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Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit (Gelesen: 6.406 mal)
Themen Beschreibung: Probleme bei der Ausbürgerung aus Tr Staatsangehörigkeit
Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #15 - 01.03.2015 um 21:28:43
 
Somodimi schrieb am 28.02.2015 um 13:18:18:
Meine Wehrpflicht wurde übrigens bis Ende 38 verweigert!!!


Eher bis zum Ende des 38. Lebensjahres. Das 1. Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet einen Tag vor dem 1. Geburtstag. ... Das 38. Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet einen Tag vor dem 38. Geburtstag.

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2014/12/507331/tuerken-koennen-sich...

Kann sein, dass hier auch weitere Regelungen gibt, wie z.B. Aufhebung der 41 Jahre Grenze.

Wird man ab 41 noch eingezogen? Könnte also sein, dass man jetzt in der Lücke zwischen 38 und 41 nicht in die Türkei darf und dann eine Strafe zahlen muss...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #16 - 01.03.2015 um 23:52:56
 
Ich meine natürlich:
Das 38. Lebensjahr beginnt mit dem 37. Geburtstag und endet einen Tag vor dem 38. Geburtstag.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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Antwort #17 - 02.03.2015 um 15:51:14
 
HeFi schrieb am 01.03.2015 um 21:11:50:
Odysseus schrieb am 26.02.2015 um 16:42:44:
Wenn in den einschlägigen türkischen Gesetzen steht, dass man nur bis 38 entlassen werden kann, dann kann man es eben nicht mehr, wenn man nach dem 38. Geburtstag ankommt.

Diese Aussage postuliert, dass man nach dem 38 LJ nicht mehr aus der türkischen StA entlassen werden könnte, ohne den TR-Wehrdienst absolviert oder abgelöst zu haben. Wo steht denn das?


Nee, so meinte ich das nicht.
Das "wenn" war im Sinne von "falls" zu verstehen.
Also falls es eine gesetzliche Stichtagsregelung geben sollte, dann gilt die halt so - und dann ist "ein Tag zu spät" eben zu spät!!
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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