Wir haben es so gemacht:
1. Du informierst Dich beim Standesamt über die benötigten Dokumente für die Heirat
2. Der Ausländer besorgt alle benötigten Dokumente.
3. Der Ausländer lässt die Apostille drauf setzen und schickt Dir alles via Email zu.
4. Du lässt in Deutschland alles von einem vereidigtem Übersetzer ins Deutsche übersetzen und beantragst die Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt. Hierfür brauchst Du noch eine Vollmacht der Ausländerin, sie muss für die Anmeldung nicht vor Ort sein.
5. Das Standesamt schickt das Zeug zum OLG, um die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durchführen zu lassen. Wenn das erledigt ist (dauert je nach OLG 1-3 Wochen) kann geheiratet werden, die Voraussetzungen sollten nun erfüllt sein.
6. Ihr besorgt euch ein Schengen-Visum und sie reist irgendwo zwischen 4. und 5. ein.
7. Nachdem 5. erledigt ist heiratet ihr und legt die Dokumente der
ABH vor. Ihr beantragt die
AE zwecks gemeinsamen Lebens in Deutschland.
8. Die
ABH wird euch vorwerfen, ein Visum-Missbrauch durchzuführen, denn schließlich darf man mit Schengen-Visa nicht heiraten (ja, das sagen einige was aber de fakto Quatsch ist) und damit darf auch keine
AE ausgestellt werden. Wichtig hierbei: Ihr handelt vollständig legal, es ist nichts verbotenes dabei!
9. Ihr sagt, das der Grund zum Leben in Deutschland während des Aufenthaltes entstanden ist (> Heirat) und das ihr daher die
AE wünscht. Ihr habt erwartet, das die Freigabe des OLG einige Monate dauert, nun war diese aber bereits nach xx Tagen da und somit habt ihr euch entschlossen, direkt während des Besuches zu heiraten. Somit ist der Grund des Aufenthaltes nicht im Vorfeld entstanden. Nun wird die
ABH sagen das alles geplant war da die Dokumente schon vorab erstellt und rübergeschickt und übersetzt wurden. Nun, ja die Anmeldung war geplant, aber ursprünglich eben nicht die Heirat und Beantragung der
AE.
10. Je nachdem wie gut ihr das rüberbringt (hier sollte man sich obv vorbereiten um die Argumente parat zu haben) bekommt ihr direkt die
AE, müsst verhandeln mit der
ABH oder sogar vor das Verwaltungsgericht um dies zu klären. Dennoch ist es nichts verbotenes und ihr befindet euch nun nur in einem schwebenden Verfahren. Es hängt eben auch von der Qualifikation des MA in der
ABH und der Auslegung der Gesetze ab. In ländlicheren
ABH wird dies ziemlich sicher einfach durchzuboxen sein als in einer Großstadt.
Während all der Zeit von 10. ist Deine Frau _legal_ in Deutschland, auch wenn das Visum ausgelaufen ist. Das nennt sich Fiktion, diese gilt bis der Prozess / das Verfahren vollständig beendet ist. Falls ihr diesen "Kampf" verliert muss sie nur normal ausreisen und das Visumverfahren nachholen.
Die
ABH wird euch nicht freudestrahlend empfangen und sicherlich nicht sonderlich happy darüber sein, das ihr das Regelverfahren "umgehen" wollt. Auch ist die Botschaft dann ja nicht eingebunden. Dennoch ist es nicht verboten und Freunde wollt ihr ja mit den Behörden-MA eh nicht sein/werden.
Verlieren könnt ihr bei diesem Vorgehen gar nichts; im worst case müsst ihr eben das durchführen, was eh im Regelprozess gemacht werden müsste: nationales Visum beantragen in Russland.
Zur Unterstützung gibt's hier diverse Anwälte, die sich genau auf dieses Thema spezialisiert haben. Hier gibt es gegen eine Pauschale (500-1000 Euro) die volle Hilfe und diese übernehmen das durchprügeln der
AE auch mit Schengen-Visum, also auch die vollständige Kommunikation mit der
ABH zu diesem Thema. Somit benötigt ihr auch nicht das entsprechende Rechtswissen hierfür.
Warum ich Dir das so aufzeige:
- bei mir hat es so funktioniert, dennoch ist meine Frau ausgereist da noch etwas geschäftliches im Heimatland zu erledigen war. Auf Nachfrage in der
ABH wurde mir aber mitgeteilt, das es genau so auch bei uns funktioniert hätte und sie _nicht_ hätte ausreisen müssen.
- Bekannter 1 hat dies 2014 erfolgreich so durchgeboxt (in NRW)
- Bekannter 2 hat dies Ende 2014 erfolgreich so durchgeboxt (in NRW)
Es ist nicht gern gesehen von der
ABH und wird auch nicht aktiv supportet hier. Viele werden Dir sagen dies wäre verboten, am Visumverfahren vorbei usw ... aber man muss sich eben vorbereiten und das ganze gut strukturieren mit Terminen, Zeitplanung usw., dann klappts auch.
Alternative für euch, geht aber nur wenn sie ein multi-entry Visum hat:
- einreisen mit Schengen-Visum
- Termin mit Botschaft in Russland machen für nationales Visum wg Nachzug zum Deutschen Ehemann
- heiraten
- nach Russland fliegen, nationales Visum beantragen
- ein Tag später nach Deutschland zurück fliegen (so seit ihr nicht getrennt)
- warten, bis Visum ausgestellt ist
- zurück nach Russland, Visum abholen und damit einreisen nach Deutschland
Dies wäre der Vorgang, wenn ihr den Aussagen der "Experten" hier folgen wollt. Ist mit mehr Kosten verbunden und etwas mehr Organisationsarbeit, aber vollständig folgend der Rechtssprechung. Die benötigten Dokumente sind die gleichen bzw. sogar noch mehr, da die Botschaft noch ein paar Sachen möchte (siehe Checkliste auf deren Homepage).
Für alles braucht Deine Freundin aber das A1-Zertifikat, daran müsst ihr vermutlich nun zuerst arbeiten. Wo das herkommt ist egal (also Russland oder in Deutschland abgelegt), es muss nur von einer akzeptierten, zertifizierten stelle (Goethe, Telc, ...) kommen.
Letzendlich geht das ganze auch mit Schengen-Visum und Heiraten in Dänemark. Hier werden weniger Dokumente benötigt, würde es also etwas vereinfachen. Habe mich damit aber nie im Detail beschäftigt, da ich kein 3. Land involvieren wollte in das Thema Heirat.
Grundsätzlich musst Du Dich nun damit beschäftigen und für euch abwägen, ob ihr den Weg mit Widerstand (mit Schengen-Visa
AE beantragen und gucken, was passiert) geht oder den normalen Prozess mit der Beantragung bei der Botschaft durchleben möchtet. Hängt eben auch davon ab, wieviel Wochen ihr bereit seit euch nicht zu sehen. Dies ist entsprechend länger wenn ihr zB erst das nationale Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragt oder eben nach Heirat das nationale Visum als Familiennachzug zum deutschen Ehemann.