Hallo,
ja, das wäre sinnvoll, dass Du Dich bei ihm anmeldest.
Da jetzt aber die
ABH möglicherweise den fauligen Geruch einer möglichen Trennung oder Scheinehe in der Nase hat, bleibt Ihr i.d.R. auf deren Radar.
Soll heißen: Sieh zu, dass Dein, den Umständen geschuldetes, nur zeitweiliges Zusammenleben mit ihm plausibel ist. Also dokumentiere die Umstände dieses zeitweiligen Gentrenntseins (Trauerfall, Dein angesprochener Kurs etc.) sowie Deine Reisen / zeitweiligen Aufenthalte bei ihm nachvollziehbar und stelle sicher, dass auch ein Mitarbeiter der
ABH, der Deinen Mann möglicherweise besucht, von Deiner zeitweiligen Anwesenheit überzeugt werden kann.
Zum Termin bei der
ABH sollte Dein Mann Eure besondere Situation, so wie von Dir hier geschildert, entsprechend plausibel darlegen können. Kann er dies nicht, bspw. aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse, gib ihm eine von Dir unterschriebene entsprechende Erklärung, idealerweise mit Belegen, mit.
Zu Deiner Beruhigung: Das Kind ist noch lange nicht in den Brunnen gefallen, selbst bei echten Trennungen (im Sinne: Trennung von Tisch und Bett aufgrund z.B. beabsichtigter Scheidung) wäre eine solche Trennung, da nicht irreversibel, nicht unmittelbar wirksam bzgl. der damit im Raum stehenden Konsequenzen wie z.B. einer Verkürzung der
AE.
Jedenfalls dann nicht, falls Ihr nicht faktisch die Ehe nicht mehr leben solltet oder eine Ehe nur vorgetäuscht worden sein sollte.
Aber auf dem Radar der
ABH werdet Ihr möglicherweise bleiben.
Gruß