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Deutsche Geburtsurkunde nach Einbürgerung (Gelesen: 8.636 mal)
Obst88
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13.04.2015 um 10:20:25
 
Wir haben immernoch arge Probleme eine Geburtsurkunde für meine Frau zu besorgen. Ist in China alles nicht so einfach und in ihrem Fall sogar besonders schwer. Angenommen wir schaffen es irgendwann die zu kriegen, auch wenn es aktuell nicht danach aussieht, und sie hat die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen, könnte sie ja soweit ich weiß eine deutsche Geburtsurkunde bekommen damit wir dieses Problem zukünftig nicht noch einmal haben. Was genau brauchen wir dafür, nicht das die Rennerei dann nochmal von vorne losgeht. Reicht dann die gleiche ausländische Geburtsurkunde die für die Einbürgerung vorgelegt wird oder darf die dann nicht älter als x Monate sein oder muss sie noch andere Besonderheiten ausweisen?

"Frag beim Standesamt" hilft mir nicht weiter weil wir in einem Dorf wohnen und der Standesbeamte von allem was mit Ausland zu tun hat wenig bis keine Ahnung hat.
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Antwort #1 - 13.04.2015 um 10:51:11
 
Obst88 schrieb am 13.04.2015 um 10:20:25:
"Frag beim Standesamt" hilft mir nicht weiter weil wir in einem Dorf wohnen und der Standesbeamte von allem was mit Ausland zu tun hat wenig bis keine Ahnung hat. 


Dann gib dem Standesbeamten mal den Tip, sich an seine Fachaufsicht zu wenden. Die haben mit Sicherheit Ahnung.

Ob die Urkunde so anerkannt wird? ... Ist so pauschal nicht zu beantworten. Das kommt unter Umständen tatsächlich drauf an, wie alt die dann ist und wie diesem Zeitpunkt die Regelungen zu Apostille und Legalisation sind.

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Aras
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Antwort #2 - 13.04.2015 um 10:56:19
 
Das Standesamt hat eine Fachaufsicht. Wenn ein Standesbeamter nicht mehr weiter weiß, dann muss er sich an die Fachaufsicht wenden.

War nicht auch deine Frau auch adoptiert und so?

Zitat:
Auch diese Beurkundungen sind gemäß Abs. 3 in einem beim Standesamt I in Berlin geführten Verzeichnis zu erfassen. Besonderheiten bei der Beurkundung, weil einzelne Angaben fehlen oder urkundlich nicht belegt werden können, wie dies zB bei  Auslandsadoptionen gelegentlich vorkommt, sollen in den Ausführungsvorschriften Berücksichtigung finden.


Kay-Uwe Rhein, Personenstandsgesetz 1. Auflage zum § 36 des PStG

Wenn das Standesamt anhand der Unterlagen erkennt, dass der Personenstandsfall, also die Geburt deiner Frau, stattgefunden hat, dann muss die Beurkundung stattfinden. Normalerweise muss auch der biologische Vater und die biologische Mutter eingetragen werden. Und dann als Folgebeurkundung ("Randvermerk") die Adoption vermerkt werden. Wenn jetzt aber Angaben fehlen, dann greift das obige Zitat.

Siehe auch:
- OLG Düsseldorf · Beschluss vom 26. April 2013 · Az. I-3 Wx 211/12, Rn. 23 – 29
- OLG Stuttgart · Beschluss vom 6. Februar 2012 · Az. 8 W 19/12
- OLG Hamm · Beschluss vom 15. April 2004 · Az. 15 W 480/03, Rn. 17 und 20

Oder anders formuliert:

Der Standesbeamte muss nach der ermessensfehlerfreien materialrechtlichen Prüfpflicht des Personenstandsfalles die gesicherten Angaben verwenden und die Geburt beurkunden.

