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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Abgeschoben ohne Straftat
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Beitrag begonnen von aleks83 am 15.04.2015 um 19:58:16

Titel: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von aleks83 am 15.04.2015 um 19:58:16

Ich bin in Deutschland geboren, Aufgewachsen, zur Schule gegangen, wurde Ausgebildet und habe in DE gearbeitet.

Ich habe mehrmals versucht einen Deutschen pass zu bekommen. Dies ist allerdings (teilweise) an den Behörden des Herkunftstaates meiner Eltern gescheitert..

Vor einigen Jahren war ich in Schweden für 7 Monate und habe das vor meiner Abreise beim örtlichen Rathaus in Deutschland bekanntgegeben. Diese Behörden sagten mir das alles OK wäre und ich ruhig nach Schweden gehen solle.

Als ich dann nach 7 Monaten wieder nach Deutschland zurrückgekehrt bin wurde mir im Rathaus bei der Wiederanmeldung gesagt ich solle doch bitte bei der Örtlichen Ausländerbehörde vorbeigehen da ich ja länger als 6 Monate ausserhalb DE war und es wohl doch nicht oke ist.

Eines Tages hatte ich Zeit und ging vorbei bei der Ausländerbehörde um dieses kleine Missverständnis zu klären...

Dort wurde mir gesagt ich soll mich kurz setzen. Danach wurde mir mein Pass zurückgegeben mit einer als ungültig abgestempelten Niederlassungserlaubnis. Dazu noch ein Zettel auf welchem stand das ich die BRD innerhalb 30 Tagen zu verlassen habe.

Dies war vor 4 Jahren. Ich habe nie eine Straftat begangen. Habe den D staat einmal in meinem Leben mit 2,5 monatiger Arbeitslosigkeit, Arbeitslosenhilfe gekostet.

Zudem habe ich mehrere Jobangebote in Deutschland welche ich nicht in Anspruch nehmen kann.


Allerdings kriege ich keine Arbeitserlaubnis in meiner Heimat mehr.

Habe mehrmals ein Visum beantragt aber es wird immer Abgelehnt. Obwohl mehrere Firmen schriftlich darum gebeten haben mir eine Arbeitserlaubnis zu erteilen.


Kann mir diesbezüglich jemand Rat geben?


Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Aras am 15.04.2015 um 20:11:02
Hallo aleks83

und du hast das vor vier Jahren sang und klanglos akzeptiert und keinen Anwalt diesbezüglich eingeschaltet?


Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Saxonicus am 15.04.2015 um 20:12:31

aleks83 schrieb am 15.04.2015 um 19:58:16:
Danach wurde mir mein Pass zurückgegeben mit einer als ungültig abgestempelten Niederlassungserlaubnis.

Im § 51 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: 

Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,


allerdings heißt es auch:

2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.

Wenn Du hier geboren bist, müsstest Du eigentlich einen 15jährigen rechtmäßigen Aufenthalt vorweisen können ?

Oder gibt es da möglicherweise noch andere Gründe, die zum Erlöschen der NE geführt haben ?


aleks83 schrieb am 15.04.2015 um 19:58:16:
Ich habe mehrmals versucht einen Deutschen pass zu bekommen. Dies ist allerdings (teilweise) an den Behörden des Herkunftstaates meiner Eltern gescheitert..

Was hat denn der Herkunftsstaat mit einer Einbürgerung in Deutschland zu tun ?

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von aleks83 am 15.04.2015 um 20:52:12

Aras schrieb am 15.04.2015 um 20:11:02:
und du hast das vor vier Jahren sang und klanglos akzeptiert und keinen Anwalt diesbezüglich eingeschaltet?


Nein, damals keinen Anwalt miteinbezogen. Ehrlich gesagt hatte ich echt Probleme damit und war suizidgefährded. Daher damals nicht ganz rational...
Ich habe es in der zwischenzeit 3 mal versucht ein arbeitsvisum wiederzuerlangen.
Beim ersten mal vor 4 jahren.

Letztes jahr dann wieder mit Arbeitsverträgen und Verpflichtungserklärung zwei mal Visum beantragt.
Abgelehnt...



Saxonicus schrieb am 15.04.2015 um 20:12:31:
Oder gibt es da möglicherweise noch andere Gründe, die zum Erlöschen der NE geführt haben ?


