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Besuchs-Visum für Freundin im Iran: Einige Unklarheiten und Fragen (Gelesen: 7.580 mal)
morgane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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21.02.2015 um 22:36:34
 
Unsere Situation: Ich Deutscher (27), sie Iranerin (25). Wir kennen uns seit ziemlich genau einem Jahr; zuerst Kontakt übers Internet behalten, und dann war ich in 2x Besuchen drei Monate lang im Iran. Solange die iranischen Behörden mitspielen, gerne auch noch öfters. Seit mehreren Monaten lerne ich auch Persisch, und sie Deutsch, aktuell würde sie A2 wohl bestehen.

Jetzt wäre es schön wenn sie zur Abwechslung mal nach Deutschland kommen könnte. Hier geht das Gerücht um, dass wenn man nicht gerade einen guten Job hat, ein Schengen-Visum quasi aussichtslos ist. Kollegen im Sprachkurs, die natürlich alle in D/AU studieren wollen, raten ihr ab ein Schengen-Visum überhaupt zu versuchen; stattdessen auf Studenten-Visum zu peilen, und dabei unbelastet zu sein vom missglückten Besuchs-Versuch, bzw. noch schlimmer, die Offenlegung eine Beziehung. Meine Freundin hat einen Bachelor-Abschluss, aber keine Arbeit, und lebt wie viele junge Iraner bei ihren Eltern.

Ich habe mir eingeredet, dass man die Beamten in der Botschaft vielleicht davon überzeugen kann, dass es uns ernst ist mit unserer Beziehung, und dass es sich bei einem Besuch auch nur darum dreht.

Ich finde hier im Forum aber teilweise Ratschläge die mir widersprüchlich erscheinen.

1. Es wird gerne darauf hingewiesen, dass die verschiedenen Visa quasi technisch/rechtlichen Ansprüche haben; dass z.B. jemandem ein Sprachkurs Visum abgelehnt wird, weil die Botschaft meint es wäre nur ein Vorwand für eine Beziehung. Auf der anderen Seite heisst es in den FAQ (http://www.info4alien.de/mick/faq.htm): “Aber wenn man sich kennen lernen will, kann man das ja z.B. auch mit einem Visum zum Zwecke der Teilnahme an einem Intensivsprachkurs machen”.

Ein Sprachkurs-Visum, und die Beziehung offenlegen? Ein Sprachkurs-Visum und die Beziehung geheim halten? Oder ehrlich sein, und ein Sprachkurs-Visum ist einfach nicht das richtige, wenn der Sprachkurs nicht die primäre Motivation ist?

2. Oft wird geraten, mit offenen Karten zu spielen, die Beziehung zu erklären, und dann auf das Beste zu hoffen. Auf der anderen Seite wird häufig betont, dass die Kriterien für Rückkehrbereitschaft “objektiv” erfüllt werden müssen. Dazu genügen Geschichten natürlich nicht.

Worauf ich hinaus möchte: Es nimmt uns hoffentlich keiner übel, wenn wir z.B. auch ein Sprachkurs-Visum in Anbetracht ziehen würden, und dabei die Beziehung verschweigen, wenn nötig, wenn man damit bessere Erfolgsaussichten hat. Die Beweggründe Deutsch lernen / Beziehung führen gehen hier ja Hand in Hand.
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morgane
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.02.2015 um 22:39:39
 
Konkret wäre mein Plan folgender:

- Meine Eltern geben eine Verpflichtungserklärung ab, weil ich zurzeit selbst im Iran bin.
- Ich würde sie stattdessen zur Botschaft begleiten.
- Wir nehmen eine geringe Besuchsdauer, zwei Wochen.
- Die Familie ist an sich wohlhabend, und hat eine Kostenübernahme eigentlich nicht nötig. Wir würden Grundbuchauszug, Sparbücher etc. der Eltern vorlegen.
- Wenn möglich würden wir ein Sparbuch mit Zeitsperre hier anlegen.
- Eine Bescheinigung des Instituts wo sie Deutsch lernt bez. Anwesenheit und Fortsetzung des Kurses.
- Eine Hin-/Rückflugreservierung.
- Ein smartes Anschreiben wo ich das ganze nicht ausshweifend, aber hoffentlich glaubwürdig darlege.

