein würde.Wenn sie nicht sachlich antworten können,dann lassen sie es ganz bleiben,auf Ihre Antworten würde ich in <Zukunft gerne verzichten,denn diese sind sehr persönlich und herablassend in der Art und Weise

Sag mal geht's noch? Mäßige dich bitte mal im Ton. Reinhardts Antwort war durchaus sachlich und auch überhaupt nicht persönlich und herablassend. Solange du keine konkreten Informationen zum Sachverhalt preisgeben möchtest, kann hier nur spekuliert werden. Wenn dir die Antworten nicht passen, dann gib endlich "Butter bei die Fische". Mir drängt sich der Eindruck auf, dass nur das hören möchtest, was in deine Sicht der Dinge passt. Und akzeptiere auch endlich mal, dass dein Mann den ganzen Schlamassel selbst verschuldet hat und suche nicht die Schuld bei anderen.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 14.05.2015 um 13:03:42
Schon klar,das Mein Mann das selbst hat zu verantworten,darum geht es auch nicht,weil das ja klar ist wie gesagt...Misch du dich doch nicht in Angelegenheiten ein,die dich nichts angehen.Wenn du nichts zum Thema sagen kannst,dann halt dich doch bitte geschlossen.Ich habe das Recht mich verletzt zu fühlen,das kannst du nicht ändern und auch nicht nachempfinden,also bitte auch Butter bei die Fische
dgstein schrieb am 14.05.2015 um 12:45:13:
Sag mal geht's noch? Mäßige dich bitte mal im Ton. Reinhardts Antwort war durchaus sachlich und auch überhaupt nicht persönlich und herablassend. Solange du keine konkreten Informationen zum Sachverhalt preisgeben möchtest, kann hier nur spekuliert werden. Wenn dir die Antworten nicht passen, dann gib endlich "Butter bei die Fische". Mir drängt sich der Eindruck auf, dass nur das hören möchtest, was in deine Sicht der Dinge passt. Und akzeptiere auch endlich mal, dass dein Mann den ganzen Schlamassel selbst verschuldet hat und suche nicht die Schuld bei anderen.

Viele Grüße

dgstein


Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von dgstein am 14.05.2015 um 13:11:22

Albenita schrieb am 14.05.2015 um 13:03:42:
Misch du dich doch nicht in Angelegenheiten ein,die dich nichts angehen.

Du hast dich doch an das Forum gewandt. Also geht es jeden etwas an und du musstest damit rechnen, auch Antworten zu bekommen, die nicht in deine Sicht der Dinge passen. Aber das gibt dir trotzdem nicht das Recht, hier herumzupöbeln.

Viele Grüße

dgstein

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 14.05.2015 um 13:33:09
Die Wahrheit kennen wir auch,die braucht mir hier keiner vor Augen zu führen.Es ging einfach darum,ob es Möglichkeiten gibt,auf einen anderen Weg das Visum zu beantragen,zB vor Ort in Polen.Aber das hat sich jetzt auch erledigt,jeder erzählt was anderes und nach alldem was ich so gelesen habe,wird hier mehr spekuliert,in meinem Fall sogar Vorwürfe gemacht,wieso wir uns nicht vorher gekümmert hätten...na ja sowa sbrauch ich nicht auch noch,dachte ich bekomme kompetente Antworten,spekulieren kann ich auch selber
Aras schrieb am 14.05.2015 um 12:42:44:
Reinhard ist hier einer der geduldigsten Mitglieder im Forum. Ich kann nix herablassendes in seinen Ausführungen erklären. Die Wahrheit ist nunmal so.

Kennen Sie Murat Kurnaz? Der war 5 Jahre in Guantanamo in einem 1m² Käfig und wurde gefoltert etc.. Wissen Sie was eines seiner ersten Anliegen war, dass seinem Anwalt sagte als er nach Jahren zum ersten Mal  traf? Dass er zurück nach Deutschland will und der Anwalt sich um seine aufenthaltsrechtlichen Sachen kümmern soll.