Ich habe nicht alle Einzelheiten in vollem Umfang ausgeführt, hier ist weiteres:

Ich hatte nach der wiederkehr aus Schweden keinen Arbeitsplatz. Habe mich allerdings nicht mehr arbeitslos gemelded da ich einem Freund half und dieser mich in der Zeit finanzierte.

Die Ausländerbehörde wollten einen Beweis dafür das mein Lebensaufenthalt gesichert ist. Das hatte ich natürlich nicht dabei, konnte ihn auch nicht nachreichen.


Saxonicus schrieb am 15.04.2015 um 20:12:31:
Was hat denn der Herkunftsstaat mit einer Einbürgerung in Deutschland zu tun ?


Nun, wenn man eine Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt sollte man im Regelfall eine annulierung der jetztigen/eigenen Staatsbürgerschaft beantragen.

Dies war in dem Deutschen Konsulat meines "Herkunftslandes" nicht möglich.
Ich hatte zwar einen Pass von denen allerdings keine ID nummer...
Ohne die ID nummer war ich bei denen garnicht im system.
Es hat wohl einer vergessen einzutragen...
Da konnten die nichts machen, wurde mir gesagt.

Ich war jung, hab es ein paar mal versucht und dann aufgegeben.. Man denkt sich nichts dabei, wie wichtig kann es denn sein. Ich hätte mir ja nie vorstellen können das ich Abgeschoben werden kann da ich eher ein ruhiger typ bin.


Später als ich in meinem "Herkunftsland" gezwungermaßen lebte. Fand ich heraus wie ich zu dieser ID nummer komme. Ich musste einfach einen dortigen Beamten Bestechen und schon ging das...
So läuft eigentlich alles im "Herkunftsland".



Was soll ich machen Leute?

Ich möchte zurück in meine Heimat.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Aras am 15.04.2015 um 21:00:15
Nun. Du hast echt die Fristen verpasst um irgendetwas zu machen. Da hätte man echt was machen können.

Also hmm. was hast du überhaupt für eine Ausbildung?

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von aleks83 am 15.04.2015 um 23:56:57
Nur Kaufmänische Fremdsprachenkorrespondenten Ausbildung, nur perfekte Englischkenntnisse und Bürosachverstand.

Dies scheint wohl nicht dem zu entsprechen was die Visapolitik der Bundesregierung möchte.


Ich bin halt kein Artzt. Dennoch arbeite ich mit Dienstleistungen welcher der Allgemeinheit von Nutzen sind.

Komplexere Zusammenhänge fallen dennoch vom Rand obwohl es wohl Ausnahmen zur Regel bereits gab... Jedoch nicht für einen Fall wie meinen.



Ihr seid also der Meinung das jeder Richter sagen würde, Pech gehabt?

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von expat am 16.04.2015 um 07:23:55

aleks83 schrieb am 15.04.2015 um 23:56:57:
Ihr seid also der Meinung das jeder Richter sagen würde, Pech gehabt?


Du hast das gelesen?


Saxonicus schrieb am 15.04.2015 um 20:12:31:
2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt.


Wenn Du hier geboren bist, müsstest Du eigentlich einen 15jährigen rechtmäßigen Aufenthalt vorweisen können ?


Falls dein Aufenthaltstitel unrechtmäßg gestrichen wurde, was ich deutschen Behörden durchaus zutraue, dann sollte man vielleicht noch etwas machen können.


Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von deerhunter am 16.04.2015 um 08:43:42

expat schrieb am 16.04.2015 um 07:23:55:
Falls dein Aufenthaltstitel unrechtmäßg gestrichen wurde, was ich deutschen Behörden durchaus zutraue, dann sollte man vielleicht noch etwas machen können. 


Aber nach 4 Jahren? Da sind sämtliche Einspruchsfristen doch schon lange um!
Das wird weder einfach noch vermutlich ohne Anwalt etwas bringen

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Aras am 16.04.2015 um 09:23:48
Sehe ich genauso. 4 Jahre ist gnadenlos verfristet. Die Niederlassungserlaubnis ist mMn pfutsch.

Typisches Anwaltsproblem: Der Betroffene kommt meistens zu spät. In diesem Fall sogar vieeeel zu spät.

Ich sag's mal so wie es ist:
Es bleibt fast nur der Weg des Studiums oder der Eheschliessung/Verpartnerung (mit Absicht diese auch zu führen). Also bspw. Anglistik-Studium, da es mit deinem Abschluss passt.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Saxonicus am 16.04.2015 um 10:08:55

expat schrieb am 16.04.2015 um 07:23:55:
Falls dein Aufenthaltstitel unrechtmäßg gestrichen wurde, was ich deutschen Behörden durchaus zutraue, dann sollte man vielleicht noch etwas machen können. 

