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Abgeschoben ohne Straftat (Gelesen: 12.648 mal)
Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #15 - 20.04.2015 um 08:08:06
 
Hobbit schrieb am 19.04.2015 um 21:13:08:
Ich glaube eher das ein Ausweisungsgrund vorlag. Denn eine andere Erklärung ergibt sich für mich nicht.

Für alle anderen hier aber schon.

Man muß nicht immer den Mund auftun - schon gar nicht ohne Kenntnisse über das Thema. Hast Du Dir auch schon mal überlegt, daß man mit solchen unausgegorenen Dingen auch Leute verletzen kann?

HeFi schrieb am 19.04.2015 um 23:15:35:
zumal ihm auch klar sein musste, dass ER damit Aufenthaltsrecht NE gefährdet.

Ich sehe nicht, daß ihm das klar sein musste.

Dennaleks83 schrieb am 15.04.2015 um 19:58:16:
habe das vor meiner Abreise beim örtlichen Rathaus in Deutschland bekanntgegeben. Diese Behörden sagten mir das alles OK wäre und ich ruhig nach Schweden gehen solle.

... sagt etwas anderes.
Der TS ging vor der Abreise zur Behörde, vielleicht auch zur falschen, und erhält eine ihn beruhigende, aber leider auch irreführende Auskunft.

Gut, Unwissen schützt vor den Rechtsfolgen nicht. Aber ich habe - mit dem entsprechenden Fachwissen (!) - in ähnlichen Fällen die Vorsprache zu einem gewillkürten Antrag auf Verlängerung der Ausreisefrist aus § 51 (1) Nr. 7 AufenthG gewertet und entsprechend kommuniziert.
Wenn ich solche rechtzeitigen Gespräche selbst geführt habe, kam es immer zu einem schriftlichen Antrag. Anderenfalls - und wenn nachweisbar war, daß bei der rechtzeitigen Vorsprache alle Fakten auf dem Tisch lagen und Thema waren - hätte mein jeweiliger Kollege diesen Hinweis geben können.
Das alles aber immer zeitnah.

Vier Jahre später ist kaum noch etwas nachweisbar, was nicht in Papierform vorliegt...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 20.04.2015 um 10:37:27
 
Das Problem scheint auch zu sein, dass der Themenstarter nicht genau weiß, was damals passiert ist. Es scheint so zu sein, dass er nicht abgeschoben wurde (trotz seiner Überschrift). Es ist wohl von der Ausländerbehörde angenommen worden, die NE sei erloschen. Er hat nicht widersprochen, sondern ist einfach ausgereist. Auch wenn die Ausländerbehörde einen Fehler gemacht haben sollte, hat er die Entscheidung so akzeptiert und vier Jahre lang nichts unternommen.

Es gäbe also nur eine schwache Chance, nach vier Jahren irgend etwas zu reparieren, zumal der Themenstarter sich auch jetzt nicht um echte Aufklärung bemüht.

Es gibt nur die Möglichkeit, die verschiedenen Möglichkeiten zur Einwanderung durchzugehen, die für alle anderen Serben auch gelten. Je systematischer, desto mehr Chancen gibt es. Insgesamt ist aber auch hier die Chance sehr klein, aber da er visumfrei reisen darf und fließend deutsch spricht, hat er Vorteile gegenüber vielen anderen.
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aleks83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #17 - 22.04.2015 um 14:41:02
 
HeFi schrieb am 19.04.2015 um 23:15:35:
naja, ein bei der Ausreise nicht gesicherter LU käme auch noch in Betracht.
Aber dazu äußert sich der TS nicht, wie er auch nicht begründet, wie und warum ER sieben Monate nach Schweden gehen konnte/wollte/musste, zumal ihm auch klar sein musste, dass ER damit Aufenthaltsrecht NE gefährdet.

Was wollte Er dort? Hatte ER in D keinen Job? Musste ER zeitweise aus D verschwinden?

Es ist ja auch nicht ungewöhnlich, dass TS hier oft nur die halbe Wahrheit erzählen und negative Aspekte gern bewusst verschweigen, um sich in gutes Licht zu rücken. Dann kann natürlich auch nicht sachgerecht beurteilt und beraten werden.


