Hallihallo liebe Forumler,
grosses SORRY falls die Frage bereits gestellt wurde. Ich konnte zu meinem konkreten Anliegen nichts finden.
Ich wurde 1983 in Deutschland geboren und habe bis 2012 ununterbrochen auch dort gelebt. Ich besitze britisch/griechische Stabue (besitze somit auch eine Freizügigkeitsbescheinigung). Meine Familie lebt noch in D.
2011 habe ich einen Amerikaner geheiratet und wir sind Ende 2012 vorübergehend ins Ausland gezogen.
Wir planen in den nächsten Jahren wieder nach D zu ziehen und ich würde gerne die deutsche Stabue annehmen.
Meine Fragen hierzu: Werden mir die 28 Jahre Aufenthalt in D angerechnet, oder muss ich ganz von vorne anfangen und die 8 Jahre abwarten?
Hinzu kommt, dass ich nun vorhabe, erstmal die amerikanische Stabue anzunehmen. Das hatte ich zwar nie vor, wir haben Nachwuchs bekommen und da ändert sich alles
.
Ich würde jetzt die US-Stabue angehen mit Beibehaltung der britischen Stabue (um Anspruch auf EU-Wohnrecht zu behalten). Die griechische gebe ich auf. Dann die deutsche Stabue mit Beibehaltung der amerikanischen Stabue.
Bekommt mein Mann eine Aufenthaltserlaubnis, obwohl ich selbst "nur" EU-Buerger bin?
Geht mein Plan so auf?
Vielen Dank fuer eure Hilfe!