Nein, denn der Lebensunterhalt hätte bei der Rückkehr (nach sieben Monaten) gesichert sein müssen und das war er offensichtlich nicht.


Saxonicus schrieb am 15.04.2015 um 20:12:31:
2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. 


Zudem hatte er sich aus Deutschland abgemeldet, was ebenfalls einen Erlöschenstatbestand der NE nach § 51 darstellt:

6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von HeFi am 16.04.2015 um 11:53:52
Wie alt bist Du denn?

Hier könnte mMn noch § 37 Abs. 1 Recht auf Wiederkehr http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65971.htm geprüft werden.

Zitat:
(1) 1Einem Ausländer, der als Minderjähriger rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hatte, ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. der Ausländer sich vor seiner Ausreise acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten und sechs Jahre im Bundesgebiet eine Schule besucht hat,
2. sein Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit oder durch eine Unterhaltsverpflichtung gesichert ist, die ein Dritter für die Dauer von fünf Jahren übernommen hat, und
3. der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Vollendung des 15. und vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise gestellt wird.

Aber auch wenn das zutreffen sollte, müsste ER sich beeilen, um nicht noch weitere Termine zu versäumen, denn Bedingung wäre:
1. vor Vollendung des 21. Lebensjahres sowie
2. vor Ablauf von fünf Jahren seit der Ausreise

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von aleks83 am 16.04.2015 um 20:40:40
Danke für alle Beiträge

Das geschriebene Recht ist doch ein Werkzeug unserer Gesellschaft um unsere gemeinsamen Interessen zu schützen. Ist natürlich auch kein Maßanzug bei so vielen Menschen..

Aber nach gesundem Menschenverstand ist was mir widerfahren ist doch sehr unangemessen.
Weis nicht wie das die Leute hier sehen?


Es interessiert mich auch ob ein Deutscher Richter in einer solch ungewöhnlichen Situation auch nach eigenem Ermessen Einfluss nehmen kann?


Was auch immer ihr für Ideen habt, bitte lasst Sie mich wissen.


Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Aras am 16.04.2015 um 20:43:56
Ich finde die Idee des Rechts auf Wiederkehr gut. Du solltest sofort den entsprechenden Visaantrag stellen.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Hobbit am 19.04.2015 um 21:13:08
Also mir fällt es schwer, absolut schwer den TS Glauben zu schenken.

Man wird nicht einfach so ausgewiesen. Das geht nicht so einfach. Du beschreibst hier (tut mir leid wenn ich das so sage) alles wie in einem 007 Drehbuch.

Du bist in Deutschland geboren und besaßt eine Niederlassungserlaubnis. Auch bei über 6 Monatigem Inlandsaufenthalt würde die nicht erlischen. Es sei denn du bist ausgewandert. (Also so richtig).

Hier der Paragraph:
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

1.
    Ablauf seiner Geltungsdauer,
2.
    Eintritt einer auflösenden Bedingung,
3.
    Rücknahme des Aufenthaltstitels,
4.
    Widerruf des Aufenthaltstitels,
5.
    Ausweisung des Ausländers,
5a.
    Bekanntgabe einer Abschiebungsanordnung nach § 58a,
6.
    wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7.
    wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,


(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsgrund nach § 54 Nr. 5 bis 7 oder § 55 Abs. 2 Nr. 8 bis 11 vorliegt. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.

In diesem Fall konnte die NE garnicht erlischen. Es sei denn es lag ein Ausweisungsgrund nach §53, 54 oder 55 AufenthG vor.

Ich glaube eher das ein Ausweisungsgrund vorlag. Denn eine andere Erklärung ergibt sich für mich nicht. Du hast ja auch etwas von abgelehnten Visas gesprochen und einfach so verlässt man Deutschland nicht, erst recht nicht wenn man hier geboren ist.