Genauso leicht wie es für jemanden ist unwahrheitehn im Internet zu Erzählen ist es für andere Wahrheiten als unwahr darzustellen da die Umstände schwer glaubbar sind.

Generell glauben mir viele leute nicht das es so passiert ist...


Zum weiteren, wie bereits im ersten Post geschildert..

Ich habe vor meiner Abreise nach Schweden im Örtlichen Rathaus nachgefragft, mir wurde gesagt das dies kein Problem sei und ich mich doch nur abmelden sollte.

Ja, nach Wiederanreise hatte ich keinen festen Job und brauchte auch keinen da mein Lebensunterhalt durch Freunde gesichert war.
Ich hatte ja auch kein Geld vom Amt beantragt! (Arbeitsamt)

Das Amt (Ausländerbehörde) verlangte von mir das ich einen Job vorweisen soll welcher meinen Lebensunterhalt sichert, dies hatte ich nicht an dem Tag wo es verlangt wurde.

Ausgewiesen und Abgeschoben wie ein Verbrecher.

Wie bereits gesagt, ich habe keinerlei Vorstrafen. Höchstens ein paar Strafzettel und Geschwindigkeitsübertretungen.


Wenn jemand Ideen hat wie ich dieses Problem Konstruktiv lösen kann dann bitte ich darum.


Von weiteren Verleumdungen bitte ich abzusehen.

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Aras
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Antwort #18 - 22.04.2015 um 14:46:55
 
Hast du ein Visum aufgrund des Rechts auf Wiederkehr gestellt?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #19 - 22.04.2015 um 15:48:07
 
aleks83 schrieb am 22.04.2015 um 14:41:02:
Ausgewiesen und Abgeschoben wie ein Verbrecher.


Hast Du eine Ausweisung schriftlich erhalten?

Hast Du Dich geweigert auszureisen?

Wurdest Du abgeschoben? Warum? Weil Du freiwillig nicht ausreisen wolltest?
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Elmo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 22.04.2015 um 20:26:20
 
Guten Abend,

Ich hab nun alles mitgelesen...was mir fehlt (oder ich habe es überlesen), was hast Du in Schweden gemacht?  Es hört sich für mich nach Auslandssemester an? Und haben Deine Freunde eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) für Dich abgegeben? Das wurde wohl nicht berücksichtigt?

Du bist jetzt im Ausland richtig? Und über 21 J.,?
Wenn dem so ist, sehe ich leider nur die Möglichkeit über die Arbeit.
Oder mit viel Kraft Mühe und Geduld: der Klageweg....aber 4 Jahre sind nicht von der Hand zuweisen und in der Regel muss das alles Zeitnah passieren....das wird dir wohl auch ein Richter sagen
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HeFi
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Antwort #21 - 22.04.2015 um 22:58:06
 
Elmo schrieb am 22.04.2015 um 20:26:20:
was hast Du in Schweden gemacht?

Diese Frage wurde doch nun schon 3 Mal gestellt, aber der TS geht nicht darauf ein,
ebensowenig wie er diese Fragen beantwortet:
reinhard schrieb am 22.04.2015 um 15:48:07:
Hast Du eine Ausweisung schriftlich erhalten?
Hast Du Dich geweigert auszureisen?
Wurdest Du abgeschoben? Warum? Weil Du freiwillig nicht ausreisen wolltest? 

Aras schrieb am 22.04.2015 um 14:46:55:
Hast du ein Visum aufgrund des Rechts auf Wiederkehr gestellt? 
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aleks83
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #22 - 23.04.2015 um 07:49:55
 
reinhard schrieb am 20.04.2015 um 10:37:27:
Das Problem scheint auch zu sein, dass der Themenstarter nicht genau weiß, was damals passiert ist. Es scheint so zu sein, dass er nicht abgeschoben wurde (trotz seiner Überschrift). Es ist wohl von der Ausländerbehörde angenommen worden, die NE sei erloschen. Er hat nicht widersprochen, sondern ist einfach ausgereist. Auch wenn die Ausländerbehörde einen Fehler gemacht haben sollte, hat er die Entscheidung so akzeptiert und vier Jahre lang nichts unternommen.