Hilft meine Anwesenheit beim Termin etwas, oder ist es besser wenn die Antragsstellerin unbefangen Fragen beantwortet? Wie läuft so ein Visa-Termin überhaupt ab? In Tehran scheint das ziemlich straff organisiert, 15 Minuten für jeden, die Dokumente bitte in der geforderten Reihenfolge vorlegen. Da scheint mir wenig Raum, dass der Interviewer zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf den Inhalte der Dokumente selbst eingeht.

Ich überlege auch ob ich selbst mal im voraus schon irgendwie mit deutschen Pass aufkreuzen soll, oder ob so ein Drängeln nicht eher negativ ausgelegt wird.

Vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge.
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Antwort #2 - 22.02.2015 um 00:20:26
 
morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:36:34:
Ein Sprachkurs-Visum, und die Beziehung offenlegen? Ein Sprachkurs-Visum und die Beziehung geheim halten?

Wenn der Sprachkurs der wirkliche Grund für das angestrebte Visum ist, dann eben dieses Visum beantragen.
Welche Rolle spielt dann noch die Beziehung, wenn man einen Sprachkurs (wirklich!) belegen will? Wozu sie dann auch noch breittreten? Die Farbe deiner Socken wird ja auch nicht im Antrag erwähnt.

morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:36:34:
Oder ehrlich sein, und ein Sprachkurs-Visum ist einfach nicht das richtige, wenn der Sprachkurs nicht die primäre Motivation ist?


So hätten es die Behörden am liebsten.


morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Wir würden Grundbuchauszug, Sparbücher etc. der Eltern vorlegen.

Nicht "wir", sondern "sie"!

morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Hilft meine Anwesenheit beim Termin etwas, oder ist es besser wenn die Antragsstellerin unbefangen Fragen beantwortet?


das werdet ihr erst hinterher erfahren.
Sofern du überhaupt in die Visaabteilung reingelassen wirst (das ist nicht selbstverständlich)

morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Wie läuft so ein Visa-Termin überhaupt ab?


Grundsätzlich:  wenn nötig, macht man einen Termin, geht hin, legt den ausgefüllten Antrag und die Begleitdokumente vor und beantwortet die dort gestellten Fragen.
Ob es im Iran noch was Spezielles gibt: keine Ahnung

morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Da scheint mir wenig Raum, dass der Interviewer zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf den Inhalte der Dokumente selbst eingeht.


wozu auch, er ist nicht der Entscheider.

morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Ich überlege auch ob ich selbst mal im voraus schon irgendwie mit deutschen Pass aufkreuzen soll, oder ob so ein Drängeln nicht eher negativ ausgelegt wird.


und was bitte soll das bringen?
Sofern du überhaupt vorgelassen wirst.
Als Deutscher brauchst du kein Visum für D und hast damit nichts in dieser Abteilung zu suchen.
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Antwort #3 - 22.02.2015 um 00:58:16
 
Hallo,

erst einmal solltest Du bzgl. Deines Plans kurz erklären, zu welchem Zweck Ihr nun das Visum zu beantragen gedenkt. Besuch / touristischer Aufenthalt bei Dir oder Sprachkurs. Dann kann man dezidierter auf Deine Fragen eingehen bzgl. Offenlegung der persönlichen Beziehung etc. So wie ich Deine Beiträge allerdings interpretiere, soll es wohl der Besuch bei Dir sein (VE Deiner Eltern, 2 Wochen...). Dann wäre Ehrlichkeit bzgl. Eurer Beziehung schon sinnvoll, ohne das dies allerdings eine Gewähr für irgendwas böte.

Allerdings können schon ein paar Dinge unabhängig davon beantwortet werden.

Zitat:
- Ich würde sie stattdessen zur Botschaft begleiten.

