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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
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Beitrag begonnen von Somodimi am 26.02.2015 um 03:40:26

Titel: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Somodimi am 26.02.2015 um 03:40:26
Hallo,

Hab letztens meine Deutsche Einbürgrungsurkunde bekommen und ein schreiben das ich einen Monat Zeit habe diese Urkunde beim Türkischen Konsulat vorzuzeigen um meine Entlassungsurkunde
Zu bekommen....

Ich war jetzt 3 Tage zu spät da und die haben mir gesagt das ich nicht Entlassen werde weil ich mein Wehrdienst in der Türkei nicht bis zum 38. Lebensjahr geleistet habe .....

Werde ich jetzt die Deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren ?
Oder wie geht es jetzt weiter?

Vielen Dank schonmal

Liebe Grüße,
Serkan 

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Odysseus am 26.02.2015 um 08:12:11
Wie lange ist dieses "letztens" denn her? Warum hast Du dann nicht umgehend - vor dem 38. Geburtstag!!! - die Entlassungsurkunde abgeholt?

Weiß man als türkischer Staatsangehöriger nicht, dass man bis 38 seinen Wehrdienst abgeleistet haben muss? Man lässt sich doch auch regelmäßig zurückstellen und weiß, dass das nur bis zum 38. Lj möglich ist.

Die Auflage ist eigentlich klar formuliert: Du musst alles unternehmen, was erforderlich ist, die TR StA aufzugeben - und wenn das jetzt, da Du den Termin verschlampt hast, bedeutet, dass Du Dich freikaufen musst, dann ist das erstmal so.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Somodimi am 26.02.2015 um 09:12:16
Hallo,

Ich hab den Türkischen Wehrdienst rechtzeitig verweigert !!!!
Hab von der Türkei die Ausbürerungszusicherung schriftlich bekommen !!!
Ich hab jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft ....

Hab mir schon  Anwalt genommen !!!!
Rießen was das Türkische Konsulat da abzieht nur um Kohle zu machen...

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Odysseus am 26.02.2015 um 11:11:31

Somodimi schrieb am 26.02.2015 um 09:12:16:
Ich hab den Türkischen Wehrdienst rechtzeitig verweigert !!!!
Hab von der Türkei die Ausbürerungszusicherung schriftlich bekommen !!!
Ich hab jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft ....

Die drei Punkte hab ich auch nicht in Zweifel gezogen.
Meine Frage zielte eher in die Richtung, wieviel Zeit zwischen der Einbürgerung und dem Versuch, die endgültige Entlassung abzuholen, vergangen ist.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Somodimi am 26.02.2015 um 14:28:25
Ich hab rechtzeitig den Wehrdienst verweigert....kurz danach den Antrag auf die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt!!!!

Das Türkische  Konsulat hat die Papiere von der Verrweigerung erhalten und ich habe Grünes Licht bekommen ....

Ich finde es echt sehr Schade das der Türkische Staat seine Bürger abzockt....Ich hab meine Deutsche Staatsbürgerschaft ja bekommen hab die Einbürergungsurkunde und meine Deutschen Pässe
den Rest erledigt mein Anwalt ....ich hab nichts falsch gemacht.!!!

Es Waren vielleicht 3-4 Tage später


Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Somodimi am 26.02.2015 um 15:31:15
Eine frage hab ich noch Kann mir die Deutsche Staatsbürgeschaft jetzt wieder entzogen werden?


Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Aras am 26.02.2015 um 15:52:19
Wann bist du 38 geworden?

Man könnte dir die deutsche nur wieder entziehen, wenn du entgegen deiner Erklärung dich von Anfang an nicht aus dem türkischen Staatsverbund ausbürgern lassen wolltest.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Odysseus am 26.02.2015 um 16:42:44
Leute, seid doch bitte mal vorsichtig mit dem neuen deutsche Modewort "Abzocke"

Es ist keine Abzocke, wenn der türkische Staat seinen Gesetzen gemäß handelt - was ich jetzt einfach mal vermute, ohne jede Einzelheit zu kennen.