--------------

Zu deiner anderen Frage:
Eine deutsche Geburtsurkunde ist grundsätzlich unbefristet gültig. Wenn aber die Chinesen ein Verfallsdatum drauf anbringen, dann sollte man mit dem Standesbeamten entsprechend diskutieren. Man sollte auch entsprechend auf die Schwierigkeit der Beibringung einer neuen Urkunde anhand einer guten Dokumentation der jetzigen Urkundenbeschaffung nachweisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Obst88
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Antwort #3 - 13.04.2015 um 11:27:03
 
Ehrlich gesagt wissen wir nicht ob ihre Adoption wirklich eine Adoption war. Es ist in China wohl so, dass die Tochter nach einer erneuten Heirat der Mutter rechtlich automatisch das Kind des neuen Ehemannes der Mutter ist. Da braucht es keine Adoption im westlichen Sinne.
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Aras
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Antwort #4 - 13.04.2015 um 11:32:37
 
Egal wie das ist... Im Grunde müsste man für eine vollständige Beurkundung etwas wie einen vollständigen Auszug aus dem Geburtsregister einholen und nicht nur die reine Geburtsurkunde. Wenn möglich auch noch die Heiratsurkunde der Eltern beibringen, etc..

Und wenn es nicht möglich ist, siehe oben.
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Antwort #5 - 13.04.2015 um 11:50:55
 
Du solltest vielleicht auch davon ausgehen, dass Dir nicht 'volle' Wahrheit erzählt wird. Dadurch wird es auch schwieriger die richtigen Dokumente zu bekommen. Du solltest Dir überlegen ob Du da unbedingt nachbohren willst oder das ganze auf sich beruhen lässt.

Vielleicht ist der Hukou Eintrag auch nicht vollständig im Einklang mit den Gesetzen zustande gekommen. Soetwas rächt sich dann natürlich jetzt.
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Antwort #6 - 13.04.2015 um 18:33:55
 
tiggger schrieb am 13.04.2015 um 11:50:55:
Du solltest Dir überlegen ob Du da unbedingt nachbohren willst oder das ganze auf sich beruhen lässt.


Das ist IMHO eine Scheinlösung. Ein Problem mit dem Geburtseintrag kann man entweder bei der Nachbeurkundung in aller Ruhe lösen, oder dann unter Zeitdruck wenn sie später  unbedingt benötig wird.
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Obst88
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Antwort #7 - 13.04.2015 um 23:14:36
 
Sie hat das neue Hukou ganz legal bekommen, daran scheitert es nicht. Es scheitert aktuell nur daran, dass sich Niemand zuständig fühlt. Habe auch eine chinesische Bekannte von mir die im Krankenhaus arbeitet gefragt. Die sagt auch, dass die meisten Chinesen überhaupt keine Geburtsurkunde haben und wenn sie denn eine brauchen die verantwortlichen Stellen den schwarzen Peter bei ganz vielen Leuten hin- und herschieben. Die Polizei schickt einen zum Krankenhaus, das Krankenhaus schickt einen zur Polizei und so weiter. In unserem Fall kommt dazu, dass das Krankenhaus sie nirgends hinschickt sondern erstmal sagt, dass sie dort persönlich antanzen soll, ansonsten machen sie überhaupt nichts. Nur ist dieses Krankenhaus am Ar*** der Welt und da fliegt man nicht mal eben so hin. Dafür gehen dann weit über 1000€ drauf, nur um dann vielleicht das erste Stück Papier in der Hand zu haben um den Beglaubigungsmarathon zu beginnen. Vielleicht kriegt sie auch gar nichts weil denen einfällt, dass plötzlich auch ihre Eltern zusammen persönlich da auftauchen müssten oder irgend etwas anderes. China ist einfach so. Und sollte das alles durch sein fällt der deutschen Einwanderungsbehörde oder dem Standesamt sicher noch was ein was fehlt und der ganze Spaß geht von vorne los.

Einen "vollständigen Auszug aus dem Geburtsregister" gibt es in China nicht. Man geht mit den Dokumenten die man hat zum "Notar" und der schreibt daraus dann das benötigte Dokument zusammen.

