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Russin in Deutschland heiraten. Ich bin überfordert. (Gelesen: 17.065 mal)
Chrissi7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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03.03.2015 um 02:32:37
 
Ich will meine russische Freundin heiraten. Bin aber total überfordert wie man am besten vorgeht. Ja ich habe die FAQ gelesen und vieles mehr gegoogled aber je mehr ich lese desto mehr bin ich überfordert! weinend

Hier erstmal ein paar Fakten die vielleicht wichtig sind:
-Kenn meine Freundin seit ca 2 Jahren und waren schon in ein paar Ländern im Urlaub zusammen. Sie war schon ein paar Monate in Deutschland bei mir (Schengenvisum) und ich ein Monat in Russland.
-Wir sind beide Arbeitlos und wohnen jeweils bei unseren Eltern. Meine Eltern würden aber für alles bürgen (wenn das möglich ist?)
-Sie war letzten Monat wieder über einen Monat bei mir, sie hat noch ca 2Monate Schengenvisum über.
-Sie lebt in St Petersburg und ich in NRW.
-Sie ist in Ukraine geboren, ist aber Russin. Probleme mit der Geburtsurkunde gibts da noch...
-Sie kann noch nicht viel Deutsch, ist aber grad fleissig am lernen
-Sie war schon einmal verheiratet, ihr Ehemann ist gestorben.


So jetzt meine Frage wie ich am besten vorgehe. Am liebsten wäre es mir wenn sie demnächst mit ihrem Schengen Visum zu mir kommt und wir heiraten. Ja ich habe gelesen das das Schengen Visum nicht zur Heirat gedacht ist. Aber wenn sie jetzt rüber kommt und einen Monat später heiraten wir, sollte es doch keine Probleme geben bezüglich falschen Visum, da es wirklich spontan entschieden worden sein kann. Oder lieg ich da falsch?
Aber auch falls das gut geht, muss ich nicht so oderso schon beim Standesamt die ganzen Sachen vorlegen, da das alles lange dauert?

Ziel ist es einfach das wir schon so schnell wie möglich zusamm leben wollen. Die andere Option wäre sie kommt für 2 Monate mit dem Schengen Visum, und dann fliegt sie zurück und macht das Ehevisum. Würde das schneller gehen?

Sorry für die ganzen Fragen, bin ziemlich nervös und überfordert Griesgrämig

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.03.2015 um 07:09:05
 
Grob gesprochen: mit einem Schengenvisum kann sie hier zwar heiraten, aber sie kriegt dann im Anschluss keine AE, sondern müsste wieder ausreisen, ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen und damit wieder kommen.

Und für eine AE als Ehefrau bräuchte sie einen Deutschtest A1.

Ergebnis: sie nutzt Schengenaufenthalte sinnvollerweise zum intensiven Deutschlernen und Ablegen einer A1-Prüfung. Nebenbei kann man dann auch heiraten. Und wenn alles komplett ist, beantragt sie bei der deutschen AV dann ein FZF-Visum.
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Antwort #2 - 03.03.2015 um 07:58:26
 
Wenn sie keine Geburtsurkunde beschaffen kann solltet ihr über eine Heirat in Dänemark nachdenken, dort braucht man die in vielen Gemeinden z.B. in Kopenhagen nicht. Reisepass, Visum und ein Zettel auf dem die Behörden bestätigen, dass sie Witwe ist sollte reichen.
Aber zurück muss sie danach trotzdem. Nutzt die verbleibenden 2 Monate Schangen um den A1 Test zu machen, dann seit ihr nach der Heirat nicht so lange getrennt.
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Antwort #3 - 03.03.2015 um 08:32:35
 
Chrissi7 schrieb am 03.03.2015 um 02:32:37:
Sie ist in Ukraine geboren, ist aber Russin. Probleme mit der Geburtsurkunde gibts da noch...


Hast du überhaupt mit dem Standesamt in Deutschland gesprochen?