Zitat:
Hilft meine Anwesenheit beim Termin etwas,...

Zitat:
Ich überlege auch ob ich selbst mal im voraus schon irgendwie mit deutschen Pass aufkreuzen soll, oder ob so ein Drängeln nicht eher negativ ausgelegt wird.


Wie oben schon beantwortet, ist Deine Anwesenheit, speziell und im Besonderen bei einer Beantragung eines Schengenvisums der Kat. C, weder erforderlich, noch i.d.R. gewünscht. Du wirst im Normalfall nicht eingelassen, ein "Wedeln mit Deinem deutschen Pass" würde daran nichts ändern, außer dass Dir der Einlass, je nach Deiner Resistenzausprägung, anstatt von der iranischen Sicherheits-Ortskraft von dem dort im Dienst befindlichen deutschen Sicherheitsbeamten verweigert würde. Begleite Deine Freundin also bis zum Zaun, warte ab, dass sie den ersten Einlass passiert hat und iss dann rechts in der Nebengasse in Ruhe eine Falafel und trink einen Tee, bis sie dann durch ist...
Auch vorab bringt es nichts, da Termine zu Deinem Zweck dort ausschließlich online vergeben werden.

Zitat:
- Die Familie ist an sich wohlhabend, und hat eine Kostenübernahme eigentlich nicht nötig.


Hier liegt ein möglicherweise ein Missverständnis vor.
Die VE dient nicht dazu, die Versorgungsfähigkeit der Dame zu belegen. Sie dient dazu, ggf. Forderungen des Staates, die möglicherweise im Rahmen eines Asylbegehrens, im Rahmen einer Rückführung ("Abschiebung") o.ä. anfallen, vollstreckbar zu gestalten. Da nützt Vermögen eines Iraners (ihre Eltern) nichts, sondern nur die Verfügbarkeit eines Verpflichtungsgebers, an den man auch in DEU herantreten kann. Also Deine Eltern z.B.

Hier sei aber noch einmal darauf hingewiesen, dass man mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein geradezu unwägbares, hohes Risiko in finanzieller Hinsicht eingeht. Da sich viele Menschen darüber nicht im Klaren sind, empfehle ich mal eine kleine Recherche hier im Board oder per "google" mit den entsprechenden Suchbegriffen.

Gruß

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Antwort #4 - 22.02.2015 um 09:02:29
 
T.P.2013 schrieb am 22.02.2015 um 00:58:16:
erst einmal solltest Du bzgl. Deines Plans kurz erklären, zu welchem Zweck Ihr nun das Visum zu beantragen gedenkt.


---->
morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
- Wir nehmen eine geringe Besuchsdauer, zwei Wochen




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Antwort #5 - 22.02.2015 um 11:03:40
 
T.P.2013 schrieb am 22.02.2015 um 00:58:16:
Hier liegt ein möglicherweise ein Missverständnis vor.
Die VE dient nicht dazu, die Versorgungsfähigkeit der Dame zu belegen. Sie dient dazu, ggf. Forderungen des Staates, die möglicherweise im Rahmen eines Asylbegehrens, im Rahmen einer Rückführung ("Abschiebung") o.ä. anfallen, vollstreckbar zu gestalten. Da nützt Vermögen eines Iraners (ihre Eltern) nichts, sondern nur die Verfügbarkeit eines Verpflichtungsgebers, an den man auch in DEU herantreten kann. Also Deine Eltern z.B.

Hier sei aber noch einmal darauf hingewiesen, dass man mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung ein geradezu unwägbares, hohes Risiko in finanzieller Hinsicht eingeht. Da sich viele Menschen darüber nicht im Klaren sind, empfehle ich mal eine kleine Recherche hier im Board oder per "google" mit den entsprechenden Suchbegriffen.


Hallo
diese Aussage solltest du nochmals revidieren.
Deine Ausführungen würden jeden Tourismus und alle Geschäftsvisa elemenieren.

Hier mal dazu was die AV Moskau schreibt und was für alle AV gilt. VE nur bei nicht nachgewiesener eigenert Bonität.