Es scheint wohl noch eine Möglichkeit zu geben, sich ein Dokument ausstellen zu lassen, in dem die Behörden bestätigen, dass keine Geburtsurkunde in den Archiven gefunden werden kann. Nur ob das dann ausreicht um eingebügert zu werden? Für eine Nachbeurkundung wird es sicher nicht reichen und dann hätten wir den Ärger immer wieder.
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Antwort #8 - 14.04.2015 um 01:00:41
 
Obst88 schrieb am 13.04.2015 um 23:14:36:
Nur ob das dann ausreicht um eingebügert zu werden?

Warum nicht?

Obst88 schrieb am 13.04.2015 um 23:14:36:
Für eine Nachbeurkundung wird es sicher nicht reichen und dann hätten wir den Ärger immer wieder.

Wenn man was offizielles hat... man kann ja zumindest die Nachbeurkundung einklagen...
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Antwort #9 - 14.04.2015 um 08:09:43
 
Aras schrieb am 14.04.2015 um 01:00:41:
Warum nicht?


Weil daraus ja nicht hervorgeht wann sie wo geboren wurde!?

Aras schrieb am 14.04.2015 um 01:00:41:
Wenn man was offizielles hat... man kann ja zumindest die Nachbeurkundung einklagen...


Aber realistisch betrachtet, was sollen die dann nachbeurkunden? Wenn auf dem Zettel nur steht "es gibt keine Unterlagen zur Geburt von Person x", können die deutschen Behörden dann ja keinen Zettel ausstellen, auf dem irgendwelche Geburtsdaten bestätigt werden?
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Antwort #10 - 14.04.2015 um 08:21:46
 
Und was steht in ihrem Reisepass? Kein Geburtsdatum? Kein Geburtsort? Fiktive Daten?
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Antwort #11 - 14.04.2015 um 08:40:05
 
Da steht in China nie der genaue Geburtsort drin sondern nur die Provinz in der man geboren wurde. Die Daten stimmen aber. Ziehen die das dann dazu ran?
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Antwort #12 - 14.04.2015 um 09:23:00
 
Der Personenstandsfall hat sich ereignet. Deine Frau muss geboren worden sein. Das ist unbestreitbar. Nur die "Koordinaten" sind nicht 100% sicher.

Falls keine Geburtsurkunde beschaffbar ist:

Was deine Frau besorgen sollte, wäre eidesstattliche Versicherungen der Eltern, in denen diese die genauen Geburtsdaten und -umstände erklären. Vor einem chinesischen Notar und das legalisieren. Also wann und wo geboren. Wer war der biologische Vater, etc.. Am Besten heute schon machen.. Nicht das die vorzeitig versterben...

Beglaubigte Kopien des Hukou der Eltern und deiner Frau.

Und der Reisepass in Kopie.

Und wenn der Standesbeamte das nicht als ausreichend ansieht, dann wendet er sich an die deutsche Vertretung. Und wenn die sagen, die können nicht helfen, dann wird entweder beurkundet oder abgelehnt. Die materialrechtliche Prüfungspflicht des Standesbeamten wäre ausgeschöpft...


Wenn abgelehnt wird, kann deine Frau sich ans Gericht wenden und ein Richter kann aufgrund der freien Beweiswürdigung dIe Geburtsdaten als richtig feststellen und das Standesamt anweisen die Geburt zu beurkunden.
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Antwort #13 - 14.04.2015 um 12:35:16
 
Obst88,

Ich hatte dir schon mehrfach geschrieben, wie wir die fehlende Geburtsurkunde meiner Frau, trotz fehlender Unterlagen des Krankenhauses - weil das Krankenhaus abgerissen wurde und dort nun ein paar hübsche Wohnblocks stehen - erstellen ließen.

Ich habe aber inzwischen den Eindruck, dass dich Ratschläge nicht wirklich interessieren, sondern du eine vorgefasste Meinung darüber hast, was geht und was nicht.

