Leider sehe ich auch keine Möglichkeiten außer Eheschließung, aber natürlich müsste es sich um eine
richtige Ehe handeln.
US-Amerikaner können zwar durch § 18 Abs. 3 i.V.m. § 26
BeschV in bestimmten Situationen viel leichter eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erlangen... aber aufgrund ihres Alters ist dies völlig unrealistisch.
Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 1 Satz 3 kommt auch nicht in Betracht, aufgrund der Rente von $ 500, da damit der
LU überhaupt nicht gesichert ist.
Allerdings ist mir etwas eingefallen, und zwar kenne ich viele Amerikaner in Berlin, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 besitzen, und zwar als "freiberufliche Englischlehrer". Eine entsprechende Qualifikation haben sie dafür nicht, aber sie haben diesen Aufenthaltstitel trotzdem erhalten. Habe einigen auch persönlich geholfen.
Ich kenne die Dame nicht, und weiß nicht ob sie Lust hätte so etwas zu versuchen. Sie bräuchte m. E. zuerst eine Steuernummer vom Finanzamt. Dann müsste sie genügend Leute finden, die Interesse daran haben, von ihr die englische Sprache zu lernen. Dies muss alles gut schriftlich dokumentiert werden. Danach muss sie der Ausländerbehörde schriftlich nachweisen, dass sie ausreichend "Schüler" hat, und genau sagen können wieviel Geld sie dadurch verdienen würde. Zusätzlich muss die Dame eine ausreichende Krankenversicherung haben, und über außreichenden Wohnraum verfügen.
Wenn die Ausländerbehörde das Ganze als "glaubhaft" sieht, dann wird die Rente + "Einkommen vom Englischunterricht" zusammengerechnet, und anschließend werden die Krankenversicherungskosten + Miete abgezogen. Dieser Betrag (nach den Abzügen) müsste m. E. mindestens € 900 betragen, damit die Ausländerbehörde den Lebensunterhalt als gesichert sieht. Einen genauen Betrag gibt es nicht, und zwar wird er unterschiedlich berechnet von
ABH zu
ABH.
Ich kenne einen Herrn der über 50 Jahre alt ist, bei dem so etwas geklappt hat, und zwar ohne Qualifikationen als Sprachlehrer. Allerdings sehen die Aussichten bei einer 80-jährigen Frau ziemlich schlecht aus... aber sie könnte es halt versuchen... wenn sie wirklich bereit dazu wäre, privaten Englischunterricht zu geben.
Weiß nicht, was ich Dir sagen soll.
Das beste wäre, wenn die Dame einen Herrn kennenlernen und heiraten würde. Am besten jemanden mit der deutschen Staatsangehörigkeit.
Keine Scheinehe, sondern eine richtige Ehe. Dann würde es, was den Aufenthalt betrifft, keine Probleme geben.
Gruß,
Korrektor