Originalnachweis eines Arbeitsverhältnisses (mit Angaben über den Verdienst) - falls nicht verfügbar, sonstiger Nachweis von finanziellen Mitteln und der Rückkehrwilligkeit (z. B. Originale der Bank-/ Kreditkartenauszüge mindestens über die vorangegangen drei Monate (keine Ausdrucke aus Bankomaten), Nachweis von Immobilienbesitz in Russland oder Nachweis der Kostenübernahme durch ein dritte Person bzw. förmliche Verpflichtungserklärung)
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Antwort #6 - 22.02.2015 um 11:30:13
 
Für Geschäftsvisa wird keine VE benötigt.
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Antwort #7 - 22.02.2015 um 12:29:50
 
morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Hilft meine Anwesenheit beim Termin etwas, oder ist es besser wenn die Antragsstellerin unbefangen Fragen beantwortet? 


Nein, weil, solltest du überhupt hereingelassen werden, so wahrschinlich das Gespräch deiner Freundin mit der Orskraft nicht verstehen wirst.

morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Ich überlege auch ob ich selbst mal im voraus schon irgendwie mit deutschen Pass aufkreuzen soll, oder ob so ein Drängeln nicht eher negativ ausgelegt wird.


Ob du mit dem deutschen Pass wedelst, interessiert dort gelinde gesagt niemanden. Was willst du damit bezwecken? Du bist am Verfahren gar nicht beteilgt.

Bei einem Besuchsvisum ist die Rückkehrwilligkeit der entscheidende Faktor und bei einem Sprachvisum die Begründung warum sie unbedingt deutsch lernen will.

Zur Zeit hab ich hier kein einzig robustes Argument für einen der beiden Zwecke gesehen. 

Braucht sie beruflich deutsch?
Wie fest ist sie im Heimatland verwuruzelt? Arbeit? Studium?

Gibt es gute Argumente muss man auch nicht versuchen die Behörden zu veralbern. Alleine die Tatsache, dass es eine deutsche VE gibt wird zu nachfragen führen. Die gibt man nämlich nicht so einfach.
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Antwort #8 - 22.02.2015 um 16:11:20
 
sigi-n schrieb am 22.02.2015 um 11:03:40:
Hallo
diese Aussage solltest du nochmals revidieren.
Deine Ausführungen würden jeden Tourismus und alle Geschäftsvisa elemenieren.



Hallo,

ja, danke für den Einwurf.
Dass grundsätzlich beide Möglichkeiten (VE / eigene Mittel) als ausreichend zur Finanzierung des Aufenthalts angesehen werden können, ist mir bekannt und steht auch so in den Hinweisen der AV

Da der TS jedoch selbst davon schrieb, dass seine Eltern eine VE abzugeben gedenken, jedoch die Familie seiner Bekannten "an sich wohlhabend [sei], und [...] eine Kostenübernahme eigentlich nicht nötig" habe, muss man halt erst einmal schauen, mit welchem Hintergrund eine VE gefordert werden würde.
Wenn die VE als, quasi, virtuelle Sicherheitsleistung zur Begleichung möglicher Kosten des Staates DEU gefordert werden sollte, dann kann, wegen der genannten Zielrichtung, diese nicht durch das Vermögen der Eltern ersetzt werden (lasse mich aber durch AV-Mitarbeiter gerne vom Gegenteil überzeugen).

Mir ging es darum, dem TS die Zielrichtung und die Konsequenzen einer VE darzulegen.

Wobei übrigens mittlerweile offensichtlich ja auch Visa zu kurzfristigen Aufenthalten erteilt werden, bei denen der Antragsteller vorab eine Sicherheitsleistung in Form von Geld auf eine Art Treuhandkonto(?) überweisen muss und das Geld erst wieder freigegeben wird, wenn die ordnungsgemäße Ausreise mittels GÜB / Ausreisedokumentation nachgewiesen wird (also in etwa analog zu den Sperrkonten bei z.B. bei Studenten).