So wie es hier erklärt wird, wurde ich nicht abgeschoben.
Es Bedurfte keiner polizeilichen Begleitung mich auszuweisen.

Daher ist es wohl im Titel falsch angegeben da ich die Ausdrücke falsch Verstanden habe und weiterhin Empfinde das ich fast wie ein Abgeschobener Verbrecher behandelt werde (von den D Ämtern)

Ausgereist ja. Einzelheiten unten Aufgeführt. Entscheidung akzeptiert habe ich nie. Allerdings empfande ich viele dieser Wegpunkte als traumatisch und war unfähig mich weiter dagegen zu wehren nachdem mir das Deutsche Konsulat eine Wiedereinreisevisum verweigert hat sowie ein Deutscher Anwalt mir sagte das nichts zu machen sei wenn die NE erloschen ist (ohne Akteneinsicht, nachdem ich ausgereist bin...)


Ich war nie ein Konfliktfreudiger Mensch und nahm Fälschlicherweise an es genüge fähig, offen und ehrlich zu sein um sein Recht zu bekommen. Wie dumm sich das auch anhören mag für Juristen...





Aras schrieb am 22.04.2015 um 14:46:55:
Hast du ein Visum aufgrund des Rechts auf Wiederkehr gestellt?


ja 3 mal, wurde abgelehnt


reinhard schrieb am 22.04.2015 um 15:48:07:
Hast Du eine Ausweisung schriftlich erhalten?

Hast Du Dich geweigert auszureisen?

Wurdest Du abgeschoben? Warum? Weil Du freiwillig nicht ausreisen wolltest?



Nein, keine Ausweisung schritlich soweit ich mich erinnern kann. Nur einen kleinen Zettel wo draufsteht ich habe 30 Tage die BRD zu verlassen.


Einige Tage nach dem Besuch der Ausländerbehörde war mein Vater in Deutschland. Dort kurz zu Besuch emfahl er mir mit ihm ein paar Tage mitzureisen in das "Heimatland".
Emotional aus der Bahn dachte ich nicht daran was passieren kann wenn man ausreist, man kann nicht mehr zurück!
Es gab sofort eine Sperre für 3 Monate zur Wiedereinreise nach Deutschland...
Dies war nicht vermerkt auf dem kleinen Zettel, ich erfuhr dies erst nach der Ausreise.

Im "Heimatland" habe ich dann sofort meinen ersten Antrag gestellt. Dieser wurde Abgelehnt. Rücksprache mit einem Anwalt in Deutschland nahm mir dann alle Hoffnung da dieser mir sagte es ginge nichts mehr.


Elmo schrieb am 22.04.2015 um 20:26:20:
Guten Abend,

Ich hab nun alles mitgelesen...was mir fehlt (oder ich habe es überlesen), was hast Du in Schweden gemacht?  Es hört sich für mich nach Auslandssemester an? Und haben Deine Freunde eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) für Dich abgegeben? Das wurde wohl nicht berücksichtigt?


In Schweden war ich da es mir damals am Herzen lag Zeit in einer Yogaschule zu Verbringen. Eine Yogalehrerausbildung in einer bekannten Yogaschule sowie Mitarbeit in dieser ohne Entlohnung.



Mittlerweile wurde der dritte Antrag mit Verpflichtungserklärung Abgelehnt.



Nach dem zweiten abgelehnten Antrag, welcher sehr sorgfältig und umfangreich war, wurde ich stutzig und habe im Auswärtigen Amt in Berlin angefragt warum er abgelehnt wurde.
Mir wurde gesagt ich habe keine Vepflichtungserklärung mit beigelegt.
Es wurde offensichtlich von den Ämtern verloren oder schlimmeres.

