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Eignungspraktikum (Gelesen: 11.537 mal)
Themen Beschreibung: Bundesagentur für Arbeit.
Mokus
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10.02.2015 um 15:36:45
 
Guten Tag liebe info4alien Mitglieder/Innen,

ich möchte hier eine spezielle Frage bezüglich einer Bescheinigung für das Eignungspraktikum.

Ich hatte vor Kurzem ein " erfolgreiches " Vorstellungsgespräch gehabt, und in dieser Firma muss man also ein Eignungspraktikum absolvieren, bei Bestehen erfolgt dann das Abschliessen des Arbeitsvertrags.

Für das Eignungspraktikum verlangt allerdings der Arbeitgeber eine Bescheinigung von mir ( bekommt man bei der Bundesagentur für Arbeit ).

Um diese Bescheinigung zu erhalten muss mann laut der Agentur Arbeitlos sein. Da ich aber nebenbei Studiere ( Studiengang Vollzeit, ich studiere allerdings Teilzeit ) wird die Agentur mir die Bescheinigung nicht erteilen.

Hat Jemand Ahnung, wie ich das jetzt lösen kann.

Ich habe dem AG vorgeschlagen, eine Unfallversicherung abzuschliessen, meinte er ist nicht ausreichend.

vielen Dank

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Aras
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Antwort #1 - 10.02.2015 um 15:55:41
 
Was für eine Bescheinigung soll das sein?
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Mokus
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Antwort #2 - 10.02.2015 um 16:00:29
 
Leider keiner könnte / wollte mir das genau erklären, AG sagte nur : eine Bescheinigung für das Eignungspraktikum. Als ich dem Arbeitgeber mitteilte, ob ich direkt das Eignungspraktikum machen kann, erwähnte er erst, dass ohne diese Bescheinigung bin ich nicht unfallversichert und von daher kann ich nicht anfangen.

Eine private Unfallversicherung ist leider nicht ausreichend.
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Antwort #3 - 10.02.2015 um 16:05:08
 
Eignugspraktikum sowas ist mir fuer Lehramtsanwaerter gebraeuchlich
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Einbeck
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Antwort #4 - 10.02.2015 um 16:07:34
 
Eignungspraktikum als Umschulungs- oder Foerderungsmassnahme der Agentur fuer Arbeit.. das wuerde einiges erklaeren..

Unfallversicherung ist doch gesetzlich oder Berufsgenossenschaftl.  bei AN geregelt..
les mal hier:
http://www.praktika.de/praktikumsfuehrer/2009/07/08/wie-sind-praktikanten-am-arb...

oder hier
http://arbeits-abc.de/greift-die-gesetzliche-unfallversicherung-im-praktikum/
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Muleta
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Antwort #5 - 10.02.2015 um 16:11:09
 
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Mokus
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Antwort #6 - 10.02.2015 um 16:13:34
 
Einbeck schrieb am 10.02.2015 um 16:07:34:
Eignungspraktikum als Umschulungs- oder Foerderungsmassnahme der Agentur fuer Arbeit.


Es könnte ja das sein, nur scheint der AG möchte das als eine kleine Probezeit nutzen, also bevor Vertrag.

Wegen der Nebentätigkeit ( studium ) habe ich dann schlechte Karten..
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Antwort #7 - 10.02.2015 um 16:18:43
 
Eigentlich ist die Probezeit auch dazu da um zu sehen ob Du geeignet bist...
aber Muleta hat ja bereits gefunden was eigentlich gemeint ist..
Der AG sollte schon wissen was er genau will.. die richtige Bezeichnung hilft..
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Aras
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Antwort #8 - 10.02.2015 um 16:21:48
 
Stinkt nach nem schlechten Arbeitgeber.
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Antwort #9 - 10.02.2015 um 16:31:17
 
Muleta schrieb am 10.02.2015 um 16:11:09:


Vielen Dank, ganz genau das, was er beim Vorstellungsgespräch meinte. Nur das richtige Begriff hat er leider nicht erwähnt.