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Antwort #9 - 22.02.2015 um 16:24:35
 
erne schrieb am 22.02.2015 um 00:20:26:
morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Da scheint mir wenig Raum, dass der Interviewer zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf den Inhalte der Dokumente selbst eingeht.

wozu auch, er ist nicht der Entscheider.

Diese Antwort verstehe ich nun überhaupt nicht:
Würden in meiner Dienststelle die Unterlagen durch den Annehmenden nur entgegengenommen, wäre die Ablehnungsquote deutlich höher.
Viel zu viele Unterlagen kommen halb oder gar nicht vorbereitet auf den Tisch.

Entscheidungen nach Aktenlage wären dann Ablehnungen; viele der bei der Annahme bemängelten Dinge würden eine zweite Anreise des Antragstellers zur Korrektur der Mängel nach sich ziehen müssen ...

morgane schrieb am 21.02.2015 um 22:39:39:
Da scheint mir wenig Raum, dass der Interviewer zu diesem Zeitpunkt tatsächlich auf den Inhalte der Dokumente selbst eingeht.

Es ist wenig Raum, aber bei vernünftiger Vorbereitung des Vorhandenen reicht der für Vieles.
Natürlich gibt es auch Antragsteller, die nicht mal genügend Kopien anfertigen - die Zeit fehlt dann eben für Besseres.
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Antwort #10 - 22.02.2015 um 16:57:12
 
@morgane

Und da ich offensichtlich präziser formulieren muss bzw. die Intention meiner Angaben besser erklären sollte, noch einmal zu Deinen Eingangsposts, wobei das meine subjektive Einschätzung darstellt:

Ihr müsst Euch überlegen, zu welchem genauen Zweck, mit welchen, diesen Zweck begründenden Angaben, Ihr das Visum in Angriff nehmt.
Die Angeben sollten stringent dann nur diesen Zweck begründen und schlüssig sein.

- Solltet Ihr ein Visum zum Zweck des Spracherwerbs beantragen, sollte sie u.a. gut begründen können, wie oben im Beitrag angedeutet, weshalb sie diese deutschen Sprachkenntnisse benötigt, weshalb sie diese nicht im Iran erwerben kann etc.
Hier die Hinweise des AA dazu: Klick
Hier käme sowohl eine VE oder eigene Mittel zur Finanzierung des Aufenthalts in Frage.

- Solltet Ihr ein Visum zum Zweck des touristischen Aufenthalts beantragen wollen, wird immer, steht auch schon in einem Beitrag, geprüft werden, inwieweit die Rückkehrwilligkeit Deiner Bekannten als vorhanden angenommen werden kann.

Will sie DEU besuchen, ohne dass Du erwähnt wirst (sozusagen "kleine Rundreise"), werden die vorgewiesenen eigenen Finanzmittel vorgelegt, da sie ja auch im Normalfall keine VE durch einen Deutschen erlangen könnte. Ohne Einladungsschreiben wird sie dann vermutlich auch Hotelreservierungen etc. benötigen.

Kommst Du als Einlader ins Spiel, können auch eigene Mittel + Deine formlose Einladung ausreichend sein.
Da Deine Freundin hoch qualifiziert, aber im Iran arbeitslos ist, könnten u.a. deshalb Zweifel an ihrer Rückkehrbereitschaft entstehen (iranische Hochqualifizierte ohne Arbeit im Iran tauchen auch gerne einmal in der DEU Asylstatistik auf, in der AV in Teheran gibt es auch einen Kontaktbeamten / Mitarbeiter der BAMF...).
Ich könnte mir vorstellen, dass hier dann am Ende doch eine VE von Dir (oder eben Deinen Eltern) eingefordert werden würde.