Wenn in den einschlägigen türkischen Gesetzen steht, dass man nur bis 38 entlassen werden kann, dann kann man es eben nicht mehr, wenn man nach dem 38. Geburtstag ankommt. Und wenn Du 3-4 Tage nach dem Geburtstag kommst, ist es halt 3-4 Tage zu spät. Da kannst Du dem türkischen Staat keinen Vorwurf machen.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Alacrity am 27.02.2015 um 15:12:56
Ja, seine Schuld, die Frage bleibt aber an den Experten, ob jetzt seine deutsche Staatsangehörigkeit wieder weg ist oder es sonst eine Strafe in Deutschland gibt.

Gäbe es keine Konsequenzen, könnte sonst jeder, der eigentlich gerne seine frühere Staatsangehörigkeit behalten möchte, das (rechtzeitige) Vorzeigen der Einbürgerungsurkunde um die Entlassung zu erreichen einfach 'vergessen'.

Da wird in diesem Fall wohl wirklich keine Intention hintergesteckt haben, immerhin besteht jetzt die Chance, dass er in der Türkei bei der Einreise erstmal zum Wehrdienst muss, wenn er nicht zahlt.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Aras am 27.02.2015 um 15:20:37
Man kann hier auch lesen, dass er  3-4 Tage nach seiner Einbürgerung seine Ausbürgerung beantragt hat.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Bayraqiano am 27.02.2015 um 15:38:56

Alacrity schrieb am 27.02.2015 um 15:12:56:
ob jetzt seine deutsche Staatsangehörigkeit wieder weg ist oder es sonst eine Strafe in Deutschland gibt.


die entsprechende Auflage dürfte, wenn die EBH sauber arbeitet, eine Frist und eine Androhung von Zwangsgeld enthalten. Das könnte die EBH durchsetzen und es würde in einigen Fällen auch finanziell weh tun.

Ggf. kann sie ein auch Rücknahmeverfahren nach § 35 StAG einleiten. Erfolg hätte der allerdings nur wenn der TS zu nicht bereit war, seine StAng überhaupt abzugeben. Problematisch könnte es für ihn tatsächlich werden, wenn er die Einbürgerung kurz vor dem 38. Lebensjahr beantragt hat obwohl die Voraussetzungen schon lange erfüllt waren und somit die Schwierigkeiten bei der Entlassung bewusst in Kauf genommen hat. (38jährige Türken mit Passproblemen und Einbürgerungsproblemen wegen der Wehrpflicht sind ein Massenphänomen). Dass er die "Ausbürgerung" (gibt es in der TR erstmal nicht, man erhält die Erlaubnis zum Wechsel der StanG -> bekommt danach die dt. Einbürgerungsurkunde -> holt danach die Entlassungsurkunde ab), erst ein paar Tage nach dem 38. Geburtstag beantragt hat, spielt keine Rolle. Stichttagsregelungen sind eben so.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Somodimi am 28.02.2015 um 13:18:18
Ich bin August 2014 38 geworden.
Also ,was kann mir jetzt blühen ?

Kann mir jetzt definitiv dei Deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden?

Meine Wehrpflicht wurde übrigens bis Ende 38 verweigert!!!
Hab ich Schwarz auf weiß..


Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von grisu1000 am 28.02.2015 um 14:07:24

Somodimi schrieb am 28.02.2015 um 13:18:18:
Kann mir jetzt definitiv dei Deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden?


Die Einbürgerung kann zurückgenommen werden, wenn die EBH der Meinung ist das du diese Situation der zwangsweißen Beibehaltung der 2. Staatsangehörigkeit bewußt herbeigeführt hast.

Indizien dafür wären:
-Du hattest bereits sehr lange (Jahre, Jahrzehnte) die Vorausstzungen zur Einbrgerung erfüllt, bevor du den Antrag gestellt hast.
-Die Einbürgerungsurkunde hast du bereits vor Wochen oder Monaten erhalten
-Just nach dem Geburtstag bist du zum türkischen Konsulat gegangen.