Einbeck schrieb am 10.02.2015 um 16:18:43:
Der AG sollte schon wissen genau was er will.. die richtige Bezeichnung hilft..


Korrekte Bezeichnung erleichtert die Suche.

Aber ich sehe, dass es jetzt um Arbeitslosen geht. Mein Ziel ist jetzt diese Bescheinigung, laut Telefonat mit der Bundesagentur für Arbeit, um diese zu bekommen, muss ich mich Arbeitslos melden, Anspruch auf ALG1 habe ich wahrscheinlich ( Anwartszeiten zumindest mehr als 2 Jahren. Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit gehabt  ).

Teufelskreis wieder, wenn ich das aber zweck der Bescheinigung  mach und mich Arbeitslos melde und ALG 1 Beziehen, wird das wiederum schädlich für meine Aufenthaltskarte-EU. unentschlossen

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Antwort #10 - 10.02.2015 um 16:35:48
 
Irgendwie hast du nen krudes Rechtsverständnis.

Aber mal im Ernst: Der Arbeitgeber scheint Arbeitslose nehmen zu wollen. Der Staat zahlt dann Eingliederungshilfe, also quasi dein Gehalt während der Probezeit. Wenn du mit der Probezeit fertig bist, dann wirst du gekündigt. Die Firma hat dann Geld dafür bekommen, dass du arbeiten durftest.

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Antwort #11 - 10.02.2015 um 16:42:29
 
Aras schrieb am 10.02.2015 um 16:35:48:
Irgendwie hast du nen krudes Rechtsverständnis.



Ja Aras, ich verstehe bisschen im Rechtswesen.

Aber der hat mir das dort erklärt, dass es seriös ist und die machen das Eignungspraktikum nur um die nicht motivierten schon vom Anfang an zu beseitigen ( ohne Aufwand und ohne Kosten ).

Ich habe einpaar Vorteile in diesem Job : 15 Min zu fuss erreichbar, und im Bereich von meinem vorherigen Job.
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Antwort #12 - 10.02.2015 um 16:51:36
 
Mokus schrieb am 10.02.2015 um 16:42:29:
ber der hat mir das dort erklärt, dass es seriös is


Dieses, vom Steuerzahler bezahlte Praktikum, ist dazu gedacht Arbeitslose in die Arbeit zu führen und nicht um AG ein Zubrot zu ermöglichen. Du bist Studenierender und nicht Arbeitslos, damit steht dir das schlicht und einfach nicht zu.

Will der AG wirklich deine Qulifikation, ist ihm das mit dem Zuschuss egal.
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Antwort #13 - 10.02.2015 um 17:16:09
 
grisu1000 schrieb am 10.02.2015 um 16:51:36:
vom Steuerzahler bezahlte Praktikum


Vllt hast du das falsch verstanden, es geht nicht um einen Vermittlungsgutschein, sondern um eine andere Art von Bescheinigung, dadurch erhält der AG kein Geld von der Bundesagentur für Arbeit.

wenn die Agentur mich als Arbeitslos melden, wird immer nur ALG 1 in Frage kommen, und nach meinen Kenntnissen ist ALG 1 keine Sozialleistung sondern eine Versicherung. deswegen ich verstehe nicht deine Rede über die Steuergelder...


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Antwort #14 - 11.02.2015 um 00:40:11
 
Mokus schrieb am 10.02.2015 um 17:16:09:
wenn die Agentur mich als Arbeitslos melden, wird immer nur ALG 1 in Frage kommen


Du bist aber nichts arbeitslos. Sondern der Betrieb will nur Lohnkosten sparen und entsprechende Sozialabgaben. Das nennt man dann Mitnahmeffekt und betrifft doch den Steurzahler. Das ganze ist für solch einen Fall nicht gedacht, sondern für Arbeitslose, die sich in eine neue Tätigkeit einarbeiten sollen.
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