Als Aras nach den Daten im Reisepass deiner Frau fragte und du antwortetest, das dort nicht der genaue Geburtsort steht, sondern nur die Provinz, habe ich in den Unterlagen meiner Frau -auch Chinesin- nachgesehen:

Im Reisepass sowie im Personalausweis (beides sind chinesische Dokumente) steht der Geburtsort, nicht die Provinz.
Dann hat meine Frau noch eine Meldebescheinigung mit Geburtsdatum und Geburtsort
Und in Ihrem Hokou sind der Geburtsort und das Geburtsdatum eingetragen.
Was habt ihr nur im FZF eingetragen, wo nach dem Geburtsort gefragt wird?

Wie man eine Geburtsurkunde nachträglich erstellen lässt schreibe ich jetzt nicht noch einmal, denn es scheint dich nicht zu interessieren.

Gruß
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Antwort #14 - 14.04.2015 um 13:26:52
 
Lieber Cronenberger,

wenn es doch so einfach wäre wie du es sagst. Im Reisepass meiner Frau steht die Provinz, nicht der Ort in dem sie geboren wurde. Ist im Grunde ja auch egal was da steht, in sämtlichen Dokumenten und Anträgen haben wir immer diese Provinz als Geburtsort eingetragen, hat auf deutscher Seite bisher Niemanden gestört. Bei dir steht dort evtl. die Stadt da deine Frau in der Provinzhauptstadt geboren ist oder die zuständige Behörde da ihren Sitz hatte? Meine Frau ist im eher ländlichen Bereich geboren.
Deine Hinweise hatte ich natürlich alle an meine Frau und ihre Eltern weitergegeben. Nur hat uns das nicht weitergebracht, da dein Fall anders gelagert ist. In unserem Fall liegt der Geburtsort 2500km vom aktuellen Hukou Ort entfernt und ihr leiblicher Vater ist nicht mehr ihr rechtlicher Vater. Zusätzlich sind die Regeln in jeder Provinz unterschiedlich. Warum also meinst du, dass wir deine Ratschläge nicht ernst genommen haben?
Wir haben jemanden, ihren leiblichen Vater, zur "Meldepolizei" wie du sie nennst, am Geburtsort, geschickt. Dort gibt es keine Akte zu meiner Frau, die wurde wohl im Zuge eines Umzugs verloren. Die Behörde stellt die benötigte medizinische Geburtsurkunde aber nur aus, wenn sie eine neue Bestätigung vom Krankenhaus über die Geburt bekommen (haben wir uns nicht ausgedacht, das haben die so gesagt). Beim Krankenhaus ist auch keine Akte über sie auffindbar. Es wurde gesagt meine Frau solle persönlich im Krankenhaus vorbeikommen, dann würde man sehen ob man etwas für sie tun könne. Diese Aussage halte ich für zu wage um mal eben an diesen sehr entlegegen Ort zu reisen.
Was wir von der Ferne aus bekommen können ist eine Bescheinigung mit dem Titel "查无档案记载公证书" was soviel heißt wie "Bescheinigung darüber, dass wir keine Daten haben". Diese Bescheinigung wird z.B. von den USA akzeptiert weil die wissen, dass viele Chinesen keine Geburtsurkunde bekommen können. Ob sie auch in Deutschland akzeptiert wird bleibt offen.

Nur weil es in deinem Fall funktioniert hat, bedeutet es nicht, dass es in allen Fällen funktioniert. Es ist China, da ticken die Uhren etwas anders. Solltest du eigentlich als Ehemann einer Chinesin wissen.

Schlussendlich sollte es in diesem Thema doch auch gar nicht darum gehen, sondern darum wie sie an eine deutsche Geburtsurkunde nach der Einbürgerung kommen kann damit wir diesen Spaß danach nicht noch einmal haben. Und da wollte ich gern wissen, wie alt die aus China vorgelegten Unterlagen sein dürfen. Wenn das z.B. nur 6 Monate sein dürfen bringt es wenig wenn wir jetzt irgendwas an Dokumenten besorgen, dann müssten wir das sehr Zeitnah zur Einbürgerung machen.
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