Und Ihr Mann ist absehbar 4 Monate im polnischen Gefängnis und kümmert sich nicht um die mögliche Verlängerung seines Visums.

Wollen Sie etwa hören, dass alles gut ist? Ihr Mann ist doch direkt ins Gefängnis gegangen.

Hat Ihr Ehemann beim Antrag auf das Visum überhaupt wahrheitsmäßig seine nicht abgeleistete polnische Vorstrafe angegeben?


Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Aras am 14.05.2015 um 13:38:05
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für du Zukunft. Ich bitte Sie jedoch darum am Ende uns über den Verlauf ihrer Familienzusammenführung zu informieren. Es wird bestimmt weitere Personen in vergleichbaren Situationen geben, die nach Erfahrungsberichten suchen werden.

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Saxonicus am 14.05.2015 um 13:40:47

Albenita schrieb am 14.05.2015 um 13:33:09:
Es ging einfach darum, ob es Möglichkeiten gibt, auf einen anderen Weg das Visum zu beantragen, zB vor Ort in Polen.

Nein das kann er nicht.
Die deutsche AV in Polen ist nur für polnische Bürger und für dort rechtmäßig aufhältige Ausländer zuständig.

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Albenita am 14.05.2015 um 13:59:41
Danke,ich werde den weiteren Verlauf auf jeden Fall hier dokumentieren,es dürfte auch nicht mehr all zu lang dauern
Aras schrieb am 14.05.2015 um 13:38:05:
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für du Zukunft. Ich bitte Sie jedoch darum am Ende uns über den Verlauf ihrer Familienzusammenführung zu informieren. Es wird bestimmt weitere Personen in vergleichbaren Situationen geben, die nach Erfahrungsberichten suchen werden.


Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von viacondios2012 am 23.05.2015 um 11:23:50



Ich will dir mal ein bisschen Mut machen. Während meiner Zeit in der ABH habe ich folgenden Fall erlebt.

Da ging es um eine Philippinin, die ledig war und aus einer früheren Beziehung zwei Kinder hatte, die bereits volljährig waren.

Diese Frau wollte einen Deutschen heiraten, die Anmeldung Eheschließung lief schon, die Urkundenüberprüfung wurde angeleiert.

Im Rahmen des Visumsantrages für das Eheschließungsvisum fiel dann auf, dass in den Geburtsurkunden der Kinder, die beim Visumsantrag dabei waren, die Mutter als verheiratet eingetragen war. Warum diese Urkunden beigelegt wurden, weiß niemand, die Kinder waren volljährig, eine Übersiedlung nach Deutschland nicht geplant.

Erklärt wurde der "Fehler" damit, dass die Eltern zwar nicht verheiratet waren, die Kinder allerdings getauft werden sollten und es Schwierigkeiten mit der Taufe gegeben hätte, wenn die Eltern in einem "schlampigen Verhältnis" leben.
Die Geburtsurkunden der Kinder waren also falsch und das hätte im Grunde genommen aufgrund des Familienstandes "verheiratet" die Eheschließung verhindern können.

Die inhaltliche Überprüfung der Geburtsurkunde der Frau und der Ledigkeitsbescheinigung hat nach ein paar Hakeleien und Nachfragen dann ergeben, dass der Sachverhalt tatsächlich so war, wie er dargestellt wurde. Die Urkunden waren also inhaltlich richtig.

Die Befreiung vom OLG wurde erteilt und aufgrund dessen dann auch das Eheschließungsvisum. Auch wenn es sich einige Zeit hingezogen hat, mittlerweile ist die Frau hier in Deutschland und verheiratet. Der Ehemann musste ziemlich geduldig sein, hat aber sehr gut mit uns, dem Standesamt und der AV zusammengearbeitet.

