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Mit deutschen Aufenthaltstitel in Holland arbeiten? (Gelesen: 3.644 mal)
calla1983
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.10.2015 um 18:39:22
 
Hallo Ihr lieben.

Ich bin ganz neu hier und hätte mal eine Frage mein Mann ist Ägypter und kam mit einem Familienzusammenführungs Visa nach Deutschland. Jetzt hat er einen Aufenthaltstitel für 3 Jahre bekommen. Kann er den einfach so wenn er bei mir gemeldet ist in Holland wohnen und arbeiten? Er will bei seinen Bruder arbeiten. Weil er ist schon dort! Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.

LG Marlen Smiley
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Anachi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 15.10.2015 um 18:48:06
 
Hallo!
Wenn er einen deutschen Aufenthaltstitel hat, darf er bis zu 3 Monate in den Niederlanden Urlaub machen bzw. das Land besuchen. Arbeiten darf er dort nicht, dazu braucht er entweder eine Arbeitserlaubnis (Tewerkstellingsvergunning) oder eine niederl. Aufenthaltserlaubnis, welche die TWV beinhaltet.
Die Tewerkstellingsvergunning muss vom Arbeitgeber beantragt werden und es erfolgt eine Vorrangprüfung.
Wenn er in den Niederlanden wohnen will, dann braucht er eine Aufenthaltserlaubnis. Hierfür muss er sich bei der Gemeinde anmelden und beim IND (niederl. Ausländerbehörde) melden. Das heißt, er kann dann einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen, wenn er die Bedingungen erfüllt.

Wenn er in die Niederlande auswandert, also dorthin umzieht, verliert er seine deutsche AE...

Alternativ könntest du mit ihm zusammen dorthin auswandern und er kann aufgrund EU-Recht dort eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines EU-Bürgers bekommen und damit dort leben und arbeiten. Dies setzt aber voraus, dass du auch dort lebst Zwinkernd
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calla1983
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.10.2015 um 19:46:24
 
Vielen dank für deine schnelle Antwort. Wie denkst Du den das da die Chancen stehen. Und wie lange dauert so etwas. Ich würde mich ja freuen wenn es nicht klappt, klingt zwar gemein aber er ist einfach nach Holland abgehauen und hat mich hier sitzen lassen.  Traurig
Hoffe Du oder jemand anderes könnte mir nochmal helfen.
LG
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Saxonicus
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Antwort #3 - 15.10.2015 um 20:14:45
 
calla1983 schrieb am 15.10.2015 um 19:46:24:
Wie denkst Du den das da die Chancen stehen. 

Um einen AT in den Niederlanden zu erhalten, bedarf es eines Grundes. Der bloße Wunsch (für einen Drittstaatler) dort zu arbeiten wird da nicht  ausreichen.

Anachi schrieb am 15.10.2015 um 18:48:06:
Wenn er in die Niederlande auswandert, also dorthin umzieht, verliert er seine deutsche AE...

Na dann soll er mal aufpassen, dass er seine Aufenthaltserlaubnis nicht verliert und dann ohne Aufenthaltsrecht dasteht.

§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
.
.
.
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.10.2015 um 20:27:05
 
calla1983 schrieb am 15.10.2015 um 19:46:24:
Hoffe Du oder jemand anderes könnte mir nochmal helfen.


Wie die Chancen stehen kann dir keiner sagen. Dafür sind die Informationen zu spärlich Es gibt halt auch sehr viele Wege einen AT zu bekommen.
Ist er ungelernter Arbeiter, dann eher schwer. Ist er hochqulifizierter Informatiker und bekommt ein gut bezahltes Angebot (Blaue Karte EU) stehen die Chancen wesentlich besser.
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calla1983
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.10.2015 um 20:57:01
 
Naja er will bei seinem Bruder anfangen. Er hat einen Telefonladen er verkauft alles rund ums Handy und fixt die auch. Mein Mann hat dies nicht gelernt. Muss er da der Ausländerbehörde bescheid sagen das er sich 3 Monate in Holland aufhält? Wie sollen die das eigentlich merken wie lange der dort ist er ist ja z.b noch nie kontrolliert wurden. Er hat nicht mal ne Auslands Krankenversicherung. Ich hab da keine Worte mehr. weinend
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Saxonicus
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Antwort #6 - 15.10.2015 um 21:02:57
 
calla1983 schrieb am 15.10.2015 um 20:57:01:
Muss er da der Ausländerbehörde bescheid sagen das er sich 3 Monate in Holland aufhält?

Aufhalten zum Besuch darf er sich, arbeiten nicht. Das könnte für ihn unangenehm und teuer werden, für seinen Arbeitergeber auch.

Aber das steht bereits alles in Antwort #1 von @Anachi.
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Antwort #7 - 15.10.2015 um 21:52:40
 
Dein Mann hat eine AE "zum Leben der ehelichen Gemeinschaft"  Schockiert/Erstaunt Lass ihn nach Holland gehen und berichte der ABH über die Trennung von dir und das er jetzt in Holland arbeitet  Cool
Den Rest macht dann die ABH unter Umständen
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Anachi
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Antwort #8 - 16.10.2015 um 17:28:20
 
calla1983 schrieb am 15.10.2015 um 20:57:01:
Naja er will bei seinem Bruder anfangen. Er hat einen Telefonladen er verkauft alles rund ums Handy und fixt die auch. Mein Mann hat dies nicht gelernt. Muss er da der Ausländerbehörde bescheid sagen das er sich 3 Monate in Holland aufhält? Wie sollen die das eigentlich merken wie lange der dort ist er ist ja z.b noch nie kontrolliert wurden. Er hat nicht mal ne Auslands Krankenversicherung. Ich hab da keine Worte mehr. weinend


Er braucht für einen Besuchsaufenthalt keine Auslandskrankenversicherung, sollte er zum Arzt müssen, muss er halt bezahlen und bekommt das Geld (zumindest zum Teil) von der deutschen Krankenversicherung erstattet.
Anders sieht es natürlich aus, wenn er auf Dauer dort bleiben will.

Sollte er dort arbeiten ohne entsprechende Erlaubnis, machen sowohl er als auch sein Arbeitgeber sich strafbar.

Wie schon geschrieben wurde, braucht er für eine Aufenthaltserlaubnis dort einen Grund. Das ist alles ähnlich wie in Deutschland. www.ind.nl da kannst du (oder er) sich informieren. Oder auch auf englisch: https://ind.nl/en
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Aras
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Antwort #9 - 16.10.2015 um 17:30:48
 
Vielleicht haben die Niederländer auch sowas wie Grenzgängerkarten
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Anachi
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Antwort #10 - 16.10.2015 um 17:53:32
 
Nein, nicht mehr. Bzw. nicht dass mir irgendwie bekannt wäre. Allenfalls für NE-Inhaber bzw. Leute mit Daueraufenthalt in BE oder D. Sonst würden wir schon wieder in Deutschland wohnen Zwinkernd

Für Grenzpendler ist eine Arbeitserlaubnis notwendig, und die muss der Arbeitgeber beantragen. Es gibt Ausnahmen, bspw. wenn man durch eine deutsche Firma entsendet wird etc.

(wer niederländisch versteht: https://ind.nl/zakelijk/werkgever/Grensarbeiders
https://www.werk.nl/werk_nl/werkgever/meerweten/werkvergunning/uitzonderingen-we... )
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