Guten Abend.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von HeFi am 19.04.2015 um 23:15:35

Hobbit schrieb am 19.04.2015 um 21:13:08:
Ich glaube eher das ein Ausweisungsgrund vorlag. Denn eine andere Erklärung ergibt sich für mich nicht. Du hast ja auch etwas von abgelehnten Visas gesprochen und einfach so verlässt man Deutschland nicht, erst recht nicht wenn man hier geboren ist. 

naja, ein bei der Ausreise nicht gesicherter LU käme auch noch in Betracht.
Aber dazu äußert sich der TS nicht, wie er auch nicht begründet, wie und warum ER sieben Monate nach Schweden gehen konnte/wollte/musste, zumal ihm auch klar sein musste, dass ER damit Aufenthaltsrecht NE gefährdet.

Was wollte Er dort? Hatte ER in D keinen Job? Musste ER zeitweise aus D verschwinden?

Es ist ja auch nicht ungewöhnlich, dass TS hier oft nur die halbe Wahrheit erzählen und negative Aspekte gern bewusst verschweigen, um sich in gutes Licht zu rücken. Dann kann natürlich auch nicht sachgerecht beurteilt und beraten werden.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Petersburger am 20.04.2015 um 08:08:06

Hobbit schrieb am 19.04.2015 um 21:13:08:
Ich glaube eher das ein Ausweisungsgrund vorlag. Denn eine andere Erklärung ergibt sich für mich nicht.

Für alle anderen hier aber schon.

Man muß nicht immer den Mund auftun - schon gar nicht ohne Kenntnisse über das Thema. Hast Du Dir auch schon mal überlegt, daß man mit solchen unausgegorenen Dingen auch Leute verletzen kann?


HeFi schrieb am 19.04.2015 um 23:15:35:
zumal ihm auch klar sein musste, dass ER damit Aufenthaltsrecht NE gefährdet.

Ich sehe nicht, daß ihm das klar sein musste.

Denn
aleks83 schrieb am 15.04.2015 um 19:58:16:
habe das vor meiner Abreise beim örtlichen Rathaus in Deutschland bekanntgegeben. Diese Behörden sagten mir das alles OK wäre und ich ruhig nach Schweden gehen solle.

... sagt etwas anderes.
Der TS ging vor der Abreise zur Behörde, vielleicht auch zur falschen, und erhält eine ihn beruhigende, aber leider auch irreführende Auskunft.

Gut, Unwissen schützt vor den Rechtsfolgen nicht. Aber ich habe - mit dem entsprechenden Fachwissen (!) - in ähnlichen Fällen die Vorsprache zu einem gewillkürten Antrag auf Verlängerung der Ausreisefrist aus § 51 (1) Nr. 7 AufenthG gewertet und entsprechend kommuniziert.
Wenn ich solche rechtzeitigen Gespräche selbst geführt habe, kam es immer zu einem schriftlichen Antrag. Anderenfalls - und wenn nachweisbar war, daß bei der rechtzeitigen Vorsprache alle Fakten auf dem Tisch lagen und Thema waren - hätte mein jeweiliger Kollege diesen Hinweis geben können.
Das alles aber immer zeitnah.

Vier Jahre später ist kaum noch etwas nachweisbar, was nicht in Papierform vorliegt...

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von reinhard am 20.04.2015 um 10:37:27
Das Problem scheint auch zu sein, dass der Themenstarter nicht genau weiß, was damals passiert ist. Es scheint so zu sein, dass er nicht abgeschoben wurde (trotz seiner Überschrift). Es ist wohl von der Ausländerbehörde angenommen worden, die NE sei erloschen. Er hat nicht widersprochen, sondern ist einfach ausgereist. Auch wenn die Ausländerbehörde einen Fehler gemacht haben sollte, hat er die Entscheidung so akzeptiert und vier Jahre lang nichts unternommen.

Es gäbe also nur eine schwache Chance, nach vier Jahren irgend etwas zu reparieren, zumal der Themenstarter sich auch jetzt nicht um echte Aufklärung bemüht.

Es gibt nur die Möglichkeit, die verschiedenen Möglichkeiten zur Einwanderung durchzugehen, die für alle anderen Serben auch gelten. Je systematischer, desto mehr Chancen gibt es. Insgesamt ist aber auch hier die Chance sehr klein, aber da er visumfrei reisen darf und fließend deutsch spricht, hat er Vorteile gegenüber vielen anderen.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von aleks83 am 22.04.2015 um 14:41:02

HeFi schrieb am 19.04.2015 um 23:15:35:
naja, ein bei der Ausreise nicht gesicherter LU käme auch noch in Betracht.
Aber dazu äußert sich der TS nicht, wie er auch nicht begründet, wie und warum ER sieben Monate nach Schweden gehen konnte/wollte/musste, zumal ihm auch klar sein musste, dass ER damit Aufenthaltsrecht NE gefährdet.