Als ich diesen Text gelesen habe , sah ich das mein Fall ähnlich ist. Ich würde gerne erfahren welches Standesamt diesen Fall bearbeitet hat, den Runnenwolf hier beschrieben hat.
Kann jemand zu Runnenwolf Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten, um dieses Standesamt ausfindig zu machen. Es ist vermutlich in Baden Württemberg.


Die Töchter meiner verlobten wurden 2007 und 2009 in den Philippinen geboren.
Was bedeutet jetzt das , wegen den Eintragungen  in den Geburtsurkunden?

Dankeschön hge2001 für die ersten Informationen .

Ich versteh das so, dass es schon eine Urkundenprüfung gegeben hat. Was ist dabei rausgekommen?
Gibt es eine Stellungnahme der Botschaft?

Nach dem Cenomar ist sie national ledig, auch gibt es local keine Heiratseintragung.
Mein Standesamt ist aber wegen den falschen Heiratseintragungen in den Geburtsurkunden ihrer Töchter und wegen Gerüchten in ihrem näheren Umfeld ( Dorf)  verunsichert und will die Aufsicht in der Kreisverwaltung um weitere Vorgehensweise fragen.  Hier in unserem Standesamt gab es noch nicht so einen Fall.

Ja , es heisst, im "näheren Umfeld"  meiner verlobten soll sie als angeblich verheiratet gelten, aufgrund von Gerüchten.
Meine verlobte hat aber nur ca 3 Jahre mit dem Mann zusammen gelebt und ihn dann ca 2010 verlassen. Sie haben nicht geheiratet auch lokal nicht. (Es ist vielleicht so, das es Gerüchte in dem Dorf meiner verlobten  gibt, das sie angeblich verheiratet sein sollen).  Seit dieser Zeit leben Ihre Töchter bei dem Vater und sie sieht ihre Töchter nur ab und zu.

Der Grund für die falsche Heiratseintragung war, das der Vater seinen Namen den kindern geben konnte. Das war die Idee von dem Vater , die Geburtsurkunden so zu gestalten.


Wessen Idee das war, spielt keine Rolle.
Wurden die töchter nach 2002 geboren?  dann war dieses Vorgehen nach philippinischen Personenstandsrecht okay. Vorher nicht, jedoch wurde es in vielen Fällen angewendet, weil uneheliche Kinder auf den Philippinen sozial benachteiligt waren bzw. sind.

Ja die Kinder wurden 2007 und 2009 geboren.
Was meinen Sie damit genau , das das vorgehen nach  philippinischen Personenstandsrecht ok ist? Und was hat sich im philippinischen  Personenstandsrecht nach 2002 rechtlich geändert wegen den Eintragungen der Eltern , in den Geburtsurkunden der Kinder?
Und was war vor 2002 nicht ok oder anders?
Ich verstehe das so, das es ab 2002 rechtlich in Ordnung ist , in die Geburtsurkunden der Kinder einzutragen, das die Eltern zum sozialen  wohle der Kinder als verheiratet in die Geburtsurkunden  eingetragen werden. Unabhängig davon , ob die Eltern wirklich verheiratet sind oder nicht.
Wo steht das rechtlich nachlesbar?

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von hge2001 am 23.05.2015 um 16:48:29

viacondios2012 schrieb am 23.05.2015 um 11:23:50:
a die Kinder wurden 2007 und 2009 geboren.
Was meinen Sie damit genau , das das vorgehen nach  philippinischen Personenstandsrecht ok ist? Und was hat sich im philippinischen  Personenstandsrecht nach 2002 rechtlich geändert wegen den Eintragungen der Eltern , in den Geburtsurkunden der Kinder?
Und was war vor 2002 nicht ok oder anders?
Ich verstehe das so, das es ab 2002 rechtlich in Ordnung ist , in die Geburtsurkunden der Kinder einzutragen, das die Eltern zum sozialen  wohle der Kinder als verheiratet in die Geburtsurkunden  eingetragen werden. Unabhängig davon , ob die Eltern wirklich verheiratet sind oder nicht.
Wo steht das rechtlich nachlesbar?