Hier das Merkblatt der AV in Teheran zum "Besuchsvisum": Klick

Zusammenfassend hielte ich es trotzdem für sinnvoll, die Gefahr von Widersprüchen oder an Haaren herbeigezogenen und damit unplausiblen Begründungen zu minimieren und mit offenen Karten zu spielen. Soll heißen, Du trittst als Einlader auf, begründest in Deinem Anschreiben / Deiner formlosen Einladung die Beweggründe kurz und prägnant. Aber wie auch bereits gesagt - eine Gewähr dafür, dass ein Antrag positiv beschieden wird, wirst Du in keinem Fall erlangen können.
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Antwort #11 - 22.02.2015 um 17:21:15
 
für ein Sprachkursvisum ist es völlig egal, ob die Sprachkenntnisse auch im Heimatland oder in Österreich oder am Nordpol erworben werden können - es reicht aus, wenn das Bildungsziel in Deutschland erreicht werden kann.

Allerdings darf das nicht als "vorgeschobener Grund" angesehen werden, was bedeutet, dass die Gründe für das intensive Deutschlernen schon plausibel gemacht werden müssten.
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Antwort #12 - 22.02.2015 um 17:39:58
 
Tja, und um zu vermeiden, dass ein vorgeschobener Grund unterstellt werden kann, können m.M.n. auch weitere Angaben, über die eigentlichen Gründe des Deutschlernens an sich hinaus, zur plausiblen Darstellung der Motivation eines Visumantrags zwecks Sprachkurses in DEU (und eben nicht am Nordpol oder eben im Iran) sinnvoll sein.

Du siehst das anders. Andere möglicherweise auch. Fein.
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Antwort #13 - 22.02.2015 um 18:30:38
 
T.P.2013 schrieb am 22.02.2015 um 17:39:58:
Sprachkurses in DEU (und eben nicht am Nordpol oder eben im Iran) sinnvoll sein.


nein, es lenkt die Denkrichtung der Betroffenen in eine völlig falsche Richtung: denn selbst wenn die Bildungsziele nur in D erreicht werden können (was praktisch nie der Fall sein wird, weil zumindest AUT als Alternative in Frage kommt - also, warum nicht dort?) bleibt die Kernfrage: "warum überhaupt?" Wird die Frage überzeugend beantwortet, dann ergibt sich daraus auch ohne weitere (gekünstelte) Ausführungen, ob die zweifellos günstigeren Bedingungen im Land dieser Sprache in einem irgendwie plausiblen Verhältnis zum Aufwand und der Lebenssituation stehen. Wenn hingegen das "warum überhaupt?" nicht plausibel beantwortet werden kann, dann kommt es auf den Ort auch nicht mehr an.

Also ist die Frage: passt der/ein angestrebter Sprachkurs in Deutschland in der angestrebten Länge mit den entsprechenden Kosten irgendwie stimmig in die Lebens- und Berufssituation der Betroffenen: ja oder nein? Und wenn die Antwort "nein" lautet, dann ist's wurscht, ob sie das Bildungsziel nur in D oder auch woanders erreichen könnte.
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Antwort #14 - 23.02.2015 um 14:51:31
 
Vielen Dank für eure Antworten.

Zitat:
Es ist wenig Raum, aber bei vernünftiger Vorbereitung des Vorhandenen reicht der für Vieles.
Natürlich gibt es auch Antragsteller, die nicht mal genügend Kopien anfertigen - die Zeit fehlt dann eben für Besseres.


Danke. Meine Frage kam, weil ich Forum teilweise von ausführlichen Interview Terminen lese, oder gar einem Viber-Chat (bei Besuchs-Visum!). Zumindest in Tehran scheint das aber alles viel zu straff organisiert zu sein.

Zitat:
Zur Zeit hab ich hier kein einzig robustes Argument für einen der beiden Zwecke gesehen. 
Gibt es gute Argumente muss man auch nicht versuchen die Behörden zu veralbern.


Darum geht es mir ja nun wirklich nicht. Die Tatsachenlage ist nun mal so, wie sie wahrscheinlich auch in anderen Fällen ist:

- Die Rückkehrwilligkeit ist in der Realität nun mal da. Das wissen aber nur wir.
- Ein “objektiver” Beweis ist schwierig.

