reinhard schrieb am 20.04.2015 um 10:37:27:Das Problem scheint auch zu sein, dass der Themenstarter nicht genau weiß, was damals passiert ist. Es scheint so zu sein, dass er nicht abgeschoben wurde (trotz seiner Überschrift). Es ist wohl von der Ausländerbehörde angenommen worden, die
NE sei erloschen. Er hat nicht widersprochen, sondern ist einfach ausgereist. Auch wenn die Ausländerbehörde einen Fehler gemacht haben sollte, hat er die Entscheidung so akzeptiert und vier Jahre lang nichts unternommen.
So wie es hier erklärt wird, wurde ich nicht abgeschoben.
Es Bedurfte keiner polizeilichen Begleitung mich auszuweisen.
Daher ist es wohl im Titel falsch angegeben da ich die Ausdrücke falsch Verstanden habe und weiterhin Empfinde das ich fast wie ein Abgeschobener Verbrecher behandelt werde (von den D Ämtern)
Ausgereist ja. Einzelheiten unten Aufgeführt. Entscheidung akzeptiert habe ich nie. Allerdings empfande ich viele dieser Wegpunkte als traumatisch und war unfähig mich weiter dagegen zu wehren nachdem mir das Deutsche Konsulat eine Wiedereinreisevisum verweigert hat sowie ein Deutscher Anwalt mir sagte das nichts zu machen sei wenn die
NE erloschen ist (ohne Akteneinsicht, nachdem ich ausgereist bin...)
Ich war nie ein Konfliktfreudiger Mensch und nahm Fälschlicherweise an es genüge fähig, offen und ehrlich zu sein um sein Recht zu bekommen. Wie dumm sich das auch anhören mag für Juristen...
Aras schrieb am 22.04.2015 um 14:46:55:Hast du ein Visum aufgrund des Rechts auf Wiederkehr gestellt?
ja 3 mal, wurde abgelehnt
reinhard schrieb am 22.04.2015 um 15:48:07:Hast Du eine Ausweisung schriftlich erhalten?
Hast Du Dich geweigert auszureisen?
Wurdest Du abgeschoben? Warum? Weil Du freiwillig nicht ausreisen wolltest?
Nein, keine Ausweisung schritlich soweit ich mich erinnern kann. Nur einen kleinen Zettel wo draufsteht ich habe 30 Tage die BRD zu verlassen.
Einige Tage nach dem Besuch der Ausländerbehörde war mein Vater in Deutschland. Dort kurz zu Besuch emfahl er mir mit ihm ein paar Tage mitzureisen in das "Heimatland".
Emotional aus der Bahn dachte ich nicht daran was passieren kann wenn man ausreist, man kann nicht mehr zurück!
Es gab sofort eine Sperre für 3 Monate zur Wiedereinreise nach Deutschland...
Dies war nicht vermerkt auf dem kleinen Zettel, ich erfuhr dies erst nach der Ausreise.
Im "Heimatland" habe ich dann sofort meinen ersten Antrag gestellt. Dieser wurde Abgelehnt. Rücksprache mit einem Anwalt in Deutschland nahm mir dann alle Hoffnung da dieser mir sagte es ginge nichts mehr.
Elmo schrieb am 22.04.2015 um 20:26:20:Guten Abend,
Ich hab nun alles mitgelesen...was mir fehlt (oder ich habe es überlesen), was hast Du in Schweden gemacht? Es hört sich für mich nach Auslandssemester an? Und haben Deine Freunde eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) für Dich abgegeben? Das wurde wohl nicht berücksichtigt?
In Schweden war ich da es mir damals am Herzen lag Zeit in einer Yogaschule zu Verbringen. Eine Yogalehrerausbildung in einer bekannten Yogaschule sowie Mitarbeit in dieser ohne Entlohnung.
Mittlerweile wurde der dritte Antrag mit Verpflichtungserklärung Abgelehnt.
Nach dem zweiten abgelehnten Antrag, welcher sehr sorgfältig und umfangreich war, wurde ich stutzig und habe im Auswärtigen Amt in Berlin angefragt warum er abgelehnt wurde.
Mir wurde gesagt ich habe keine Vepflichtungserklärung mit beigelegt.
Es wurde offensichtlich von den Ämtern verloren oder schlimmeres.
Da ich keine Ahnung habe wie ich damit umgehen soll habe ich einen dritten Antrag gestellt, welcher dann schneller abgelehnt wurde. Bisher keine Antwort vom Auswärtigen Amt dazu warum er abgelehnt wurde.