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Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung (Gelesen: 8.656 mal)
tiggger
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 14.04.2015 um 13:35:44
 
Cronenberger schrieb am 14.04.2015 um 12:35:16:
Im Reisepass sowie im Personalausweis (beides sind chinesische Dokumente) steht der Geburtsort, nicht die Provinz.

Dann schau das nochmal nach. Hier z.B.
http://en.wikipedia.org/wiki/Chinese_passport#/media/File:Informatin_Page_of_PRC...
ist die Provinz eingetragen. Vielleicht hat die Geburtsstadt Deiner Frau den selben Namen wie die Provinz?

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Obst88
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i4a rocks!


Beiträge: 413

NDS, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&NL
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Antwort #16 - 15.04.2015 um 07:34:25
 
Hab aber gerade auch gelesen, dass sie für eine Nachbeurkundung wohl auch die Geburtsurkunden ihrer Eltern bräuchte. Die dann auch noch versuchen zu kriegen und zu übersetzen/legalisieren wird wohl nochmal deutlich schwieriger, langwieriger und teurer, dann lassen wir das lieber. Dann wird sie in Zukunft immer das Dokument vorlegen müssen, laut dem keine Daten gefunden werden konnten falls mal irgendwer nochmal ihre Geburtsurkunde haben will (z.B. bei der Geburt eines Kindes).
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 15.04.2015 um 09:00:05
 
Lol.. Gibst so schnell auf?

Die Geburtsurkunden der Eltern werden höchstwahrscheinlich nicht gefordert. Sie sollte die eidesstattlichen Versicherungen der Eltern  und beglaubigte Kopien der hukous besorgen und damit die Abstammung nachweisen.

Ich arbeite derzeit an der Nachbeurkundung der Geburt meiner Mutter. Und fasst hätte ich es einzig und allein mit ihrer iranischen Kennkarte geschafft. Aber da auf der iranischen Kennkarte kein Familienname der Mutter eingetragen ist, besorge ich jetzt die Eheurkunde.

Btw.: Die zuständige Standesbeamtin wollte die Beurkundung wegen des fehlenden Familiennamen der Mutter ablehnen. Ich hab die  rundgemacht. Aber da es in meinem Sinne ist, dass die Einträge vollständig sind, habe ich auch das Beibringen der Eheurkunde zugesagt. Aber wenn man schnell aufgibt :/, dann hat man eben verloren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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