Das heisst wir haben schlicht die drei Optionen:

1) Die robusten Argumente fehlen, wir tun gar nichts (oder gleich heiraten).
2) Statt mit einem Schengen-Visum etwas anderes versuchen, und dabei Dinge, die uns nicht zu Gunsten ausgelegt werden, verschweigen.
3) Ein Besuchs-Visum damit zu erklären, dass wir eine Beziehung führen, versuchen dabei möglichst glaubhaft rüber zu kommen, und hoffen dass der “objektive” Beweis dann nicht nötig ist.

Ich selbst würde gerne (3) versuchen, und bilde mir ein dass wenn man die Sache vernünftig darlegt, und die Dokumente, die die Rückkehrwilligkeit belegen sollen, wenn nicht in ihrem Inhalt, dann wenigstens in ihrer Intention überzeugend wirken, es klappen könnte.

Ich finde hier allerdings niemanden der meine Überzeugung teilt, und sie kennt eine Menge Leute die entweder ein Visum wollen oder eines bekommen haben, und dazu eine Meinung haben.

Zitat:
Es ist wenig Raum, aber bei vernünftiger Vorbereitung des Vorhandenen reicht der für Vieles.


Was macht denn der Interviewer bei diesem 15 Minuten Terminen, wenn die Dokumente alle ok sind? Er stellt die Fragen, von denen er meint, dass sie vielleicht beim Entscheider auftreten? Er gibt seine Eindrücke/Einschätzung der Person an sich, und ihrer Glaubwürdigkeit weiter? Ich würde schon versuchen, schriftlich die Sache soweit zu erklären, dass nicht unbedingt Fragen offen bleiben.

Zitat:
Bei einem Besuchsvisum ist die Rückkehrwilligkeit der entscheidende Faktor und bei einem Sprachvisum die Begründung warum sie unbedingt deutsch lernen will.


Der Nachweis der Rückkehrwilligkeit spielt bei einem Sprachkurs-Visum doch sicher auch eine Rolle. Aber weniger?


Zitat:
Will sie DEU besuchen, ohne dass Du erwähnt wirst (sozusagen "kleine Rundreise"), werden die vorgewiesenen eigenen Finanzmittel vorgelegt, da sie ja auch im Normalfall keine VE durch einen Deutschen erlangen könnte. Ohne Einladungsschreiben wird sie dann vermutlich auch Hotelreservierungen etc. benötigen.


Du formulierst das sehr positiv. Das ist schön und gibt mir zwar ein bisschen Hoffnung, aber nachdem was ich höre, und auch hier lese, scheint es mir so gut wie unmöglich, dass in dem Fall ein Besuchs-Visum erteilt wird.

Ich will die Beziehung darlegen, nicht nur um Widersprüche zu vermeiden, sondern weil es mir als das beste Argument für eine Rückkehrwilligkeit erscheint, das wir vielleicht anbieten können.

Zitat:
Ich könnte mir vorstellen, dass hier dann am Ende doch eine VE von Dir (oder eben Deinen Eltern) eingefordert werden würde.


Es ist auch so, dass ich nicht dein Eindruck habe dass das Nachreichen von Dokumenten in Tehran im Standardfall vorgesehen ist, und ohne eine erneute Anreise doch das halbe Land nötig ist.

Zitat:
Wobei übrigens mittlerweile offensichtlich ja auch Visa zu kurzfristigen Aufenthalten erteilt werden, bei denen der Antragsteller vorab eine Sicherheitsleistung in Form von Geld auf eine Art Treuhandkonto(?) überweisen muss und das Geld erst wieder freigegeben wird, wenn die ordnungsgemäße Ausreise mittels GÜB / Ausreisedokumentation nachgewiesen wird (also in etwa analog zu den Sperrkonten bei z.B. bei Studenten).


So etwas steht uns auch im Sinn; ich kann auf der Seite der Botschaft in Tehran nichts dazu finden, vermutlich werden wir da nachfragen müssen, ob das akzeptiert wird. Tatsächlich war auch im Gespräch ob die Familie auch ihre Grundstücke als Sicherheitsleistung anbieten kann, doch wie das genau funktionieren würde ist mir noch nicht klar.
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