Was wollte Er dort? Hatte ER in D keinen Job? Musste ER zeitweise aus D verschwinden?

Es ist ja auch nicht ungewöhnlich, dass TS hier oft nur die halbe Wahrheit erzählen und negative Aspekte gern bewusst verschweigen, um sich in gutes Licht zu rücken. Dann kann natürlich auch nicht sachgerecht beurteilt und beraten werden.


Genauso leicht wie es für jemanden ist unwahrheitehn im Internet zu Erzählen ist es für andere Wahrheiten als unwahr darzustellen da die Umstände schwer glaubbar sind.

Generell glauben mir viele leute nicht das es so passiert ist...


Zum weiteren, wie bereits im ersten Post geschildert..

Ich habe vor meiner Abreise nach Schweden im Örtlichen Rathaus nachgefragft, mir wurde gesagt das dies kein Problem sei und ich mich doch nur abmelden sollte.

Ja, nach Wiederanreise hatte ich keinen festen Job und brauchte auch keinen da mein Lebensunterhalt durch Freunde gesichert war.
Ich hatte ja auch kein Geld vom Amt beantragt! (Arbeitsamt)

Das Amt (Ausländerbehörde) verlangte von mir das ich einen Job vorweisen soll welcher meinen Lebensunterhalt sichert, dies hatte ich nicht an dem Tag wo es verlangt wurde.

Ausgewiesen und Abgeschoben wie ein Verbrecher.

Wie bereits gesagt, ich habe keinerlei Vorstrafen. Höchstens ein paar Strafzettel und Geschwindigkeitsübertretungen.


Wenn jemand Ideen hat wie ich dieses Problem Konstruktiv lösen kann dann bitte ich darum.


Von weiteren Verleumdungen bitte ich abzusehen.


Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Aras am 22.04.2015 um 14:46:55
Hast du ein Visum aufgrund des Rechts auf Wiederkehr gestellt?

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von reinhard am 22.04.2015 um 15:48:07

aleks83 schrieb am 22.04.2015 um 14:41:02:
Ausgewiesen und Abgeschoben wie ein Verbrecher.


Hast Du eine Ausweisung schriftlich erhalten?

Hast Du Dich geweigert auszureisen?

Wurdest Du abgeschoben? Warum? Weil Du freiwillig nicht ausreisen wolltest?

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Elmo am 22.04.2015 um 20:26:20
Guten Abend,

Ich hab nun alles mitgelesen...was mir fehlt (oder ich habe es überlesen), was hast Du in Schweden gemacht?  Es hört sich für mich nach Auslandssemester an? Und haben Deine Freunde eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) für Dich abgegeben? Das wurde wohl nicht berücksichtigt?

Du bist jetzt im Ausland richtig? Und über 21 J.,?
Wenn dem so ist, sehe ich leider nur die Möglichkeit über die Arbeit.
Oder mit viel Kraft Mühe und Geduld: der Klageweg....aber 4 Jahre sind nicht von der Hand zuweisen und in der Regel muss das alles Zeitnah passieren....das wird dir wohl auch ein Richter sagen

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von HeFi am 22.04.2015 um 22:58:06

Elmo schrieb am 22.04.2015 um 20:26:20:
was hast Du in Schweden gemacht?

Diese Frage wurde doch nun schon 3 Mal gestellt, aber der TS geht nicht darauf ein,
ebensowenig wie er diese Fragen beantwortet:

reinhard schrieb am 22.04.2015 um 15:48:07:
Hast Du eine Ausweisung schriftlich erhalten?
Hast Du Dich geweigert auszureisen?
Wurdest Du abgeschoben? Warum? Weil Du freiwillig nicht ausreisen wolltest? 


Aras schrieb am 22.04.2015 um 14:46:55:
Hast du ein Visum aufgrund des Rechts auf Wiederkehr gestellt? 

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von aleks83 am 23.04.2015 um 07:49:55

reinhard schrieb am 20.04.2015 um 10:37:27:
Das Problem scheint auch zu sein, dass der Themenstarter nicht genau weiß, was damals passiert ist. Es scheint so zu sein, dass er nicht abgeschoben wurde (trotz seiner Überschrift). Es ist wohl von der Ausländerbehörde angenommen worden, die NE sei erloschen. Er hat nicht widersprochen, sondern ist einfach ausgereist. Auch wenn die Ausländerbehörde einen Fehler gemacht haben sollte, hat er die Entscheidung so akzeptiert und vier Jahre lang nichts unternommen.