Es gibt durchaus Vorgaben der Oberlandesgerichte, dass bei Bewohnern der GUS-Länder, die in einem anderen GUS-Land geboren sind, die Beibringung der Geburtsurkunde entfallen kann. Zumindest könnte man sich auch direkt mit dem Präsidium des zuständigen Oberlandesgerichtes in Verbindung setzen und die Sache besprechen. Vielleicht reicht ja die eidesstattliche Versicherung der Eltern vor einem russischen Notar aus, um die Geburtsurkunde zu ersetzen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Chrissi7
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Antwort #4 - 03.03.2015 um 13:06:48
 
Danke für die schnellen Antworten!

Nein ich hab noch nicht mit dem Standesamt gesprochen. Mit dem Präsidium des Oberlandesgericht in Verbindung setzen? Wow das klingt alles so kompliziert.
Okay Thema Geburtsurkunde lassen wir mal eben aussen vor: Wäre es denn sinnvoll wenn wir heiraten mit dem Schengen Visum? Ist es nicht viel weniger Arbeit alles wenn wir das zusamm machen können alles wenn sie hier ist? Oder doch lieber mit Ehevisum?
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Antwort #5 - 03.03.2015 um 13:15:40
 
Chrissi7 schrieb am 03.03.2015 um 13:06:48:
Nein ich hab noch nicht mit dem Standesamt gesprochen.


Das ist aber die fachlich kompetente Behörde um sowas zu klären  Laut lachend. Würde ich jedenfalls versuchen bevor ich mich in Dänemark umsehe.  Zwinkernd

Chrissi7 schrieb am 03.03.2015 um 13:06:48:
Mit dem Präsidium des Oberlandesgericht in Verbindung setzen? Wow das klingt alles so kompliziert. 

Das macht normalerweise der Standesbeamte. Manchmal wollen die Standesbeamten aber nicht. Dann kann man auch selber mit dem Präsidium in Kontakt treten und Briefe schreiben. Die beißen nicht.

Chrissi7 schrieb am 03.03.2015 um 13:06:48:
Wäre es denn sinnvoll wenn wir heiraten mit dem Schengen Visum? 

Naja, und danach muss deine Frau wieder zurück nach Russland. Es könnte aber sein, dass dann keine Verpflichtungserklärung gebraucht wird. Aber sie müsste nach der Heirat zurück nach Russland und das Visumverfahren nachholen.

Chrissi7 schrieb am 03.03.2015 um 13:06:48:
Oder doch lieber mit Ehevisum?

Dann kann sie direkt nach der Eheschließung bleiben.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.03.2015 um 13:50:34
 
Wir haben es so gemacht:
1. Du informierst Dich beim Standesamt über die benötigten Dokumente für die Heirat
2. Der Ausländer besorgt alle benötigten Dokumente.
3. Der Ausländer lässt die Apostille drauf setzen und schickt Dir alles via Email zu.
4. Du lässt in Deutschland alles von einem vereidigtem Übersetzer ins Deutsche übersetzen und beantragst die Anmeldung der Hochzeit beim Standesamt. Hierfür brauchst Du noch eine Vollmacht der Ausländerin, sie muss für die Anmeldung nicht vor Ort sein.
5. Das Standesamt schickt das Zeug zum OLG, um die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durchführen zu lassen. Wenn das erledigt ist (dauert je nach OLG 1-3 Wochen) kann geheiratet werden, die Voraussetzungen sollten nun erfüllt sein.
6. Ihr besorgt euch ein Schengen-Visum und sie reist irgendwo zwischen 4. und 5. ein.
7. Nachdem 5. erledigt ist heiratet ihr und legt die Dokumente der ABH vor. Ihr beantragt die AE zwecks gemeinsamen Lebens in Deutschland.
8. Die ABH wird euch vorwerfen, ein Visum-Missbrauch durchzuführen, denn schließlich darf man mit Schengen-Visa nicht heiraten (ja, das sagen einige was aber de fakto Quatsch ist) und damit darf auch keine AE ausgestellt werden. Wichtig hierbei: Ihr handelt vollständig legal, es ist nichts verbotenes dabei!
9. Ihr sagt, das der Grund zum Leben in Deutschland während des Aufenthaltes entstanden ist (> Heirat) und das ihr daher die AE wünscht. Ihr habt erwartet, das die Freigabe des OLG einige Monate dauert, nun war diese aber bereits nach xx Tagen da und somit habt ihr euch entschlossen, direkt während des Besuches zu heiraten. Somit ist der Grund des Aufenthaltes nicht im Vorfeld entstanden. Nun wird die ABH sagen das alles geplant war da die Dokumente schon vorab erstellt und rübergeschickt und übersetzt wurden. Nun, ja die Anmeldung war geplant, aber ursprünglich eben nicht die Heirat und Beantragung der AE.
10. Je nachdem wie gut ihr das rüberbringt (hier sollte man sich obv vorbereiten um die Argumente parat zu haben) bekommt ihr direkt die AE, müsst verhandeln mit der ABH oder sogar vor das Verwaltungsgericht um dies zu klären. Dennoch ist es nichts verbotenes und ihr befindet euch nun nur in einem schwebenden Verfahren. Es hängt eben auch von der Qualifikation des MA in der ABH und der Auslegung der Gesetze ab. In ländlicheren ABH wird dies ziemlich sicher einfach durchzuboxen sein als in einer Großstadt.

