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Geburtsurkunde (Gelesen: 1.626 mal)
Sc
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i4a rocks!


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Holzkirchen, Bayern, Germany
Holzkirchen
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13.04.2015 um 17:59:51
 
Folgende frage:

Wo können die Geburtsurkunden eingeholt werden ( wenn die Person nach Paragraf 10 eigebürgert worden ist.
Kann die Geburtsurkunde in der Gemeinde wo des Wohnsitz ist ausgestellt werden?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.04.2015 um 18:08:01
 
Bevor etwas eingeholt werden kann, muss es erstmal was geben. Es gibt keinen Geburtsregistereintrag. Erstmal muss man beim örtlich zuständigen Standesamt die Beurkundung erledigen, dann kann man auch Geburtsurkunden anhand des Geburtsregistereintrags erstellen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Holzkirchen, Bayern, Germany
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Antwort #2 - 13.04.2015 um 18:26:17
 
Ok, danke das hilft mir weiter. Denn ich bin davon ausgegangen das dieses automatisch erfolgt ist.

========

Welche Dokumente weden benötigt um die Eintragung zu erledigen?

Daddys' Änderung:
Folgepost (<<klick) angefügt... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 13.04.2015 um 18:43:47 von Daddy »  
 
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Runenwolf
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Antwort #3 - 13.04.2015 um 21:06:08
 
Sc schrieb am 13.04.2015 um 18:26:17:
elche Dokumente weden benötigt um die Eintragung zu erledigen? 


Na, zunächst mal die Geburtsurkunde in der entsprechenden Form (Apostille/Legalisation/inhaltliche Überprüfung) mit einer Übersetzung, am besten von einem amtlich vereidigten Übersetzer.
Alles weitere wird dir das Standesamt sagen ... auch was es kosten wird.
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