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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
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Beitrag begonnen von bloom88 am 03.03.2015 um 22:48:07

Titel: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von bloom88 am 03.03.2015 um 22:48:07
Guten Abend euch allen,

habe eine Frage und zwar;

ich habe meinen Ehemann in der Türkei geheiratet. Er ist dann zu mir nach Deutschland gezogen. Wir haben knapp ein Jahr zusammengelebt. Danach wollten wir in eine andere Stadt ziehen. Bis mein Mann eine geeignete Wohnung und eine Stelle finden konnte bin ich zu meiner Familie gezogen, weil er bei Freunden bleiben konnte und ich leider nicht.
Nun hat mein Mann eine Einladung von der Ausländerbehörde bezüglich seines Aufenthaltes bekommen und wir spekulieren inzwischen, wie was warum :-? :-/. Besteht die Möglichkeit, dass man ihm seinen Aufenthalt streicht o.ä.?
Kommenden Monat werde ich zu ihm ziehen, weil ich z.Z. noch einen Kurs besuche und diesen erst beenden möchte bevor ich wegziehe.

Bedanke mich im voraus.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 23:00:30
Wie was?

Habt ihr unterschiedliche Wohnsitze?
Wie lange lebt ihr räumlich getrennt?
Habt ihr euch regelmäßig gegenseitig besucht?

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von bloom88 am 03.03.2015 um 23:02:51
Hallo Aras,

ja, wir haben unterschiedliche Wohnsitze und sind ungefähr räumlich seit 4 Monaten getrennt. Wir besuchen uns natürlich so oft wir können.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 23:04:38
Ich hab mich falsch ausgedrückt: Habt ihr unterschiedliche Meldeadressen?
Habt ihr Tickets? Tankbelege?

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von bloom88 am 03.03.2015 um 23:07:22
ja, Meldeadressen sind auch unterschiedlich, aber nur für diese 4 Monate. Vorher waren diese ja zusammen.
Belege etc. haben wir leider nicht. Ich hätte nicht gedacht, dass wir diese irgend wann mal brauchen würden :-/

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 23:18:54
Also ich sags mal direkt: Das war falsch.

In jedem Meldegesetz steht geschrieben:

Zitat:
Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.


Jetzt habt ihr quasi signalisiert, dass ihr aufm Weg zur Scheidung seid. Denn getrennte Meldeadressen = dauernd getrennt.

Belege behält man in der Regel, weil man das meist von der Steuer absetzen kann. Wenn man keine Belege hat, dann kann man auch Eigenbelege erstellen. Hast du Ideen wie man eure gelebte Ehe nachweisen könnte?

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von fons am 03.03.2015 um 23:19:50
Naja das klingt schon komisch (könnte die ABH denken):


Zitat:
Bis mein Mann eine geeignete Wohnung und eine Stelle finden konnte

Wieso sucht ER eine Wohnung und nicht IHR zusammen?
Und wenn du ein Bett hast, in dem können auch 2 schlafen.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von bloom88 am 03.03.2015 um 23:29:55
ich ärgere mich inzwischen, wie wir so einen Fehler begehen konnten.
Es gab ein Todesfall in der Familie parallel zu unserem geplanten Umzug. Deshalb wollte mein Mann sich um alles kümmern und ich bei meiner Mutter bleiben. Bei meiner Familie konnte (wollte) er auch nicht bleiben.
Wäre es geklärt, wenn ich meinen Wohnsitz bei ihm anmelden würde oder wie sollten wir am sinnvollsten handeln?

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von Aras am 03.03.2015 um 23:56:53

bloom88 schrieb am 03.03.2015 um 23:29:55:
Wäre es geklärt, wenn ich meinen Wohnsitz bei ihm anmelden würde


Im schlimmsten Fall würde es erstmal bedeuten, dass die Trennung überwunden und die Scheidung nicht im Raum steht. Aber die Ausländerbehörde wird höchstwahrscheinlich an der Ernsthaftigkeit der Ehe zweifeln. Am Besten solltest du und dein Mann gemeinsam zum Termin erscheinen und die Lage erklären. Du kannst davon ausgehen, dass wahrscheinlich mindestens eine Erklärung unterschrieben werden muss, dass die Ehe weiterhin gelebt wird.

Jetzt wisst ihr ja, wie die rechtliche Lage ist. Falls deinem Mann wichtig ist nach 3 Jahren Aufenthalt die Niederlassungserlaubnis zu bekommen, dann wird man ggf. die Zeiten vor dieser Unterbrechung nicht anrechnen. Darum solltet ihr schon die Sache klären.

Titel: Re: Familienzusammenführung abgeschlossen, leben aber getrennt- Aufenthalt???
Beitrag von T.P.2013 am 03.03.2015 um 23:57:20
Hallo,

ja, das wäre sinnvoll, dass Du Dich bei ihm anmeldest.

Da jetzt aber die ABH möglicherweise den fauligen Geruch einer möglichen Trennung oder Scheinehe in der Nase hat, bleibt Ihr i.d.R. auf deren Radar.
Soll heißen: Sieh zu, dass Dein, den Umständen geschuldetes, nur zeitweiliges Zusammenleben mit ihm plausibel ist. Also dokumentiere die Umstände dieses zeitweiligen Gentrenntseins (Trauerfall, Dein angesprochener Kurs etc.) sowie Deine Reisen / zeitweiligen Aufenthalte bei ihm nachvollziehbar und stelle sicher, dass auch ein Mitarbeiter der ABH, der Deinen Mann möglicherweise besucht, von Deiner zeitweiligen Anwesenheit überzeugt werden kann.

Zum Termin bei der ABH sollte Dein Mann Eure besondere Situation, so wie von Dir hier geschildert, entsprechend plausibel darlegen können. Kann er dies nicht, bspw. aufgrund unzureichender Sprachkenntnisse, gib ihm eine von Dir unterschriebene entsprechende Erklärung, idealerweise mit Belegen, mit.

Zu Deiner Beruhigung: Das Kind ist noch lange nicht in den Brunnen gefallen, selbst bei echten Trennungen (im Sinne: Trennung von Tisch und Bett aufgrund z.B. beabsichtigter Scheidung) wäre eine solche Trennung, da nicht irreversibel,  nicht unmittelbar wirksam bzgl. der damit im Raum stehenden Konsequenzen wie z.B. einer Verkürzung der AE.
Jedenfalls dann nicht, falls Ihr nicht faktisch die Ehe nicht mehr leben solltet oder eine Ehe nur vorgetäuscht worden sein sollte.
Aber auf dem Radar der ABH werdet Ihr möglicherweise bleiben.
Gruß

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