Während all der Zeit von 10. ist Deine Frau _legal_ in Deutschland, auch wenn das Visum ausgelaufen ist. Das nennt sich Fiktion, diese gilt bis der Prozess / das Verfahren vollständig beendet ist. Falls ihr diesen "Kampf" verliert muss sie nur normal ausreisen und das Visumverfahren nachholen.

Die ABH wird euch nicht freudestrahlend empfangen und sicherlich nicht sonderlich happy darüber sein, das ihr das Regelverfahren "umgehen" wollt. Auch ist die Botschaft dann ja nicht eingebunden. Dennoch ist es nicht verboten und Freunde wollt ihr ja mit den Behörden-MA eh nicht sein/werden.

Verlieren könnt ihr bei diesem Vorgehen gar nichts; im worst case müsst ihr eben das durchführen, was eh im Regelprozess gemacht werden müsste: nationales Visum beantragen in Russland.

Zur Unterstützung gibt's hier diverse Anwälte, die sich genau auf dieses Thema spezialisiert haben. Hier gibt es gegen eine Pauschale (500-1000 Euro) die volle Hilfe und diese übernehmen das durchprügeln der AE auch mit Schengen-Visum, also auch die vollständige Kommunikation mit der ABH zu diesem Thema. Somit benötigt ihr auch nicht das entsprechende Rechtswissen hierfür.

Warum ich Dir das so aufzeige:
- bei mir hat es so funktioniert, dennoch ist meine Frau ausgereist da noch etwas geschäftliches im Heimatland zu erledigen war. Auf Nachfrage in der ABH wurde mir aber mitgeteilt, das es genau so auch bei uns funktioniert hätte und sie _nicht_ hätte ausreisen müssen.
- Bekannter 1 hat dies 2014 erfolgreich so durchgeboxt (in NRW)
- Bekannter 2 hat dies Ende 2014 erfolgreich so durchgeboxt (in NRW)

Es ist nicht gern gesehen von der ABH und wird auch nicht aktiv supportet hier. Viele werden Dir sagen dies wäre verboten, am Visumverfahren vorbei usw ... aber man muss sich eben vorbereiten und das ganze gut strukturieren mit Terminen, Zeitplanung usw., dann klappts auch.