Subjekt wird ggf IMHO durchaus eine Rolle spielen wiviele solche Fälle die EBH im Jahr hat und damit wie sensibilisiert die Sachbearbieter sind.

Letztendlich solltet du zur EBH und die Situation klären.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Odysseus am 28.02.2015 um 15:10:21
Damit wir Dir hier konkretere Auskünfte geben können, wären vier konkrete Daten wichtig:
1. Ausstellung der EBZ
2. Datum der Beantragung der Entlassung
3. Datum der EB
4. Datum der Abholung der Entliassung (bzw. Versuch dessen

- eine Frage, die schon in meinem ersten Beitrag deutlich zwischen den Zeilen stand und um die Du Dich bisher gedrückt hast.

Ohne diese Daten können wir hier (wie im vorigen Beitrag) nur wild herumspekulieren.


Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von HeFi am 01.03.2015 um 21:11:50

Odysseus schrieb am 26.02.2015 um 16:42:44:
Wenn in den einschlägigen türkischen Gesetzen steht, dass man nur bis 38 entlassen werden kann, dann kann man es eben nicht mehr, wenn man nach dem 38. Geburtstag ankommt. 

Diese Aussage postuliert, dass man nach dem 38 LJ nicht mehr aus der türkischen StA entlassen werden könnte, ohne den TR-Wehrdienst absolviert oder abgelöst zu haben. Wo steht denn das?

In dem mir zugänglichen türkischen STA-Gesetz
http://www.jurblog.de/wp-content/uploads/2008/05/gesetz_ueber_die_tuerkische_staatsangehoerigkeit_de.pdf
finde ich dazu keine Aussage.
Wo steht das bzw. gibt es zu dieser og Aussage einen Beleg bzw. Link ?

Zum Aufschub des TR-Militärdienstes finde ich lediglich hier
http://www.vaybee.de/service/tuerkisches-konsulat-aufschub-des-militaerdienstes.php

Zitat:
Nach Beendigung des 38. Lebensjahres kann der Militärdienst durch Ausgleichszahlung nicht mehr abgeleistet werden.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Aras am 01.03.2015 um 21:28:43

Somodimi schrieb am 28.02.2015 um 13:18:18:
Meine Wehrpflicht wurde übrigens bis Ende 38 verweigert!!!


Eher bis zum Ende des 38. Lebensjahres. Das 1. Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet einen Tag vor dem 1. Geburtstag. ... Das 38. Lebensjahr beginnt mit der Geburt und endet einen Tag vor dem 38. Geburtstag.

http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2014/12/507331/tuerken-koennen-sich-fuer-rund-6-500-euro-vom-wehrdienst-freikaufen/

Kann sein, dass hier auch weitere Regelungen gibt, wie z.B. Aufhebung der 41 Jahre Grenze.

Wird man ab 41 noch eingezogen? Könnte also sein, dass man jetzt in der Lücke zwischen 38 und 41 nicht in die Türkei darf und dann eine Strafe zahlen muss...

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Aras am 01.03.2015 um 23:52:56
Ich meine natürlich:
Das 38. Lebensjahr beginnt mit dem 37. Geburtstag und endet einen Tag vor dem 38. Geburtstag.

Titel: Re: Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit
Beitrag von Odysseus am 02.03.2015 um 15:51:14

HeFi schrieb am 01.03.2015 um 21:11:50:
Odysseus schrieb am 26.02.2015 um 16:42:44:
Wenn in den einschlägigen türkischen Gesetzen steht, dass man nur bis 38 entlassen werden kann, dann kann man es eben nicht mehr, wenn man nach dem 38. Geburtstag ankommt.

Diese Aussage postuliert, dass man nach dem 38 LJ nicht mehr aus der türkischen StA entlassen werden könnte, ohne den TR-Wehrdienst absolviert oder abgelöst zu haben. Wo steht denn das?


Nee, so meinte ich das nicht.
Das "wenn" war im Sinne von "falls" zu verstehen.
Also falls es eine gesetzliche Stichtagsregelung geben sollte, dann gilt die halt so - und dann ist "ein Tag zu spät" eben zu spät!!

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