Das beziegt sich auch R.A. 9255 von 2004 (verzeihung, nicht 2002)..
http://web0.psa.gov.ph/civilregistration/republic-act-9255
Dadurch war es möglich, dass ab 2004 uneheliche Kinder den Nachnamen des Vaters bekommen können.

Vor 2004 hätten uneheliche Kinder nach dem family code nur den Nachnamen der Mutter erhalten dürfen. Trotzdem wurde es aber auch vor 2004 so gemacht, dass die unehelichen vielfach  Kinder den Nachnamen des Vaters bekamen um soziale Nachteile der Kinder zu minimieren. Meistens heirateten die Eltern dann später und alles "war wieder gut"..

Natürlich stossen die Ungereimtheiten in den Urkunden jetzt bei der Urkundenprüfung negativ auf. (wahrscheinlich ein Heiratsdatum eingetragen, obwohl es garnicht nötig gewesen wäre).
Wenn die Eltern dann eine Zeitlang zusammen gewohnt haben, ist es ja nur natürlich, dass die Nachbarn dachten, sie wären auch wirklich verheiratet. Dieser Effekt war ja auch anfangs gewünscht ...
Wenn sich aber weder eine Heiratsurkunde noch ein CEMAR erstellen lässt, dass die Heirat bestätigt, sollte dies irgendwann den Behörden einleuchten. Garantieren kann das aber niemand.. man müsste ja dann auch mal die Einzelheiten im Bericht des Vertrauensanwaltes lesen.. den bekommt aber außer der Botschaft niemand zu gesicht.


Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von viacondios2012 am 24.05.2015 um 13:37:28
dankeschön für die Antwort.
Ja es liegt kein Ehevertrag und keine Eheurkunde vor und kein CEMAR. Auch sind in den Geburtsurkunden unterschiedliche Heirats Datum und Ort eingetragen. auch ist der Vater bei der älteren Tochter 5  jünger als bei der jüngeren Tochter.
Der Mann ist auch schon älter, es könnte sogar so sein, das der Mann schon eine Ehe offiziell registriert hat. Ist den Bigamie in Phillipinen vielleicht für unterschiedliche Glaubensrichtungen wie zb. Moslems erlaubt offiziell auch mehrere Ehen lokal oder bei NSO zu registrieren? 

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Runenwolf am 25.05.2015 um 11:50:49

viacondios2012 schrieb am 23.05.2015 um 11:23:50:
Kann jemand zu Runnenwolf Kontakt aufnehmen und um Hilfe bitten, um dieses Standesamt ausfindig zu machen. Es ist vermutlich in Baden Württemberg.


Ja und dann? Es ist nunmal das Standesamt am Wohnort zuständig. Da hilft kein Wenn und Aber, man kann sich das Standesamt nicht raussuchen.
Deswegen bringt die Frage nach dem "Wo" nichts.
Würde ich auch nicht preisgeben, da ich hier anonym helfen möchte und aufgrund der Strukturen hier in der Gegend meine Identität sehr schnell klar wäre.

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von viacondios2012 am 25.05.2015 um 21:44:54
Ich wollte nur den Ort des Standesamtes wissen, das so einen ähnlichen Fall schon mal bearbeitet hat,  weil mein Standesamt schon bei anderen Standesämtern um Rat angesucht hat aber ohne Erfolg. Das wäre sehr hilfreich und würde die Sache vereinfachen. Sie können mir auch in mein Postfach schreiben. Vielen Dank

Titel: Re: Haft,FZF,Visum...
Beitrag von Saxonicus am 26.05.2015 um 21:06:26

viacondios2012 schrieb am 25.05.2015 um 21:44:54:
weil mein Standesamt schon bei anderen Standesämtern um Rat angesucht hat aber ohne Erfolg.

Dann sollten die sich vielleicht mal an ihre übergeordnete Behörde, die Standesamtsaufsicht, wenden

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