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Ausbürgerung aus der Türkischen Staatsangehörigkeit (Gelesen: 6.376 mal)
Themen Beschreibung: Probleme bei der Ausbürgerung aus Tr Staatsangehörigkeit
Somodimi
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26.02.2015 um 03:40:26
 
Hallo,

Hab letztens meine Deutsche Einbürgrungsurkunde bekommen und ein schreiben das ich einen Monat Zeit habe diese Urkunde beim Türkischen Konsulat vorzuzeigen um meine Entlassungsurkunde
Zu bekommen....

Ich war jetzt 3 Tage zu spät da und die haben mir gesagt das ich nicht Entlassen werde weil ich mein Wehrdienst in der Türkei nicht bis zum 38. Lebensjahr geleistet habe .....

Werde ich jetzt die Deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren ?
Oder wie geht es jetzt weiter?

Vielen Dank schonmal

Liebe Grüße,
Serkan
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Odysseus
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Antwort #1 - 26.02.2015 um 08:12:11
 
Wie lange ist dieses "letztens" denn her? Warum hast Du dann nicht umgehend - vor dem 38. Geburtstag!!! - die Entlassungsurkunde abgeholt?

Weiß man als türkischer Staatsangehöriger nicht, dass man bis 38 seinen Wehrdienst abgeleistet haben muss? Man lässt sich doch auch regelmäßig zurückstellen und weiß, dass das nur bis zum 38. Lj möglich ist.

Die Auflage ist eigentlich klar formuliert: Du musst alles unternehmen, was erforderlich ist, die TR StA aufzugeben - und wenn das jetzt, da Du den Termin verschlampt hast, bedeutet, dass Du Dich freikaufen musst, dann ist das erstmal so.
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Somodimi
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Antwort #2 - 26.02.2015 um 09:12:16
 
Hallo,

Ich hab den Türkischen Wehrdienst rechtzeitig verweigert !!!!
Hab von der Türkei die Ausbürerungszusicherung schriftlich bekommen !!!
Ich hab jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft ....

Hab mir schon  Anwalt genommen !!!!
Rießen was das Türkische Konsulat da abzieht nur um Kohle zu machen...
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Odysseus
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Antwort #3 - 26.02.2015 um 11:11:31
 
Somodimi schrieb am 26.02.2015 um 09:12:16:
Ich hab den Türkischen Wehrdienst rechtzeitig verweigert !!!!
Hab von der Türkei die Ausbürerungszusicherung schriftlich bekommen !!!
Ich hab jetzt die Deutsche Staatsbürgerschaft ....

Die drei Punkte hab ich auch nicht in Zweifel gezogen.
Meine Frage zielte eher in die Richtung, wieviel Zeit zwischen der Einbürgerung und dem Versuch, die endgültige Entlassung abzuholen, vergangen ist.
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Antwort #4 - 26.02.2015 um 14:28:25
 
Ich hab rechtzeitig den Wehrdienst verweigert....kurz danach den Antrag auf die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt!!!!

Das Türkische  Konsulat hat die Papiere von der Verrweigerung erhalten und ich habe Grünes Licht bekommen ....

Ich finde es echt sehr Schade das der Türkische Staat seine Bürger abzockt....Ich hab meine Deutsche Staatsbürgerschaft ja bekommen hab die Einbürergungsurkunde und meine Deutschen Pässe
den Rest erledigt mein Anwalt ....ich hab nichts falsch gemacht.!!!

Es Waren vielleicht 3-4 Tage später

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Somodimi
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Antwort #5 - 26.02.2015 um 15:31:15
 
Eine frage hab ich noch Kann mir die Deutsche Staatsbürgeschaft jetzt wieder entzogen werden?

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Antwort #6 - 26.02.2015 um 15:52:19
 
Wann bist du 38 geworden?

Man könnte dir die deutsche nur wieder entziehen, wenn du entgegen deiner Erklärung dich von Anfang an nicht aus dem türkischen Staatsverbund ausbürgern lassen wolltest.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 26.02.2015 um 16:42:44
 
Leute, seid doch bitte mal vorsichtig mit dem neuen deutsche Modewort "Abzocke"

Es ist keine Abzocke, wenn der türkische Staat seinen Gesetzen gemäß handelt - was ich jetzt einfach mal vermute, ohne jede Einzelheit zu kennen.

Wenn in den einschlägigen türkischen Gesetzen steht, dass man nur bis 38 entlassen werden kann, dann kann man es eben nicht mehr, wenn man nach dem 38. Geburtstag ankommt. Und wenn Du 3-4 Tage nach dem Geburtstag kommst, ist es halt 3-4 Tage zu spät. Da kannst Du dem türkischen Staat keinen Vorwurf machen.
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Antwort #8 - 27.02.2015 um 15:12:56
 
Ja, seine Schuld, die Frage bleibt aber an den Experten, ob jetzt seine deutsche Staatsangehörigkeit wieder weg ist oder es sonst eine Strafe in Deutschland gibt.

Gäbe es keine Konsequenzen, könnte sonst jeder, der eigentlich gerne seine frühere Staatsangehörigkeit behalten möchte, das (rechtzeitige) Vorzeigen der Einbürgerungsurkunde um die Entlassung zu erreichen einfach 'vergessen'.