So wie es hier erklärt wird, wurde ich nicht abgeschoben.
Es Bedurfte keiner polizeilichen Begleitung mich auszuweisen.

Daher ist es wohl im Titel falsch angegeben da ich die Ausdrücke falsch Verstanden habe und weiterhin Empfinde das ich fast wie ein Abgeschobener Verbrecher behandelt werde (von den D Ämtern)

Ausgereist ja. Einzelheiten unten Aufgeführt. Entscheidung akzeptiert habe ich nie. Allerdings empfande ich viele dieser Wegpunkte als traumatisch und war unfähig mich weiter dagegen zu wehren nachdem mir das Deutsche Konsulat eine Wiedereinreisevisum verweigert hat sowie ein Deutscher Anwalt mir sagte das nichts zu machen sei wenn die NE erloschen ist (ohne Akteneinsicht, nachdem ich ausgereist bin...)


Ich war nie ein Konfliktfreudiger Mensch und nahm Fälschlicherweise an es genüge fähig, offen und ehrlich zu sein um sein Recht zu bekommen. Wie dumm sich das auch anhören mag für Juristen...






Aras schrieb am 22.04.2015 um 14:46:55:
Hast du ein Visum aufgrund des Rechts auf Wiederkehr gestellt?


ja 3 mal, wurde abgelehnt



reinhard schrieb am 22.04.2015 um 15:48:07:
Hast Du eine Ausweisung schriftlich erhalten?

Hast Du Dich geweigert auszureisen?

Wurdest Du abgeschoben? Warum? Weil Du freiwillig nicht ausreisen wolltest?



Nein, keine Ausweisung schritlich soweit ich mich erinnern kann. Nur einen kleinen Zettel wo draufsteht ich habe 30 Tage die BRD zu verlassen.


Einige Tage nach dem Besuch der Ausländerbehörde war mein Vater in Deutschland. Dort kurz zu Besuch emfahl er mir mit ihm ein paar Tage mitzureisen in das "Heimatland".
Emotional aus der Bahn dachte ich nicht daran was passieren kann wenn man ausreist, man kann nicht mehr zurück!
Es gab sofort eine Sperre für 3 Monate zur Wiedereinreise nach Deutschland...
Dies war nicht vermerkt auf dem kleinen Zettel, ich erfuhr dies erst nach der Ausreise.

Im "Heimatland" habe ich dann sofort meinen ersten Antrag gestellt. Dieser wurde Abgelehnt. Rücksprache mit einem Anwalt in Deutschland nahm mir dann alle Hoffnung da dieser mir sagte es ginge nichts mehr.



Elmo schrieb am 22.04.2015 um 20:26:20:
Guten Abend,

Ich hab nun alles mitgelesen...was mir fehlt (oder ich habe es überlesen), was hast Du in Schweden gemacht?  Es hört sich für mich nach Auslandssemester an? Und haben Deine Freunde eine Verpflichtungserklärung (Bürgschaft) für Dich abgegeben? Das wurde wohl nicht berücksichtigt?


In Schweden war ich da es mir damals am Herzen lag Zeit in einer Yogaschule zu Verbringen. Eine Yogalehrerausbildung in einer bekannten Yogaschule sowie Mitarbeit in dieser ohne Entlohnung.



Mittlerweile wurde der dritte Antrag mit Verpflichtungserklärung Abgelehnt.



Nach dem zweiten abgelehnten Antrag, welcher sehr sorgfältig und umfangreich war, wurde ich stutzig und habe im Auswärtigen Amt in Berlin angefragt warum er abgelehnt wurde.
Mir wurde gesagt ich habe keine Vepflichtungserklärung mit beigelegt.
Es wurde offensichtlich von den Ämtern verloren oder schlimmeres.

Da ich keine Ahnung habe wie ich damit umgehen soll habe ich einen dritten Antrag gestellt, welcher dann schneller abgelehnt wurde. Bisher keine Antwort vom Auswärtigen Amt dazu warum er abgelehnt wurde.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Aras am 23.04.2015 um 08:20:51
Wurde wirklich ein Visum aufgrund des Rechts aud Wiederkehr beantragt? Du hast nämlich davor immer geschrieben, dass du Arbeitsvisa beantragt hast.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von aleks83 am 23.04.2015 um 13:52:10

Aras schrieb am 23.04.2015 um 08:20:51:
Wurde wirklich ein Visum aufgrund des Rechts aud Wiederkehr beantragt? Du hast nämlich davor immer geschrieben, dass du Arbeitsvisa beantragt hast.


