Chedraui schrieb am 11.04.2015 um 16:32:11:Nach meinem Verständnis erhält der US-Bürger sofort eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Deutschland
Wenn er alle Voraussetzungen, wie z.B. nachgewiesenes
A1 Sprachniveau, erfüllt, dann kriegt er es "sofort" in Deutschland.
Chedraui schrieb am 11.04.2015 um 16:32:11:Die Aufenthaltserlaubnis gilt auch sofort, aber nicht die Arbeitserlaubnis (sondern erst nach 3 Jahren bzw. Niederlassungserlaubnis)?
Nein. Jedes Land im EWR/EU wird selber die Arbeitsmarktzulassung regeln. Also auch mit Niederlassungserlaubnis wird er nicht direkten Arbeitsmarktzugang erhalten. Nur möglich durch van-der-Elst-Visum bzw. Arbeitnehmerentsendung.
Chedraui schrieb am 11.04.2015 um 16:32:11: Falls dem so ist, gibt es dann zumindest eine Bevorzugung bei der Beantragung einer Arbeitserlaubnis z.B. in NL oder DÄ bzw. CH im Vergleich zu einem US-Bürger ohne L-Partnerschaft mit einem Deutschen?
Keine Ahnung. Hierzu solltest du in den entsprechenden anderen ausländischen Fachforen forschen.
Wenn du aber mit deinem Lebenspartner in einem anderen EU bzw. EWR-Land lebst, dann bekommt er direkt eine Aufenthaltskarte und Arbeitserlaubnis.