Alternative für euch, geht aber nur wenn sie ein multi-entry Visum hat:
- einreisen mit Schengen-Visum
- Termin mit Botschaft in Russland machen für nationales Visum wg Nachzug zum Deutschen Ehemann
- heiraten
- nach Russland fliegen, nationales Visum beantragen
- ein Tag später nach Deutschland zurück fliegen (so seit ihr nicht getrennt)
- warten, bis Visum ausgestellt ist
- zurück nach Russland, Visum abholen und damit einreisen nach Deutschland

Dies wäre der Vorgang, wenn ihr den Aussagen der "Experten" hier folgen wollt. Ist mit mehr Kosten verbunden und etwas mehr Organisationsarbeit, aber vollständig folgend der Rechtssprechung. Die benötigten Dokumente sind die gleichen bzw. sogar noch mehr, da die Botschaft noch ein paar Sachen möchte (siehe Checkliste auf deren Homepage).

Für alles braucht Deine Freundin aber das A1-Zertifikat, daran müsst ihr vermutlich nun zuerst arbeiten. Wo das herkommt ist egal (also Russland oder in Deutschland abgelegt), es muss nur von einer akzeptierten, zertifizierten stelle (Goethe, Telc, ...) kommen.

Letzendlich geht das ganze auch mit Schengen-Visum und Heiraten in Dänemark. Hier werden weniger Dokumente benötigt, würde es also etwas vereinfachen. Habe mich damit aber nie im Detail beschäftigt, da ich kein 3. Land involvieren wollte in das Thema Heirat.

Grundsätzlich musst Du Dich nun damit beschäftigen und für euch abwägen, ob ihr den Weg mit Widerstand (mit Schengen-Visa AE beantragen und gucken, was passiert) geht oder den normalen Prozess mit der Beantragung bei der Botschaft durchleben möchtet. Hängt eben auch davon ab, wieviel Wochen ihr bereit seit euch nicht zu sehen. Dies ist entsprechend länger wenn ihr zB erst das nationale Visum zur Eheschließung in Deutschland beantragt oder eben nach Heirat das nationale Visum als Familiennachzug zum deutschen Ehemann.
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Antwort #7 - 03.03.2015 um 14:07:43
 
Eins schrieb am 03.03.2015 um 13:50:34:
Es hängt eben auch von der Qualifikation des MA in der ABH und der Auslegung der Gesetze ab. In ländlicheren ABH wird dies ziemlich sicher einfach durchzuboxen sein als in einer Großstadt.


Bedeutet: Je dümmer der ABHler umso wahrscheinlicher verstößt er gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung.  Schockiert/Erstaunt

Eins schrieb am 03.03.2015 um 13:50:34:
Dies wäre der Vorgang, wenn ihr den Aussagen der "Experten" hier folgen wollt. 


Eher nicht. Deine Vorgehensweise schließt mehrfache Ein- und Ausreisen ein. Die hier gegebenen Vorschläge richten sich an der Rechtslage. Und die sieht die einmalige Einreise mit dem richtigen Visum vor.

Wie du selber schreibst, dreht es sich bei deiner ersten Variante ums "durchboxen".  Ich würde sagen, dass nicht jeder zum durchboxen geneigt ist. Manche sind finanziell auch nicht in der Lage, das den Worst Case zu riskieren.

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Antwort #8 - 03.03.2015 um 14:11:00
 
Aras schrieb am 03.03.2015 um 13:15:40:
Es könnte aber sein, dass dann keine Verpflichtungserklärung gebraucht wird.


So *sollte* es dann auch sein. Es gibt keine Anforderung an eine VE mehr, wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist. LU Sicherung irrelevant


Eins schrieb am 03.03.2015 um 13:50:34:
Ihr handelt vollständig legal, es ist nichts verbotenes dabei!


ähem, ein Schengenvisum gibt es nur für einen vorübergehenden Aufenthalt, am Ende steht die Ausreise und keine AE.
Das Schengenvisum wird nicht gegeben, wenn Anhaltspunkte vorhanden sind, dass währende des Aufenthaltes mti diesem Visum eine AE beantragt wird.
Wenn man die AE beantragen will und tortzdem ein Schengenvisum beantragt, dann bekommt man das nur, wenn man bei der Antragsangabe lügt.
und da kommen die Strafvorschriften ins Spiel:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#95
--> also doch illegales handeln

Eins schrieb am 03.03.2015 um 13:50:34:
- bei mir hat es so funktioniert, dennoch ist meine Frau ausgereist da noch etwas geschäftliches im Heimatland zu erledigen war.

ja, da war natürlich der ganze Kampf mit der doch illegalen Vorgehnsweise sehr sinnvoll.
Ich habe auch nie verstanden, warum manche das um jeden Preis durchboxen wollen, dann aber doch wieder ausreisen, weil zu Hause was zu erledigen war.