Da ich keine Ahnung habe wie ich damit umgehen soll habe ich einen dritten Antrag gestellt, welcher dann schneller abgelehnt wurde. Bisher keine Antwort vom Auswärtigen Amt dazu warum er abgelehnt wurde.
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Antwort #23 - 23.04.2015 um 08:20:51
 
Wurde wirklich ein Visum aufgrund des Rechts aud Wiederkehr beantragt? Du hast nämlich davor immer geschrieben, dass du Arbeitsvisa beantragt hast.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #24 - 23.04.2015 um 13:52:10
 
Aras schrieb am 23.04.2015 um 08:20:51:
Wurde wirklich ein Visum aufgrund des Rechts aud Wiederkehr beantragt? Du hast nämlich davor immer geschrieben, dass du Arbeitsvisa beantragt hast.


Ja, Wiederkehrvisum wude beantragt. Dies war gemeint mit Arbeitsvisum.
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Antwort #25 - 23.04.2015 um 14:35:59
 
Dann musst du das eben durchklagen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #26 - 23.04.2015 um 15:38:23
 
Du musst hier mal spezieller werden: welches Visum wurde z.B. als letztes beantragt, welche Dokumente eingereicht, welches Kreuz auf der VE gemacht, mit welcher Begründung abgelehnt, und und und; falls Du hier Hilfe erhalten möchtest.
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Antwort #27 - 04.05.2015 um 20:20:39
 
aleks83 schrieb am 22.04.2015 um 14:41:02:
Generell glauben mir viele leute nicht das es so passiert ist...

Diese Leute haben weder theoretische noch praktische Erfahrung mit dem Thema.
Vor allem in diesem Forum taeten diese Personen gut daran dir nichts zu unterstellen..  Lippen versiegelt

Mein Eindruck ist, dass das Erloeschen deiner NE wohl rechtlich i.O. war, AufenthG §51 Abs. 1 Punkt 6 & 7.

Fuer § 37 - Recht auf Wiederkehr - bist du wohl zu alt.

Das bleiben nicht viele Moeglichkeiten, wenn du einen Antrag auf Visa/AE stellen moechtest, brauchst du einen Grund, da waeren zB.:
- Arbeit
- Studium
- Familienzusammenfuehrung/Heirat

aleks83 schrieb am 15.04.2015 um 19:58:16:
Zudem habe ich mehrere Jobangebote in Deutschland welche ich nicht in Anspruch nehmen kann.

Welche sind das denn?
Je nachdem kann das naemlich reine Zeitverschwendung sein, Serbien gehoert nicht zu den priveligierten Staaten nach der BeschV.

Welchen Schulabschluss hast du?
Welche Berufsausbildung hast du denn abgeschlossen?
Bei der Vorgeschichte kann es gut sein das man dir nicht mehr abkauft dass du wirklich studieren moechtest..

Bleibt nur noch FZF/Heirat, aber auch hier wuerde ich vermuten dass man mit der Vorgeschichte genau hinsieht..

Ein EU Beitritt Serbiens kann noch sehr lange dauern, wuerde das Problem aber komplett loesen ohne dein zutun.
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Antwort #28 - 05.05.2015 um 00:51:24
 
Aras schrieb am 23.04.2015 um 08:20:51:
Wurde wirklich ein Visum aufgrund des Rechts aud Wiederkehr beantragt? Du hast nämlich davor immer geschrieben, dass du Arbeitsvisa beantragt hast. 

aleks83 schrieb am 23.04.2015 um 13:52:10:
Ja, Wiederkehrvisum wude beantragt. Dies war gemeint mit Arbeitsvisum. 

Ein "Wiederkehrvisum" gem. § 37 AufenthG ist nicht das gleiche wie ein "Arbeitsvisum" gem § 18 ff AufenthG.

Ich vermute, dass Du das Recht auf Wiederkehr gem. § 37 AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65971.htm
nicht verstanden und somit auch nicht ernsthaft geprüft und beantragt hast.
Text in Antwort #10 - 16.04.2015 um 11:53:52
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1429120696/10#10
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« Zuletzt geändert: 05.05.2015 um 01:05:54 von HeFi »  
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Antwort #29 - 05.05.2015 um 15:21:24
 
Wenn die "83" im Namen des TO das Geburtsjahr angibt, dann ist er mit 30 Jahren wohl viel zu alt fuer § 37.
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