SarahBonn schrieb am 02.03.2015 um 19:25:46:Und das Amt wird 100% nicht mitspielen.
wie bitte? Er hat doch Anspruch auf Sozialleistungen und damit auch auf die Kosten einer angemessenen Wohnung - in der Praxis ist das alles nicht so ganz einfach, aber dazu müsste er sich ggf. an eine passende (Migrations-)Beratung wenden, am besten in der Region, wo auch das Kind lebt.
Und da Du wohl auch ALG2 beziehst, ist das quasi-dauerhafte "Mitwohnen" einer weiteren Person eben auch nicht ganz unproblematisch (weil dann der entsprechende Kopfanteil der Miete gekürzt werden würde). Also, ganz im Ernst: das ist auf Dauer keine Lösung - wenn die Trennung endgültig ist, dann braucht er ein eigenes Dach über dem Kopf.
SarahBonn schrieb am 02.03.2015 um 19:25:46:Mal angenommen das Kind ist tatsächlich nicht von ihm (was ich der Frau nach der Aktion echt zutrauer würde) müsste er das Land sofort verlassen oder bleibt das kind selbst dann SEINS?!
dann müsste erstmal eine Vaterschaftsanfechtung erfolgen - und erst wenn die rechtskräftig geworden ist, dann(!) würde die Ausländerbehörde sich wieder um seinen Aufenthalt kümmern. Aber eins sollte klar sein: wenn das Kind nicht von ihm ist, dann wird er vermutlich Deutschland in absehbarer Zeit wieder verlassen müssen.
Ohne Vaterschaftsanfechtung hingegen bliebe es "sein" Kind - auch im Falle einer Scheidung.