Ich würde auf jeden Fall die Vorgehensweise von Nonjo NICHT anwenden.


Eins schrieb am 03.03.2015 um 13:50:34:
Viele werden Dir sagen dies wäre verboten, am Visumverfahren vorbei usw

so wie beschrieben ist es verboten.
Dass man sich vorher einiges zurecthbiegt, Ailibis konsturiert, Plausibilität vorgaugkelt und den Nachweis für die Behlörden erschwert ändert nichts daran.




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Antwort #9 - 03.03.2015 um 14:18:17
 
Eins schrieb am 03.03.2015 um 13:50:34:
6. Ihr besorgt euch ein Schengen-Visum und sie reist irgendwo zwischen 4. und 5. ein.


ein Schengenvisum bekommt man nur für einen geplanten Kurzaufenthalt. Wird darüber getäuscht und das durch eine solche Täuschung erlangte Visum verwendet, dann liegt ein Fall von § 95 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG vor - und das ist eine Straftat. Und auch wenn grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit habe: der Aufenthalt wäre gem. § 95 Abs. 6 AufenthG strafbar.

Eins schrieb am 03.03.2015 um 13:50:34:
Während all der Zeit von 10. ist Deine Frau _legal_ in Deutschland, auch wenn das Visum ausgelaufen ist. Das nennt sich Fiktion,


nach der Änderung von § 81 Abs. 4 (Satz 2) AufenthG dürfte das nicht mehr richtig sein.
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Antwort #10 - 03.03.2015 um 14:20:10
 
erne schrieb am 03.03.2015 um 14:11:00:
So *sollte* es dann auch sein. Es gibt keine Anforderung an eine VE mehr, wenn man mit einem Deutschen verheiratet ist. LU Sicherung irrelevant


Es ging mir darum, dass man bei dem nationalen Visum dringend eine VE braucht. Es kann aber sein, dass man mit dem Schengenvisum keine VE vorlegen musste. Manche haben genug Geld fürs Reisen, aber nicht genug monatliches Einkommen für eine VE. Dann wäre eine Einreise zur Heirat per Schengenvisum sinnvoll, um dann von der entfallenden LU-Sicherung zu provitieren.
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Antwort #11 - 03.03.2015 um 15:12:52
 
Soviele verschiedene Meinungen, es klingt komplizierter und komplizierter!

Das mit dem Einkommen versteh ich auch nicht, da wir beide Arbeitslos sind muss ich ja scheinbar meine Eltern nehmen zum bürgen? Ich hab zwar genug Geld auf dem Konto aber halt kein monatliches Einkommen.
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Antwort #12 - 03.03.2015 um 15:18:51
 
Dann machen wir es zusammen; Schritt für Schritt.

Der erste Schritt, und da glaube ich da sind wir uns alle einig, ist:

Gehe (bis zum Ende der Woche) zum Standesamt und frag wegen der geforderten Unterlagen. Frag auch wegen der vermeintlich nicht beibringbaren Geburtsurkunde, und wie man das lösen kann.

Mach das, und wenn du eine Antwort hast, kommst du hierher und schreibst deine Erkenntnisse und die möglichen Probleme. Die weiteren Schritte klären wir wenn es soweit ist.
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Antwort #13 - 03.03.2015 um 17:15:03
 
Das ist ne gute Idee!
Ich werd mich melden, vielen Dank!
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Antwort #14 - 03.03.2015 um 17:16:44
 
@
Nonjo

... für die Aufforderung/den Tipp zur Umgehung der Visumsvorschriften
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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