Da wird in diesem Fall wohl wirklich keine Intention hintergesteckt haben, immerhin besteht jetzt die Chance, dass er in der Türkei bei der Einreise erstmal zum Wehrdienst muss, wenn er nicht zahlt.
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Antwort #9 - 27.02.2015 um 15:20:37
 
Man kann hier auch lesen, dass er  3-4 Tage nach seiner Einbürgerung seine Ausbürgerung beantragt hat.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 27.02.2015 um 15:38:56
 
Alacrity schrieb am 27.02.2015 um 15:12:56:
ob jetzt seine deutsche Staatsangehörigkeit wieder weg ist oder es sonst eine Strafe in Deutschland gibt.


die entsprechende Auflage dürfte, wenn die EBH sauber arbeitet, eine Frist und eine Androhung von Zwangsgeld enthalten. Das könnte die EBH durchsetzen und es würde in einigen Fällen auch finanziell weh tun.

Ggf. kann sie ein auch Rücknahmeverfahren nach § 35 StAG einleiten. Erfolg hätte der allerdings nur wenn der TS zu nicht bereit war, seine StAng überhaupt abzugeben. Problematisch könnte es für ihn tatsächlich werden, wenn er die Einbürgerung kurz vor dem 38. Lebensjahr beantragt hat obwohl die Voraussetzungen schon lange erfüllt waren und somit die Schwierigkeiten bei der Entlassung bewusst in Kauf genommen hat. (38jährige Türken mit Passproblemen und Einbürgerungsproblemen wegen der Wehrpflicht sind ein Massenphänomen). Dass er die "Ausbürgerung" (gibt es in der TR erstmal nicht, man erhält die Erlaubnis zum Wechsel der StanG -> bekommt danach die dt. Einbürgerungsurkunde -> holt danach die Entlassungsurkunde ab), erst ein paar Tage nach dem 38. Geburtstag beantragt hat, spielt keine Rolle. Stichttagsregelungen sind eben so.
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Somodimi
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Antwort #11 - 28.02.2015 um 13:18:18
 
Ich bin August 2014 38 geworden.
Also ,was kann mir jetzt blühen ?

Kann mir jetzt definitiv dei Deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden?

Meine Wehrpflicht wurde übrigens bis Ende 38 verweigert!!!
Hab ich Schwarz auf weiß..

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Antwort #12 - 28.02.2015 um 14:07:24
 
Somodimi schrieb am 28.02.2015 um 13:18:18:
Kann mir jetzt definitiv dei Deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden?


Die Einbürgerung kann zurückgenommen werden, wenn die EBH der Meinung ist das du diese Situation der zwangsweißen Beibehaltung der 2. Staatsangehörigkeit bewußt herbeigeführt hast.

Indizien dafür wären:
-Du hattest bereits sehr lange (Jahre, Jahrzehnte) die Vorausstzungen zur Einbrgerung erfüllt, bevor du den Antrag gestellt hast.
-Die Einbürgerungsurkunde hast du bereits vor Wochen oder Monaten erhalten
-Just nach dem Geburtstag bist du zum türkischen Konsulat gegangen.

Subjekt wird ggf IMHO durchaus eine Rolle spielen wiviele solche Fälle die EBH im Jahr hat und damit wie sensibilisiert die Sachbearbieter sind.

Letztendlich solltet du zur EBH und die Situation klären.
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Antwort #13 - 28.02.2015 um 15:10:21
 
Damit wir Dir hier konkretere Auskünfte geben können, wären vier konkrete Daten wichtig:
1. Ausstellung der EBZ
2. Datum der Beantragung der Entlassung
3. Datum der EB
4. Datum der Abholung der Entliassung (bzw. Versuch dessen

- eine Frage, die schon in meinem ersten Beitrag deutlich zwischen den Zeilen stand und um die Du Dich bisher gedrückt hast.

Ohne diese Daten können wir hier (wie im vorigen Beitrag) nur wild herumspekulieren.

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Antwort #14 - 01.03.2015 um 21:11:50
 
Odysseus schrieb am 26.02.2015 um 16:42:44:
Wenn in den einschlägigen türkischen Gesetzen steht, dass man nur bis 38 entlassen werden kann, dann kann man es eben nicht mehr, wenn man nach dem 38. Geburtstag ankommt. 

Diese Aussage postuliert, dass man nach dem 38 LJ nicht mehr aus der türkischen StA entlassen werden könnte, ohne den TR-Wehrdienst absolviert oder abgelöst zu haben. Wo steht denn das?

In dem mir zugänglichen türkischen STA-Gesetz
http://www.jurblog.de/wp-content/uploads/2008/05/gesetz_ueber_die_tuerkische_sta...
finde ich dazu keine Aussage.
Wo steht das bzw. gibt es zu dieser og Aussage einen Beleg bzw. Link ?

Zum Aufschub des TR-Militärdienstes finde ich lediglich hier
http://www.vaybee.de/service/tuerkisches-konsulat-aufschub-des-militaerdienstes....
Zitat:
Nach Beendigung des 38. Lebensjahres kann der Militärdienst durch Ausgleichszahlung nicht mehr abgeleistet werden.
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« Zuletzt geändert: 01.03.2015 um 21:27:24 von HeFi »  
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