Ja, Wiederkehrvisum wude beantragt. Dies war gemeint mit Arbeitsvisum.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von Aras am 23.04.2015 um 14:35:59
Dann musst du das eben durchklagen.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von tiggger am 23.04.2015 um 15:38:23
Du musst hier mal spezieller werden: welches Visum wurde z.B. als letztes beantragt, welche Dokumente eingereicht, welches Kreuz auf der VE gemacht, mit welcher Begründung abgelehnt, und und und; falls Du hier Hilfe erhalten möchtest.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von maki am 04.05.2015 um 20:20:39

aleks83 schrieb am 22.04.2015 um 14:41:02:
Generell glauben mir viele leute nicht das es so passiert ist...

Diese Leute haben weder theoretische noch praktische Erfahrung mit dem Thema.
Vor allem in diesem Forum taeten diese Personen gut daran dir nichts zu unterstellen..  :-X

Mein Eindruck ist, dass das Erloeschen deiner NE wohl rechtlich i.O. war, AufenthG §51 Abs. 1 Punkt 6 & 7.

Fuer § 37 - Recht auf Wiederkehr - bist du wohl zu alt.

Das bleiben nicht viele Moeglichkeiten, wenn du einen Antrag auf Visa/AE stellen moechtest, brauchst du einen Grund, da waeren zB.:
- Arbeit
- Studium
- Familienzusammenfuehrung/Heirat


aleks83 schrieb am 15.04.2015 um 19:58:16:
Zudem habe ich mehrere Jobangebote in Deutschland welche ich nicht in Anspruch nehmen kann.

Welche sind das denn?
Je nachdem kann das naemlich reine Zeitverschwendung sein, Serbien gehoert nicht zu den priveligierten Staaten nach der BeschV.

Welchen Schulabschluss hast du?
Welche Berufsausbildung hast du denn abgeschlossen?
Bei der Vorgeschichte kann es gut sein das man dir nicht mehr abkauft dass du wirklich studieren moechtest..

Bleibt nur noch FZF/Heirat, aber auch hier wuerde ich vermuten dass man mit der Vorgeschichte genau hinsieht..

Ein EU Beitritt Serbiens kann noch sehr lange dauern, wuerde das Problem aber komplett loesen ohne dein zutun.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von HeFi am 05.05.2015 um 00:51:24

Aras schrieb am 23.04.2015 um 08:20:51:
Wurde wirklich ein Visum aufgrund des Rechts aud Wiederkehr beantragt? Du hast nämlich davor immer geschrieben, dass du Arbeitsvisa beantragt hast. 


aleks83 schrieb am 23.04.2015 um 13:52:10:
Ja, Wiederkehrvisum wude beantragt. Dies war gemeint mit Arbeitsvisum. 

Ein "Wiederkehrvisum" gem. § 37 AufenthG ist nicht das gleiche wie ein "Arbeitsvisum" gem § 18 ff AufenthG.

Ich vermute, dass Du das Recht auf Wiederkehr gem. § 37 AufenthG http://www.buzer.de/gesetz/4752/a65971.htm
nicht verstanden und somit auch nicht ernsthaft geprüft und beantragt hast.
Text in Antwort #10 - 16.04.2015 um 11:53:52
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1429120696/10#10

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von maki am 05.05.2015 um 15:21:24
Wenn die "83" im Namen des TO das Geburtsjahr angibt, dann ist er mit 30 Jahren wohl viel zu alt fuer § 37.

Titel: Re: Abgeschoben ohne Straftat
Beitrag von HeFi am 07.05.2015 um 04:04:41

maki schrieb am 05.05.2015 um 15:21:24:
Wenn die "83" im Namen des TO das Geburtsjahr angibt, dann ist er mit 30 Jahren wohl viel zu alt fuer § 37. 

Das ist aber reine Spekulation, mit der wir uns hier nicht abgeben müssen.
Da der TS nicht auf diesbezüglich gestellte Fragen eingeht, kann angenommen werden, dass ihn das nicht interessiert.

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